News 06.04.2006
Sex, Cops & rotes Licht
Die Sauna Affäre
Wie der Top-Kriminalist ins Rotlicht geriet. Und damit unter Verdacht, Geheiminfos ausgeplaudert zu haben. KRIEG DER COPS. Der brutale Machtkampf zwischen Hofrat Geiger und General Horngacher. Das Intrigenspiel der Top-Cops.
Vor ein paar Wochen war die Welt von Ernst Geiger noch in Ordnung. Seine Karriere schien auf einem neuen Höhepunkt angelangt: Gerade war ihm das Silberne Ehrenkreuz für Verdienste um die Republik Österreich verliehen worden, erst Ende vergangenen Jahres hatte ihn die Innenministerin zum provisorischen Leiter der Kriminalpolizeilichen Abteilung bestellt.
Geigers offizielle Posten-Ernennung - im Zuge einer Ausschreibung, die am 1. April erfolgen sollte - galt damit bloß noch als Formsache. Und außerdem wurde der 51-jährige Polizeijurist bereits als chancenreichster Nachfolger von Polizeipräsident Peter Stiedl, der 2007 in Pension gehen will, gehandelt.
Bloß eine Intrige? Aber jetzt ist alles ganz anders.
Denn Ernst Geiger, der wohl bekannteste und erfolgreichste Fahnder Österreichs (er zeichnet etwa verantwortlich für die Klärung des Falles Jack Unterweger oder zuletzt der Entführungscausa Saliera) steht jetzt unter dem Verdacht, Razzia-Termine an die Rotlichtszene weitergegeben zu haben. Er selbst bestreitet diesen Vorwurf zwar vehement (siehe Interview Kasten rechts), wurde jedoch "aufgrund massiver Indizien", so verlautet aus der Polizeispitze, vom Dienst suspendiert.
Aber egal, ob weitergehende gerichtliche und disziplinäre Nachforschungen irgendwann endgültig Geigers Schuld oder Schuldlosigkeit belegen - um jenen Job, den er bislang ja lediglich inoffiziell innehatte, kann er sich nun nicht mehr bewerben.
Und der berufliche Totalabsturz ist ihm somit so oder so gewiss.
Jedenfalls: Immer massiver wird polizeiintern kolportiert: "Ernst Geiger ist einer Intrige zum Opfer gefallen."
Ein ,fataler Kontakt'. Was sind eigentlich die Indizien in diesem einmaligen Krimi um Rotlicht, Razzien und Polizei? Und welche Beweise
liegen tatsächlich gegen den Topkriminalisten vor?
Fest steht: Geiger pflegte seit mehreren Jahren Kontakt zu dem Betreiber eines Rotlicht-Etablissements, Wolfgang Bogner, 42, Schwager des SP Politikers Karl Schlögl. Genau über diesen hatten Geiger, ein langjähriger guter Freund des Exinnenministers, und Bogner einander kennen gelernt. 1999, beim Wien-Marathon.
"Herr Bogner", erklärt Geiger, "war damals noch im Immobiliengeschäft tätig." Auf Anhieb habe man einander sympathisch gefunden. Wolfgang Bogner dazu: "Doktor Geiger und ich haben damals unsere Telefonnummern ausgetauscht, daraufhin mitunter miteinander telefoniert und uns manchmal auch zum Kaffeetrinken getroffen."
Worüber wurde bei diesen Treffen gesprochen?
"Über Privates", behauptet Bogner, "wir konnten einfach viel miteinander lachen."
"Über nichts", beteuert Geiger, "womit ich mein Dienstgeheimnis verletzt hätte." Seinen Angaben zufolge zu keinem Zeitpunkt, auch nicht, nachdem Wolfgang Bogner 2003 die Geschäftsführung des "goldentime", eines "etwas anderen Saunabetriebs", in Wien-Simmering übernommen hatte.
Das Konzept des Lokals: Die Besucher zahlen einen Pauschaleintritt von 80 Euro, dürfen sich dafür am Buffet bedienen, diverse Wellness-Einrichtungen in Anspruch nehmen - und zusätzlich besteht für die männlichen Gäste die Möglichkeit, in dem Club mit Damen aus dem horizontalen Gewerbe in näheren Kontakt zu treten. "Für etwaige Liebesdienste", so Bogner, "werden die Frauen direkt von ihren Freiern bezahlt." Weswegen sich der 42 Jährige keineswegs als Zuhälter sehen will - sondern "quasi als Betreiber eines Stundenhotels."
Wie auch immer - die Exekutive hat das Unternehmen schon seit längerem im Visier. Und das wusste auch Ernst Geiger - von Wolfgang Bogner. Dieser gibt zu: "Ich habe mich ein paar Mal bei Geiger darüber beschwert,
dass in meinem Club so viele Razzien gemacht werden - doch er hat immer geantwortet: Da kann ich dir nicht helfen."
"Mein Fehler", räumt wiederum Geiger nun ein, "war, dass ich den Kontakt zu Bogner nicht abgebrochen habe, als er in der Rotlichtszene zu arbeiten begann."
Die Kernfrage bleibt: Hat Geiger an Bogner Informationen weitergegeben?
Beide verneinen dies.
,Zweideutige' Telefonate? Jene Ermittler, die den "goldentime"-Betreiber wegen des Verdachts des Menschenhandels und des Zuführens Minderjähriger zur Prostitution bereits seit Monaten observiert und sein Handy abgehört hatten, glauben jedoch Hinweise dafür gefunden zu haben.
In diversen angeblich zweideutigen Telefonaten zwischen Geiger und Bogner sowie einem Treffen der beiden im Café Schottenring. Im Ermittlungsakt sind jedenfalls folgende Gespräche angeführt:
* Das erste überwachte Telefonat datiert vom 12. Februar 2006: Geiger ruft Bogner an, fragt ihn, wie es ihm geht, dieser sagt, bei ihm sei alles okay, es gäbe nichts Neues zu berichten. Und Geiger erzählt: "Ich mache gerade einen Ausflug und sitze im Kohlröserlhaus, es ist wunderschön hier, schade, dass du nicht da bist."
* Bei einem zweiten Telefonat am 19. Februar 2006 erzählt Geiger Bogner von einer John-Irving-Buchpräsentation, bei der er als Gast geladen war, und spricht begeistert über den Schriftsteller: "Ich muss mir unbedingt seine Bücher kaufen."
* Am 6. März 2006 das dritte Telefonat: Bogner berichtet Geiger, dass seine Lebensgefährtin, eine gebürtige Serbin, nun die österreichische Staatsbürgerschaft zugesprochen bekommen hat - und erkundigt sich bei dem Polizeijuristen nach weiteren rechtlichen Schritten: "Wie bekommt sie jetzt einen Reisepass?"
* Am 9. März 2006 bekommt Geiger per polizeiinternen Mailverkehr eine brisante Nachricht: Ihm wird ein Einsatzplan übermittelt, aus dem hervorgeht, dass am Abend des folgenden Tages eine Razzia in Bogners Etablissement stattfinden wird.
* Ebenfalls am 9. März 2006 erhält Geiger von Bogner einen Anruf. Bogner beschwert sich über die "dauernden Razzien" in seinem Lokal, Geiger sagt: "Bring mir deine Aufzeichnungen darüber mit", und verabredet sich mit ihm für den nächsten Tag um 11 Uhr im Café Schottenring.
* Bei diesem Treffen am 10. März wird Geiger von einem Observanten dabei beobachtet, wie er Bogner "etwas zeigt".
* Sowohl Geiger als auch Bogner behaupten nun - unabhängig voneinander - dass der Fahnder seinem Bekannten Privatfotos zur Ansicht gegeben habe.
* Am 10. März 2006 findet im "goldentime" die Wahl zur "Miss goldentime" statt, Taxi-Orange-Star Alex ist Moderator. Kurz vor Beginn der Veranstaltung wird Wolfgang Bogner auf seinem Handy von seinem 16-jährigen Sohn kontaktiert. Die Frage des Burschen: "Wo ist der Alex?", beantwortet Bogner wie folgt: "Der ist schon hinten. Aber ich muss jetzt aufhören, weil es geht schon los." Darauf der Filius: "Hast vielleicht eine Razzia?" Und der Papa antwortet: "Bub, sei nicht so deppert, über so etwas redet man nicht am Telefon."
* Tatsache ist: Am Abend des 10. März 2006 fand im "goldentime" keine Razzia statt.
* Am 19. März 2006 beschwert sich Bogner erneut am Telefon bei Geiger über die vielen Razzien in seinem Lokal. Geiger rät Bogner, in schriftlicher Form eine Beschwerde an Polizeipräsident Stiedl zu verfassen, und schlägt ihm vor, zu ihm ins Büro zu kommen.
* Noch am selben Tag verfasst Geiger einen offiziellen Aktenvermerk über Bogners Besuch bei ihm und hält in diesem Schreiben fest: "Da ich mit Wolfgang Bogner privat bekannt bin, kann und will ich selbst in der Angelegenheit nicht tätig werden."
So viel zu den Treffen und Telefonaten zwischen Ernst Geiger und Wolfgang Bogner.
Ungerechtfertigte Razzien? "Welchen Vorteil", fragt Wolfgang Bogner, "hätte ich davon gehabt, wenn mir Ernst Geiger Razzia-Termine verraten hätte? Mein Lokal hätte ich ja nicht zusperren können - sonst wäre mein Geschäft endgültig ruiniert gewesen. Und die Mädchen hätte ich auch nicht warnen können - sonst hätten sie alle in der Sekunde fluchtartig den Club verlassen. Denn auch wenn sie die noch so reinste Weste hat - keine Prostituierte ist daran interessiert, sich einer Polizeikontrolle zu unterziehen."
Und überhaupt, führt Bogner weiter aus, wären sowieso "überdurchschnittlich viele Razzien" im "goldentime" durchgeführt worden, "nachweislich viel mehr als in anderen Rotlichtlokalen".
Warum?
"In besagtem Club", erklärt Kripochef Roland Frühwirth, "wurde vor einigen Monaten eine minderjährige Prostituierte aufgegriffen - daher war und ist es die Pflicht der Exekutive, diese Örtlichkeit unter besonderer Beobachtung zu halten".
Wolfgang Bogner dazu: "Es ist wahr, dass am 17. November 2005 im ,goldentime' eine 17-jährige Tschechin festgenommen wurde. Tatsache ist aber auch: Sie hatte sich in mein Lokal mit gefälschten Papieren - nach welchen sie angeblich bereits 20 war - eingeschleust. Und: Am 14. Februar 2006 fand zu diesem Fall bereits ein Gerichtsprozess statt. Ein Albaner, der das Mädchen - natürlich ohne mein Wissen - zur Prostitution gezwungen hatte, wurde dabei zu sechs Monaten Haft verurteilt. Ich bin bei der Verhandlung lediglich als Zeuge und Geschädigter befragt worden."
Brisantes Vorspiel. Die "wahre Ursache" für die verstärkte polizeiliche Präsenz in seinem Etablissement vermutet Bogner sowieso in einem anderen Umstand: nämlich dass er vor allem durch Zeljka J., eine 42-jährige Prostituierte, die noch kürzlich bei ihm Dienst versehen hatte, in den Fokus eines hochrangigen Fahnders - der brisanterweise als größter beruflicher Konkurrent und Gegner Ernst Geigers gilt - geraten sei.
Der mögliche Hintergrund dazu: ein Zeitungsbericht vom vergangenen Sommer. Damals erschien in
NEWS (siehe Heft Nr. 32/2005) eine Reportage über die bekannteste Puffbesitzerin Österreichs, "Madame Nina". Die Bordellmutter plauderte im Interview über die noblen Gäste ihrer (übrigens nachweislich kaum von der Exekutive kontrollierten) Bar: Politiker, Künstler und auch hochrangige Polizisten.
Und eine Prostituierte, die bis dahin in "Ninas Bar" gearbeitet hatte und soeben dabei war, in Bogners Etablissement zu wechseln, erzählte freizügig über ihren angeblich besten und spendabelsten Stammkunden: Roland Horngacher, Polizeigeneral mit Spitznamen "Napoleon".
Dieser hätte sie sogar mehrmals zum Essen außerhalb der Bar ausgeführt, in seinem Jaguar durch Wien chauffiert und ihr Einblick in seinen Computer gewährt.
Roland Horngacher dazu: "Tatsache ist: Sämtliche Untersuchungen zu diesem Vorwurf haben von A bis Z nichts ergeben. Und ich bin es leid, ständig mit absurden Vorwürfen angepatzt zu werden."
Hure unter Druck? Jedenfalls: Nach Erscheinen der Story soll sich das Freudenmädchen zunehmend von Horngacher und seinen Einsatzgruppen verfolgt gefühlt haben. Im September 2005 erstattete Zeljka J. Anzeige gegen ihn bei der Polizei Schwechat. Der Akt wurde an das Büro für Interne Angelegenheiten zur Überprüfung weitergeleitet, dieses wiederum übergab im Anschluss die Untersuchungsergebnisse an Polizeipräsident Peter Stiedl.
Doch weder er noch die Staatsanwaltschaft sahen einen Grund für weitere straf-oder zumindest disziplinarrechtliche Ermittlungen. Die Sache wurde als "gemeine Intrige" diagnostiziert.
Fakt ist auch: Es gab in den vergangenen Monaten und Jahren noch weitere Anzeigen und offizielle Beschwerden gegen Horngacher - die allesamt ebenfalls weder vom Gericht noch vom Polizeipräsidenten als "weiter nachverfolgungswürdig" eingeschätzt wurden.
Viele Anschuldigungen. Obwohl die Liste der Anschuldigungen lang und umfassend ist. Extremes Mobbing in zahlreichen Fällen wurde Horngacher ebenso vorgeworfen wie mehrfache Verletzung des Amtsgeheimnisses, weil er wiederholt diverse Razzia-Pläne an ihm wohlgesinnte Medien verraten hätte.
Der General im Konter: "Das ist alles lächerlich. Wenn man ordentlich arbeitet, fühlt sich immer wer auf den Schlips getreten."
Auch Peter Stiedl steht nach wie vor hinter seinem obersten Beamten: "Es gab gravierende Umstrukturierungen im Polizeiapparat - in solchen Phasen fühlen sich halt manche Kollegen zwangsläufig benachteiligt".
"Seitdem", erklärt ein Fahnder, "Horngacher an der Macht ist, herrscht in der Polizei ein Klima der Angst. Ermittler, die nicht seiner Meinung sind oder nur die kleinste Kritik an ihm üben, werden unter fadenscheinigen Gründen von ihren Posten abgesetzt." Tatsächlich wurden zahlreiche Beamte der Kriminaldirektion 1 seit Horngachers Bestellung 2003 "ausgetauscht", ebenso wie lang gediente Gruppenleiter und sogar so erfahrene und erfolgreiche Ermittler wie etwa der Kripochef des ehemaligen Wiener Sicherheitsbüros, Rudolf König. "Ich wurde", sagt der Ex-Top-Fahnder nun, "von Horngacher systematisch fertig gemacht." Die Folge: "Ich bekam gesundheitlich schwere Probleme - mit 52 musste ich auf Anraten meiner Ärzte in Frühpension gehen."
Doch was waren - und sind - die
Streitpunkte zwischen dem General und anderen lang gedienten Kriminalisten?
Immer wieder Razzien. "Horngacher", erklärt ein Fahnder, "vertritt in der Verbrechensbekämpfung einen für viele von uns logisch nicht nachvollziehbaren Stil. Er hat eine Einsatzgruppe geschaffen, die darauf spezialisiert ist, andauernd Razzien zu veranstalten. Überall und immerzu. In U-Bahnen, um mögliche Kleindealer zu perlustrieren; am Strich, um Prostituierte zu kontrollieren; auf Autobahnen, um etwaige ,Einbrecherfahrzeuge' zu stoppen. Wahr ist auch, dass es bei diesen Aktionen häufig zu Festnahmen kommt. Das schönt schließlich seine Statistik. Aber Faktum ist auch: Der Großteil der Verhafteten muss meist schon nach wenigen Stunden wieder auf freien Fuß gesetzt werden, weil die Beweise so gut wie nie für eine längerfristige Anhaltung ausreichen. Und die Drahtzieher krimineller Machenschaften bleiben durch derartige Razzien ohnehin ungeschoren."
Unterm Strich steht: Auch Ernst Geiger gehörte wegen differierender Auffassungen darüber, wie Kriminalität effektiv zu bekämpfen sei, bis zuletzt zu den größten Kritikern und Gegnern Roland Horngachers. Erst knapp zwei Wochen vor seiner Suspendierung hatte er - wieder einmal - bei Polizeipräsident Peter Stiedl ein Disziplinarverfahren gegen den Polizeigeneral angestrengt. Angeblich, weil dieser sich geweigert haben soll, einen verdächtigen Todesfall der Mordabteilung zu übergeben. Auch diese Anzeige wurde zurückgelegt.
Die Suspendierung. Aber mehrere Journalisten waren vor Ort, als am Freitag, dem 24. März, in Wolfgang Bogners "goldentime" eine Razzia stattfand. Bereits am 26. März berichteten diverse Medien über mögliche Verstrickungen eines hochrangigen Polizeibeamten in einen Rotlichtskandal. Drei Tage bevor Geiger selbst erstmals zur Stellungnahme gebeten wurde. Das Verhör im Büro für Interne Angelegenheiten fand nämlich erst am Nachmittag des 29. März statt.
Am selben Abend noch wurde Geiger von Polizeipräsident Stiedl zu einem Gespräch beordert. Schon am Weg in die Bundespolizeidirektion erfuhr er per Handy von seiner Suspendierung. Von einem Journalisten...
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VI 10.05.2006
Ermittlungen abgeschlossen
Die Staatsanwaltschaft hat ihre Erhebungen gegen den ehemaligen Leiter der Kriminalpolizei Wien abgeschlossen: Er soll den Betreiber eines illegalen Bordells vor Razzien gewarnt haben.
Der Vorhabensbericht mit dem Vorschlag der Anklagebehörde, ob gegen Geiger Anklage wegen Amtsmissbrauchs bzw. Verrat eines Amtsgeheimnisses erhoben oder das Verfahren eingestellt wird, soll spätestens Anfang kommender Woche dem Justizministerium zukommen. Dort muss dieses Vorhaben genehmigt werden.
Der mittlerweile suspendierte Kriminalist soll dem Chef eines Rotlicht-Etablissements, mit dem ihm eine private Bekannt- bzw. Freundschaft verband, Tipps gegeben und in zumindest einem Fall eine unmittelbar bevorstehende Razzia verraten haben. Gegen den Sauna-Betreiber und sein Umfeld sind Voruntersuchungen wegen grenzüberschreitenden Prostitutionshandels, Zuführung zur Prostitution und Zuhälterei anhängig. Die Vorwürfe gegen Geiger, die von diesem zurück gewiesen werden, basieren im Wesentlichen auf den Ergebnissen einer Telefonüberwachung und Observationen.
Im Hinblick auf ihre Brisanz ist die Causa Geiger berichtspflichtig: Die Oberstaatsanwaltschaft und in weiterer Folge das Justizministerium müssen dem Vorschlag des weisungsgebundenen Staatsanwalts grünes Licht erteilen. Die Entscheidung darüber dürfte zwei bis drei Wochen nach Einlangen des Berichts fallen.
Experten gehen hinter vorgehaltener Hand davon aus, dass Geiger mit hoher Wahrscheinlichkeit vor Gericht gestellt wird. Im Hinblick auf die Wellen, die diese Sache geschlagen hat, sei es unerlässlich, die bestehenden Vorwürfe in jedem Fall von einem unabhängigen Gericht prüfen zu lassen. Sollte die Anklagebehörde die Anzeige formell zurücklegen, würde Geigers Ruf beschädigt bleiben. Ein Prozess und ein möglicher Freispruch könnten ihn demgegenüber rehabilitieren, heißt es in Justizkreisen.
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Prozess Tag 1
ORF 30.08.2006
Prozessauftakt
Geiger-Anklage ein "Zufallsfund"
Unter großem Medieninteresse ist Mittwochfrüh der Prozess gegen den suspendierten Kripo-Chef Ernst Geiger eröffnet worden. Die Anklage wegen Amtsmissbrauchs ist angeblich ein "Zufallsfund". Geiger bekannte sich "nicht schuldig".
Zufall oder Intrige
Dass Geiger in der "Sauna-Affäre" ins Visier der Ermittler geriet, bezeichnete der Staatsanwalt als "Zufallsfund". Gegen den Saunabesitzer wurde eine Telefonüberwachung genehmigt, einer der Gesprächspartner war Geiger.
Geiger wurde bei dem Treffen in dem Cafe von sechs Polizisten observiert, die allerdings nicht sehr geschickt handelten. So ist nicht bekannt, was auf dem Zettel stand, der im Laufe des Gesprächs den Besitzer wechselte. Auch das Gespräch selbst konnte nicht dokumentiert werden.
Anklage wegen Amtsmissbrauchs
Die Anklage gegen Geiger lautete auf Amtsmissbrauch. Auf 27 Seiten wurde dabei dargelegt, dass Geiger Amtsgeheimnisse - sprich eine Razzia - einem Freund aus dem Rotlichtmilieu verraten haben soll.
"Nach 27 Jahren untadeliger Polizeiarbeit bin ich mit dieser Anklage auf meinem absoluten Tiefpunkt", sagte Geiger vor Gericht.
Der Staatsanwalt stützte diesen Vorwurf darauf, dass der Saunabesitzer nach dem Treffen mit Geiger seinen Anwalt für denselben Abend in die Sauna bestellte. Einige Stunden später teilte er Geschäftspartnern mit,
dass "Besuch" zu erwarten sei.
Observation in "Kottan-Manier"
Geigers Anwalt Manfred Ainedter bezeichnete die Observation als "Kottan live". Sechs Beamte hätten "nichts mitgekriegt". Der Observationsbericht enthält keine Hinweise auf Telefonate des Saunabetreibers während des Treffens mit Geiger.
Einer der Observierer war zudem ein Beamter, der jahrzehntelang Geiger als Vorgesetzten hatte. Wenn er ihn gesehen hätte, hätten sie einander begrüßen können.
Ainedter wunderte sich erneut, dass die Observation nicht von Beamten des dafür zuständigen Büros für interne Angelegenheiten (BIA) durchgeführt wurde. Die Beamten konnten diese Frage auch nicht beantworten und verwiesen auf ihre Vorgesetzten.
Anwalt spricht von Intrige
Man könne Geiger nicht für "so blöd halten, dass er 28 Jahre wegen einer verratenen Razzia aufs Spiel setzen würde". Geiger sei einer Intrige zum Opfer gefallen, hinter der Ainedter den mittlerweile ebenfalls suspendierten Landespolizeikommandanten Roland Horngacher vermutet.
Geiger belastet hohen Polizeioffizier
"Ich habe mit ihm nie über konkrete Amtshandlungen gesprochen", sagte Geiger über den Kaffeehausbesuch mit dem Saunabesitzer. Dieser habe ihm geklagt, dass er sich einseitig schikanös behandelt fühlte.
Geiger behauptete, dass jener Polizeioffizier, der auch die Ermittlungen gegen ihn geleitet habe,
"Sperrlisten" geführt habe. Lokale auf dieser Liste wurden nicht kontrolliert. Hätte er dem Saunabesitzer tatsächlich helfen wollen, hätte er nur dafür sorgen müssen, dass auch das Lokal seines Bekannten auf diese Listen komme.
Geiger bezeichnete den Saunabesitzer als "einen privaten Freund und Informanten". Dieser habe ihm unter anderem "einen Bankräuber geliefert". Das Treffen sei zu Stande gekommen, weil er seinen Freund aufgefordert habe, die Termine der Razzien aufzuschreiben, um die behauptete Ungleichbehandlung belegen zu können.
Geiger: Konkreten Termin nie genannt
"Ich habe ihm den konkreten Termin nie genannt", beschwor Geiger. Die von seinem Freund eingeleiteten Schritte erklärte Geiger damit, dass sich dieser auf Grund der häufigen Kontrollen ausrechnen konnte, dass auch im Hinblick auf die für diesen Abend geplante "Miss Golden Time"-Wahl wieder Polizei auftauchen würde.
Knalleffekt bei Polizei
Ins Rollen kam die Sache Ende März. Damals gab die Polizei bekannt, dass interne Ermittlungen gegen einen hohen Kripo-Beamten laufen würden. Er soll dem Betreiber eines Rotlicht-Saunaclubs in Simmering eine bevorstehende Razzia verraten haben. Dann platzte die Bombe, der Name Geiger wurde erstmals genannt.
Als Beweis gab es angeblich ein abgehörtes Gespräch zwischen Geiger und dem Saunabetreiber. Polizeipräsident Peter Stiedl suspendierte daraufhin seinen Spitzenbeamten.
Geiger beteuerte Unschuld
Während die Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen begann, verteidigte sich Geiger. Im ORF-Wien-Exklusivinterview beteuerte er damals seine Unschuld. Er könne sich nur vorwerfen, den Kontakt mit seinem Freund nicht rechtzeitig abgebrochen zu haben. Auch der Rotlicht-Saunabetreiber und Freund von Geiger bestätigte ein paar Tage später, keinen Tipp über eine bevorstehende Razzia bekommen zu haben.
Alles eine Intrige?
Seitdem gab es immer wieder Spekulationen, dass der 51-jährige Geiger das Opfer einer Intrige innerhalb der Polizei geworden sein könnte. In Polizeikreisen sprach man offen von einem Machtkampf zwischen Kripo-Chef Geiger und dem mittlerweile ebenfalls suspendierten Landespolizeikommandanten Horngacher. Beide wollten offenkundig in eineinhalb Jahren Wiener Polizeipräsident werden.
Selbst Innenministerin Liese Prokop (ÖVP) leugnete zuletzt die Zustände in der Polizei nicht mehr. Intrigen seien abzustellen und das werde man mit allen Konsequenzen tun. Der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit, Erik Buxbaum, schaut seitdem besonderes genau auf die Wiener Polizei.
Keine Zukunft bei der Polizei
Eines steht auf jeden Fall schon jetzt fest: Für den prominenten Jäger von Frauenmörder Jack Unterweger und Finder der gestohlenen "Saliera" ist die Polizeikarriere - unabhängig vom Urteil - wohl zu Ende. Geiger hatte bereits vor ein paar Tagen in einem Interview gesagt, dass er in der Wiener Polizei ohnehin nichts mehr werden möchte.
Zur Beruhigung der Situation bei der Wiener Polizei hat Innenministerin Prokop zuletzt zwei hohe Vertreter des Ministeriums in alle Entscheidungen am Schottenring eingebunden.
Die Causa Horngacher ist in der Wiener Polizei dieses Jahr immerhin der zweite Aufsehen erregende Fall. Nach Geiger sorgt Horngacher für Negativ-Schlagzeilen. Für die Unruhe bei der Polizei gibt es mehrere Gründe
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Prozess Tag 2 - Urteil
ORF 31.08.2006
Schuldspruch für Hofrat Geiger
Drei Monate bedingte Haft wegen Verletzung eines Amtsgeheimnisses - so lautet das Urteil gegen den suspendierten Chef der Kriminalpolizei Ernst Geiger. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
"Nicht vereinbar"
Geiger hat laut Anklage seinem Freund, dem Sauna-Betreiber Wolfgang B., Informationen über eine bevorstehende Razzia in dessen "Erlebnis-Sauna" zukommen lassen. Das sah nun auch das Gericht als bewiesen an. Geigers Verteidiger Manfred Ainedter meldete allerdings sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
Geiger war eigentlich wegen Amtsmissbrauchs angeklagt. Verurteilt wurde er wegen Verletzung eines Amtsgeheimnisses. In seiner Urteilsbegründung verwies das Gericht auf die Telefonüberwachung. Mit dieser sei Geigers Verantwortung "nicht vereinbar".
Keine erschwerenden Umstände
Bei der Strafbemessung fand der Senat keine erschwerenden Umstände. Mildernd wurden Geigers Unbescholtenheit sowie der Umstand heran gezogen, "dass die Tat in auffallendem Missverhältnis zu Ihrem bisherigen Lebenswandel steht", hieß es. Bei einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren siedelte der Senat die verhängte Strafe daher im untersten Bereich an.
Geiger sichtlich geknickt
Hofrat Geiger wirkte während der Urteilsverkündung geknickt. Seine Tochter brach in Tränen aus. "Ich bin davon enttäuscht", kommentierte der sichtlich gezeichnete Geiger den Ausgang des Verfahrens. Sein Anwalt sprach von einer "einseitigen Beweiswürdigung zu Lasten des Angeklagten". Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.
Mit dem Urteil ist für Geiger jedenfalls nicht der automatische Amtsverlust verbunden. Dafür wäre eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr nötig gewesen.
Über die dienstrechtlichen Konsequenzen muss die Disziplinarbehörde entscheiden, der mehrere Möglichkeiten - Kürzung der Bezüge, Verhängung einer Geldbuße oder Entlassung - offen stehen. Eine Rückkehr an seinen bisherigen Arbeitsplatz scheint jedenfalls ausgeschlossen.
Saunabetreiber gab nur Treffen zu
Streit und hitzige Diskussionen prägten den zweiten Prozesstag. Richter und Staatsanwalt nahmen den Saunabetreiber, der am Donnerstag als Zeuge aussagte, in die Mangel.
Der Saunabetreiber gab zu, dass sein Treffen mit Geiger den Hintergrund hatte, Hilfe von dem Beamten zu erhalten. Gleichzeitig blieb er aber auch bei der Aussage, dass ihm Geiger nichts von der Razzia verraten hat.
Schon Tage vorher von der Razzia gewusst
Der Saunabetreiber beharrte darauf, dass er von der Razzia bereits einige Tage vorher gewusst hatte. Die Information will er von Gästen und einigen seiner Mädchen erhalten haben. Die bürgerlichen Namen der Mädchen wüsste er aber nicht, sagte der Saunabetreiber aus.
Daraufhin ging es los. Der Richter wurde ungehalten und donnerte los: "Sie ärgern mich, es fällt einem ehrlich gesagt schwer, ihnen zu glauben."
Abgehörte Telefonate belasteten Geiger
Unzählige
abgehörte Telefonate wurden dann vorgespielt. Daraus ging hervor, dass der Saunabetreiber tatsächlich erst nach dem Treffen mit Geiger alle Hebel in Bewegung gesetzt hatte. So bestellte er seinen Anwalt am Abend in die Sauna. Auch seinem Geschäftspartner hatte er erst nach dem Treffen von der Razzia erzählt, obwohl er täglich mit ihm telefonierte.
Die Einvernahme gipfelte dann mehrmals in einem heftigen Streit zwischen Verteidiger und Richter. Der Verteidiger, Manfred Ainedter, schrie einmal sogar in den Saal: "Dann verurteilen wir den Geiger halt und gehen heim. Ich habe das Gefühl, dass alles zu seinen Lasten ausgelegt wird."
Der Fall Geiger hat von Anfang an für große Aufregung gesorgt. In der Folge wurde noch ein zweiter Spitzenbeamter der Wiener Polizei,
Roland Horngacher, vom Dienst suspendiert, das Innenministerium hat "Aufpasser" für die Wiener Polizei bestimmt. Als Gründe für die Unruhe in Wien wurden die Organisationsänderungen der letzten Jahre genannt.
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VI11.10.2007
Prozess gegen Ernst Geiger neu aufgerollt
Der Prozess gegen Ernst Geiger, zuletzt interimistischer Leiter der Kriminalpolizeilichen Abteilung der Bundespolizeidirektion Wien, muss wiederholt werden.
Das hat der Oberste Gerichtshof am Donnerstag entschieden. Der Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Wien gegen das Urteil der ersten Instanz – drei Monate bedingt wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses – wurde stattgegeben. Die Karten sind neu gemischt, kommentierte Ernst Geiger die Entscheidung. Er hoffe, im zweiten Verfahren meine Unschuld beweisen zu können.
Das Erstgericht hätte unrichtige Feststellungen getroffen, die eine Neudurchführung des Verfahrens unumgänglich machten, führte Helge Schmucker, die Vorsitzende des Berufungssenats, in der Begründung ins Treffen. Die erste Instanz hatte es als erwiesen angesehen, dass Geiger in der sogenannten Sauna-Affäre den befreundeten Wolfgang B., von Beruf Betreiber des als FKK-Sauna getarnten Bordells Golden Time, von einem Razzia-Termin in Kenntnis setzte und damit den Anspruch des Staates auf Vornahme effizienter Lokalkontrollen torpedierte.
Der OGH bemängelte nun allerdings, der Schöffensenat habe in seinem Urteil nicht dargelegt, worin diese Schädigung bestanden habe. Eine solche hätte konkreter aufgezeigt werden müssen, bemerkte die Senatsvorsitzende. Im Hinblick auf die Verantwortung Geigers wären außerdem hinreichende Erklärungen für den diesem im Urteil unterstellten wissentlichen Befugnismissbrauch sowie die Schädigungsabsicht geboten gewesen.
Staatsanwalt Friedrich Alexander König hatte das Ersturteil mit Nichtigkeitsbeschwerde bekämpft, weil er weiter auf seiner Anklage beharrte, die auf Amtsmissbrauch gelautet hatte. Seine diesbezüglichen rechtlichen Ausführungen qualifizierte der OGH als zutreffend, so dass sich das Höchstgericht formal gar nicht mehr eingehend mit den Rechtsmitteln von Verteidiger Manfred Ainedter – Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung – auseinanderzusetzen hatte.
Hofrat Geiger ist unschuldig! Das hat er von der ersten Minute an gesagt, ließ Ainedter im Justizpalast den OGH wissen. Man habe sich im erstinstanzlichen Verfahren überhaupt nicht mit seinen Argumenten befasst. Die angeblich weitergebene Razzia sei in Wahrheit nie geplant gewesen, so dass der Verteidiger von einer virtuellen Razzia sprach. Außerdem könne mittlerweile davon ausgegangen werden, dass in der Sauna gesetzestreu agiert wurde, verwies Ainedter auf den Umstand, dass das Strafverfahren gegen den Sauna-Betreiber, dem Menschenhandel, Zuhälterei und Zuführung zur Prostitution vorgeworfen worden war, mit einem rechtskräftigen Freispruch in sämtlichen Anklagepunkten abgeschlossen wurde.
Wann der Prozess gegen Geiger neu aufgerollt wird, ist nicht absehbar. Zunächst muss ein neuer Vorsitzender gefunden werden, dem eine hinreichende Vorbereitungszeit zuzubilligen ist. Vermutlich wird die Prozesswiederholung erst 2008 über die Bühne gehen.
Der frühere Top-Kriminalist ist seit Ende März 2006 bei gekürzten Bezügen vom Dienst suspendiert. Die Disziplinarbehörde wird erst nach rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens über dienstrechtliche Konsequenzen entscheiden. Auf die Frage einer ORF-Journalistin, ob ihm die Polizei fehle, bemerkte Geiger im Justizpalast: Ich habe derzeit anderes zu tun. Der Jurist ist als Konsulent bei Magna International tätig. Sein Hauptaufgabengebiete: Beratung in Sicherheitsfragen und Risikoanalyse.
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DP 17.12.2007
Polizisten-Prozess: Freispruch für Ernst Geiger
Erste Folge des Berichts über die Sauna-Affäre: Hofrat Ernst Geiger wurde vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen. Die Anklage könnte nun auf Kläger Roland Frühwirth zurückfallen.
Als "Bumerang" hat sich die Privatanklage erwiesen, die der Leiter der Wiener Kriminaldirektion (KD 1), Oberst Roland Frühwirth, wegen angeblicher Kreditschädigung und übler Nachrede gegen den ehemaligen interimistischen Leiter der Kriminalpolizeilichen Abteilung, Hofrat Ernst Geiger, am Bezirksgericht Hietzing eingebracht hat. Zuvor hatte Geiger gegen Frühwirth eine Anzeige wegen angeblicher Unrechtmäßigkeiten bei Ermittlungen in der sogenannten Sauna-Affäre eingebracht. Der Prozess endete mit einem Freispruch für Hofrat Geiger.
Wie Richterin Karin Binder feststellte, machte sich Geiger mit seiner Anzeige keines strafrechtlich relevanten Fehlverhaltens schuldig. "Es sind viele objektive Kriterien da, die einen zu einer Anzeige berechtigen", meinte sie unter Anspielung auf einen zuvor ausführlich besprochenen Evaluierungsbericht der Bundespolizeidirektion Wien in ihrer Begründung. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig, Frühwirths Anwältin meldete volle Berufung an.
Entlastend: Bericht über Sauna-Affäre
Entlastend für den Angeklagten war die Aussage eines Beamten vom Büro für Rechtsfragen und Datenschutz der Bundespolizeidirektion Wien: Es bestehe "der dringende Verdacht", dass die
Ermittlungen in der sogenannten Sauna-Affäre von der Kriminaldirektion (KD 1) nicht korrekt geführt wurden. Auf Weisung von Polizeipräsident Peter Stiedl hatte der Beamte die Ermittlungen gegen den Betreiber des als FKK-Sauna getarnten Bordells "Golden Time", Wolfgang B., überprüft und darüber einen 75 Seiten starken Bericht vorgelegt.
Die KD 1 hätte an den vorgesetzten Dienststellen einen "Geheimakt geführt" und sogar Hausdurchsuchungen nicht gemeldet, stellte der interne Prüfer fest. Man habe die Erhebungen zum Verschlussakt erklärt, "weil man einfach einen Geheimakt wollte und die Berichtspflicht nicht eingehalten hat".
Ermittlungsergebnisse seien teilweise nicht richtig gewürdigt worden, teils seien sie nicht in die Akten eingeflossen. Es gebe außerdem "Aktendivergenzen zwischen dem, was die Polizei ermittelt hat und dem, was der Staatsanwaltschaft gemeldet worden ist", hielt der Polizist fest. Anzeigen gegen Wolfgang B. wären "ohne Substrat aus der Beweislage untermauert" worden. Die Herkunft anonymer Anzeigen wiederum sei nicht einmal ansatzweise hinterfragt worden.
Zeuge: "Roland, sei mir net bös'"
Speziell ging der Verfasser des Evaluierungsberichts auf den Umstand ein, dass Roland Frühwirth den Umstand nicht gemeldet hatte, dass mit Hofrat Ernst Geiger sein unmittelbarer Fachvorgesetzter auf der gegen Wolfgang B. gerichteten Telefonüberwachung "gelandet" war. Weder sei dies der Dienstbehörde noch dem Büro für besondere Ermittlungen zur Kenntnis gebracht worden. "Roland, sei mir net bös', aber das ist leider eine falsche Vorgangsweise", bemerkte der Zeuge mit Blick auf den KD 1-Chef, Oberst Roland Frühwirth.
Frühwirth hätte in diesem Stadium der Ermittlungen außerdem seine Befangenheit deklarieren müssen, gab der interne Prüfer zu bedenken. Stattdessen sei "befangen und parteilich" ermittelt worden.
"Es fehlt einfach am Substrat", schlussfolgerte der Zeuge. Es sei "an der Zeit, die Causa Sauna-Affäre noch einmal zu überprüfen und zu einem Abschluss zu bringen". Vieles an diesem Akt lasse "ein sehr, sehr schlechtes Licht auf die Exekutive fallen", bemerkte der polizeiinterne Prüfer.
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ST 15.02.2008
Prozess gegen Hofrat Geiger wird ab 10. März wiederholt
Geiger kämpft um Rehabilitierung - Befangenheitsanzeige der Verhandlungsleiterin zurückgewiesen
Der Prozess gegen Ernst Geiger, den vormaligen Leiter der kriminalpolizeilichen Abteilung der Bundespolizeidirektion Wien, wird ab 10. März wiederholt. Der einstige Spitzen-Kriminalist, der unter anderem für die Saliera-Amtshandlung verantwortlich war, will die vier vorgesehenen Verhandlungstage nützen, um sich in der Sauna-Affäre zu rehabilitieren. Staatsanwalt Friedrich Alexander Koenig legt Geiger Amtsmissbrauch zur Last, weil er dem befreundeten Betreiber eines als FKK-Sauna getarnten Bordells eine bevorstehende Polizei-Razzia verraten haben soll.
Im ersten Rechtsgang im August 2006 war Geiger wegen Verrat eines Amtsgeheimnisses zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob diese Entscheidung allerdings im Oktober 2007 wegen Feststellungsmängeln auf und ordnete eine Neudurchführung des Verfahrens an. In diesem rechnet sich Geigers Verteidiger Manfred Ainedter nun gute Chancen auf einen Freispruch aus, da sich in den vergangenen Monaten Wesentliches getan hätte, was die Strafsache in einem neuen Licht erscheinen ließe.
Einerseits verweist Ainedter darauf, dass der ursprünglich wegen Menschenhandels, grenzüberschreitender Prostitution und Zuhälterei in Verdacht geratene Sauna-Betreiber in der Zwischenzeit von sämtlichen Anklagepunkten rechtskräftig freigesprochen wurde. Darüber hinaus wurde in einem mit 12. Dezember 2007 datierten Prüfbericht des Büros für Rechtsfragen und Datenschutz der Bundespolizeidirektion Wien festgestellt, dass in der sogenannten Sauna-Affäre von der Kriminaldirektion (KD) 1 ermittelt wurde, "obwohl von der Verdachtslage gesehen dafür keine objektiven Anhaltspunkte bestanden haben".
Vielmehr wären "anonyme Anzeigen zum Zwecke des Aufbaus einer Verdachtslage fingiert" worden, heißt es in dem 75 Seiten starken Bericht. Namentlich wird dem Leiter der KD 1, Roland Frühwirth, sowie dem mittlerweile außer Dienst gestellten und in erster Instanz wegen Amtsmissbrauchs abgeurteilten Wiener Landespolizeikommandanten Roland Horngacher vorgeworfen, seit August 2005 "aus Rache" intensive Ermittlungen betrieben zu haben, die sich auch gegen Horngachers "Intimfeind" Geiger richteten, der offensichtlich in Folge seiner Bekanntschaft mit dem Sauna-Geschäftsführer ins Visier seiner Kollegen geraten war.
"Gezielte Ermittlungen"
Horngacher und Frühwirth hätten "gezielte Ermittlungen betreffend einen Dienstvorgesetzten veranlasst", ist in dem Prüfbericht nachzulesen. Für Ainedter steht damit schwarz auf weiß fest, dass sein Mandant einer polizeiinternen Intrige zum Opfer fiel und die gegen ihn gerichteten Vorwürfe haltlos sind.
Das Schöffenverfahren gegen Hofrat Geiger wird Richterin Minou Factor leiten - ihre ans Präsidium des Straflandesgerichts gerichtete Befangenheitsanzeige wurde von Gerichtspräsidentin Ulrike Psenner als unbegründet zurückgewiesen. Factor hatte Geiger vor etlichen Jahren im Kreis von Richtern und Staatsanwälten in einem Lokal kennengelernt und sich dabei angeregt mit dem Spitzenpolizisten über den Fall Jack Unterweger unterhalten. Im Zuge dieses Gesprächs sollen die beiden per Du geworden sein.
Wie Factor in ihrer Befangenheitsanzeige jedoch betonte, kam es nach diesem Abend weder zu weiteren persönlichen noch telefonischen Kontakten, so dass sie sich subjektiv in der Lage fühle, die Verhandlung mit der nötigen Unbefangenheit zu führen. Das Präsidium sah das genau so und bestätigte Factor als Verhandlungsleiterin, zumal das Du-Wort heutzutage "inflationär" gebraucht werde.
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Neuverhandlung
Prozess Tag 1
DP 11.03.2008
Geiger sieht sich als Polizei-Opfer
Der suspendierte Wiener Kripo-Chef Ernst Geiger bekennt sich des Amtsmissbrauchs noch immer „nicht schuldig“.
Hofrat Geiger kennt seine Rechte. Kein Wunder, er ist Jurist, Polizeijurist. Er möchte, so sagt der 53-Jährige am Montag vor Gericht, eine „zusammenhängende Darstellung“ seines Falles abgeben. Dieses Recht hat er. So ganz zusammenhängend ist die Darstellung dann zwar nicht, immer wieder stellt Richterin Minou Factor Zwischenfragen – aber eines kommt letztlich doch klar heraus: Geiger setzt nun, bei der Neuaustragung seines Amtsmissbrauchs-Prozesses, ganz auf die Auswirkungen des Wiener „Polizei-Kriegs“.
Vor dem Hintergrund dieses Geflechts aus Intrigen und Verleumdungen sei er als Opfer zu sehen. Und nicht als Täter.
Der Vorwurf, den Staatsanwalt Friedrich König erhebt, ist schnell gesagt: Geiger habe am 10. März 2006 Amtsmissbrauch begangen, indem er seinem Freund Wolfgang Bogner, dem damaligen Betreiber der Sex-Sauna „Goldentime“, einen Razzia-Termin verraten habe. Bogner –
er ist wie berichtet kürzlich überraschend verstorben – sagte beim ersten Geiger-Prozess als Zeuge, dass der Vorwurf nicht stimme. Das gleiche gab Geiger an. Und er bleibt dabei. Wortgleich sagt er am Montag vor dem Schöffensenat, was er bereits im „Presse“-Interview (Wochenend-Ausgabe) erklärt hatte: „Ich habe mein Amt nicht missbraucht und auch keine Amtsgeheimnisse verraten.“
„Berichtspflicht verletzt“
Man könne die Sauna-Affäre eben nur dann richtig bewerten, so doziert nun Polizeijurist Geiger, wenn man sich genau ansehe, wie es zur Verfolgung seines Freundes Bogner – und damit auch zu seiner eigenen Verfolgung kam. Geiger: „Der Akt wurde zu einer sehr ungewöhnlichen Zeit, am 13. August 2005 um 0.59 Uhr, angelegt. Von Frühwirth, in der Freizeit.“ Zur Erklärung: Oberst Roland Frühwirth, einst Chef der Kriminaldirektion 1, gilt als Getreuer des ebenfalls suspendierten Polizeigenerals Roland Horngacher – Geigers Intimfeind.
„Wenn man bei Bogner den Verdacht auf Menschenhandel hat, hätte Frühwirth dem Bundeskriminalamt und anderen Vorgesetzten berichten müssen“, so Geiger. Dies sei unterblieben. Während der Akt als Verschluss-Sache geführt wurde, sei zudem etwas geschehen, das Horngacher „besonders böse“ gemacht habe: Er, Geiger, habe in einer Pressekonferenz die Klärung des Saliera-Diebstahls verkündet. Der General habe daraufhin nach dem Motto „Jetzt muss endlich was geschehen“, die Sauna-Ermittlungen forcieren lassen. Frühwirth habe in Sachen „Sauna“ eine Anzeige eingebracht – „ohne Beweise“. In Folge sei es zu Telefon-Überwachungen bei Bogner gekommen. Dabei seien auch Gespräche zwischen ihm und Bogner aufgezeichnet worden.
Laut Anklage ergeben sich aus diesen Gesprächen Indizien für den Verrat des Razzia-Termins. Eine dezidierte Nennung des Termins findet sich in den Telefon-Protokollen allerdings nicht.
Vernichtender Prüfbericht
So eigenartig die Amtshandlung auch gewesen sein mag (Frühwirth ist heute, Dienstag, als Zeuge geladen und kann dazu Stellung nehmen) – ihr folgten etliche Verfahren. Darunter drei große Strafprozesse: Bogner stand wegen Zuhälterei vor Gericht und wurde rechtskräftig freigesprochen. Geiger bekam wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses drei Monate bedingt. Der OGH ließ dieses Urteil aber nicht gelten. Die Höchstrichter ordneten die nun stattfindende Wiederholung der Verhandlung an: Die Preisgabe einer Razzia würde den Staat in seinen Kontrollrechten schädigen, daher sei der gegen Geiger erhobene Vorwurf als Amtsmissbrauch zu werten – vorausgesetzt, der Vorwurf lasse sich beweisen.
Auch Geigers Rivale Horngacher wurde inzwischen in erster Instanz verurteilt. Zu 15 Monaten bedingter Haft wegen Amtsmissbrauchs. Sowohl Geiger als auch Horngacher hatten einst Ambitionen auf das Amt des Wiener Polizeipräsidenten. Genau das heizte den „Polizei-Krieg“ stetig an.
Was die schweren Mängel der gegen ihn geführten Amtshandlung anlangt, könnte Geiger Recht behalten: Ein Prüfbericht des Büros für Rechtsfragen geht mit den Ermittlungen hart ins Gericht (siehe Artikel unten). So heißt es, dass „anonyme Anzeigen zum Zwecke des Aufbaus einer Verdachtslage fingiert“ worden seien. Geiger-Anwalt Manfred Ainedter stellt den Antrag, die Telefonüberwachungs-Protokolle nicht als Beweismittel zuzulassen. „Wenn wir Menschen aufgrund einer rechtswidrigen Vorgangsweise verurteilen, dann Gute Nacht Rechtsstaat Österreich.“ Staatsanwalt König bleibt unbeeindruckt: „Ein leitender Kripo-Beamter darf eine Razzia nicht verraten. Auch wenn er der Ansicht ist, die Razzia ist schikanös.“
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Neuverhandlung
Prozess Tag 2
ORF 11.03.2008
Polizeipräsident: Intrige gegen Geiger denkbar
Der Polizeipräsident Gerhard Pürstl hält eine Intrige in der "Sauna-Affäre" für denkbar. Das sagte er am zweiten Tag des Prozesses rund um den Amtsmissbrauchvorwurf gegen Ex-Spitzenkriminalist Ernst Geiger.
Abrechnung mit Ermittlungen
Die Ermittlungen in der "Sauna-Affäre" waren mit einer anonymen Anzeige ins Rollen gekommen. "Ich habe höchste Zweifel, dass das eine anonyme Anzeige war", erklärte dazu Pürstl. Form und Sprache ließen darauf schließen, dass sie ein Beamter selbst verfasst hatte.
Überhaupt habe es sich dabei um eine alte, aus dem Jahr 2004 stammende Anzeige gehandelt, die sich gar nicht gegen Wolfgang B., sondern den Vorbesitzer des Goldentime richtete, so Pürstl. Dass mit der Kriminaldirektion (KD) 1 eine Behörde die Ermittlungen führte, die mit Geiger den eigenen Vorgesetzten im Auge hatte, habe ihn "am Meisten gestört", so Pürstl. Das dürfe nicht passieren.
Damit übte Pürstl auch Kritik an seinem Amtsvorgänger Peter Stiedl: "Ich würde das nicht dulden!" Pürstl hatte mit Anfang 2008 Stiedl an der Spitze der Wiener Polizei abgelöst.
Ermittlungen gezielt gegen Geiger
Der nunmehrige Polizeichef gab im weiteren Verlauf seiner Befragung deutlich zu verstehen, dass er es für denkbar halte, dass die Sauna-Ermittlungen von Anfang an auf Geiger abzielten und vom inzwischen außer Dienst gestellten und wegen Amtsmissbrauchs abgeurteilten Wiener Landespolizeikommandanten Roland Horngacher initiiert wurden.
Pürstl berichtete, Anfang August 2005 wäre in einem Magazin ein offensichtlich auf Horngacher gemünzter Artikel erschienen, in dem von Kontakten zwischen einem ranghohen Polizisten und einer Prostituierten die Rede war.
"Horngacher war versessen darauf, nachzuweisen, dass Geiger ihm diesen Artikel untergeschoben hat. Der Rachegedanke war da", sagte Pürstl aus. Horngacher habe später zudem ihm gegenüber angedeutet, er habe "Methoden" das zu regeln.
Pürstl: "Riesensauerei, wenn es stimmt"
Der Polizeipräsident kündigte an, man werde die Sauna-Affäre auf Basis des vorliegenden Prüfberichts intern vollständig aufarbeiten.
In Bezug auf die dort festgehaltenen Fehler, Versäumnisse und möglichen Rechtwidrigkeiten bemerkte Pürstl abschließend: "Wenn das alles stimmt, ist das a Riesensauerei! Die Wahrheit muss zutage kommen!" Zeit sei dabei kein Faktor.
Frühwirth nach drei Stunden heimgeschickt
Der Verhandlungsplan im Geiger-Prozess lief unterdessen am Dienstag aus dem Ruder. Eigentlich hätte auch der Ex-KD1-Chef Roland Frühwirth aussagen sollen, doch da Aufnahmen von Telefongesprächen im Saal nicht zu verstehen waren, verzögert sich der Ablauf.
Der für 9.15 Uhr geladene, inzwischen als Leiter der Kriminaldirektion (KD) 1 versetzte Oberst Frühwirth kam somit gar nicht zu Wort und wurde, nachdem er drei Stunden gewartet hatte, heimgeschickt. Er wird erst am Mittwoch vernommen.
Frühwirth, hatte auf Basis einer anonymen Anzeige die Ermittlungen gegen Geiger - damals sein unmittelbarer Dienstvorgesetzter - aufgenommen. Nach Darstellung Geigers soll dies auf Wunsch seines polizeiinternen Rivalen, des früheren Landespolizeikommandanten Roland Horngacher, geschehen sein, der ihn "vernichten" habe wollen. Frühwirth bestreitet diese Version.
Befangenheitsantrag gegen Staatsanwalt
Am zweiten Verhandlungstag im Landesgericht war gleich zu Beginn der Schlagabtausch zwischen Verteidiger und Staatsanwalt weitergegangen. Verteidiger Manfred Ainedter brachte einen Befangenheitsantrag gegen Staatsanwalt Friedrich König ein. Der Antrag wurde abgelehnt.
Erstes Urteil aufgehoben
Beim ersten Mal war Geiger im August 2006 wegen Verrats eines Amtsgeheimnisses zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der OGH hatte das erste Urteil aufgrund formaler Kriterien aufgehoben.
Der Hintergrund: Er soll am 9. März 2006 seinem Bekannten Wolfgang B. eine Razzia verraten haben, weshalb ihm Verrats eines Amtsgeheimnisses vorgeworfen wird.
Der Geiger-Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt. Am Donnerstag könnte es ein Urteil geben.
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Neuverhandlung
Prozess Tag 3
DP 12.03.2008
Frühwirth zu Sauna-Affäre: Horngacher "fuchsteufelswild"
Geiger-Prozess, der zweite Anlauf: Ex-KD1-Chef Frühwirth sieht keine gezielten Ermittlungen, er sei auch nicht die rechte Hand von Horngacher gewesen. Frühwirth selbst steht im Prozess im Kreuzfeuer.
Am dritten Tag des Prozesses gegen Ernst Geiger wegen Amtsmissbrauchs sagte erneut der ehemalige Leiter der Kriminaldirektion 1 (KD1) Roland Frühwirth aus - und er verteidigte sich gegen die Vorwürfe des neuen Wiener Polizeipräsidenten Gerhard Pürstl, dass die Ermittlungen gegen Sauna-Betreiber Wolfgang B. (er ist vor einem Monat verstorben) eigentlich Frühwirths Vorgesetztem Geiger gegolten haben.
Vorwürfe von neuem Polizeipräsidenten
Zur Erinnerung: Am Vortag sagte Pürstl im Zeugenstand im Geiger-Prozess, dass Frühwirth über die Ermittlungen einen "Geheimakt" angelegt und so gegen dienstrechtliche Vorschriften verstoßen. Der Verdacht ließe sich nicht entkräften, so Pürstl, dass die Ermittlungen gegen Sauna-Betreiber B. in Wirklichkeit Geiger galten. Von der Verdachtslage her habe es keine objektiven Anhaltspunkte für Ermittlungen gegeben. Vielmehr seien die Ermittlungen
"instrumentalisiert" worden. Pürstl hält auch eine Intrige des ehemaligen Wiener Landespolizeikommandanten Roland Horngacher für möglich.
Frühwirth: "Ermittlungserfolg" purer Zufall
Dem widersprach Frühwirth: Der "Ermittlungserfolg" gegen Geiger sei ein purer Zufall gewesen. Die Polizei habe, so Frühwirth, das Treffen zwischen dem ehemaligen Kripo-Chef und dem Geschäftsführer der Sauna "Goldentime", Wolfgang B., am 10. März 2006 nur observiert, weil sie hinter B. her waren. Bei dieser Zusammenkunft soll Geiger laut Anklage seinem Bekannten einen Razzia-Termin verraten haben.
In einem abgehörten Telefonat soll Geiger B. gebeten haben, am 10. März um 11.00 Uhr zum Schottenring zu kommen und eine Liste mit einer Aufstellung über die gegen das "Goldentime" geführten Razzien mitzunehmen. "Ich dachte, er bringt die Liste in die Bundespolizei am Schottenring", meinte der ehemalige KD1-Chef Frühwirth. Stattdessen trafen sich die beiden im nahegelegenen Cafe Schottenring. Dabei wurde Geiger von Beamten in Zivil beobachtet.
Die Entscheidung zur Überwachung habe Frühwirth erst unmittelbar vor dem Termin getroffen. Kurzfristig wurden Beamte einer gerade zur Verfügung stehenden Gruppe mit B.s Personsbeschreibung "klein, dicker Bauch, kahlköpfig" versorgt und schwärmten am Schottenring aus. Auf den Einwand des Gerichtes, dass die Beschreibung auf sehr viele Menschen zutreffen würde, die unter Tags in der Stadt unterwegs sind, entgegnete Frühwirth: "Sie haben ihn gefunden, ich weiß nicht wie. Vielleicht haben sie ein Foto angefordert."
Horngachers rechte Hand? "Ein Witz"
Eine Woche nach dem Treffen hat Frühwirth dem damaligen Polizeigeneral Horngacher davon erzählt. "Er war fuchsteufelswild. Er meinte, ich hätte es ihm viel früher sagen müssen", so Frühwirth.
Frühwirth wehrte sich gegen Vorwürfe, bei den Ermittlungen die "rechte Hand" von Horngacher gewesen zu sein. "Das ist ein Witz", sagte Frühwirth. "Wir waren keine Vertrauten, wir waren keine Freunde."
Dass Horngacher die Karriere von Frühwirth unterstützt hat, betritt dieser hingegen nicht. "Ja - und wenn", meinte der ehemalige Leiter der KD1. Dienstlich habe er auch ein recht gutes Verhältnis zu dem umstrittenen ehemaligen Polizeigeneral gehabt. "Er hat sich von mir ein bisschen was sagen lassen", meinte Frühwirth.
Ernst Geiger wird Amtsmissbrauch vorgeworfen – er soll einem Sauna-Betreiber einen Razzia-Termin verraten haben. Deswegen war er bereits zu drei Monaten bedingt verurteilt worden – wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses. Aufgehoben: Die Generalprokuratur bekämpfte daraufhin das Urteil der ersten Instanz, weil sie meint, dass Geiger Amtsmissbrauch begangen hat – nicht „nur“ Geheimnisverrat. Der OGH ordnete schließlich eine Neuaustragung an.
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Neuverhandlung
Prozess Tag 4 - Urteil
ST 14.03.2008
Ernst Geiger hat nichts verraten
Mit einem Freispruch endete Donnerstagnacht der Prozess gegen den ehemaligen Wiener Kripochef Ernst Geiger. Der Polizei drohen allerdings weitere Prozesse in der Saunaaffäre.
"Ich habe damals nicht gewusst, dass diese Viertelstunde mein Leben entscheiden wird, deswegen kann ich mich nicht mehr an jedes Detail erinnern." Geiger ringt um seine Worte, als er am letzten Tag seines Prozesses rund um Amtsmissbrauch noch einmal von der Vorsitzenden Minou Factor vernommen wird. Zu jenem Märztag 2006, als er sich im Cafe Schottenring mit seinem Freund, dem FKK-Saunabetreiber Wolfgang Bogner, getroffen hat. Eine Viertelstunde lang, bei der er ihm verraten haben soll, dass am selben Abend eine Razzia in der Sauna stattfindet, wie Staatsanwalt Friedrich Koenig behauptet hat. Was der Schöffensenat nicht geglaubt hat. Nach über einstündiger Beratung verkündete das Gericht den nicht rechtskräftigen Freispruch im Zweifel.
In Wahrheit saß während des gesamten Prozesses nicht nur der ehemalige Wiener Kripochef Geiger auf der Anklagebank. Sondern ein wesentlicher Teil der Wiener Kriminalpolizei. Und die schaute dabei gar nicht gut aus. Ankläger Koenig kündigte in seinem Schlussplädoyer an, die gesamten Ermittlungen zur "Saunaaffäre" prüfen zu lassen. Schwebt doch mehr als nur ein Hauch von Amtsmissbrauch im Raum - allerdings nicht durch Geiger, sondern durch die gegen ihn ermittelnden Kriminalisten. Denn was Koenig darüber seit Montag gehört habe seien "haarsträubende Geschichten" und "empörende Dinge." Eine Einschätzung, die auch das Gericht teilte. Vor allem die Aussage von Roland Frühwirth, ehemals Leiter der Kriminaldirektion (KD) 1, der die Untersuchung gegen Bogner und Geiger geführt hat, wurde in der mündlichen Urteilsbegründung von Richterin Factor um 21.30 Uhr zerpflückt. Denn Frühwirths Angaben, wie die gesamte Saunaaffäre gelaufen sei, müsse "der Schöffensenat einfach jede Glaubwürdigkeit absprechen." Geigers Aussagen seien dagegen glaubwürdig gewesen. Und da die Indizien sowohl für als auch gegen ihn ausgelegt werden können lautete das Motto: im Zweifel für den Angeklagten.
Geigers Anwalt Manfred Ainedter hatte schon im Schlussplädoyer seine vernichtende Meinung über Frühwirth kund getan. "Ich glaube, dass seine Aussage von Anfang bis zum Ende eine Lüge gewesen ist. Und da kann er mich ruhig klagen", donnerte der Verteidiger. Der überhaupt noch nie einen Prozess wie den gegen seinen Duzfreund Geiger erlebt hat. Noch nie habe es so gestimmt wie bei dieser Neuauflage (das mit einem Schuldspruch beendete Verfahren vom August 2006 wurde vom Obersten Gerichtshof wegen eines Formalfehlers annulliert), dass die "Wahrheit eine Tochter der Zeit" sei. Saßen beim ersten Urteil Geigers interne Konkurrenten Roland Horngacher und Roland Frühwirth noch fest im Polizeisattel, änderte sich die Situation danach grundlegend. Horngacher ist mittlerweile selbst, nicht rechtskräftig, wegen Amtsmissbrauchs verurteilt, Frühwirth nicht mehr KD 1 Chef. Und schließlich gibt es den polizeiinternen Prüfbericht vom Dezember 2007, der auch im Mittelpunkt der Verhandlungsführung von Vorsitzender Factor stand, der Frühwirth und seinen Beamten schwere Verfehlungen bei den gesamten Ermittlungen vorwirft. Und Geigers Viertelstunde wurde in diesem Licht neu bewertet.
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DP 07.05.2009
Freispruch für Hofrat Geiger rechtskräftig
Der Oberste Gerichtshof verwarf die Nichtigkeits-Beschwerde der Staats-Anwaltschaft. Geiger war zunächst wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden.
Hofrat Ernst Geiger, der über die Sauna-Affäre gestolperte ehemalige Leiter der Wiener Kriminalpolizeilichen Abteilung, ist endgültig rehabilitiert. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Wien gegen den Freispruch des Kriminalisten verworfen. "Der Freispruch ist somit rechtskräftig", betonte Geigers Verteidiger Manfred Ainedter am Donnerstagnachmittag.
Die Staatsanwaltschaft hatte im März 2006 gerichtliche Vorerhebungen gegen Geiger in die Wege geleitet und im Juni 2006 Anklage wegen Amtsmissbrauchs erhoben. Der Vorwurf: Der 55-jährige Polizeijurist habe dem befreundeten Betreiber einer Rotlicht-Sauna vorab einen Razzia-Termin verraten.
Geiger wurde in weiterer Folge zunächst wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt. Der OGH hob jedoch dieses Urteil aus formalen Gründen auf. Im zweiten Rechtsgang setzte es im März 2008 dann einen bemerkenswerten Freispruch: Das Gericht stellte wörtlich fest, bei den Ermittlungen in der sogenannten Sauna-Affäre hätten Methoden Platz gegriffen, "die eines Rechtsstaats unwürdig sind".
So ergab das Beweisverfahren Hinweise, dass die anonyme Anzeige, mit der die Sache ursprünglich ins Rollen gekommen war, möglicherweise von einem Polizeibeamten verfasst wurde und auf einer alten Anzeige beruhte, die gar nicht auf den mit Geiger befreundeten Sauna-Betreiber, sondern dessen Vorgänger gemünzt war. Weiters traten Verdachtsmomente zutage, wonach die richterliche Genehmigung für die Telefonüberwachung, die Geiger letzten Endes den Job kostete, mit einer übertrieben dargestellten Verdachtslage "erschlichen" wurde.
Dessen ungeachtet beharrte die Anklagebehörde auf ihrer Anklageschrift und legte gegen den Freispruch Rechtsmittel ein. "Der OGH hat nun allerdings festgestellt, dass diesem keine Berechtigung zukommt", gab Geigers Anwalt bekannt. Ainedter will die Entscheidung am Freitagvormittag im Rahmen einer Pressekonferenz, an der auch Geiger teilnehmen wird, der Öffentlichkeit präsentieren.
Was die Bestätigung des Freispruchs durch den OGH für Geigers allfällige weitere Karriere bei der Bundespolizeidirektion Wien bedeutet, war dort am Donnerstag nicht mehr in Erfahrung zu bringen. Eine Polizeisprecherin versprach eine Stellungnahme für Freitag. Offiziell wisse man noch nichts von der Entscheidung des OGH.
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ST 06.07.2009
Fremdenpolizei und Staatsschutz
Nach drei Jahren und zwei Monaten betrat Ernst Geiger am Montag wieder Polizeiland
In seinem neuen Büro in der Wiener Bundespolizeidirektion soll er künftig Analysen für Fremdenpolizei und Staatsschutz erstellen.
Willkommensparty gab es keine. Aber "schön, dass du wieder da bist", hörte Ernst Geiger am Montagmorgen oft, als er nach drei Jahren und zwei Monaten erstmals wieder Polizeiland betrat. Nach einem Kaffee mit der Wiener Polizeivizepräsidentin Michaela Pfeifenberger ging es gleich in medias res: Der frühere Chef der kriminalpolizeilichen Abteilung wird künftig fremdenpolizeiliche Analysen erstellen und für den Staatsschutz tätig sein. Am Mittwoch wird die zweite Polizeikarriere des 55-Jährigen mit einer ersten Strategiesitzung starten.
Der Entschluss, nach dem Freispruch in der "Sauna-Affäre" und seiner dienstlichen Rehabilitierung zur Polizei zurückzukehren, ist in seinem Herzen schon früh gefallen. Aber als gelernter Kriminalist hütete er sich davor, sich in die Karten schauen zu lassen. Vor rund einem Monat nahm er schließlich das Angebot, das ihm Polizeipräsident Gerhard Pürstl machte, offiziell an.
Dass ein Angebot kommen musste, war klar, Geiger hatte Anspruch auf einen Posten in der zuletzt gültigen Gehaltseinstufung. Sein bislang letzter Job ist längst besetzt, Pürstl wollte den früheren Spitzenkriminalisten aber nicht hinter irgendeinem Schreibtisch versauern lassen und holte Geiger kurzerhand ins Präsidium. "Dort soll er vor allem auch seine Erfahrungen aus der Privatwirtschaft einbringen", erklärt Pfeifenberger im Standard Gespräch. Wie berichtet, war Geiger zwischenzeitlich bei Frank Stronachs Magna-Konzern als Security-Manager engagiert. Er schulte Mitarbeiter in Sachen Risikoeinschätzung und war viel unterwegs; noch vor wenigen Tagen in Nischni Nowgorod, dem ehemaligen Gorki, in Russland.
Seinen ehemaligen Widersachern dürfte Geiger beruflich kaum über den Weg laufen: Roland Horngacher, der frühere Landespolizeikommandant, wurde wegen Missbrauchs der Amtsgewalt und Verletzung des Amtsgeheimnisses zu 15 Monaten Haft verurteilt und aus dem Polizeidienst entlassen. Er ist mittlerweile unter anderem für ein privates Kartenkasino als Berater tätig. Kriminalist Roland Frühwirth hat zum Bundeskriminalamt gewechselt.
Absturz nach Höhenflug
Ernst Geigers erste Polizeikarriere hatte 2006 im von Reformen angefachten Streit um Macht und Posten ein jähes Ende gefunden. Knapp nach einem seiner größten Erfolge, der Klärung des Saliera-Diebstahls im Kunsthistorischen Museum, wurde er verdächtigt, er habe dem Betreiber einer Rotlicht Sauna einen Razzia-Termin verraten. Geiger wurde suspendiert und später wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob dieses Urteil aus formalen Gründen auf. Im zweiten Rechtsgang setzte es im März 2008 einen Freispruch. Im Mai bestätigte der OGH diesen Freispruch, Geiger war voll rehabilitiert.
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