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TS 28.11.2024
Klage gegen das Land Berlin: „Artemis“-Betreiber wollen Lagerhalle in Bordell umwandeln
Die Senatsverwaltung verweigert den Bordellbetreibern die Umwandlung eines Weinlagers in ein Freudenhaus. Die Inhaber ziehen nun gegen den Bezirk und das Land Berlin vor Gericht.
Das „Artemis“ zieht gegen das Land Berlin vor Gericht. Die Betreiber des Bordells wollen ihr Etablissement vergrößern und dafür Lagerhalle auf der gegenüberliegenden Straßenseite von Berlins bekanntestem Freudenhaus umfunktionieren. Das Land hat den Antrag zur Umwandlung der Immobilie bislang abgelehnt.
Die Auseinandersetzung zwischen dem Land und den „Artemis“-Inhabern dauert bereits einige Jahre an. Seit 2019 wollen die Rotlicht-Betreiber das Bordell vergrößern und dafür die Fläche auf der gegenüberliegenden Seite der A100 nutzen. Der Bezirk stimmte zwar einem sogenannten Bauvorbescheid zu, der aber von der Senatsverwaltung wenig später abgelehnt wurde, so eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts.
Auf den Vorbescheid würden sich die Betreiber nun berufen, um eine Umwandlung der Weinlagerhalle in ein Bordell vor Gericht zu erzwingen. Auch die darauffolgende Baugenehmigung wurde vor allem wegen bauplanungsrechtlicher Regularien vom Bezirk verweigert.
2020 klagten die Inhaber in einem Widerspruchsverfahren gegen die Entscheidung des Senats. Nun soll eine Entscheidung fallen. Nach Auskunft des Verwaltungsgerichts ruhte der Fall aufgrund der extrem hohen Belastung der Baukammern.
Die mündliche Verhandlung startet mit einer Ortsbegehung am 2. Dezember um 10 Uhr. Anwesend sind sowohl die Bordellbetreiber als auch das Land Berlin, vertreten durch das Rechtsamt und die Bauaufsicht des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf. Anschließend wird die Verhandlung im Verwaltungsgericht Moabit fortgesetzt.
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BK 02.12.2024
Gerichtstermin vor Ort
Das größte Bordell in Berlin will noch größer werden, möchte eine alte Lagerhalle zur Zweigstelle ausbauen. Doch die Behörden weigern sich. Nun schritt das Gericht ein.
Es ist ein Ort mit viel Verkehr: das kleine Gewerbegebiet an der Halenseestraße in Berlin-Wilmersdorf. Dort steht das Objekt der Begierde nahe der Stadtautobahn, einer Zugtrasse, der Messe Berlin samt Funkturm. Eine leer stehende Weinhandlung, die das Großbordell Artemis haben will. Daraus wollen die Betreiber des Liebestempels eine Außenfiliale machen. Doch der Bezirk will das nicht, rückt die Genehmigung nicht heraus. Und so trafen sich Bordellbetreiber, Behördenmitarbeiter, Richterin und Anwälte am Montag zum Gerichtstermin unter freiem Himmel.
Alle sind mit dicken Jacken und auch Mützen und Handschuhen erschienen. Richterin Anna von Oettingen hat offenbar nichts gegen einen Puff in einem ehemaligen Weinladen. Sie sagt: „Die grundsätzliche Frage darf man schon stellen: Wen stört es denn hier?“ Mit ihren kritischen Nachfragen zielt die Richterin während der Verhandlung auch mehr in Richtung des zuständigen Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf als der Bordellbetreiber.
Der Artemis-Besitzer Hakim Şimşek, der die Lagerhalle umbauen will und gegen den Bezirk klagt, sagte leicht gereizt: „Hier störe ich niemanden. Hier gibt es keine Nachbarn, keine Kinder, keine Schulen.“ Er finde Bordells und Prostitution in Wohngebieten nicht richtig. Entsprechende Kaufangebote habe er öfter gehabt, aber immer strikt abgelehnt.
Ein Vertreter des Bezirksamtes erwiderte: „Hier stört es.“ Zugleich räumte er ein: „Aber in der Innenstadt stört es noch mehr.“ Trotzdem bleibe der Bezirk bei seiner Ablehnung und wolle den Umbau nicht.
Vor Gericht ging es aber um Baurecht und Nutzungspläne und weniger um eine Frage des Bordellbetriebs. Der Bezirk hatte seine Ablehnung der Baugenehmigung mit mehreren Aspekten des Bau- und Planungsrechts begründet.
Das Artemis hatte 2005 in einem mehrgeschossigen früheren Lagerhaus an der Autobahn eröffnet. Es ist das größte Bordell in Berlin und eines der größten in Deutschland. Die Betreiber sprechen auf ihrer Internetseite von einem FKK-Klub und Bordell mit Saunen und Swimmingpool. Besucher zahlen eine Pauschale von 90 Euro für die Nutzung der Wellnesseinrichtungen. Sex kostet extra und wird direkt bei den Prostituierten gezahlt.
Bordell in Weinhandlung: Seit fünf Jahren verweigern Behörden den Antrag
2009 kauften die beiden Betreiber die jetzt strittige Lagerhalle mit 4000 Quadratmetern Fläche in der Nähe. 2017 beantragten sie den Bau eines achtgeschossigen Bordells. Wegen der Höhe wurde das abgelehnt.
2019 beantragten sie, nur die Halle auszubauen. 32 Zimmer für die Prostituierten und ihre Kunden soll es geben, sogenannte Verrichtungszimmer. Außerdem Zimmer für die Frauen, die dort auf Selbstständigen-Basis arbeiten sollen, zum Schlafen und Ausruhen.
Die Richterin betonte, bei der ersten Ablehnung sei es eigentlich nur um die Gebäudehöhe gegangen. Nun spielten plötzlich weitere Aspekte eine Rolle. Dabei sei der Zweck des Gebäudes derselbe geblieben.
Auch der Schallschutz nach außen gegen die Autobahn und auch innerhalb spielte eine Rolle. „Daran haben Sie doch bestimmt gedacht“, sagte die Richterin. „Sie wollen ja nicht, dass eine Dame mit einem Kunden durch den Lärm der anderen Dame und ihrem Kunden gestört wird.“ Die Antwort des Bordellbetreibers: „Selbstverständlich.“
Nach mehr als zwei Stunden mit Rundgang auf dem Gelände bei winterlichen Temperaturen und der eigentlichen Verhandlung in der ebenfalls eiskalten Halle stellte die Richterin mit Blick auf die ebenfalls wippenden und zitternden Prozessteilnehmer erst mal fest: „Oh, ist mir kalt!“ Erleichtert verließen alle den Ort.
Bordell-Betreiber zogen vor Gericht
Das Artemis war auch 2016 durch eine große Razzia der Polizei in die Schlagzeilen geraten. Mehrere Männer und Frauen wurden festgenommen und in Untersuchungshaft gesperrt. Die Staatsanwaltschaft sprach unter anderem von Verbindungen zur Organisierten Kriminalität. Doch die Vorwürfe fielen in sich zusammen.
Die Betreiber zogen vor Gericht und setzten nach mehreren Jahren durch, dass das Land Berlin sich 2023 entschuldigte und 250.000 Euro Entschädigung zahlte. Nach eigenen Angaben spendeten sie daraufhin 350.000 Euro an das Kinderkrankenhaus der Uniklinik Charité.
Und nun siegen die Artemis-Betreiber wieder vor Gericht. Am Montagnachmittag steht fest: Die geplante Erweiterung des Großbordells Artemis durch den Umbau einer nahe gelegenen Lagerhalle ist baurechtlich zulässig. Das Land Berlin und der zuständige Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf wurden zur Erteilung der Baugenehmigung verpflichtet. Gegen das Urteil kann der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.
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BM 02.12.2024
Urteil zu Mega-Puff gefallen: Artemis darf zweites Bordell errichten
Der Betreiber von Berlins Großbordell Artemis darf eine Lagerhalle in ein Bordell umwandeln. Was jetzt auf Berlin zukommt.
Es ist eine unwirtliche Gegend: eingezwängt zwischen Eisenbahndämmen, der Stadtautobahn A 100 und der Halenseestraße, die an diesem Abschnitt parallel zueinander verlaufen, befindet sich hinter einer Autowerkstatt ein seit Jahren überwiegend leerstehendes Lagerhaus. Zuletzt, so verkünden es noch Werbetafeln an dem heruntergekommenen Gebäude, hatte hier ein Weinhandel sein Lager. Und genau hier wollen die Brüder Kenan und Hakki Simsek ein neues Bordell eröffnen – und aus Sicht des Berliner Verwaltungsgerichts dürfen sie das auch.
Vorausgegangen war dem Gerichtsentscheid ein Ortstermin, den die 19. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts mit der Vorsitzenden Richterin Anna von Oettingen für Montagvormittag angesetzt hatte. Einleitend erläuterte die Richterin noch einmal, worum sich Bezirk, Land Berlin und die Brüder seit Jahren streiten.
Bordell-Betreiber planen ein Laufhaus
2009 hatten die Simseks, die auch das Großbordell Artemis auf der gegenüberliegenden Seite der Stadtautobahn A100 betreiben, das 4000 Quadratmeter große Grundstück mit der in den 1960er Jahren errichteten Lagerhalle erworben. 2017 reichten die Brüder eine Bauvoranfrage beim Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ein – mit dem Ziel, das Gebäude abzureißen und durch ein achtstöckiges Bordell mit Gentlemans-Club, Sauna, Tiefgarage und Suiten zu errichten.
Das Bezirksamt lehnte den Bauvorbescheid allerdings ab, mit dem Argument, der Achtgeschosser füge sich nicht in die Umgebung ein. Nicht abgelehnt wurde damals jedoch die geplante Bordellnutzung auf dem Gelände: In einem Vorbescheid aus dem Jahr 2018 wurde diese für zulässig erklärt, da das Grundstück im sogenannten unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) liege und gewerbliche Nutzungen dort grundsätzlich zulässig seien.
Die Brüder beantragten daraufhin 2019 eine Baugenehmigung, die nun vorsah, die Lagerhalle in ein Laufhaus umzufunktionieren. Im Erdgeschoss sollten dafür eine Rezeption und 32 sogenannte Verrichtungszimmer eingerichtet werden, die die selbstständigen Prostituierten mieten können. Im Untergeschoss sollten laut Bauantrag den Sexarbeiterinnen zudem Übernachtungszimmer angeboten werden. die diese ebenfalls anmieten können.
Senat will „Zersiedelung“ verhindern – Bezirk lehnt Genehmigung ab
Doch der Bezirk lehnte die Baugenehmigung 2020 ab, weil er sich inzwischen der Auffassung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung angeschlossen hatte. Diese lehnt die Bordellnutzung auf dem schmalen Grundstück mit dem Argument ab, es handele sich bei dem Areal um einen sogenannten Außenbereich: Gemäß Paragraph 35 des Baugesetzbuchs (BauGB) sind Bauvorhaben im Außenbereich nur unter bestimmten Bedingungen zulässig, um Zersiedelung zu vermeiden und die Natur zu schützen. Dazu gehören beispielsweise Vorhaben, die der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft oder dem Gartenbau dienen.
Bei einem Rundgang über das zwischen Gleisen und Autobahntrassen eingezwängte Grundstück registrierte die Vorsitzende Richterin sorgfältig den Zustand der „Natur“: „Auf der wiesenartigen Fläche hinter der Lagerhalle liegt Müll“, sprach Anna von Oettingen in ihr Diktiergerät. „Das Grundstück ist von einer steilen Böschung begrenzt, hinter der Bahngleise liegen“, lautete ein anderer. Und: „Ein räumlicher Zusammenhang mit der ATU-Werkstatt besteht und spricht für ein gewerbliches Gebiet.“
Beim Rundgang durch das Innere der Lagerhauses machte die Richterin deutlich, dass ihr die vom Bezirk und Senatsverwaltung vorgebrachten Versagungsgründe nicht wirklich einleuchten: „Die grundsätzliche Frage darf man schon stellen: Wen stört es denn hier?“ fragte sie mehrmals nach. Der Vertreter des Bezirksamtes blieb dabei: „Hier stört es“, wobei er allerdings offen ließ, wer genau sich an diesem Ort, mit einer Autowerkstatt als einzigem direkten Nachbarn, hätte gestört fühlen können.
Artemis-Besitzer: „Hier störe ich niemanden“
Artemis-Besitzer Hakki Simsek jedenfalls ist die Empörung über die Vertreter der Genehmigungsbehörden – zur Unterstützung des Bezirks ist auch eine Abgeordnete aus der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erschienen - deutlich anzumerken: „Hier störe ich niemanden. Hier gibt es keine Nachbarn, keine Kita, keine Schulen.“ Er finde Bordelle und Prostitution in Wohngebieten nicht richtig. Entsprechende Kaufangebote habe er öfter gehabt, aber immer strikt abgelehnt.
Die Richterin zerpflückte anschließend auch die Argumente des Bezirkes, wonach Schallschutzgründe und mangelnde Beleuchtung der Räume im Untergeschoss die Bordellnutzung unmöglich machen sollen. Dafür gebe es bautechnische Lösungen, die auch den eingereichten Bauakten zu entnehmen seien. Der Vertreter des Bezirks beharrte jedoch auf seiner Position und beantragte, die Klage des Bordell-Betreibers abzuweisen.
Nach zwei Stunden beendete die Richterin den Rundgang. Wenig überraschend kam dann am Nachmittag um 16.30 Uhr die Entscheidung: „Die Kammer hat die Klage abgewiesen“, so eine Gerichtssprecherin (VG 19 K 329/20). Gegen das Urteil kann der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.
Hakki Simsek äußerte sich dazu: „Wir freuen uns, dass unser Vorhaben für zulässig erklärt wurde, so wie es das Bezirksamt Charlottenburg im Jahr 2017 ja auch schon für zulässig erklärt hat. Die Versagung der beantragten Baugenehmigung im Jahr 2020 durch die damalige Bausenatorin Frau Lompscher war offensichtlich politisch motiviert. Wir freuen uns, dass sich das Recht durchgesetzt hat.“
Jahrelanger Rechtsstreit nach Razzia im Artemis
Schon einmal hatte das Land Berlin gegenüber den Bordell-Betreibern eine empfindliche Niederlage erlitten: Das Artemis war 2016 durch eine große Razzia der Polizei in die Schlagzeilen geraten. Mehrere Männer und Frauen wurden festgenommen und in Untersuchungshaft gesperrt. Die Staatsanwaltschaft sprach unter anderem von Verbindungen zur organisierten Kriminalität. Doch die Vorwürfe fielen in sich zusammen.
Die Betreiber zogen vor Gericht und setzten nach mehreren Jahren durch, dass das Land Berlin sich 2023 entschuldigte und 250.000 Euro Entschädigung zahlte. Nach eigenen Angaben spendeten sie daraufhin 350.000 Euro an das Kinderkrankenhaus der Uniklinik Charité.
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BZ 02.12.2024
Land Berlin muss Verfahrenskosten tragen
Sieg für Artemis-Betreiber vor Gericht: Lagerhalle darf zu Bordell umgebaut werden
Das größte Bordell Berlins wird noch größer: Nach einem jahrelangen Rechtsstreit zwingt das Verwaltungsgericht nun das Land Berlin, eine Baugenehmigung zu erteilen.
as Berliner Großbordell Artemis möchte expandieren. Doch bislang stellten sich Bezirk und Senat quer. Es fehlte eine Baugenehmigung. Die Betreiber des Artemis, die Brüder Şimşek, wollen eine Lagerhalle am Dreieck Funkturm in der Nähe des bereits bestehenden Bordells Artemis und der Messe in Wilmersdorf zum Laufhaus umbauen. Nun hat das Berliner Verwaltungsgericht eine Entscheidung gefällt.
Das Artemis ist eines der größten Bordelle in Deutschland und das größte Berlins. Es wurde 2005 von Hakim und Kenan Şimşek in einem früheren Lagerhaus eröffnet. Vom Haupteingang aus ist die Lagerhalle, in der das neue Bordell entstehen soll, zu sehen. Besucher zahlen 90 Euro Eintritt, alkoholfreie Getränke und die Nutzung der Wellnesseinrichtungen inklusive. Sex kostet extra und wird direkt bei den selbstständig tätigen Sexarbeiterinnen gezahlt. Ein ähnliches Modell soll es wohl auch in dem zweiten Standort der Şimşeks geben. Dafür gibt es nun grünes Licht.
Laut dem Statistischen Bundesamt gab es 2023 knapp 90 Prostitutionsstätten in Berlin und knapp 1800 angemeldete Prostituierte. In ganz Brandenburg waren es nur 40.
32 Verrichtungszimmer: Grünes Licht für weiteres Großbordell
Die Entscheidung fiel nach einer denkwürdigen Verhandlung am Montag. In dicken Jacken, Mützen und Handschuhen wurde in der alten, nicht beheizten Lagerhalle nach einem vorherigen Rundgang über das Gelände verhandelt. Zurück im warmen Gericht entschied Anna von Oettingen, Vorsitzende Richterin der 19. Kammer, am Montagnachmittag: Die Lagerhalle darf umgebaut werden. Die Kammer verpflichtete mit ihrer Entscheidung das Land Berlin dazu, eine Baugenehmigung zu erteilen.
Zwar liege das Grundstück nicht im baurechtlichen Innenbereich, so das Gericht. Ausnahmsweise sei jedoch auch das Bauvorhaben genehmigungsfähig, weil das Grundstück erschlossen sei und ihm öffentliche Belange nicht entgegenstünden. Gegen das Urteil kann der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.
Die grundlegende Frage, die sich das Gericht stellen musste, war: Stört das Bordell an dieser Stelle, oder stört es nicht? Hakim Şimşek hatte dafür eine klare Antwort: Nein. „Hier gibt es keine Nachbarn, keine Kinder, keine Schulen.“ Sichtlich aufgebracht machte er klar, dass er nichts von Bordellen in Wohngebieten halte. Dieser Ort auf einem ehemaligen Bahngelände sei daher optimal für ein Laufhaus.
Der anwesende Vertreter des Bezirksamtes sah dies anders. Zwar störe ein Bordell in der Innenstadt noch mehr, dennoch sei es dem Bezirk auch an dieser Stelle ein Dorn im Auge. Deshalb lehnte das Bezirksamt auch einen Vermittlungsversuch der Richterin zu einem Vergleich ab. Nun bleibt dem Amt nur noch die Revision.
Vor Gericht ging es aber, neben Fragen des Lärmschutzes für die Prostituierten, vor allem um Baurecht und Nutzungspläne.
Im Grundbuch steht für das 4000 Quadratmeter große Areal und die dazugehörige Lagerhalle bereits seit 2010 der Name Şimşek. Zuvor wurde in der Halle ein Weinhandel betrieben. Bereits 2017 hatten die Brüder beantragt, an dieser Stelle ein Großbordell mit acht Stockwerken, Suiten und Saunalandschaft zu bauen. Das Bezirksamt sagte damals: Jein.
Grundsätzlich sei ein Bordell an dieser Stelle für den Bezirk in Ordnung, nur die Höhe sei ein Problem gewesen. Doch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung kippte die Entscheidung im Jahr 2020 komplett, mit der Begründung, das Grundstück an der Halenseestraße liege im baurechtlichen Außenbereich, wo grundsätzlich nur land- und forstwirtschaftliche Betriebe und ähnliche Sondernutzungen zulässig sind.
40.000 Euro Verfahrenskosten muss das Land Berlin tragen
Die Brüder klagten und beantragten daraufhin, statt eines Neubaus nur die bestehende Halle ausbauen zu dürfen. Der Plan sieht 32 Verrichtungszimmer für selbstständige Prostituierte vor, außerdem Übernachtungszimmer im Keller für die dort arbeitenden Frauen. Unter der Bedingung, dass für ausreichend Lärmschutz und Belichtung in den Übernachtungsbereichen gesorgt werde, gab das Gericht am Montag den Bordellbetreibern recht.
Der geschätzte Streitwert der Klage: Über 1,3 Millionen Euro. Die Verfahrenskosten, die auf etwa 40.000 Euro geschätzt werden, muss nun das von Sparmaßnahmen gebeutelte Land Berlin tragen.
Die Entscheidung für das Bordell freut nicht nur die Betreiber Şimşek. Auch Holger Rettig vom Unternehmerverband Erotikgewerbe Deutschland begrüßt den Ausgang des Verfahrens. Das Artemis ist ein Mitgliedsbetrieb des Verbands. „Es ist bedauerlich, dass es notwendig war, die Baugenehmigung einzuklagen. Das Steuergeld, das die Behörde dafür aufwenden musste, hätte sinnvoller eingesetzt werden können. Dennoch freuen wir uns.“
„Im Artemis gibt es legale Arbeitsplätze für Prostituierte, die weit über den vom Prostituiertenschutzgesetz geforderten Ansprüchen an Hygiene und Sicherheit liegen“, so Rettich. Auch in dem neuen Laufhaus sind ähnliche Standards zu erwarten. Eine Ablehnung des Gerichts hätte er für problematisch gehalten.
„Wenn sich der Bezirk bei einem solchen Standort schon sperrt, an dem niemand gestört wird, wo soll es dann noch legale Prostitution geben?“ Das eröffne Räume für illegale Prostitution – „und entsprechende Probleme wie Menschenhandel und Zuhälterei.“ Insofern seien weitere legale Arbeitsplätze in der Prostitution durchaus wünschenswert.
Seit den Verboten der Corona-Zeit sei die illegale Prostitution in Deutschland und Berlin stark gewachsen. Viele Prostituierte hätten während der Pandemie aus Geldnot illegal gearbeitet, so Rettig. Einige seien auch nach Corona dabei geblieben.
„Sie haben gemerkt, sie werden nicht kontrolliert. Und selbst wenn, sind die Folgen für sie meist nicht so schlimm“, so Rettig. „Sie verdienen mehr Geld, zahlen keine Steuern, haben keine Kontrollen.“ Doch auf die Einhaltung der gängigen Gesetze zu Sicherheit und Hygiene werde in diesen illegalen Wohnungsbordellen kaum geachtet. „Das wird ausgenutzt von Personen, die sich nicht an Recht und Gesetz halten. Polizei und Ordnungsbehörden haben viel zu wenig getan gegen illegale Prostitution“, so Rettig. Er spricht von einem Kontrolldefizit. „Deshalb ist es wünschenswert, legale Arbeitsplätze anzubieten.“
Grundsätzlich gehe es den Bordellen der Hauptstadt nach Corona erst langsam besser, viele haben noch mit den Verdienstausfällen der Pandemiezeit zu kämpfen, einige Etablissements hätten das nicht überlebt, so Rettig. Eine Lücke, die womöglich das Großbordell Artemis schließen konnte – und vielleicht auch deshalb nun expandieren will.
Artemis-Betreiber siegten schon einmal vor Gericht gegen das Land Berlin
Die Jahresabschlüsse des Unternehmens zeigen: In den Pandemiejahren machte das Artemis gut 350.000 Euro Verlust, bekam jedoch mehrmals mehrere Hunderttausend Euro staatliche Beihilfen. Im Jahr 2022 fuhr das Bordell über 640.000 Euro Gewinn ein, eines der besten Geschäftsjahre für das Unternehmen in den letzten Jahren.
Bereits 2016 war das Artemis in den Schlagzeilen: Es gab eine Razzia mit mehreren Hundert Beamten in dem Bordell. Mehrere Männer und Frauen kamen in Untersuchungshaft. Der Staatsanwaltschaft ging es um Verbindungen zu Organisierten Rocker-Kriminalität und Steuerhinterziehung. Die Vorwürfe stellten sich jedoch als haltlos heraus.
Die Betreiber zogen vor Gericht – und setzten sich auch schon hier gegen das Land Berlin durch. Ein Gericht ordnete 2023 an: Das Land muss sich entschuldigen und 250.000 Euro Entschädigung zahlen. Nach eigenen Angaben sollen die Şimşeks daraufhin 350.000 Euro an das Kinderkrankenhaus der Uniklinik Charité gespendet haben.
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