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FSDACH
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Handgemenge

#2

Beitrag von Red Light News »

RP 06.08.2008
Schlägerei vor Saunaclub fordert einen Verletzten

In der Nacht zu Sonntag kam es gegen 2 Uhr vor einem Saunaclub auf der Tackenweide zu einer Schlägerei zwischen mehreren Beteiligten. Ein 21-jähriger Mann aus Kalkar musste in das Krankenhaus gebracht werden.
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RP 12.01.2009
Prügelei vor Saunaclub – Verhandlung geht weiter

Wegen Körperverletzung stand jetzt ein 36-jähriger, in der Türkei geborener Emmericher vor dem Amtsgericht. Er soll am 3. August 2008 vor einem Emmericher Saunaclub auf einen am Boden liegenden Mann eingeschlagen und eingetreten und ihn dabei erheblich verletzt haben. Das Opfer erlitt eine Gehirnerschütterung, diverse Blutergüsse, Schürfwunden und eine Platzwunde am Auge.

Junggesellenabschied gefeiert

Was sich an diesem Abend ereignete, stellten beide Seiten unterschiedlich dar.

Der Angeklagte (elf Einträge im Strafregister, zwei wegen Körperverletzung), sagte, er sein als Gast in dem Saunaclub gewesen. Er sei dort auch mal Türsteher gewesen, danach Hausmeister, aber seit einigen Wochen habe er dazu keine Zeit mehr. „An dem Abend gingen da Leute rein und raus, plötzlich hörten wir eine Schreierei, da sind wir hinausgegangen“, so der Angeklagte. Es sei eine Schlägerei im Gange gewesen. „Einer lag auf dem Boden, den habe ich aufgehoben.“

Der Geschädigte, ein 21-Jähriger aus Kalkar, erzählte die Sache anders. Einer seiner Freunde habe seinen Junggesellenabschied gefeiert und so seien sie mit sieben Personen in den Saunaclub gegangen. Ein Freund habe zuviel getrunken und „ein bisschen Palaver gemacht“. Dieser sollte hinausgeworfen werden. Als er und ein weiterer Freund ihm zu Hilfe eilen wollten, seien aus sich gleich hinaus geworfen worden. Von der Umkleidekabine bis zur Tür hinaus seien sie vom Angeklagten und fünf Freunden von ihm begleitet worden. Vor der Tür habe dann die Schlägerei begonnen. „Ich erkenne den Angeklagten genau wieder.

Der junge Mann kam, noch an dem Abend wegen seiner Verletzungen ins Krankenhaus. Dort habe ihn der Saunabesitzer am nächsten Tag besucht, sich entschuldigt und ihm den Namen des Angreifers genannt. Er habe dann Anzeige gegen ihn erstattet.

Die Richterin erklärte, der Besitzer habe in seiner Polizeiaussage gesagt, er habe von der Schlägerei nichts mitbekommen. Ein zweiter Zeuge, der ebenfalls mit dem Opfer den Club verlassen musste, sagte aus, der Besitzer habe direkt nach der Schlägerei den ehemaligen Türsteher als Schläger genannt. Die anderen Täter konnten nicht ausfindig gemacht werden, diese waren alle per Auto geflüchtet.

Nach zweistündiger Verhandlung wurde entschieden, den Prozess am 2. Februar fortzuführen. Dann sollen noch der Saunabesitzer, zwei ermittelnde Polizeibeamte und drei weitere Freunde des Opfers befragt werden, um mehr Licht ins Dunkel zu bringen.
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Red Light News
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Razzia 🚨

#3

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RP 29.03.2012
Großrazzia im "Fungarden"

Emmerich · Die Staatsanwaltschaft hat am Donnerstag zum großen Schlag ausgeholt: Der Betreiber vom "Fungarden" an der Tackenweide sowie seine Lebensgefährtin sind festgenommen worden. Es geht auch um Menschenhandel.

Die Festnahme des 53-jährigen Bosniers und seiner 40-jährigen Lebensgefährtin erfolgte am Donnerstag um 16.51 Uhr. Zollfahnder ließen vor dem Bordell an der Tackenweide die Handschellen klicken. Zeitgleich durchsuchten die Fahnder die Räume. Das geschah nicht nur an der Tackenweide, sondern auch im Bordell "Villa Auberge" an der Reeser Straße. Der Betrieb gehört dem Bosnier ebenfalls.

An der Großaktion nahmen neben 90 Zöllnern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch 100 Bundes- und Landespolizisten teil. Hinzu kamen 50 Beamte der Steuerfahndung. Neben den beiden Bordellen durchsuchten die Beamten auch noch diverse Geschäfts- und Privaträume, teilte die Staatsanwaltschaft am Abend mit.

Zur Prostitution gezwungen?

Hintergrund des Einsatzes gegen den Bosnier und weitere Beschuldigte sind die Tatvorwürfe der Steuerhinterziehung, des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen, aber auch Menschenhandel, Zuhälterei und Einschleusen von Ausländerinnen mit gefälschten Pässen nach Deutschland. "Es besteht insbesondere der Verdacht, dass Prostituierte gegen ihren Willen festgehalten und zur Prostitution gezwungen worden sind", hieß es am Donnerstag bei der Staatsanwaltschaft.

Bei der Durchsuchung der Bordelle und der anderen Objekte wurden unter anderem Rauschgiftspürhunde und ein Bargeldspürhund eingesetzt.

Während des Einsatzes an der Tackenweide sperrten die Zollbeamten die Straße an beiden Zufahrten ab. Nur die Einsatzkräfte kamen durch. Ebenso war es am "Auberge". Auch hier hatten Polizei und Zoll die Gebäudezufahrt zugeparkt und das Areal umstellt. Die Polizisten waren vermummt. Alle trugen schusssichere Westen.

Der 53-jährige Bosnier scheint für die Fahnder ein wichtiges Ziel zu sein. Das erklärt den enormen Aufwand gestern.

Er soll als Betreiber der beiden Emmericher Bordelle seit Juni 2004 mehr als 180 Prostituierte beschäftigt haben.

Er war Sponsor

Der Versuch In Emmerich hat der Bodellbetreiber in den vergangenen Jahren versucht, sich den Anschein eines normalen gastronomischen Betriebs zu geben, in dem es auch um Sex geht.

Der Erfolg Bei mehreren Vereinen war er Sponsor. Vereine nahmen tatsächlich Geld von ihm und machten für den "Fungarden" auf Trikots oder in der Vereinszeitschrift Werbung.
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NRZ 25.08.2012
Anklage gegen Bordellbetreiber

Bosnier und seine Lebensgefährtin kommen vor die Wirtschaftsstrafkammer.

Die Ermittlungen sind abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Kleve hat am 6. Juli bei der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Kleve Anklage gegen den Betreiber zweier Bordelle in Emmerich sowie dessen Lebensgefährtin erhoben, die die Bordelle mit betrieben haben soll. Die Verfahren gegen weitere Beteiligte wurden einstweilen abgetrennt.

Die Sache wird deshalb vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Kleve verhandelt, weil einer der Punkte, den die Staatsanwaltschaft dem Pärchen zur Last legt, auf Steuerhinterziehung in 29 Fällen lautet.

Menschenhandel

Außerdem wird ihnen Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung (§ 232 StGB) in zwölf Fällen (teilweise als Mitglied einer Bande), Vorenthalten von Arbeitsentgelt in 79 Fällen sowie Beihilfe zu Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz in zehn Fällen vorgeworfen.

„Über die Eröffnung des Hauptverfahrens hat die Kammer noch nicht entschieden“, teilte Christian Spelz, der Sprecher des Landgerichts Kleve, auf NRZ-Nachfrage mit. Jetzt läuft erst einmal das sogenannte Zwischenverfahren an, bei dem das Gericht die Anklageschrift prüft, auch die Frage, ob die von der Staatsanwaltschaft angerufene Kammer zuständig ist. Möglicherweise müssen auch noch weitere Beweismittel beigeschafft werden. Liegt ein ausreichender Tatverdacht vor, wird das Hauptverfahren eröffnet. Kommt es dazu, sei mit dem Beginn der Hauptverhandlung im Oktober/November 2012 zu rechnen, so Spelz.

Ende März waren bei einer Großrazzia der aus Bosnien stammende, 53-jährige Bordellbetreiber und seine Lebensgefährtin verhaftet worden, gegen die mehrere Haftbefehle vorlagen. 250 Beamte (Zoll-, Justiz- und Polizeibeamte, Steuerfahnder) ermittelten u.a. im Fun Garden an der Tackenweide und im Nachtclub Villa Auberge an der Reeser Straße. Die Freudenmädchen sollen gegen ihren Willen festgehalten und zur Prostitution gezwungen worden sein.
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RP 28.08.2012
Prozess vor Eröffnung

Die Ermittlungen gegen den Inhaber der Bordelle "Fun Garden" und "Villa Auberge" sowie seine Lebensgefährtin sind abgeschlossen. Im Herbst könnte verhandelt werden. Unterdessen werden die Häuser weiter betrieben.

Das Betreiberpaar der Bordelle "Fun Garden" und "Villa Auberge" wird voraussichtlich ab dem Herbst in Kleve vor Gericht stehen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen das Paar sind abgeschlossen, Anklage wurde erhoben. Die Hauptverhandlung könnte im Oktober oder November beginnen — derzeit prüft das Gericht die Anklageschrift, die Stellungnahmen der Verteidigung werden abgewartet.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 53-jährigen Bordellbetreiber und seiner Lebensgefährtin unter anderem Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung in zwölf Fällen vor, das "Vorenthalten von Arbeitsentgelt" in 79 Fällen und Steuerhinterziehung in 29 Fällen. Außerdem sollen Ausländerinnen mit gefälschten Papieren eingeschleust worden sein.

Beweise für einzelne Fälle

Die Fall-Zahlen bedeuten: Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, jeweils genug Beweismaterial zum konkreten Einzelfall zu haben, um eine Verurteilung zu erreichen. Die Straftaten sollen sich seit Juli 2005 abgespielt haben. "Das Verfahren ist von seinem Umfang her enorm groß", sagte Richter Christian Spelz, Sprecher des Klever Landgerichts.

Der 53-jährige Betreiber von "Fun Garden" und "Villa Auberge" sowie seine 40-jährige Lebensgefährtin wurden am Nachmittag des 29. März bei einer spektakulären Razzia festgenommen. 90 Zöllner, 100 Polizisten und 50 Steuerfahnder sicherten in Geschäfts- und Privaträumen Beweise.

Jetzt soll der Fall vor der Wirtschaftskammer des Landgerichts verhandelt werden. Das mutet bei Menschenhandel und Zwangsprostitution für Laien befremdlich an. Christian Spelz aber erklärt: "Sobald ein Vorwurf Steuerhinterziehung ist, oder auch das Vorenthalten von Arbeitsentgelt, fällt es in die Zuständigkeit der Wirtschaftskammer — wegen des Spezialwissens, das dort vorhanden ist. Alle weiteren Anklagevorwürfe werden dann dort mitverhandelt."

Abgesehen von den strafrechtlichen Folgen könnten die mutmaßlichen Opfer, etwa von Menschenhandel oder Zwangsprostitution, zudem zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Von Schmerzensgeld bis hin zur Kostenübernahme für psychiatrische Hilfe wäre vieles denkbar, erläuterte Spelz. Häufig werde dergleichen in gesonderten Zivilverfahren abgehandelt: "Das ist denkbar und durchaus üblich."
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RP 29.08.2012
Bordellbetriebe dürfen laufen

Mit den Etablissements "Fun Garden" und "Villa Auberge" wird weiter Geld verdient. Und das, obwohl die Betreiber seit März wegen schwerwiegender Vorwürfe in Untersuchungshaft sitzen.

Zwangsprostitution, bandenmäßiger Menschenhandel, sexuelle Ausbeutung — es sind schreckliche Vorwürfe, die gegen das Paar erhoben werden, das bis zum März dieses Jahres die Geschäfte in den Bordellen "Fun Garden" und "Villa Auberge" geführt hat.

Gegen den 53-jährigen Bordellbetreiber und seine 40-jährige Lebensgefährtin wurde Anklage erhoben, beide befinden sich in Untersuchungshaft. "Die Ermittlungen gegen weitere Tatverdächtige Personen dauern an", erklärte Oberstaatsanwalt Johannes Hoppmann.

Nichtsdestoweniger sind beide Häuser geöffnet — der Betrieb läuft. Der Sohn des inhaftierten Hauptverdächtigen ist derzeit der Geschäftsführer.

Johannes Hoppmann erklärt die Situation aus juristischer Sicht. "Barbetriebe sind ja nicht illegal", stellt er fest. "Wenn der Betrieb unter einer neuen Geschäftsleitung weitergeführt wird, dann ist das durchaus möglich, so lange es gesetzeskonform erfolgt. Und dass das nicht so ist, dafür liegen keine Hinweise vor."

Für eventuelle Straftaten, legt er dar, wären einzelne Personen verantwortlich — nicht etwa ein Unternehmen. "Und gegen einzelne Personen ist Anklage erhoben worden."

Erstens gilt nun für diese beiden Verdächtigen die Unschuldsvermutung: Erst durch einen Prozess könnte überhaupt eine Schuld festgestellt werden. Zweitens, so Hoppmann, sind die Justizbehörden allein für die Überprüfung "strafrechtlicher Sachverhalte" zuständig: "Die werden verhandelt werden, mehr nicht", macht er klar.

Für die Einrichtung, Eröffnung, Führung eines Unternehmens mit allen notwendigen Zulassungen und Konzessionen, vom Ausschank bis zum Brandschutz, sind hingegen allein die Ordnungsbehörden zuständig. Fazit: "Es sind keine Einwände dagegen zu erheben, dass ein Geschäft unter einer anderen Leitung gesetzeskonform betrieben wird."

Mit dem Auftakt zur Hauptverhandlung im Bordell-Prozess ist im Herbst zu rechnen, etwa im Oktober oder im November. Derzeit bearbeiten Gericht und Verteidigung die Anklageschrift.

Unter neuer Leitung

Die Etablissements "Fungarden" an der Tackenweide und "Villa Auberge" an der Reeser Straße werden weiter betrieben.

Sie stünden jeweils unter "neuer Leitung", heißt es auf den Internetseiten. Zugleich nennt sich das Fun Garden "Seit 5 Jahren die Nummer 1 in Emmerich am Rhein".
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RP 31.08.2012
Auch bei Verurteilung keine Schließung

Die beiden Bordelle "Fun Garden" und "Villa Auberge" dürften auch im Falle einer Verurteilung des heute angeklagten Betreibers weiter geöffnet bleiben, wenn auch nicht mehr – oder nicht mehr offiziell – unter dessen Leitung.

Die beiden Bordelle "Fun Garden" und "Villa Auberge" dürften auch im Falle einer Verurteilung des heute angeklagten Betreibers weiter geöffnet bleiben, wenn auch nicht mehr — oder nicht mehr offiziell — unter dessen Leitung.

Zur Erteilung einer gewerberechtlichen Genehmigung werde unter anderem die "Zuverlässigkeit" eines Unternehmers geprüft, erklärte Emmerichs Beigeordneter Dr. Stefan Wachs. Jemand, der wegen Menschenhandels verurteilt worden sei, gelte sicher nicht als geeignet. "Vor diesem Hintergrund könnte der Betreffende nicht mehr der Betreiber sein. Ein anderer, der eine weiße Weste hat, aber schon", so Wachs. Derzeit hat der Sohn des Angeklagten die Geschäftsführung inne. Eine Schließung scheint nicht zu erwarten: Aus unterrichteten Kreisen war zu vernehmen, dass er Umbaumaßnahmen in dem Sauna-Club plane.

Frauen aus dem Ausland, die in den Bordellen arbeiten, müssen nach ihrer Einreise bei den Ordnungsbehörden vorstellig werden. Die Frage, ob dabei jemals der Verdacht aufkam, es könnte etwas nicht mit rechten Dingen zugehen, muss bis dato offen bleiben. "Es ist ein laufendes Verfahren", stellte Wachs fest. "Wenn es diesen Verdacht gegeben hat, könnten wir deshalb nichts dazu sagen."
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NRZ 05.11.2012
Prozess um Emmericher Bordell-Pärchen startet

Ab dem 13. November müssen sich ein Bosnier und eine Russin vor dem Landgericht Kleve wegen zahlreicher Strafdelikte verantworten. Jahrelang betrieben sie zwei Bordellbetriebe in Emmerich. An zehn Verhandlungstagen sind 45 Zeugen geladen.

Ihre Festnahme darf sicher als spektakulär gelten. Über 200 Beamten waren damals im Einsatz, um dem Emmericher Bordell-Pärchen das Handwerk zu legen. Mit Zoll, Bundespolizei und Steuerfahndung holte die Klever Staatsanwaltschaft Ende März zum großen Schlag aus und ließ die Handschellen klicken: Der Betreiber vom „Fungarden“ an der Tackenweide sowie seine Lebensgefährtin wurden mit viel Aufsehen festgenommen. Ebenso durchsuchten die Einsatzkräfte auch deren Bordell „Villa Auberge“ an der Reeser Straße. Seither sitzen der Bosnier (53) und die Russin (40) in Untersuchungshaft. Erst am Dienstag, 13. November, wird es wieder einen Tapetenwechsel für sie geben. Denn dann müssen sie sich vor dem Klever Landgericht in einem echten Mammutprozess verantworten.

Vorgeworfen werden den beiden Emmerichern, die seit Juli 2005 die zwei Bordelle in der Hansestadt betreiben, mehrere Fälle von Menschenhandel, Einschleusen von Ausländern, Steuerhinterziehung, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Urkundenfälschung.

Laut Staatsanwaltschaft war der Angeklagte, teilweise mit einem weiteren Tatbeteiligten, offizieller Inhaber der Betriebe. Seine Lebensgefährtin, die angeklagte Russin, organisierte maßgebend den Betrieb. Bis Dezember 2011 waren in den beiden Bordellen etwa 1000 Prostituierte, überwiegend osteuropäischer Nationalität, tätig.

Prostituierte mit einer perfiden Masche nach Deutschland geholt

Mittels einer perfiden Masche sollen die Angeklagten die Frauen nach Deutschland gelockt haben: Sie warben damit, dass die Prostituierten selbstständige Unternehmerinnen seien. Dem war aber nicht so. Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft unterlag die Tätigkeit der Prostituierten engen Vorgaben der Angeklagten. Diese gingen sogar soweit, dass einige Frauen das Bordell nicht verlassen durften.

In zahlreichen Fällen wurden Frauen aus dem Ausland zu dem Bordell gebracht und dort den Angeklagten übergeben. Im Bordell wurden die überbrachten, oft sehr jungen Frauen von den Angeklagten angewiesen, als Prostituierte zu arbeiten. Teilweise mussten sie zunächst den für die Überbringung gezahlten Betrag (500 Euro) abarbeiten. Um sicherzustellen, dass die Frauen tatsächlich der Forderung nach sexuellen Leistungen an Kunden nachkamen, nahmen die Angeklagten ihnen laut Anklage zum Teil deren Ausweispapiere und Telefone weg. In einzelnen Fällen soll der Angeklagte die Prostituierten auch zu diesem Zweck geschlagen oder ihnen an den Haaren gezogen haben.

Die Angeklagten meldeten laut Staatsanwaltschaft keine der Prostituierten zur Sozialversicherung an. Auf diese Weise wurden keinerlei Sozialabgaben gezahlt, wodurch ein Schaden in Höhe von etwa 1,7 Millionen Euro entstanden sein soll. Durch falsche Umsatzsteuerjahresklärungen sind zudem über vier Millionen Euro hinterzogen worden.

HINTERGRUND

Der Prozess gegen die Betreiber des Bordells beginnt am Dienstag, 13. November, um 9 Uhr. Für den Prozess sind neun Fortsetzungstermine anberaumt, und zwar am 16., 20., 27., 29. und 30. November, sowie am 4., 11., 18. und 21. Dezember. Die Verhandlungen beginnen jeweils um 9 Uhr im Sitzungssaal A 110 am Klever Landgericht auf der Schwanenburg. Verhandelt wird durch die 9. Strafkammer, die Wirtschaftsstrafkammer.

Insgesamt sind für den Prozess 45 Zeugen und ein Sachverständiger geladen. Drei betroffene Frauen sind als Nebenklägerinnen
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Prozess Tag 1
NRZ 13.11.2012
Prozess wegen Menschenhandels – Bordell-Betreiber schweigen

Emmerich/Kleve.. Ein Bordell-Betreiber aus Emmerich und seine Partnerin müssen sich wegen Menschenhandels und Steuerhinterziehung in Millionenhöhe verantworten. Zum Prozessbeginn am Landgericht Kleve schwiegen beide beharrlich. Ihre Anwälte stellten derweil einen Befangenheitsantrag.

Isabella war 23 Jahre alt, als sie nach Deutschland kam. Ein Schleuser namens „Hugo“ hat die Portugiesin nach Emmerich gebracht, in einem Bordell abgeliefert und 500 Euro dafür kassiert. Dessen Betreiber zwangen Isabella (alle Namen geändert) dann zur Prostitution – sie musste schließlich die 500 Euro „Schulden“ wieder abarbeiten. Von diesem Sachverhalt geht zumindest die Staatsanwaltschaft Kleve aus, die gegen den Betreiber des Bordells sowie gegen dessen Partnerin Anklage erhob. Seit gestern müssen sie sich vor dem Klever Landgericht verantworten.

Angeklagt sind sie nicht nur wegen Menschenhandels und Einschleusens von Ausländern, sondern auch wegen bandenmäßiger Steuerhinterziehung, Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt und Urkundenfälschung. Denn die Emmericher sollen fünf Frauen ohne Aufenthaltsgenehmigung mit falschen Papieren angemeldet haben. Das Geld der Freier sollen sie den Prostituierten teilweise weggenommen haben, bei ihren Steuererklärungen sollen sie falsche Angaben gemacht haben. Sie sollen weder Sozialbeiträge noch Krankenkassenbeiträge für ihre „Angestellten“ bezahlt haben, der dadurch entstandene Schaden wird auf knapp 6 Millionen Euro geschätzt.

Fluchtversuch mit dem Taxi

Isabella ist nur eine von rund 1000 Prostituierten, die zwischen 2005 und 2011 in den beiden Emmericher Bordellen „Fungarden“ und „Villa Auberge“, beide betrieben durch die Angeklagten, gearbeitet haben. Die 18- bis 40-jährigen Frauen sollen teils mehrere Jahre, teils nur wenige Tage in den Bordellen gearbeitet haben.

Nach zwei Tagen und einem gescheiterten Fluchtversuch hat „Hugo“ Isabella wieder abgeholt. Andere Frauen blieben länger, wie die 20-jährige Maria. Sie soll geweint und sich gegen die Zwangsprostitution gewehrt haben. Der Angeklagte soll ihr daraufhin den Pass und das Handy abgenommen und sie eingesperrt haben. Andere Frauen soll er geschlagen und ihnen „büschelweise Haare herausgerissen“ haben, heißt es in der Anklageschrift.

Die mitangeklagte 40-Jährige soll die Schichtpläne für die Prostituierten gemacht haben. Diese hätten, so die Anklage, während des gesamten Betriebes durchgearbeitet – das Bordell „Fungarden“ öffnete mal um 11, mal um 13 Uhr und schloss, wenn der letzte Gast gegangen war. Natascha soll in nur vier Tagen 1100 Euro verdient haben, bei einem „Stundenlohn“ von 80 Euro. Wenn sie verschlafen oder die Küche nicht aufgeräumt hatte, sollen die Angeklagten Strafgebühren verhängt haben – je nach „Vergehen“ 20 bis 100 Euro.

Befangenheitsantrag
Beide Angeklagten schwiegen gestern beharrlich – ihre Anwälte nicht. Sie versuchten alles, um es erst gar nicht zur Verlesung der Anklageschrift kommen zu lassen. „Die Anklage entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen“, verlas der Anwalt des Bordellbetreibers. Er fürchtete, Richter und Schöffen würden durch die vielen Details unnötig beeinflusst. Isabellas Fluchtversuch etwa – die junge Frau war mit dem Taxi in die Emmericher Stadt gefahren, der Angeklagte soll sie aber abgefangen haben – diene nicht der Beweisführung, sondern beeinflusse die Schöffen in ihrer Objektivität.

Es folgte Beratungspause auf Beratungspause, Erklärung auf Erklärung. Sogar einen Befangenheitsantrag stellten die Anwälte des Angeklagten. Ohne Erfolg. Am Freitag wird der Prozess fortgeführt, das Urteil soll im Dezember fallen.
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RP 14.11.2012
Auftakt im "Fungarden"-Prozess

Der Betreiber der Bordelle "Fungarden" und "Villa Auberge" und seine Lebensgefährtin müssen sich jetzt vor Gericht verantworten. Die Vorwürfe: Menschenhandel, Steuerhinterziehung, Einschleusung und Urkundenfälschung.

"Fungarden" ist der Name des Bordells an der Tackenweide, zu deutsch also "Spaßgarten". Wer gestern in der Klever Schwanenburg dem Prozessauftakt gegen zwei der mutmaßlichen Betreiber des Etablissements beiwohnte, dürfte die Bezeichnung als Hohn empfunden haben. Hunderte Frauen sollen dort zur Prostitution gezwungen worden sein.

Esed D. (53) und Olga G. (40) müssen sich unter anderem wegen Menschenhandels, Steuerhinterziehung, Einschleusung und Urkundenfälschung verantworten. Sie waren nach Meinung der Staatsanwaltschaft die führenden Köpfe einer hochtourig und gut geölt laufenden Ausbeutungsmaschinerie.

Während der rund einstündigen Verlesung der Anklageschrift zeichneten die Staatsanwälte Sven Timmer und Daniel Klocke ein düsteres Bild des Gewerbes. Rund 1000 Frauen, einige davon mit falschen Papieren, zumeist aus Osteuropa, sollen von 2005 bis 2011 nach Emmerich geschafft worden sein.

Am Rhein hätten sie im "Fun Garden" und in der "Villa Auberge" nahezu rund um die Uhr anschaffen müssen, zunächst – wie in diesem Geschäft üblich – um imaginäre Schulden für den Transport nach Deutschland abzuarbeiten.

Die Ankläger schilderten, dass den Frauen bei ihrer Arbeit Ausweise und Mobiltelefone abgenommen worden seien und dass ihnen verwehrt worden sei, das Bordell zu verlassen. Das Wort Sex-Sklavinnen drängte sich auf, auch wenn die Staatsanwaltschaft es nicht in den Mund nahm.

In den Bordellen wurde im Halb-Stunden-Takt abgerechnet, für die 30 Minuten zahlten die Freier jeweils 50 Euro. Der Eintritt kostete ebenso viel. Wer nach dem Besuch einen Fragebogen zu den Qualitäten der Damen und des Lokals ausfüllte, bekam fünf Euro Rabatt, so die Staatsanwaltschaft.

Olga G. habe routiniert die bürokratischen Formalitäten erledigt und die Frauen beim Gewerbeamt in Emmerich wahlweise als Hostess, Messehostess, Masseurin oder Go Go-Tänzerin angemeldet. Im Bordell informierten Ausgänge die Gäste darüber, dass die Damen als selbstständige Unternehmerinnen tätig seien.

Alles Lüge, so die Staatsanwälte. Sie führten in der Anklageschrift aus, dass die Frauen die Hälfte ihrer Verdienste an die Betreiber abführen mussten – zuzüglich weiterer Gebühren, zum Beispiel für Kost und Logis, aber auch für Kondome.

130 einzelne Anklagepunkte umfasst die Liste der Vergehen, die die Ermittler aufgedeckt haben wollen. Im Zentrum stehen Verstöße gegen Steuer- und Sozialversicherungsgesetze. Sollten sich die genannten Summen der nicht gezahlten Beiträge (1,7 Millionen Euro) und Steuern (5,8 Millionen Euro) bestätigen, zeigten sie auf erschreckende Weise die Dimensionen des Geschäfts mit der käuflichen Liebe im "Fungarden".

Die beiden Angeklagten nahmen die Ausführungen der Staatsanwaltschaft mit demonstrativer Gelassenheit zur Kenntnis. Olga G., lange blonde Haare, elegante Erscheinung, lächelte häufig. Esed D. bot einem Zuschauer in einer Verhandlungspause mit einer scherzhaften Geste an, die Plätze zu tauschen.

Die fünf Strafverteidiger des Duos gingen von Anfang an auf Konfrontationskurs. Joachim Müller, einer der beiden Anwälte der Frau, versuchte , die Vorlesung der Anklage zu verhindern. Richter Christian Henckel ließ sich nicht aus der Ruhe bringen und wickelte das Störfeuer routiniert ab – inklusive des unvermeidlichen Befangenheitsantrags. So konnte am Ende des ersten Verhandlungstages dann noch in Erfahrung gebracht werden, dass die beiden Angeklagten es vorziehen zu schweigen. Somit wird der Prozess am Freitag mit der Vernehmung der ersten Zeugen fortgesetzt.
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RP 15.11.2012
Die Strategie der "Fungarden"-Anwälte

Das Verteidigungsteam des Bordell-Betreiberpaars will "Druck machen": kluge Strategie oder nur hinderlich für den Prozess?

Der Prozess gegen Esed D. (53) und Olga G. (40) war noch keine Minute alt, da stellte Strafverteidiger Joachim Müller (Düsseldorf) bereits einen Antrag, der die gut 30 Zuschauer bei Gericht verwunderte. Er forderte, die Anklage wegen Menschenhandels, Einschleusung, Steuerhinterziehung, Vorenthalten von Arbeitsentgelten und Urkundenfälschung gar nicht erst verlesen zu lassen.

Das ist ein Winkelzug, der aktuell in Fortbildungsseminaren für Strafverteidiger gelehrt wird. Der Anwalt erklärte, dass die Anklage formal nicht korrekt sei: Die Schöffen könnten das, was mit großer Detailfreude als Tatvorwurf formuliert sei, möglicherweise für bare Münze nehmen. Dies benachteilige seine Mandantin, so Müller.

Die neunte große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Christian Henckel sah sich mit einem erkenntnistheoretischen Problem konfrontiert: Wie soll man über die Zulässigkeit einer Anklageschrift entscheiden, wenn diese noch gar nicht offiziell in einer Verhandlung eingeführt ist? Also ließ Henckel die Anklage verlesen — mit der logischen Konsequenz, dass die Verteidiger den Antrag erneut stellten und obendrauf noch einen Befangenheitsantrag setzten.

Das Vorgehen ähnelt einem Schachspiel mit Paragrafen und Verfahrensfragen. In einer Verhandlungspause erklärte Müller freimütig den im Publikum sitzenden Angehörigen von Olga G., es gehe ihm darum, Druck zu machen. Die Hoffnung: Die Kammer begeht irgendwann einen Fehler, mit dem sich das ganze Verfahren kippen lässt.

Allerdings trifft die fünfköpfige Verteidigerriege auf einen Vorsitzenden Richter, der schon andere juristische Schlachten geschlagen hat: Christian Henckel führte auch den Vorsitz, als das Landgericht den Ehrenmord-Prozess gegen Vater und Bruder des Opfers Gülsüm aus Rees mit lebenslangen Haftstrafen zu einem Abschluss brachte.

Die Bilanz der Verteidiger nach dem ersten Verhandlungstag: Es ist ihnen gelungen, einen siebenstündigen Verhandlungstag durch Anträge und Beratungspausen so weit zu zerhacken, dass Staatsanwalt Sven Timmer ihnen offen eine Verschleppungsstrategie vorwarf. Andererseits: Diese Anträge wurden abgeschmettert. Morgen beginnt die Beweisaufnahme.
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Prozess Tag 2
NRZ 17.11.2012
Bordell-Pärchen bleibt weiter stumm

Fortsetzung im Fungarden-Prozess: Die Angeklagten machen erneut keine Aussage. Auch ihre ehemaligen Steuerberater sagen nichts, die Angeklagten hatten sie nicht der Schweigepflicht entbunden. Am Dienstag wird der Prozess fortgesetzt.

Die Angeklagten im „Fungarden"-Prozess schweigen weiter. Und sie wollen auch nicht, dass andere etwas sagen: Der für gestern geladene Steuerberater des Emmericher Bordell-Pärchens und dessen Mitarbeiter verweigerten die Aussagen. Die Angeklagten hatten sie nicht von der Schweigepflicht entbunden, laut Gesetz mussten sie also nicht aussagen. Wie berichtet, müssen sich die ehemaligen Betreiber des „Fungardens“ seit Dienstag wegen Menschenhandels und Steuerhinterziehung in Millionenhöhe verantworten.

Einige Infos wird es trotz der Aussageverweigerung allerdings doch geben: Der Mitarbeiter des Gladbecker Steuerberaters ist in dem Fall ebenfalls Beschuldigter. In diesem Zusammenhang hat er bereits mit der Staatsanwaltschaft gesprochen. Diese Aussage dürfen die Richter nun auch im „Fungarden“-Prozess verwerten, dafür hat der Steuerfachangestellte gestern seine Einwilligung gegeben. Was den Anwälten an der Sache nicht passt: Anscheinend hat der Gladbecker seine Aussage gemacht, weil die Staatsanwaltschaft ihm zugesagt hat, im Gegenzug das Verfahren gegen ihn einzustellen.

Das Protokoll der Aussage liegt vor, die Anwälte haben nun bis Dienstag Zeit, es zu lesen und ihre Verteidigungsstrategie weiterzuentwickeln. Und es gibt noch mehr Wochen­end-Lektüre für die Anwälte: Beim gestrigen zweiten Verhandlungstag vor dem Klever Landgericht nahm Richter Christian Henckel vor allem Personalunterlagen des Emmericher Bordells in Augenschein. Mehrere dicke Aktenordner mit Gewerbean- und -abmeldungen, sowie Anmeldungen der Prostituierten zum Einzelunternehmen.

„Professionelle Dienstleistungen“

Viele Frauen waren bei der Stadt Emmerich als selbstständige Hostess oder Tänzerin angemeldet. Laut schriftlicher Aussage eines Verwaltungs-Mitarbeiters der Stadt seien die Frauen oft in Begleitung der Angeklagten beim Amt gewesen, bei Verständigungsproblemen hat die Angeklagte übersetzt.

Um sich ein Bild der beiden Unternehmen zu machen, nahm das Gericht gestern auch alte Seiten des Internetauftrittes der Bordelle „Fungarden“ und „Villa Auberge“ in Augenschein. Fotos der Räumlichkeiten waren zu sehen, Werbe- und Rabatt-Aktionen sowie detaillierte Preislisten der „professionellen Dienstleistungen“.

Bis Dienstag haben die Anwälte nun Zeit, die Aktenordner zu wälzen. Dann wird der Prozess fortgesetzt.
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RP 17.11.2012
Sechs Aktenordner mit Schicksalen von 1000 Frauen

Es klingt unspektakulär, wenn der Vorsitzende Richter der 9. großen Strafkammer des Landgerichts Kleve, Christian Henckel, hinter sich greift, einen Aktenordner hervorholt und sagt: "Ich habe hier den Ordner mit der Beschriftung 'Personal (Mädchen) 2010'. Darin sind enthalten die Originale der Gewerbeanmeldungen und Kopien von Identitätspapieren."

Tag zwei im "Fun-Garden"-Prozess in der Klever Schwanenburg gegen die Bordellbetreiber Esed D. (53) und Olga G. (40), die sich wegen Menschenhandels, Einschleusung, Steuerhinterziehung, Vorenthalten von Arbeitsentgelten und Urkundenfälschung verantworten müssen. Es sind sechs Aktenordner, die als Beweismittel dienen. Sie sind beschriftet mit Titeln wie "Fun Garden Personal 2010", "Mitarbeiter aktuell" oder "Ex-Mitarbeiter". Reihenweise werden Frauen aufgelistet, die Elzbieta, Felicia, Ramona, Lenka oder Kunka heißen und die von Bulgarien, Ungarn, Rumänien, Litauen oder Estland nach Emmerich gekommen sind, um Liebesdienste zu verrichten. Es waren sechs Aktendordner Schicksale. Als das Gericht Internet-Auftritte des Bordells in Augenschein nahm, fallen Formulierungen auf, die klingen, als hätte ein Fachmann den Stift geführt.

Eine ähnliche Erklärung, die von einer dort tätigen Frau unterschrieben worden war, entlarvte Staatsanwalt Hendrik Timmer durch eine schlichte Nachfrage: "Haben sich bei den Akten auch Übersetzungen gefunden?" Die gab es nicht, und so stellt sich die Frage, ob die osteuropäischen Prostituierten überhaupt wussten, was sie da unterschrieben.

Staunen lässt auch die Arbeit des Emmericher Gewerbeamtes: Offenbar eskortierte Olga G. im raschen Rhythmus immer neue Frauen in die Stadtverwaltung und erledigte dort mit ihnen den Behördenkram, indem sie sie wahlweise als Tänzerinnen, Hostessen oder Masseurinnen anmeldete. Glaubten die Mitarbeiter der Stadtverwaltung allen Ernstes, dass in Emmerich so viel getanzt wird? Jedenfalls lockte der "Fun Garden" im Internet damit, dass immer neue "Top-Girls aus aller Welt" selbst den anspruchsvollsten Gast verwöhnten und das Lokal ein "Geheimtipp für Geschäftsbesprechungen der angenehmen und erfolgreichen Art" sei. Ein Schwerpunkt sind die möglichen Steuervergehen der Betreiber. Was liegt da näher, als den Steuerberater und einen Mitarbeiter der Kanzlei als Zeugen zu befragen? Doch die Verteidiger pochten auf die Verschwiegenheitspflicht der beiden Männer. Sie sagten nichts.

Damit gab sich die Staatsanwaltschaft nicht zufrieden und spielte einen ersten Trumpf aus: Gegen den Steuerfachangestellten wird in dieser Sache auch wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ermittelt. In diesem Verfahren gab er der Staatsanwaltschaft bereitwillig Auskunft. Am Freitag erklärte er sich damit einverstanden, dass diese Aussage in diesem Verfahren verwertet werden kann — Punkte für die Ankläger.
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Prozess Tag 3
NRZ 21.11.2012
Prostituierte sagen im „Fungarden“-Prozess aus: „Gutes Betriebsklima“ im Bordell

Ehemalige Mitarbeiterinnen gaben an, jeden Tag eine Pauschale von zehn Euro für die Steuer bezahlt zu haben. Angeklagte müssen sich wegen Menschenhandels und Steuerhinterziehung verantworten, schweigen aber weiter beharrlich.

Die Razzia im März dieses Jahres im Bordell „Fungarden“ hat sie womöglich vor Schlimmerem bewahrt. „Chanel“, so nannte sich die heute 22-jährige Duisburgerin, war erst seit anderthalb Tagen in dem Bordell. „Es war eine Dummheit“, sagt sie, „aus der finanziellen Not heraus“. Sie habe sich betrunken, um die „Dienstleistungen“ zu überstehen, kann sich heute nicht mehr an alle Einzelheiten erinnern. Das, was sie noch weiß, hat sie gestern vor Gericht ausgesagt, beim dritten Verhandlungstag des Prozesses gegen die ehemaligen Betreiber des „Fungarden“ wegen Menschenhandels und Steuerhinterziehung.

Neben „Chanel“ sagten weitere (ehemalige) Prostituierte und Thekenkräfte aus. Thematisch ging es dabei hauptsächlich um das Prozedere der Bezahlung und um Fragen der Tagesabrechnungen. Eindeutig waren die Aussagen dabei nicht: Eine Frau, die zuerst in der, damals ebenfalls von den Angeklagten betriebenen, Villa Auberge gearbeitet hatte, musste etwa 40 Prozent ihrer Einnahmen abgeben, sagte sie aus. Eine Stunde mit einem Freier kostete in der Villa Auberge 100 Euro. 60 Euro durfte sie folglich behalten, 40 musste sie abgeben.

Ein dritter im Bordell-Bunde

Die Mitarbeiterinnen im Fungarden mussten dagegen in der Regel einen Festbetrag zahlen. Von 50 Euro pro Tag war die Rede, später – so gab es eine Zeugin an – soll der Betrag erhöht worden sein. Egal, ob in der Pauschale enthalten oder extra kassiert: Alle befragten Frauen gaben an, zehn Euro pro Tag für die Steuer bezahlt zu haben. Dies entspricht dem sogenannten „Düsseldorfer Verfahren“. Dabei handelt es sich um eine Regelung zur pauschalisierten Erhebung von Einkommens- und Umsatzsteuern bei Prostituierten.

Aussagen also, die den Angeklagten durchaus zupass kämen, wenn sie das Geld denn weitergeleitet haben sollten. Die beiden Emmericher schwiegen allerdings auch beim gestrigen, dritten Verhandlungstag beharrlich. Dabei kam erneut der Dritte im Bordell-Bunde zur Sprache: Der Geschäftspartner der Angeklagten soll jeden Abend zur Abrechnung ins „Fungarden“ gekommen sein, er habe Umschläge abgeholt und mit den Thekenkräften die Einsatzpläne der Prostituierten durchgesehen, sagte eine Zeugin aus. Der Mann ist in einem gesonderten Verfahren angeklagt.

Kollegin weinte oft

Erkenntnisse zum Vorwurf des Menschenhandels gab es gestern kaum. Alle Befragten hätten freiwillig in den Bordellen gearbeitet, sagten sie, einige sprachen von einem „guten Betriebsklima“. Allerdings: Einer Zeugin fiel eine Kollegin auf, „die oft weinte“. Nachfragen konnte die Zeugin nicht, da ihre Kollegin nur Ungarisch sprach. Über einen Freier habe sie gehört, dass der jungen Ungarin der Pass abgenommen worden sei. Allerdings nicht von den Angeklagten, sondern von einer weiteren Prostituierten.

Die betroffene Frau tritt in dem Verfahren als Nebenklägerin auf, blieb dem Prozess aber bislang fern. Ihre Aussage wird an einem der kommenden Prozesstage gehört werden. Die Verhandlung geht am kommenden Dienstag weiter.
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RP 21.11.2012
Prostituierte sagen aus

Am dritten Tag vor dem Landgericht Kleve kamen gestern erstmals Prostituierte zu Wort. Die Ermittler wissen, wie viel Geld floss.

Am Ende des dritten Verhandlungstages im "Fun-Garden"-Prozess vor dem Klever Landgericht zupfte Esed D. (53) seiner mitangeklagten Lebensgefährtin Olga G. (40) neckisch die Mütze vom Kopf, strich ihr mit der Hand durchs lange blonde Haar und herzte sie. Beide lachten.

Aus der Sicht der beiden Bordellbetreiber, die wegen Steuervergehen und Menschenhandels (u. a.) angeklagt sind, war der Tag erfreulich verlaufen: Mehrere Zeuginnen, die im "Fun Garden" als Prostituierte tätig waren, schilderten, wie das Gewerbe ablief - und zwar, so der zusammenfassende Gesamteindruck, "echt gut", "entspannt", "freundlich und nett".

Zwei der dort tätigen Damen, die wegen ihrer deutschen Nationalität offenbar eine bevorzugte Behandlung genossen, galten intern gar als "Prinzessinnen".

Doch dieses Bild einer märchenhaften Welt, in der käufliche Liebe eine ganz normale Dienstleistung wie alles andere auch ist, bekam auch Risse - wenn die Frauen über ihre Kolleginnen aus Osteuropa erzählten.

Sabina (22, alle Namen geändert) war die Erste, die der 9. Großen Strafkammer von ihrer Tätigkeit im "Fun Garden" erzählte. Eine Freundin habe sie dazu überredet, spontan sei man nach Emmerich gefahren, habe beim Bordell an der Türe geklingelt, "und dann haben wir uns nach einer kurzen Einführung auch schon umziehen und sofort anfangen können".

Ihr erster Kunde sei ein Niederländer gewesen. "Der war sympathisch. Der Zweite nicht so, aber da kann man ja schlecht Nein sagen, zum Glück ging es aber schnell." Sabina arbeitete eine Nacht und einen Tag in Emmerich, dann war ihre Karriere auch schon wieder vorbei, weil die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss das Bordell stürmte.

Dabei fielen den Ermittlern offenbar bergeweise Unterlagen in die Hände, die belegen, wie das Geschäft ablief und welche Summen dabei flossen. Pro Tag legte die Geschäftsführung mehrere Blätter an. Das wichtigste zweifelsohne eine Liste mit den Künstlernamen der aktiven Frauen ("Sina", "Cindy", "Coco", "Chanel"), rund 20 pro Tag. Dahinter dann jeweils Reihen mit Uhrzeiten und Zimmernummern sowie einem Schrägstrich oder einem Kreuz. Der Schrägstrich stand für eine halbe Stunde, die pauschal abgerechnet wurde, das Kreuz für eine Stunde. Der Vermerk "ESC" bedeutete, dass die Dienstleistungen außer Haus erbracht wurden.

Ein weiterer Tageszettel hielt den Gesamtüberblick fest. So kam der "Fun Garden"am Vorabend der Durchsuchung auf Einnahmen in Höhe von 29 615 Euro, die sich aus dem Eintritt, den sexuellen Dienstleistungen sowie der Gastronomie zusammensetzten. Die Kosten hielten sich demgegenüber in einem erträglichen Rahmen.

Offenbar wurden die Prostituierten sehr ungleich behandelt: Sabina musste täglich 50 Euro "für Steuern" sowie einen Kostenbeitrag für Kost und Logis bezahlen.

Janina aus Russland wiederum sagte aus, bei ihr seien die Einnahmen im Verhältnis 40 zu 60 geteilt worden. Und Mandy aus Recklinghausen, eine der "Prinzessinnen", musste pauschal 50 Euro für alles abgeben.

Übereinstimmend berichteten die Frauen, dass keinesfalls ein Klima der Angst geherrscht habe. Als einer der Anwälte fragte, wo sie das Bordell auf einer Wohlfühlskala einordnen würde, sagte Anna (20): "Ich fand das im Fun Garden echt gut. Das war schon entspannt."

Doch dann erzählte eine der Zeugin von ihrer Kollegin aus Ungarn, die immer so traurig gewesen sei. Sie müsse ihre Verdienste immer nach Ungarn schicken, habe sie gesagt, und ihr sei von einer Landsmännin der Pass abgenommen worden, damit sie nicht zurückgehen könne — ein dicker Schönheitsfehler in der ansonsten fast perfekten Heile-Welt-Darstellung.

Der Prozess wird am Dienstag, 27. November, fortgesetzt.
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RP 23.11.2012
Schrägstrich für eine halbe Stunde

Im "Fungarden"-Prozess geben Buchführungsunterlagen Einblicke in das lukrative Bordell-Geschäft.

Die eingescannten Zettel, die der Beamer in überdimensionaler Größe an die Kopfwand des Saales A110 der Klever Schwanenburg wirft, sind gewissermaßen der bürokratische Nachhall ausschweifender Tage und Nächte im Bordell "Fun Garden". Jedes Mal, wenn im Prozess gegen die beiden Betreiber Esed D. (53) und Olga G. (40) vor dem Landgericht ehemals dort tätige Prostituierte als Zeuginnen aussagen, lässt sich deren Arbeit mit Hilfe der Aufzeichnungen minutiös rekonstruieren.

Handschriftlich wird auf den Zetteln, von denen es pro Tag nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft vier Stück gab, protokolliert, was an Einnahmen zu verzeichnen war. Eine Liste dokumentiert die Tätigkeit der Frauen - sobald sie sich mit einem männlichen Gast handelseinig geworden waren, "ein Zimmer zu machen", wie dies im Jargon heißt, gingen sie an die Theke des Etablissements und holten sich dort einen Zimmerschlüssel ab.

Die Thekenkraft notierte dann Zimmernummer und Uhrzeit und machte dahinter einen Schrägstrich - das Symbol für eine halbe Stunde sexueller Dienstleistungen, für die pauschal 50 Euro zu entrichten waren. Lediglich für einige Sonderleistungen musste zusätzlich Geld gezahlt werden, und für die Zimmer mit Whirlpool wurden 20 Euro "Wassergeld" extra berechnet. Blieb der Gast länger als 30 Minuten auf dem Zimmer, wurde aus dem Schrägstrich ein Kreuz gemacht. Eine Stunde schlug in der Regel mit 80 Euro zu Buche.

Auf den Tageslisten stehen jeweils rund 20 Prostituierte mit ihrem jeweiligen "Künstlernamen". Sie teilten sich ihre Arbeit in Früh- und Spätschicht auf.

Eine der Zeuginnen sagte, sie habe zwischen zwei und fünf Kunden pro Tag gehabt. Jeder dieser Kunden musste außerdem 50 Euro Eintritt bezahlen, oder den ermäßigten Tarif von 35 Euro, wenn er zur so genannten "Happy Hour" den Laden betrat.

Die Summen, die auf diese Weise protokolliert wurden, lassen staunen. Am Vorabend der Durchsuchung sind beispielsweise rund 2900 Euro Einnahmen verzeichnet (und nicht, wie zunächst irrtümlich berichtet 29 000 Euro), für zahlreiche weitere Tage, deren Aufzeichnungen der Staatsanwaltschaft vorliegen, beläuft sich die Summe jeweils auf rund 2000 Euro — mal mehr, mal weniger.

Die Fragen des Gerichts am Dienstag zielten vor allem darauf ab, die Modalitäten von Preisfindung und Abrechnung zu klären. Dabei geht es darum, abzugrenzen, wie selbstständig die Prostituierten im "Fun Garden" agierten.

Eine aus Russland stammende Prostituierte, die zu ihrem Status befragt wurde, sagte als Zeugin, dass sie sich erinnere, auf dem Amt im Emmerich gewesen zu sein: "Ja, selbstständig." Richter Christian Henckel: "Was heißt das, selbstständig?" Antwort: "Keine Ahnung."
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Prozess Tag 4
NRZ 28.11.2012
Zeugin im „Fungarden“-Prozess bricht in Tränen aus

Sie wolle den Angeklagten nicht schaden, sagte die ehemalige Putzfrau des Emnmericher Bordells aus. Trotzdem: Es habe viel Gemecker gegeben, Prostituierte hätten Strafgelder bezahlen müssen. 22-Jährige schilderte, wie der Angeklagte ihr den Pass abgenommen habe.

Mit dem psychischen Zusammenbruch einer Zeugin endete am Dienstag der Verhandlungstag im „Fungarden“-Prozess. Richter Christian Henckel brach die Befragung der 42-Jährigen ab und verschob die Vernehmung auf einen der kommenden Prozesstage. Eine weitere Zeugin wird erst gar nicht vor Gericht erscheinen: Via E-Mail hat sie abgesagt – sie fürchte um Leib und Leben, wenn sie aussage.

Die Tränen der als Zeugin geladenen, ehemaligen Putzfrau des „Fungarden“ hatten andere Gründe: Sie wolle den Angeklagten , die sich bekanntlich wegen Menschenhandels und Steuerhinterziehung verantworten müssen, nicht schaden. Sie sei dankbar, dass sie nicht weiter als Prostituierte arbeiten musste, sondern eine Chance als Putzfrau bekommen habe, sagte sie. Die Rumänin hat von Ende Dezember 2008 bis etwa März 2010 im Bordell „Fungarden“ gearbeitet. Erst als Prostituierte, „aber das ging nicht“, sagte sie in gebrochenem Deutsch. Später dann als Putzfrau.

Gelächter aus dem Publikum

Ob sie sich wohl gefühlt habe, wollte das Gericht von der Zeugin wissen. Die Antwort kam wie bei vielen anderen Zeuginnen an diesem Tag nur zögerlich. Der Angeklagte habe oft gemeckert, sagte sie schließlich. Und seine mitangeklagte Lebensgefährtin habe immer etwas an ihrer Arbeit auszusetzen gehabt. Und eifersüchtig sei sie auf die Mädchen gewesen. Gelächter von der Anklagebank und aus dem Publikum, das hauptsächlich aus Angehörigen der Angeklagten und Prostituierten bestand, die bis heute im „Fungarden“ arbeiten. Betrieben wird es mittlerweile übrigens vom Sohn des Angeklagten.

Sieben weitere Prostituierte sagten am Dienstag aus – mal mehr, mal weniger auskunftsfreudig. Die meisten widersprachen ihren Aussagen, die sie bei der Polizei oder beim Zoll gemacht hatten. Mussten sie den Angeklagten nun 50 Euro am Tag zahlen oder staffelte sich die „Zimmermiete“ nach der Anzahl der Freier? Haben sie ihre Steuererklärungen selbst gemacht oder haben sie Pauschalbeträge an die Angeklagten abgeführt? Eindeutige Antworten gab es nicht.

Klar und deutlich machte dagegen die 22-Jährige Belastungszeugin am Dienstag ihre Aussage. Sie bestätigte mit ihrer Geschichte die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft: Mit 17 Jahren kam sie aus Bulgarien über Amsterdam nach Emmerich. Sie blieb zehn Tage, kehrte aber später zurück in die Hansestadt – mittlerweile volljährig. Gebracht hatte sie damals ein Zuhälter, der für die „Lieferung“ 350 Euro vom Angeklagten bekommen haben soll. Diese 350 Euro habe sie abarbeiten müssen, gab sie gestern an. Als sie andeutete, zu einer Tante nach Bremen zu wollen, habe ihr der Angeklagte den Pass abgenommen. Ein weiterer Zuhälter aus Münster soll sie schließlich „freigekauft“ haben.

Die weitere Befragung der Zeugin hat das Gericht vertagt. Der Prozess geht Donnerstag weiter.
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RP 28.11.2012
Die Putzfrau macht reinen Tisch

Am vierten Verhandlungstag sorgten Beschäftigte aus dem Bordell mit ihren Zeugenaussagen für Überraschungen und Verwirrungen. Dennoch ergab sich für den Richter ein deutliches Bild.

Es war die letzte Wendung in einem an Überraschungen reichen Tag, als um 16:29 Uhr Cosmina C. vor die 9. große Strafkammer des Landgerichts Kleve trat, um im Prozess gegen die beiden Betreiber des Bordells "Fun Garden" ihre Zeugenaussage zu machen.

"Ich möchte nichts Schlechtes über ihn (Esed D.) sagen, denn er hat mir geholfen, hier in Deutschland nicht als Prostituierte zu arbeiten", so die 32 Jahre alte Rumänien.

Cosmina C. war vom 28. Dezember 2008 bis zum März 2010 in dem Emmericher Lokal tätig, zuerst für kurze Zeit als Prostituierte ("Das hat nicht gepasst"), den Rest der Zeit dann als Putzfrau, wofür sie mit 700 Euro monatlich in bar entlohnt wurde.

Doch als Christian Henckel, der Vorsitzende Richter der Strafkammer, der Zeugin einige Aussagen aus einer früheren Vernehmung vorhielt, musste sie doch einige Dinge einräumen, die kein gutes Licht auf die beiden Angeklagten Esed D. und Olga G. warfen.

Laut dieser Aussage war sie zugegen, wie für sie ein Kaufpreis von 500 Euro entrichtet worden sei. Diesen habe sie dann als Prostituierte im "Fun Garden" abarbeiten müssen. Der Vorgang sei auch in einem sogenannten "Schuldenbuch" festgehalten worden.

Nachdem die Frau, die unter großer Anspannung stand, zunächst ein eher freundliches Bild ihrer Tätigkeit im "Fun Garden" gezeichnet hatte, räumte sie nach dem Vorhalt einige düstere Details ein. So habe es beispielsweise einen Strafenkatalog gegeben, und auch an Tagen, an denen die Prostituierten ohne Kunden blieben, seien ihnen in dem Schuldenbuch Kosten in Rechnung gestellt worden.

Als ein defekter Whirlpool den "Fun Garden" einmal unter Wasser setzte, habe Esed D. ihr dafür 200 Euro vom Lohn abgezogen. Henckel: "Fanden Sie das nicht ungerecht?" Cosmina C.: "Was konnte ich machen?" Auf die Frage, ob die Prostituierten von alleine ins Bordell kamen oder gebracht wurden, antwortete sie: "Mal so, mal so."

Diese Aussage könnte ein Indiz dafür sein, dass ein Teil des Geschäft aus dem Handel mit Frauen bestand. Zu einer weiteren Klärung kam es allerdings nicht — die Angeklagte sah sich außer stande, weiter auszusagen, so dass Henckel die Verhandlung unterbrach. Die Zeugin soll nun zu einem späteren Zeitpunkt erneut gehört werden.

Auch die anderen Zeugen des vierten Verhandlungstages hatten allesamt mehr oder minder lange im "Fun Garden" gearbeitet, einige von ihnen sind sogar aktuell noch dort tätig. Ihre Aussagen ließen ebenfalls aufhorchen, da sie in einem überraschenden Gleichklang eine gewissermaßen arbeitnehmerfreundliche Preisstaffelung für die Abrechnung der Unterkunftskosten schilderten, die der Staatsanwaltschaft in ihren mehr als zwei Jahre währenden Ermittlungen bislang noch nicht untergekommen war. Und die auch im Widerspruch zu den Dokumenten steht, die den Ermittlern bei der Durchsuchung Ende März in die Hände gefallen waren. Sind die darin festgehaltenen Zahlen korrekt, hatten die Damen recht pauschal pro Tag 50 Euro zu bezahlen, der in diesen Abrechnungen unter dem Punkt "Miete" summiert wurde. Viele der Fragen drehten sich darum, ob es Weisungen oder Zwänge gab. Dies wurde durchweg verneint: "Im Fun Garden gefällt es mir am besten. Ich kann gehen, wohin ich möchte", so ein typischer Satz.

Wenig Verwertbares ergab auch die Aussage einer weiteren Frau aus Osteuropa zu den Fragen, wie viel Zwang ausgeübt wurde. Sie schilderte eine Odyssee durch die Niederlande und Deutschland, bei der in rascher Folge die Städte und Namen sie begleitender Personen wechselten, das konkrete Geschehen jedoch im Vagen blieb.

Der Prozess wird am Donnerstag um neun Uhr fortgesetzt.
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Prozess Tag 5
NRZ 30.11.2012
„Fungarden“ Prozess – Anwälte rasseln mit den Säbeln

Emmerich/Kleve. . Die Verteidiger-Riege des Emmericher Bordell-Pärchens wirft der Staatsanwaltschaft vor, nicht alle Akten zugänglich gemacht zu haben. Die spielt den Ball zurück und wirft der Verteidigung offen Prozessverschleppung vor.

Reichlich Säbelrasseln gab es am Donnerstag vor dem Landgericht Kleve. Die Anwälte des Emmericher Bordell-Pärchens, das sich dort seit geraumer Zeit wegen Menschenhandels und Steuerhinterziehung verantworten muss, schossen sich auf angebliche Verfahrensmissstände und „rechtswidrige Vernehmungsmethoden“ im Vorfeld ein. Die Staatsanwaltschaft spielte den Ball zurück und beschuldigte die Anwälte der Gegenseite offen der Prozessverschleppung.

Die Staatsanwaltschaft hätte ihnen nicht ausreichend Akteneinsicht gewährt, monierte die fünfköpfige Verteidiger-Riege. Sie forderte, das Verfahren auszusetzen, bis sie sich ausreichend auf die weiteren Zeugenvernehmungen vorbereiten könnten. Der Staatsanwalt konterte: Vermerke zu gesonderten Verfahren – etwa gegen einzelne Zeugen – seien den Akten eindeutig zu entnehmen. Die Herren Anwälte sollten „ihre Hausaufgaben machen und die Akten lesen.“

Auch Richter Christian Henckel war am Donnerstag nicht immer bester Laune. Ein Zeuge, der während der Razzia im März im Bordell „Villa Auberge“ war, sagte aus, die anschließende Befragung durch Zollbeamte und Staatsanwälte sei „grob, schroff und laut“ gewesen. Er habe sich unter Druck gesetzt gefühlt. „Dann habe ich aber eine schlechte Menschenkenntnis“, entgegnete Henckel, der dem Zeugen die Schilderung über das angebliche Fehlverhalten von Staatsanwaltschaft und Vernehmungsbeamten nicht abnahm.

Gar nichts sagte dagegen der Türsteher des „Fungarden“. Musste er auch nicht, wenn er sich bei wahrheitsgemäßer Aussage selbst belastet hätte. Die Aussagen der als Zeuginnen geladenen Prostituierten machten vor allem eines deutlich: Allem Anschein nach wurden die Prostituierten sehr unterschiedlich behandelt. Manche hätten 50 Euro pro Tag an die Angeklagten abtreten müssen, bei anderen staffelte sich der Betrag nach der Anzahl der Freier. Eine Dame sagte aus, pro Arbeitsstunde in der „Villa Auberge“ 72,50 Euro gezahlt zu haben. Und noch etwas fiel auf: In manchen Punkten ähnelten sich die Aussagen wie ein Ei dem anderen: In den „Fungarden“ seien sie allein gekommen, aufmerksam auf das Bordell wurden sie alle im Internet, und ganz wichtig: „Wenn wir nichts verdient haben, mussten wir auch nichts zahlen“.
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RP 30.11.2012
Fungarden-Prozess: Was machte die "Dicke Olga" ?

Der "Fun-Garden"-Prozess wurde Donnerstag am Landgericht Kleve fortgesetzt. Diesmal ging es um eine rumänische Odyssee, ungarische Verwicklungen – und eine harsche Entgegnung des Staatsanwalts.

Der "Fun-Garden"-Prozess wurde Donnerstag am Landgericht Kleve fortgesetzt. Diesmal ging es um eine rumänische Odyssee, ungarische Verwicklungen — und eine harsche Entgegnung des Staatsanwalts.

Während die Wortwechsel im Saal A110 der Klever Schwanenburg immer bedrohlicher um die Frage kreisten, wie selbstständig die Tätigkeit der Prostituierten im Emmericher Bordell "Fun Garden" einzuschätzen ist, während die Antworten der Frauen dazu ein überraschend einmütiges Bild einer "heilen Bordell-Familie" zeichneten, lieferte auch der fünfte Verhandlungstag im Prozess gegen die beiden Betreiber Esed D. (53) und Olga G. (40) düstere Einblicke in den Alltag des Geschäfts mit der käuflichen Liebe.

Eine Thekenkraft berichtete vor der 9. großen Strafkammer des Landgerichts Kleve von einer aus Rumänien stammenden Prostituierten, die krank geworden sei. "Sie hat sich vor Schmerzen gekrümmt." Daraufhin sei sie mit ihr zum Arzt gefahren, der jedoch die Behandlung verweigert habe - die Patientin konnte weder Ausweis noch Krankenversicherung vorweisen.

Im Krankenhaus wurde die junge Frau dann doch behandelt. Laut Aussage der Zeugin habe die Ärztin sie mit den folgenden Worten verabschiedet: "Ich nehme kein Geld, aber kommen Sie nie mehr wieder." Es wurde eine ansteckende Unterleibserkrankung diagnostiziert, der Frau wurde für knapp zwei Wochen die Berufsausübung untersagt.

Die Nachbehandlung bei einem niedergelassenen Arzt konnte nur erfolgen, weil in der Zwischenzeit irgendjemand aus Holland die Papiere der Frau in den "Fun Garden" geschickt hatte. Die Rumänin sei erst wenige Wochen vor ihrer Erkrankung mit einer weiteren Frau von zwei Männern zum "Fun Garden" gebracht worden. Die Zeugin: "Ich nehme an, das waren ihre Ehemänner." Gegenfrage des Vorsitzenden Richters Christian Henckel: "Wie kommen Sie darauf, dass es ihre Ehemänner waren?" Antwort: "Ich weiß es nicht."

Einen merkwürdigen Beigeschmack hinterließ auch ihre Schilderung einer Frau aus Ungarn, die in dem Bordell offenbar "Big Mama" oder "Dicke Olga" genannt wurde. Sie habe mehrere Landsmänninnen beaufsichtigt. "Die Mädchen hatten Angst vor ihr. Sie haben ihr immer das Geld gegeben. Sie hat die ganze Zeit am Automaten gespielt."

Welche Rolle spielte diese Frau nun wieder in der merkwürdigen "Fun-Garden"-Gemengelage?

Eine weitere Thekenkraft hatte bei der polizeilichen Vernehmung ausgesagt, dass sie nicht glaube, dass alle Frauen freiwillig dort arbeiteten. Am Donnerstag im Gericht bewertete sie die Sache indes anders: "Sobald die ein Gewerbe anmelden, ist das doch eine selbstständige Tätigkeit, oder?" Dies im Detail zu klären, wird vermutlich der Dreh- und Angelpunkt dieser Verhandlung werden.

Zu Beginn des fünften Verhandlungstages hatte Andreas Kost, der Strafverteidiger von Olga G., überraschenderweise den Antrag gestellt, das Verfahren komplett auszusetzen. Die Akten der Staatsanwaltschaft seien nicht vollständig, es werde verdeckt weiter ermittelt, nun müsse man zunächst weitere Akten hinzuziehen und studieren. Sein Kollege Joachim Müller sekundierte: "Da ist von hinten reingegrätscht worden!"

Das aber wertete Staatsanwalt Hendrik Timmer als Tiefschlag. Er monierte dies als weiteren Versuch einer Prozessverschleppung und holte dann richtig aus: "Sie tun erstaunt über Dinge, die längst in den Akten stehen. Zum Job gehört es auch, Akten zu lesen. Da werden Leute hochbezahlt, und die lesen nicht einmal die Akten!"

Das saß. Die Verhandlung wurde sofort unterbrochen. Fortsetzung am heutigen Freitag, 9 Uhr.
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Prozess Tag 6
NRZ 30.11.2012
Eine frische Lieferung Frauen kostete den „Fungarden“ 1500 Euro

Fortsetzung im „Fungarden“-Prozess: Der ehemalige Geschäftspartner des wegen Menschenhandels angeklagten Emmericher Bordell-Pärchens belastete die beiden schwer. Er berichtete von Menschenhändlern, Schlägen und einem „Schuldenbuch“ für die Prostituierten.

Sie sei mit dem Auto aus der Ukraine nach Emmerich gebracht worden, sagt „Anna“. Versteckt unter dem Sitz, damit sie niemand sieht. Sie hatte schließlich kein Visum für Deutschland. Sie wollte hier arbeiten, in einem „Club für reiche Leute“. Das habe man ihr gesagt. Sie sollte tanzen und mit den betuchten Gästen Alkohol trinken. Doch es kam anders: Anna musste sich prostituieren, um ihre „Schulden“ abzuarbeiten: 3500 Euro für einen gefälschten Pass und 1500 Euro „Reisekosten“. „Anna“ erzählte ihre Geschichte am Freitag vor dem Klever Landgericht. Im „Fungarden“-Prozess müssen sich die Ex-Betreiber des Bordells wie berichtet wegen Menschenhandels und Steuerhinterziehung verantworten.

„Anna“ war schwanger, als sie mit gerade einmal 18 Jahren nach Emmerich kam. Unter Tränen schilderte die heute 24-Jährige, wie sie von Mitarbeitern des Bordells in die Niederlande gebracht worden sei. Zur Abtreibung. „Die war stumm wie ein Fisch“, erinnerte sich am Freitag auch der Hauptbelastungszeuge der Anklage. Der 40-jährige Emmericher war mit in die Niederlande gefahren. Er war der Geschäftspartner der Angeklagten und hatte ein Verhältnis mit „Anna“.

Mit seiner Aussage belastete er nicht nur das Bordell-Pärchen, sondern auch sich selbst: Ganz offen sprach er aus, dass das Bordell Geld an „Menschenhändler“ gezahlt habe. Mal 500 Euro, bei zwei oder drei Mädchen dementsprechend 1000 oder 1500 Euro. Grund für seine Offenheit ist ein „Deal“ mit der Staatsanwaltschaft: Er sagt wahrheitsgemäß aus und hilft bei den Ermittlungen, dafür kann er mit einer geringeren Strafe rechnen.

Den Gewinn aus dem Bordell-Geschäft sollen der Angeklagte und der Zeuge jeden Monat aufgeteilt haben. Im Schnitt 10.000 Euro habe er monatlich „rausbekommen“, sagte der Zeuge gestern. „Haben Sie das dem Finanzamt mitgeteilt?“, wollte Richter Christian Henckel wissen. „Nein.“ Und der Angeklagte? „Der wohl auch nicht.“

Er bestätigte zudem, dass es im „Fungarden“ ein Schuldenbuch für die Mädchen gab. Er habe auch gehört, dass Mädchen geschlagen wurden. Aber das ging ihn nichts an. Genau so wenig ging ihn die Geschichte von „Anna“ an, sagte er. Er habe ja nur ein „Techtelmechtel“ mit ihr gehabt. Ganz anders die Verteidiger: Sie stellten die Glaubwürdigkeit der Zeugin in Frage. Sie hätte gar nicht quer durch Europa geschleust werden müssen, sagte ein Anwalt. Mit ihrem Polen-Visum wäre sie auch so nach Deutschland gekommen. Außerdem gäbe es Beweise, dass „Anna“ entgegen ihrer Aussage nach ihrer Abreise aus Emmerich ein weiteres Mal im „Fungarden“ gearbeitet habe. Fortsetzung folgt am Dienstag.
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RP 01.12.2012
"Ich war 18 Jahre, ich habe ihm geglaubt"

Im Auto versteckt nach Deutschland gekommen, mit einem falschen Pass gearbeitet, eine Abtreibung - Ala (24) und der "Fun Gardens"

"Ich war 18, als ich ihn einer Disco kennen lernte. Ich weiß nur, dass er Sascha hieß. Er versprach mir, dass ich 4000 Euro im Monat verdienen könne, wenn ich in Deutschland in einem Club für reiche Leute tanze und mit ihnen Alkohol trinke. Ich habe ihm geglaubt und deshalb die Ukraine verlassen. Ich wusste nicht, dass ich schwanger war und dass mein Leben diesen Weg nehmen würde."

Dieser Weg, er führte Ala M. (24) mit Hilfe von Schleppern durch Osteuropa und schließlich unter der Rückbank eines Autos nach Deutschland - und dort in den Saunaclub "Fun Garden", dessen Geschäftsgebaren Gegenstand eines spektakulären Prozesses vor der 9. großen Strafkammer des Landgerichts Kleve in der Schwanenburg ist.

Ala arbeitete 2007 etwa ein Jahr lang in dem Bordell in Emmerich. Danach war sie noch einmal in Deutschland, um die deutsche Sprache zu studieren. Und am Freitag kam sie von Kiew nach Kleve, um mit ihrer Zeit im "Fun Garden" abzurechnen. Mehr als drei Stunden sagte sie als Zeugin aus, manchmal mit tränenerstickter Stimme, aber ruhig und selbstbewusst.

In Deutschland angekommen, habe sie zunächst bei den beiden jetzt Angeklagten, Olga G. (40) und Esed D. (53), gewohnt. Sie erzählte, wie Olga mit ihr nach der überraschend festgestellten Schwangerschaft in den Niederlanden die Abtreibung vornehmen ließ, und wie sie ihr dann eröffnet habe, dass sie mit Tanzen allein ihre Schulden nicht würde abarbeiten können.

Die Schulden bestanden aus den Kosten für den medizinischen Eingriff, für die Verbringung nach Deutschland und für einen gefälschten estnischen Pass, da sie mit ihren ukrainischen Originalpapieren in Deutschland nicht hätte arbeiten dürfen.

Im "Fun Garden" habe ein strenges Regiment geherrscht. Ihre Arbeitszeiten gingen täglich von 13 Uhr bis sechs oder acht Uhr am Morgen des nächsten Tages. Wenn man nicht habe arbeiten wollen, seien 50 bis 100 Euro Strafe fällig gewesen. Der gleiche Betrag sei auch fällig gewesen, wenn man sich geweigert habe, mit einem Kunden aufs Zimmer zu gehen - eine selbstbestimmte unternehmerische Tätigkeit sieht anders aus.

Ala gab auch an, von den beiden Angeklagten geschlagen worden zu sein. "Esed hat einmal gesehen, dass ich ein Handy hatte, da hat er mich in die Küche geschleppt und die Hand gegen mich erhoben. Mein Kopf schlug gegen einen Stahlkasten, und er nahm mir das Handy und den Pass weg, weil ich gedroht hatte, zur Polizei zu gehen."

In den ersten drei oder vier Monaten ihrer Tätigkeit im "Fun Garden" blieb Ala von ihren Einnahmen offenbar so gut wie nichts, da sie zuerst ihre Schulden in Höhe von mehreren tausend Euro zu tilgen hatte. Dann habe Olga ihr erklärt, von nun an könne sie "normal" arbeiten.

Das sah dann so aus, dass neben dem Strafenkatalog eine ganze Reihe weiterer Abgaben erhoben wurden, angefangen von zehn Euro täglich für "Steuern" bis hin zu einer angeblichen Krankenversicherung, für die sie 350 Euro im Monat gezahlt habe - dennoch habe sie ihre Zahnarztrechnung selbst begleichen müssen. Nach einem Jahr habe sie so viel Geld gespart, dass sie in ihre Heimat zurückfliegen konnte.

Als Ala M. den Gerichtssaal verließ, war die Farbe aus dem Gesicht der angeklagten Olga G. gewichen, und auch Esed D. wirkte angeschlagen. Doch sie mussten noch mehr verkraften. Zunächst erklärte ein Mitarbeiter der Bundespolizei, dass er in einer Fleißarbeit mehr als 700 Telefongespräche, die im Rahmen einer Telefonüberwachung aufgezeichnet wurden, ausgewertet hat. "44 Gespräche sind verfahrensrelevant", so der Beamte. Er sortierte sie in drei Kategorien ein: Gäste/Einnahmen, Anwerbung, Kontrolle/Überwachung. Details wurden noch nicht erörtert.

Dann kam ein zweiter Zeuge der Anklage, Ali E. (40), ein Mitbetreiber des "Fun Gardens" (gegen ihn läuft ein gesondertes Verfahren). Er äußerte sich detailliert zu den Geschäftspraktiken des Lokals - dazu am Montag mehr.

Das Verfahren wird am Dienstag, 9 Uhr, fortgesetzt.
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RP 03.12.2012
Geheime Notiz: „1500,- ungarische Mädchen“

"Fungarden"-Prozess: Der wichtigste Zeuge der Anklage erläuterte verräterische Details der inoffiziellen Buchführung.

Zufällig an einer Tankstelle habe er Esed D. kennengelernt, berichtete Ali E. (40) vor dem Landgericht. Als Maurer habe er gefragt, ob er ihm eine Terrasse bauen könne. Aus dieser Begegnung wurde eine Geschäftsbeziehung, die den Handwerker zunächst als Fachkraft für den Bereich Sicherheit in das Bordell "Villa Auberge" führte und die dann zumindest finanziell eine geradezu märchenhafte Wendung nahm, als Esed D. ihm anbot, als Mitbetreiber in sein neues Etablissement "Fun Garden" einzusteigen.

Der Betreiber der Bordelle "Fungarden" und "Villa Auberge" und seine Lebensgefährtin müssen sich vor Gericht verantworten. Die Vorwürfe: Menschenhandel, Steuerhinterziehung, Einschleusung und Urkundenfälschung.

Bordell machte 77.000 Euro Umsatz

Esed D. und Ali E. vertrauten sich blind. Doch am Freitag der vergangenen Woche traten sich die Geschäftsmänner vor dem Landgericht Kleve mit neu verteilten Rollen entgegen: Esed D. (53) und seine Lebensgefährtin Olga G. (40) sind im "Fun-Garden"-Prozess die beiden Angeklagten, denen langjährige Haftstrafen drohen. Ali E. ist der wichtigste Zeuge der Anklage.

Mit Hilfe des Zeugen vertiefte sich die Neunte Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Christian Henckel in die Buchführungsunterlagen, die den Fahndern bei der Durchsuchungsaktion am 29. März 2012 in die Hände fielen — und die mit Sicherheit nicht für die Öffentlichkeit bestimmt waren.

Aus den Aufzeichnungen, die per Beamer an die Wand des Saals A110 in der Klever Schwanenburg geworfen werden, ließ sich beispielsweise rekonstruieren, dass Ali E. sich mit 30 000 Euro am "Fun Garden" beteiligte. An einem exemplarisch analysierten Monat machte das Lokal rund 77 000 Euro Umsatz. Davon zweigten sich Esed und Ali jeweils 10 000 Euro ab.

"Wir haben halbe-halbe gemacht", so Ali. "Jeder sollte 10 000 Euro im Monat bekommen. Mal waren es mehr, mal weniger." Ein guter Lohn für eine Arbeit, die Ali selbst so beschrieb: "Ich habe jeden Tag im Büro gesessen und auf die Bildschirme der Überwachungskameras geschaut. Und jeden Abend habe ich die Kasse gemacht."

Neben den Zahlen, die die finanziellen Dimensionen des Geschäfts umreißen, finden sich in den Aufzeichnungen auch verräterische Randnotizen, die zumindest als starke Indizien dafür gewertet werden können, dass neben den angeklagten Steuer- und Abgabevergehen auch ein schwunghafter Menschenhandel zum Geschäft des "Fun Gardens" gehörte. So ist in der Spalte "Ausgaben Esed" einmal ein Eintrag "Ticket Kiew 500 Euro" notiert. Kommentar Ali: "Das war bestimmt fürs Personal, also für die Mädchen."

Auf einem weiteren losen Zettel, der den Fahndern in die Hände fiel, steht die Zeile "1500,- ungarische Mädchen". Zur Bedeutung dieser Notiz befragt, erklärte Ali: "Das Geld haben wir dann dem gegeben, der die gebracht hat." Am Anfang seien alle Mädchen auf diese Weise in den "Fun Garden" gelangt, später seien auch welche aus eigener Initiative gekommen.

Wie viele Mädchen denn insgesamt so in dem Club tätig gewesen seien? Ali: "Grob gerechnet, so 700 Mädchen waren da."

Das Verfahren wird am Dienstag, 9 Uhr, fortgesetzt.
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Prozess Tag 7
NRZ 04.12.2012
Neue Vorwürfe im „Fungarden“-Prozess

Eine ehemalige Thekenkraft sagt aus, in dem Emmericher Bordell fast vergewaltigt worden zu sein. Im Prozess um die ehemaligen Betreiber des „Fungarden“ gaben Zeugen weitere Einblicke in die Geschäfte des Emmericher Bordells. Die Angeklagten sollen auch Abrechnungen frisiert haben.

Vergewaltigungsvorwürfe, gefälschte Abrechnungen und ein Finanzbeamter, der bei den Steuerzahlungen von Bordellbetreibern auf die „Vertrauensbasis“ setzt. Im Prozess um die ehemaligen Betreiber des „Fungarden“ gaben Zeugen am Dienstag weitere Einblicke in die Geschäfte des Emmericher Bordells.

Eine Thekenkraft, die 2008 für wenige Monate im „Fungarden“ gearbeitet hat, erklärte das Prozedere der täglichen Abrechnungen in dem Betrieb. Sie habe alle Einnahmen und Ausgaben auf einem Zettel notiert. Später dann sollen die Angeklagten diese Rechnungen „ins Reine“ geschrieben haben. Was der 40-Jährigen dabei auffiel: Auf der Einnahmen-Seite habe nach der Bearbeitung weniger gestanden als vorher. Ein weiteres Indiz also für den Steuerbetrug, den das Gericht dem Emmericher Bordell-Pärchen unter anderem zur Last legt.

„Versuch doch mal, die klarzumachen“

Fast beiläufig schilderte die Frau dann noch einen Vorfall, der sie „richtig sauer“ gemacht habe: Drei Männer, darunter der Geschäftspartner der Angeklagten, hätten sie einmal in ein Zimmer gezerrt und versucht zu vergewaltigen. Sie hätten sie an den Haaren gezogen und die Treppe hinunter geworfen. Angestiftet soll sie der Angeklagte haben – mit den Worten: „Versuch doch mal, die klarzumachen.“

Die 40-Jährige erinnerte sich zudem an „Ohrfeigen“, die der Angeklagte verteilt haben soll, und eine junge Frau aus Ungarn, die „ständig geweint“ habe, weil sie nicht als Prostituierte arbeiten wollte – und es nur tat, um ihre Schleuser-Schulden zu bezahlen.

Düsseldorfer Verfahren

Neben der Thekenkraft sagte am Dienstag auch ein Finanzbeamter aus. Er hatte sich 2008 mit dem Angeklagten darauf geeinigt, dass sogenannte „Düsseldorfer Verfahren“ anzuwenden. Dabei handelt es sich um eine Methode, die es den Finanzämtern erlaubt, Bordelle und Prostituierte, obwohl sie offiziell nicht als solche angemeldet sind, steuerlich zu erfassen. Demnach mussten die Prostituierten im „Fungarden“ pauschal zehn Euro am Tag zahlen. Diese Vorauszahlungen sollten dann später auf die Steuererklärungen der Mädchen angerechnet werden. Offiziell gelten die Prostituierten als selbstständig.

Zum Nachweis dieser Zahlungen haben die Angeklagten Listen geführt. Darin vermerkt: die Namen der Prostituierten samt Anzahl der Arbeitstage. Ob man kontrolliert habe, ob diese Anzahl stimmt, wollte Richter Christian Henckel von dem Finanzbeamten wissen. „Zu überprüfen ist das nicht, das läuft auf Vertrauensbasis.“
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RP 05.12.2012
"Fungarden": Zuhälter, Schläge, Betrügereien

Eine einstige Thekenkraft berichtet von Zuhältern, Ohrfeigen, frisierten Unterlagen. Sie selbst habe man zur Prostitution zwingen wollen.

Der Betreiber der Bordelle "Fungarden" und "Villa Auberge" und seine Lebensgefährtin müssen sich vor Gericht verantworten. Die Vorwürfe: Menschenhandel, Steuerhinterziehung, Einschleusung und Urkundenfälschung.

Nina S. ist mittlerweile in der Altenpflege tätig, mit dem Rotlichtmilieu hat sie nichts mehr zu tun. Doch am Dienstag, als Zeugin vor dem Landgericht Kleve, wurde die 40 Jahre alte Frau von ihrer Vergangenheit eingeholt.

2008 arbeitete sie aushilfsweise als Thekenkraft im Emmericher "Fun Garden". Dabei bekam sie die menschenverachtende Seite des Geschäfts mit der Prostitution genau mit. Inklusive einer Erfahrung: Einer der Betreiber des Clubs habe mit Gewalt versucht, sie dazu zu bringen, ebenfalls diesen Beruf nachzugehen, berichtete sie.

"Drei Mann haben mich aufs Zimmer geschleppt, ich sollte als Prostituierte klargemacht werden", sagte sie im Prozess gegen den "Fun Garden"-Betreiber Esed D. (53) und seine Lebensgefährtin Olga G. (40). Weil sie sich heftig wehrte, blieb es beim Versuch. Sie ging davon aus, dass der Angeklagte mit der Aktion seines Compagnons einverstanden war ("versuch's mal") — und wurde nach dem Übergriff offenbar sogar von Olga zum Krankenhaus gefahren.

Danach beendete Nina S. ihre Tätigkeit in dem Lokal, doch von einer Anzeige sah sie ab. Ihre grundsätzliche Einschätzung des Vorfalls zeugt von der Verrohung in der Branche: "Das ist doch Kinderkram."

Als Thekenkraft bekam sie einiges mit. Vor Gericht packte sie nun aus. Sie schilderte, wie der angeklagte Esed D. einen ständigen Bedarf an "Frischfleisch" gehabt habe und wie zahlreiche Frauen dort von Männern, die sie zunächst als ihre "Manager" bezeichnete, abgeliefert wurden. Auf Nachfragen räumte sie ein, dass es sich dabei natürlich um ihre Zuhälter gehandelt habe — und ihrer Einschätzung nach hatten rund 90 Prozent der Frauen, die im "Fun Garden" tätig waren, einen solchen Zuhälter.

Dass für die Vermittlung der Frauen Geld geflossen ist, habe sie mit eigenen Augen nicht miterlebt. Aber als für die Buchführung mit zuständige Thekenkraft konnte sie im so genannten "Schuldenbuch" nachlesen, dass die neuen Prostituierten erst einmal ihre Schulden abarbeiten mussten — 1500 bis 2000 Euro pro Mädchen, so die Zeugin. Einige Sprengkraft lag auch in ihrer Bemerkung, dass die von ihr ausgefüllten Tageszettel mit den Einnahmen später neu geschrieben wurden, und zwar mit deutlich reduzierten Beträgen.

Strafgelder an Prostituierte verteilt

Auch ein rigides Bestrafungsmanagement war Nina S. bekannt. Strafen habe es beispielsweise gegeben, wenn eine Prostituierte zum Dienst eingeteilt und nicht erschienen sei. "Da hat sich der Esed aufgeregt", berichtete Nina S.

Er sei nicht nur verbal aufbrausend gewesen, er habe Strafgelder in Höhe von 10 bis 50 Euro verteilt und sei auch handgreiflich geworden. Dienstpläne, Strafgelder: Solche Details in den Aussagen stützen die Ansicht der Staatsanwaltschaft, dass die Frauen im "Fun Garden" alles Mögliche waren — aber bestimmt nicht selbstständig tätig.

Zu diesem Thema nahm auch ein Beamter aus dem Finanzamt Kleve Stellung. Aus Sicht der Behörden geht es darum, ob der Betrieb tatsächlich als "gewerbliche Zimmervermietung" anzusehen ist. Die Aussage des Beamten zeigte, dass die Finanzbehörden dem Phänomen relativ hilflos gegenüberstehen — auch, wenn sie privat durchaus eigene Ansichten zu dem haben, was da abläuft. "Das ist meine dienstliche Meinung", erläuterte der Beamte in solchen Momenten seine Ausführungen.

Die Zeugenaussage eines Steuerfahnders brachte Einsichten in das bürokratische Rotlicht-Dickicht. Esed D. sei darauf hingewiesen worden, dass sämtliche Einnahmen zu versteuern seien, wenn der Betrieb nach außen geschlossen auftrete.
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Prozess Tag 8
NRZ 11.12.2012
„Ab jetzt wirst Du eine Hure sein“

Zeugin im „Fungarden“-Prozess erzählte vor Gericht, wie sie vom Angeklagten geschlagen und zur Prostitution gezwungen worden sein soll. Einem Freier, der helfen wollte, soll er gedroht haben, ihm Hände und Beine zu brechen. Prozess wird am 18. Dezember fortgeführt.

Sofia hat diesen Dienstag herbeigesehnt. Sie wollte dem Gericht genau erzählen, was ihr im „Fungarden“ passiert ist. Erzählen, wie sie in dem Emmericher Bordell geschlagen worden sei. Wie sie zu sexuellen Handlungen gezwungen worden sei, die sie vorher noch nie praktiziert hatte. Wie ihr Pass und Handy abgenommen worden seien. Sofia (Name geändert) sagte gestern als Nebenklägerin im „Fungarden“-Prozess aus. Dessen Betreiber müssen sich vor dem Klever Landgericht wegen Menschenhandels und Steuerhinterziehung verantworten.

Knappe Kleider und Stöckelschuhe

Sofias Geschichte stand im Mittelpunkt des Verhandlungstages: Die heute 27-Jährige kam im März 2010 aus Ungarn nach Emmerich. Mit einem Bekannten. Der habe geschäftlich in Deutschland zu tun gehabt und sie gefragt, ob sie ihn begleiten wolle. Die Ungarin habe zugesagt, Details der Reise hätten sie nicht interessiert. Als sie nach rund zwei Tagen im „Fungarden“ ankamen, habe der Angeklagte ihrem Bekannten 1000 Euro gegeben. Dann habe man sie schlafen geschickt, als sie wieder wach war, soll ihr Bekannter weg gewesen sein. Der weist alle Vorwürfe von sich, seine Aussage bei der ungarischen Polizei verlas Richter Christian Henckel am Dienstag.

Auf ihrem Bett hätten knappe Kleider und Stöckelschuhe gelegen, erzählte Sofia über eine Dolmetscherin. Sie habe ihren Bekannten angerufen: „Bis jetzt warst Du keine Hure, aber ab jetzt wirst Du eine Hure sein“, soll der gesagt haben. Das Handy habe man ihr anschließend abgenommen, zusammen mit den Ausweispapieren.

Blaue, kleine Tablettchen

Dann musste sich Sofia prostituieren. 15 Kunden habe sie am Tag gehabt. „Ich hatte keine andere Wahl, ich wollte schließlich am Leben bleiben“, sagte sie. Ein ungarischer Freier habe ihr zwar helfen wollen, aber jeder Fluchtversuch scheiterte. Zudem soll der Angeklagte dem Freier gedroht haben, ihm „Hände und Beine zu brechen“, wenn er Sofia nicht in Ruhe ließe.

Rettung kam nach einigen Tagen: Früh morgens, als alle noch schliefen, habe sich Sofia zur Theke geschlichen. Dort habe sie ihr Handy gefunden und ihrem Bruder eine Nachricht geschickt. Der alarmierte die Polizei, die daraufhin Sofia aus dem Bordell holte. „Sie hat vor Glück geweint“, erinnerte sich am Dienstag ein ebenfalls als Zeuge geladener Polizist, der bei der „Befreiung“ dabei gewesen war.

Alpträume, Angstzustände, Depressionen

Sie habe das Erlebte noch nicht verarbeitet, sagte Sofia aus. Zu einer Infektion, an deren Folgen sie noch heute leide, komme die Psyche: Alpträume, Angstzustände, Depressionen. Seit damals habe sie keine sexuelle Beziehung gehabt.

Die Angeklagten blieben während Sofias Aussage ruhig, schüttelten ab und an mit dem Kopf. Ihre Anwälte stürzten sich dagegen auf Widersprüche zwischen der gestrigen Aussage und der polizeilichen Vernehmung Sofias vor rund zweieinhalb Jahren. Die seien unter anderem darauf zurückzuführen, dass sie im „Fungarden“ Medikamente bekommen haben soll, so Sofia. „Kleine rosafarbene und blaue Tablettchen“, sagte sie.

Am Dienstag, 18. Dezember, wird der Prozess fortgeführt.
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RP 12.12.2012
Ab jetzt bist du eine Hure!"

"Fun-Garden"-Prozess: Eine Zeugin aus Ungarn schildert ein Martyrium. Wurde sie für 1000 Euro "verkauft"?

Zwei Jahre, so sagte es Laura S. (27) als Zeugin im Fungarden-Prozess am Landgericht Kleve, habe sie auf diesen Tag gewartet — um für Gerechtigkeit zu sorgen. Vergeblich habe sie versucht, das Geschehen aus dem Jahre 2010 zu vergessen. Sie sei nervlich angeschlagen, befinde sich in psychologischer Behandlung und habe seitdem keine normalen Beziehungen zu Männern mehr gehabt.

Das, was ihr Leben für immer prägen sollte, waren fünf Tage Arbeit im Emmericher Bordell "Fun Garden", im März 2010. Einer der Betreiber, Esed D. (53), und seine Lebensgefährtin Olga G.(40), sitzen seit dem 13. November schweigend auf der Anklagebank des Gerichts.

Verantworten müssen sie sich unter anderem wegen Steuerhinterziehung und dem "Vorenthalten von Arbeitsentgelten". Doch der erste Punkt, den Staatsanwalt Hendrik Timmer vor knapp einem Monat beim Prozessauftakt gegen das Duo ins Feld führte, lautete: Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung. Darauf steht Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.

Die Schilderungen der 27 Jahre alten Frau gaben dem Vorwurf reichlich Nahrung. Ein guter Bekannter habe sie mit nach Deutschland genommen, das Datum wusste sie nicht mehr. Wohl aber, dass es der Weltfrauentag gewesen sei, wie sie mit einem gewissen Sinn für Sarkasmus anmerkte.

Sie sei dabei gewesen, als ihr Bekannter in der Küche des Etablissements mit Esed D. verhandelt und schließlich von ihm zwei 500-Euro-Scheine in Empfang genommen habe. Am Nachmittag des Tages, nach einer kurzen Ruhepause, sei der Freund verschwunden gewesen. Als sie ihn über Handy erreichte, habe er gesagt: "Ab jetzt bist du eine Hure!"

Es war ein albtraumhafter Bericht, den Laura S. vor Gericht abgab. Man habe ihr Medikamente verabreicht, sie habe mit 15 bis 20 Männern pro Tag Sex ausüben müssen, sie habe das "Fun Garden" nicht verlassen dürfen, sie sei geschlagen worden, Ausweisdokumente und Handy seien ihr weggenommen worden. Das Geld, das sie verdient habe, sei komplett einbehalten worden. Der Kammer sagte sie: "Ich habe das alles mitgemacht, weil ich furchtbare Angst hatte. Ich war psychisch vollkommen am Ende."

Die Rettung kam, weil sie mit einem Trick eine SMS an ihre Familie schicken konnte. Die Familie schaltete die ungarische Polizei ein, diese das Bundeskriminalamt, das wiederum die Polizei in Kleve - und die schließlich die Wache in Emmerich. Die beiden Beamten, die daraufhin zum "Fun Garden" fuhren, sagten gestern ebenfalls als Zeugen aus.

Beide erzählten, dass Esed D. sich sehr kooperativ verhalten habe und die als vermisst gemeldete Laura sofort habe holen lassen. "Sie war sehr glücklich, als sie die Uniformen sah und brach sofort in Tränen aus", so einer der Beamten. Vom Personal seien Handy, Ausweis und Kleidung der Frau übergeben worden, damit sei man dann sofort weggefahren.

Die Verteidigung der Angeklagten unternahm einmal mehr den Versuch, die Glaubwürdigkeit einer belastenden Zeugin zu erschüttern — zumal auch die Aussage von Laura S. nicht gänzlich widerspruchsfrei zu früheren polizeilichen Vernehmungen waren. Konnte sie damals den "Fun Garden" wirklich nicht verlassen? Hatte sie tatsächlich keinen Zugriff auf ihr Handy? Wusste sie wirklich nicht, was sie in Emmerich erwartet?

Laura S. blieb bei ihren Aussagen und verwies mehrfach überzeugend auf die Ausnahmesituation, in der sie sich befunden habe. Am Ende des achten Verhandlungstages verlas die Kammer dann die Vernehmung des Mannes, der Laura S. nach Deutschland gebracht hatte. Er erklärte der ungarischen Polizei, Laura S. selbst sei es gewesen, die nach Deutschland gewollt habe. Laura S. erklärte dazu: "Natürlich lügt er."

Der Prozess wird am Dienstag, 18. Dezember, fortgesetzt.
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Prozess Tag 9
NRZ 18.12.2012
Bordell-Betreiberin bricht ihr Schweigen in „Fungarden“-Prozess

Im Prozess wegen des Vorwurfs des Menschenhandels und der Steuerhinterziehung gegen zwei Bordell-Betreiber aus Emmerich hat die die 40-Jährige Mitangeklagte jetzt erstmals ihr Schweigen gebrochen. Einen Teil der Vorwürfe stritt sie ab: Alle Frauen hätten sich freiwillig prostituiert.

Sie hatte die Wahl: Entweder sie arbeitet für die Caritas und kümmert sich um alte Leute, malt und kocht mit ihnen. Oder sie schließt sich dem Mann an, den sie erst vor wenigen Monaten kennengelernt hat und betreibt mit ihm ein Bordell. Sie entschied sich für letzteres. Und muss sich nun unter anderem wegen Menschenhandels und Steuerhinterziehung vor dem Klever Landgericht verantworten.

Bislang blieben sowohl die 40-Jährige, als auch ihr mitangeklagter Partner stumm. Gestern brach zumindest die Emmericherin, die zur Zeit in Dinslaken in Untersuchungshaft sitzt, ihr Schweigen. Und erzählte erst einmal ihren Werdegang: Geboren wurde sie in einem kleinen Dorf in Sibirien. Mit 20 Jahren heiratete sie einen Polizisten, drei Jahre später wurde sie Mutter eines Sohnes. Sie studierte, ist Diplom-Betriebswirtin und spezialisiert auf die Bereiche Handel und Gastronomie.

1500 Euro netto als Thekenkraft verdient

Mit knapp 30 Jahren kam sie nach Deutschland, von ihrem Mann ließ sie sich scheiden. Sie machte Sprachkurse, arbeitete in einem Restaurant. Dort lernte sie den Angeklagten kennen. 2004 ist er bei ihr eingezogen. „Die Beziehung war aber schwierig“, sagte sie. Trotzdem stieg sie ins Bordell-Geschäft ein, betrieb mit ihm erst die „Villa Auberge“, anschließend das „Fungarden“.

Dort habe sie allerdings nur als Thekenkraft gearbeitet, erzählte sie am Dienstag. Sie habe vom Angeklagten ein festes Gehalt bekommen von rund 1500 Euro netto. Übersicht über alle Geschäfte hätten nur der Angeklagte sowie dessen Geschäftspartner gehabt, der mit seiner Aussage das Emmericher Bordell-Paar bereits schwer belastet hat.

Kranke Kinder in der Heimat

Allerdings: Die 40-Jährige habe die Kassenbücher geführt – und dabei die Zahlen geschönt, gab sie gestern zu. Die Einnahmen seien höher gewesen als angegeben. Ihre Erklärung für die Manipulationen: „Das wurde mir gesagt und ich habe es dann gemacht.“ Auch habe sie den Frauen Strafgelder auferlegt, wenn diese etwa ihren „Arbeitsplatz“ nicht ordentlich hinterlassen hatten.

Vom Menschenhandel habe sie dagegen nichts mitbekommen, sagte sie. Einige Frauen seien zwar von Männern nach Emmerich gebracht worden, aber Geld habe es nur für Sprit gegeben. Oder wenn die Frauen einen Vorschuss verlangt hätten, für kranke Kinder in der Heimat oder die Stromrechnung. Oder für ein Ticket nach Deutschland, um überhaupt hier arbeiten zu können. Beträge von bis zu 1000 Euro sollen geflossen sein. „Das fällt ein bisschen schwer zu glauben“, merkte Richter Christian Henckel an. Doch die Angeklagte blieb dabei: Niemand sei gezwungen worden, man habe die Frauen nicht gekauft, alle konnten sich frei bewegen. Trotzdem: „Den Vorschuss mussten die Mädchen natürlich zurückzahlen“, so die Angeklagte.

Weil sie sich am Dienstag eingelassen hatte, forderte ihr Anwalt, den Haftbefehl gegen seine Mandantin auszusetzen. Eine Entscheidung darüber gab’s am Dienstag nicht, der Prozess wird am Freitag fortgesetzt. Ein Urteil wird nicht fallen, das Gericht hat bereits weitere Verhandlungstage für 2013 terminiert.
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RP 19.12.2012
Die Angeklagte bricht ihr Schweigen

Vor dem Landgericht in Kleve erzählt Olga G. (40) ihre Version der Geschehnisse im Bordell "Fun Garden". Sie gesteht, Buchhaltungszahlen frei erfunden zu haben und spricht von "Spritgeld für den Fahrer".

Acht Verhandlungstage hatten vor dem Landgericht Kleve die Zeugen das Wort. Genauer gesagt, vor allem Zeuginnen. Junge Frauen aus Deutschland, aus Estland, aus der Ukraine, aus Bulgarien, Rumänien und Ungarn. Was sie sagten, ergab ein schillerndes Bild der Geschehnisse in dem Emmericher Bordell "Fun Garden". Ein Bild, das nicht immer widerspruchsfrei und manchmal sogar glatt erlogen war, aber insgesamt doch in vielen Punkten geeignet, die Anklage zu stützen.

Das hat offenbar tiefen Eindruck hinterlassen, und so brach gestern, nach neun Monaten Untersuchungshaft und sechs Tage vor Heiligabend, die Angeklagte Olga G. (40) ihr Schweigen. Ihre eigene Rolle schilderte sie in größtmöglicher Bescheidenheit: "Ich habe von Anfang an als Thekenbedienung gearbeitet. Meine Aufgaben: Eintritt kassieren, Getränke - Bedienen halt."

Olga G., die aus Sibirien stammt, in Omsk BWL studierte und als Spätaussiedlerin nach Deutschland kam, sprach in einem sehr guten Deutsch, sie drückte sich sehr gewählt aus und konnte zugleich schlagfertig ins Derbe abrutschen, etwa, als der Vorsitzende Richter Christian Henckel ihr vorhielt, Olgas mitangeklagter Lebensgefährte Esed D. (53) sei gar nicht in der Lage gewesen, die geschäftlichen Abläufe zu überreißen.

Antwort Olga: "Das würde ich nicht sagen, so doof ist er auch nicht." Allgemeine Heiterkeit bei allen Beteiligten - Esed inklusive.

Kassenbuch per Imaginationskraft geführt

Olgas Aussagen zu den im "Fun Garden" praktizierten Techniken im Bereich der Buchhaltung dürften indes nur Staatsanwalt Hendrik Timmer heiter gestimmt haben. Zu den Abschlagszahlungen auf die Steuern für die in dem Etablissement tätigen Prostituierten, deren Höhe auf einem Zettel für das Finanzamt protokolliert werden musste ("Düsseldorfer Verfahren"), sagte sie etwa: "Mir wurde die Summe genannt, und ich musste das dann zusammenbasteln."

Auch das Kassenbuch, in das ein normaler Kaufmann die Zu- und Abgänge des Barbestandes einträgt, war Olgas Geständnis zufolge offenbar weitestgehend ein Produkt der Imaginationskraft - und um diesen Tatbestand zu verschleiern, tauchten ab und an verräterische Eintragungen des Typs "3000 Euro Einlage" auf. Das musste gemacht werden, da eine Kasse bekanntlich höchstens leer, nie aber negativ gefüllt sein kann. Verschleiert werden musste damit ein realer Schwund in der Kasse des "Fun Gardens", denn Esed D. und sein Kompagnon Ali E. genehmigten sich monatliche Entnahmen in Höhe von jeweils 10 000 Euro. So freimütig Olga G. über die finanziellen Hintergründe des Betriebs berichtete, so diffus wurden ihre Angaben, als es um die menschliche Seite ging - die Aspekte, die die Anklage als "Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung" auslegt.

Durchschnittlich 1000 Kunden habe es im Monat gegeben, an betriebsamen Wochenenden seien bis zu 25 Frauen tätig gewesen. Diese seien "manchmal allein, oft in Begleitung" zum Bordell gelangt. Deren "Fahrer" hätten dann ein "Spritgeld" erhalten. Manchmal seien sogar nach bloßer telefonischer Kontaktaufnahme "Vorschüsse" für Reisekosten an Frauen nach Osteuropa überwiesen worden. Als sie nach der Bedeutung des Eintrags "1000 Euro Ungarn" im so genannten Schuldenbuch befragt wurde, erklärte sie: "Da haben wir billig Red Bull aus Ungarn gekriegt."

Zwangsprostitution?

Eine Zeugin aus Rumänien, die bereits einmal ausgesagt hatte, äußerte sich am Dienstag noch zur Ungarin Laura, die in der vergangenen Woche von ihrem Martyrium berichtet hatte. Erneut fielen Widersprüche auf, doch der Punkt der zwangsweisen Arbeit im "Fun Garden" wurde durch einen dramatischen Auftritt untermauert. Tränenüberströmt erzählte die Frau, wie sie Laura nach einem Spaziergang zurück ins Bordell geschubst habe, als diese habe flüchten wollen - offenbar aus Angst, dass sie für die Schulden der Ungarin würde aufkommen müssen.

Wie unterschiedlich die Aussagen aller bisherigen Zeugen gewertet werden, zeigte am Ende des 9. Verhandlungstages der Antrag von Olgas Verteidiger Andreas Kost. Er forderte, die Haft auszusetzen, da es keinen dringenden Tatverdacht mehr gebe. Staatsanwalt Timmer widersprach vehement. Drei Tage vor Heiligabend, am zehnten und letzten Verhandlungstag in diesem Jahr, wird die Kammer darüber entscheiden, ob Olga G. das Weihnachtsfest gemeinsam mit ihrem 19 Jahre alten Sohn feiern kann
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Prozess Tag 10
NRZ 21.12.2012
Streit unter den Angeklagten?

Die Angeklagte hatte kurz vor ihrer Verhaftung im März 2012 einen Trennungsbrief für den Angeklagten geschrieben. Der soll getrunken und Drogen genommen haben. Die Dienstleistungen „seiner“ Damen soll er auch des Öfteren in Anspruch genommen haben.

Der Prozess um die Emmericher Ex-Betreiber des Bordells „Fungarden“ geht in die Weihnachtspause. Der gestrige Verhandlungstag endete erneut mit Tränen. Sie stammten dieses Mal aber nicht von den Zeuginnen, sondern von der 40-jährigen Angeklagten. Grund war ein Brief, den sie kurz vor ihrer Verhaftung im März dieses Jahres ihrem mitangeklagten (Noch?)-Lebensgefährten geschrieben hatte.

Sie selbst war mit dem Verlesen dieses Briefes gar nicht einverstanden, ihre Anwälte dagegen sehr. Sollte er doch Einblicke in das Verhältnis der Angeklagten untereinander offenbaren. In dem Brief forderte die Angeklagte mit drastischen Worten die Trennung von dem 53-Jährigen: „Du bist ein Egoist. Keine normale Frau mit normalem Verstand wird das mitmachen.“

Bäckerei in Bosnien

Für andere habe er immer viel gemacht, für sie selbst dagegen wenig. Am Anfang der Beziehung habe er mit zwei Koffern vor ihrer Tür gestanden, später habe er dann zwei Bordelle in Emmerich und eine Bäckerei in seiner Heimat Bosnien besessen, so die Angeklagte, die davon nicht in dem Maße profitierte, wie sie es sich gewünscht hätte. Außerdem soll er getrunken und Drogen genommen haben. Die Dienste „seiner“ Damen habe er auch nicht selten in Anspruch genommen. Der 40-Jährigen, die laut Brief lediglich das Gehalt als Thekenkraft bekommen haben soll, soll er letztlich gesagt haben: „Pack’ deine Koffer und verschwinde hier!“

Den Haftbefehl setzte das Gericht – wie von den Anwälten der Angeklagten beantragt – nicht aus. Richter Christian Henckel ging stattdessen weitere Bank-Unterlagen mit ihr durch. Er wollte wissen, an wen genau sie Geld überwiesen hat und warum. Ihren Vater und Familienangehörige des Mitangeklagten konnte sie noch identifizieren. Andere Namen dagegen nicht. „Man hat mir gesagt, ich soll Geld überweisen und das habe ich getan“, sagte sie.

Befriedigend waren die Antworten für Henckel nicht. Vielleicht bringen die kommenden Verhandlungstage mehr Licht ins Dunkel. Der Prozess wird am 11. Januar fortgesetzt, das Urteil soll nach jetzigem Stand im März nächsten Jahres fallen.
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Prozess Tag 11
RP 12.01.2013
Fungarden: Bericht eines Opfers

Am elften Prozesstag schilderte eine ehemalige Prostituierte ihren Leidensweg. Ein Zuhälter bot sie gegen ihren Willen in verschiedenen Bordellen an. Das Gericht hat angekündigt, nicht mehr allzu viele Zeugenaussagen hören zu wollen.

Seit 289 Tagen sitzen Olga G. (40) und Esed D. (53) in Untersuchungshaft. Sie feierte bereits einen Geburtstag hinter Gittern, beide verbrachten die Weihnachtstage und den Jahreswechsel hinter Schloss und Riegel. Gestern war der elfte Sitzungstag in der Verhandlung gegen das Paar, das gemeinsam das Bordell "Fun Garden" betrieben hat.

Dabei zeichnete sich ab, dass zumindest die Parade der Zeugen in dem Mammutverfahren vor dem Ende steht - und, dass die beiden Angeklagten, die sich wegen zahlreicher Delikte vom Menschenhandel bis zu Steuerhinterziehung verantworten müssen, wenigstens wissen, woran sie sind. Der Vorsitzende Richter Christian Henckel erklärte, dass die Kammer — abgesehen von einer Handvoll bereits geladener Zeugen — keine weiteren neuen Zeugen mehr zu hören beabsichtige.

Selbst hartgesottene Prozessbeobachter haben inzwischen Mühe, den Überblick über die Fülle der Aussagen von aktuellen oder ehemaligen Beschäftigten des einstmals florierenden Saunaclubs im Emmericher Industriegebiet zu behalten.

Die Brasilianerin Luciana F. (30), eine ehemalige Mitarbeiterin des Schwesterbetriebs "Villa Auberge", die eigens für ihre Aussage aus ihrer derzeitigen Heimat Portugal eingeflogen worden war, berichtete dem Gericht, teilweise unter Tränen, von der tristen und brutalen Realität des Gewerbes. Und sie war einmal mehr eine Zeugin, die ihre eigene Naivität eingestand.

Vor sechs Jahren war sie in einer Diskothek in Lissabon angesprochen worden, ob sie als Gaststättenbedienung in Deutschland Geld verdienen wolle. Sie geriet an einen Zuhälter namens Hugo. Der machte schon kurz nach der Ankunft in Düsseldorf klar, womit sie in Wahrheit ihr (und sein) Geld verdienen solle. Er klapperte mit ihr und einer weiteren Frau Bordelle ab, in denen er die beiden den jeweiligen Inhabern anbot. So gelangte F. auch zur "Villa Auberge", wo sie zwei oder drei Nächte tätig war. Laut einer Aussage bei der Polizei wurden die Einnahmen zwischen ihr und dem Inhaber hälftig geteilt. Gestern vor Gericht konnte sie sich allerdings nicht mehr genau daran erinnern, "das ist doch schon sechs Jahre her". Nie habe sie der Prostitution nachgehen wollen, "doch wir hatten Angst, dass Hugo uns etwas antut".

In Emmerich ließ die Frau sich einmal mit einem Taxi in ein Internetcafé bringen. Per Chat wollte sie Kontakt zu Bekannten in Portugal aufnehmen. Esed D. spürte sie in dem Lokal auf und brachte sie ins Bordell zurück.

Warum sie denn nicht zur Polizei gegangen sei, fragte Staatsanwalt Hendrik Timmer. Antwort Luciana F.: "Ich wusste noch nicht einmal, in welcher Stadt ich mich befand. Ich wollte fliehen, aber ich habe mich nicht getraut. Ich hatte noch nie in diesem Milieu gearbeitet."

Ihr Leidensweg im Rotlichtmilieu endete wenige Tage später in einem anderen Bordell mit dem Namen Klein-Paris. Sie sei dort misshandelt worden: "Als zwei Tage später die Polizei kam, wusste ich, dass es einen Gott gibt."

Der Prozess wird am 22. Januar fortgesetzt. An diesem Tag soll unter anderem eine Frau aus Ungarn, die im "Fun Garden" gearbeitet hat, mit einer Videoschaltung nach Budapest vernommen werden.
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NRZ 12.01.2013
Nebenklägerin sagt im „Fungarden“-Prozess aus – Zwangsprostitution statt Kellnerjob

Eine der drei Nebenklägerinnen im „Fungarden“-Prozess sagte am Freitag vor Gericht aus. Sie sei nach Deutschland gekommen, weil man ihr Arbeit in einem Café angeboten habe, sagte sie. Tatsächlich musste sie aber als Prostituierte arbeiten – auch in Emmerich.

Neues Jahr, alte Probleme: Auch bei der Fortsetzung des Fungarden-Prozesses am Klever Landgericht ärgert sich Richter Christian Henckel über geladene Zeuginnen, die nicht zum Verhandlungstermin erscheinen. Manche schicken Absagen per E-Mail („Ich möchte nicht kommen, weil ich keine Probleme mit dem Gericht haben möchte“), andere melden sich gar nicht und sind im Ausland nur schwer zu erreichen. Auch am Freitag sind drei Frauen trotz Ladung nicht erschienen. Einzig die heute 30-jährige Nebenklägerin aus Portugal war nach Kleve gekommen, um ihre Aussage im Prozess gegen die ehemaligen Betreiber des Bordells Fungarden zu machen. Die Emmericher müssen sich bekanntlich unter anderem wegen Menschenhandels und Steuerhinterziehung verantworten.

Es ist sechs Jahre her, dass die Zeugin in einer portugiesischen Disco von einer Frau angesprochen worden sei. Ob sie nicht in Deutschland in einem Café arbeiten wolle, habe sie gefragt. Sie kenne da jemanden. D ie Vorstellung von mehr als 1000 Euro Monatseinkommen hätten sie überzeugt, sagte die Zeugin am Freitag. Gemeinsam mit einer weiteren Frau ging es für die gebürtige Brasilianerin mit dem Flieger nach Düsseldorf.

Flucht ins Internetcafé

In Deutschland wartete allerdings kein Kellnerjob, sondern die Zwangsprostitution: Ihr vermeintlicher Begleiter „Hugo“ habe sich als Zuhälter entpuppt, der sie geschlagen und eingeschüchtert haben soll. Insgesamt in drei Bordellen soll sie gearbeitet haben, eines davon war die Villa Auberge. Jenes Bordell, das die Angeklagten vor dem Fungarden betrieben hatten. Hier habe sie Dinge tun müssen, die sie nicht tun wollte, erklärte sie über eine Dolmetscherin. Den Angeklagten selbst habe sie das allerdings nicht gesagt: „Ich hatte Angst, sie sagen es Hugo.“

Einmal sei sie in ein Emmericher Internetcafé geflohen, habe Kontakt zu Freundinnen aufnehmen wollen. Warum sie denn nicht zur Polizei gegangen sei, wollte der Staatsanwalt wissen. „Ich wusste nicht, was Polizei auf Deutsch heißt“, so die Zeugin: „Ich war naiv und dachte, ich komme frei, wenn ich genug Geld verdient habe.“

Am 22. Januar wird der Prozess fortgesetzt. Auf weitere Versuche, die bislang nicht erschienenen Zeuginnen erneut zu laden, möchte Richter Christian Henckel verzichten. Es soll unter anderem noch ein Vernehmungsbeamter vernommen werden, zudem sollen Unklarheiten aus vergangenen Zeugenaussagen beseitigt werden.
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Prozess Tag 12
RP 23.01.2013
Freier verliebte sich in Prostituierte

In der Fortsetzung des Prozesses um das Bordell "Fungarden" vor dem Landgericht Kleve wegen Menschenhandels kam am Dienstag eine ungewöhnliche Liebesgeschichte zur Sprache – ein Freier verliebte sich in eine Prostituierte. Um sie heiraten zu dürfen, sollte er 10.000 Euro zahlen.

In der Fortsetzung des Prozesses um das Bordell "Fungarden" vor dem Landgericht Kleve wegen Menschenhandels kam am Dienstag eine ungewöhnliche Liebesgeschichte zur Sprache — ein Freier verliebte sich in eine Prostituierte. Um sie heiraten zu dürfen, sollte er 10.000 Euro zahlen.

Der Zeuge selbst kann nicht mehr sprechen, Frank B. starb 2011 im Alter von 44 Jahren. Von seiner großen Liebe hatte er sich zuvor bereits scheiden lassen. Es war Beata B., eine Frau, die im Emmericher Etablissement "Fungarden" als Prostituierte arbeitete. Vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Kleve, die den Mammutprozess gegen die beiden Betreiber des Bordells, Olga G. (40) und Esed D. (53), verhandelt, wurde am Dienstag die Zeugenaussage des Freiers verlesen — das Dokument einer ungewöhnlichen Liebe.

Demnach lernte B. als Stammgast des Lokals Beata kennen und lieben. Manchmal schlich er sich morgens zu einem Plausch in den "Fungarden". Manchmal kam er auch abends und zahlte seine 50 Euro Eintritt nur, um an der Theke mit Beata ein Glas Sekt zu trinken.

Eines Abends sei Esed D. an ihn herangetreten und habe gesagt: "Wenn du die Frau heiraten willst, musst du 10.000 Euro bezahlen." Zur Begründung erläuterte der Bosnier, dass ihm bereits zwei Frauen "weggeheiratet" worden seien, und bei diesen sei in gleicher Weise verfahren worden. Wenig später bestellte sich Beata B. ein Taxi, verließ den "Fungarden" und stand bei ihrem Liebhaber vor der Tür. Er ließ sie ein. Kurz danach habe sein Telefon geklingelt, und er sei von Esed D. zur Rede gestellt worden. Die beiden verabredeten sich zu einem Treffen in einem Restaurant am Geistmarkt.

Ablösesumme: 10.000 Euro

Als Frank B. dort mit seiner Freundin ankam, wartete der "Fungarden"-Betreiber bereits auf das Pärchen und beschimpfte seine Mitarbeiterin so unflätig, dass diese gleich in die benachbarte Polizeiwache rannte und dort Anzeige erstattete. Frank B. indes setzte sich mit Esed D. an einen Tisch. Dort ging ihn der Bosnier an: Was er denn mit "so einer Frau" wolle.

Der verliebte Mann beharrte auf seinen Gefühlen, woraufhin der Bordellwirt die Frau überraschenderweise freigab und sagte, die 10.000 Euro Ablösesumme seien ein Scherz gewesen. Ein mittlerweile pensionierter Polizist bestätigte, dass vor sechs Jahren wegen dieses Vorfalls tatsächlich ermittelt wurde. Zwei weitere Zeuginnen argumentierten am zwölften Verhandlungstag im Sinne der Angeklagten.

Eine Rumänin (39), die mittlerweile in den Niederlanden als Tierärztin arbeitet, gab an, in den Jahren 2007 bis 2011 im "Fungarden" als Putzhilfe gearbeitet zu haben. Nur in den Anfangsmonaten habe sie auch Massagen gegeben — "aber keine erotischen, sondern therapeutische". Man hörte es den Fragen des Vorsitzenden Richters Christian Henckel an, dass er die Glaubwürdigkeit zumindest strapaziert sah.

Die Zeugin blieb dabei, nie als Prostituierte gearbeitet zu haben, und konnte sich auch nicht erklären, warum sie in der Buchhaltung des Lokals als Prostituierte aufgeführt war. In den Akten finden sich sogar Aussagen, dass die Rumänin selbst auch daran beteiligt war, neue Frauen aus ihrer Heimat nach Emmerich zu holen. Eine entsprechende Frage des Staatsanwalts beantwortete sie lapidar: "Das war Zufall, dass die im gleichen Bus saßen."

Gütige und verständnisvolle Arbeitgeber?

Eine Aufsichtskraft (60) gewährte dann noch einige Einblicke in den Arbeitsalltag im "Fungarden": Sie sei dafür zuständig gewesen, dass die Frauen "vernünftig angezogen" zur Arbeit erschienen seien. Henckel: "Vernünftig angezogen heißt doch wohl: vernünftig ausgezogen?" Die Zeugen: "Naja, die sollten eben nicht im Schlafanzug an die Theke kommen."

Ihrer Aussage nach hat es sich bei dem Betreiberpaar um gütige und verständnisvolle Arbeitgeber gehandelt. Einige der Mädchen hätten nur Lügen erzählt. Eine der ehemaligen Mitarbeiterinnen, die den Betreiber schwer belastet hatte, habe Esed sogar "Papa" genannt und das Privileg genossen, nur einmal in der Woche zu arbeiten, wenn ihr Stammgast, ein niederländischer Schönheitsmediziner, vorgefahren sei. Der Bosnier habe vergeblich versucht, sie dazu zu bewegen, mehr zu arbeiten. "Da war er mit vollem Recht sauer — aber die wollte nicht", so die Zeugin. "Warum hat diese Frau so bösartig ausgesagt?"

Der Prozess wird Freitag fortgesetzt.
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Prozess Tag 13
NRZ 25.01.2013
Zeugin im Emmericher Fungarden-Prozess gibt zu, gelogen zu haben

Die junge Frau aus der Ukraine war entgegen ihrer ersten Aussage vor Gericht doch ein zweites Mal im Bordell Fungarden. Sie habe gelogen, weil sie ohne gültige Papiere in Deutschland gewesen sei und Angst gehabt habe, dafür bestraft zu werden.

Das war ein gefundenes Fressen für die Verteidiger der beiden Angeklagten im „Fungarden“-Prozess: eine Belastungszeugin, die bei ihrer ersten Aussage vor Gericht im November vergangenen Jahres gelogen hatte. Beim Verhandlungstag am Freitag am Landgericht Kleve gab sie die Lüge zu. Sehr zur Freude der Anwälte der ehemaligen Bordell-Betreiber, die sich unter anderem wegen Menschenhandels, Einschleusens von Ausländern und Steuerhinterziehung verantworten müssen.

Im November hatte die Frau aus der Ukraine erzählt, wie sie versteckt unter einem Autositz nach Emmerich gebracht und ihr in dem Bordell an der Tackenweide der Pass abgenommen worden sei. Nach ihrem ersten Aufenthalt im Fungarden sei sie kein weiteres Mal in Emmerich gewesen. Das sagte sie ausdrücklich und auf Nachfrage. Doch es war eine Lüge. Denn zwei Jahre später, im Jahr 2010, war die heute 24-Jährige erneut im Fungarden und hat erneut auch als Prostituierte gearbeitet. Grund für die Lüge: „Ich war illegal hier, hatte keine Papiere“, sagte die Zeugin. „Ich hatte Angst, dafür bestraft zu werden.“

Bei der Schilderung ihres ersten Aufenthaltes in dem Bordell blieb die junge Frau aber auch bei ihrer Vernehmung am Freitag. Sie habe ihre Schulden für die Anreise abarbeiten müssen, habe sich prostituieren müssen, obwohl sie erst kurz zuvor eine Abtreibung hat vornehmen lassen. Den Pass soll man ihr abgenommen haben, die Angeklagten sollen „nicht nett“ zu ihr gewesen sein, ihr ehemaliger Chef soll sie sogar geschlagen haben.

Viele Fragen bleiben offen

Der reagierte auf die Aussage der Frau mit Kopfschütteln. „Ich kann so etwas nicht hören“, sagte er sichtlich sauer. Seine Anwälte blieben dagegen zwar gelassen, ließen aber keinen Zweifel daran, noch weitere Nachforschungen anstellen zu wollen, um weitere Ungereimtheiten aufzudecken. So bestanden sie etwa darauf, den Namen des Mannes zu erfahren, der mit der Zeugin vor ihrer Abreise nach Emmerich eine Beziehung gehabt hatte und von dem die junge Frau nach eigenen Angaben schwanger gewesen war.

Auch die zweite Zeugin des Tages war bereits zum zweiten Mal in Kleve, weil bei ihrer ersten Vernehmung nicht alle Fragen geklärt werden konnten. Und daran hat sich nach dem gestrigen Verhandlungstag nichts geändert: Um all ihre Vorwürfe zu prüfen, müsste das Gericht viele weitere Zeugen ausfindig machen und laden. Aus „prozessökonomischer Sicht“ wäre das allerdings nicht ratsam, so Staatsanwalt Hendrik Timmer. Er regte an, das Verfahren in diesem einen Anklagepunkt einzustellen. Auch aus Rücksicht auf die Zeugin, die ansonsten viele weitere Fragen der Staatsanwaltschaft und der Verteidiger-Riege über sich erdulden lassen müsste.

Für die Strafbemessung dürfte eine Einstellung keine große Rolle spielen, es bleiben etliche Vorwürfe u.a. wegen Menschenhandels und Steuerhinterziehung bestehen.
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RP 26.01.2013
Prostituierte mit drei Pässen

Aus Kiew kam die 24-jährige Ala M. ein zweites Mal nach Kleve, um vor Gericht über ihre Tätigkeit im Emmericher Bordell "Fungarden" zu berichten. Das, was sie Ende November erzählt hatte, war schockierend gewesen.

Unter anderem war von einer hastig erfolgten Abtreibung die Rede gewesen, vom strengen Willkürregiment der beiden jetzt angeklagten Bordellbetreiber, Esed D. (53) und Olga G. (40), von gefälschten Dokumenten und roher Gewalt. Doch einen Punkt hatte Ala M., obwohl ihre Vernehmung mehr als drei Stunden dauerte, ausgeklammert: Im Jahr 2010, drei Jahre nach ihrer ersten Beschäftigung in dem Saunaclub, kam sie erneut an den Niederrhein, um im "Fungarden" zu arbeiten. Wie das, wenn doch alles so schrecklich war?

Freitag unternahm die Frau den Versuch, diesen Widerspruch aufzuklären. Bei ihrem zweiten Engagement habe sie eigentlich nur tanzen wollen, sich dann allerdings zu weitergehenden Tätigkeiten überreden lassen. Ihr Geliebter Ali E. war stiller Teilhaber des Betriebs.

Interessant wurde es, als sie auspackte — und zwar im Wortsinne. In ihrer Handtasche hatte sie nicht nur Dokumente zu ihrer damals in Holland vorgenommenen Abtreibung, sondern neben ihrem echten auch zwei gefälschte Ausweise. Wie sie an diese Dokumente kam? Olga habe ihr gesagt, dass sie mit ihrem ukrainischen Pass nicht in Deutschland arbeiten könne, und sich mit dem Schleuser in Verbindung gesetzt. Der besorgte für Ala einen estnischen Pass.

Wenige Monate später sei ihr gesagt worden, dass sie wieder einen neuen Pass benötige. Diesmal habe sie für 2500 Euro tschechische Papiere bekommen. Die Kosten für beide Fälschungen habe sie in dem Bordell abarbeiten müssen. Als das Gericht die beiden Pässe zu den Akten nehmen wollte, sagte die Zeugin mit einem Anflug von Sarkasmus: "Das war das Teuerste, was ich in Deutschland gekauft habe."

Als Ala M. ihre Schulden getilgt hatte, nahm sie im "Fungarden" offenbar eine Sonderrolle ein. Sie habe einen vermögenden niederländischen Schönheitschirurgen als Stammkunden gehabt und habe deshalb nur einmal in der Woche gearbeitet. "Ich musste nicht mehr mit jedem schlafen", sagte sie. "Ich hatte meine Schulden ja abbezahlt."

Ala M. wiederholte auch ihre Vorwürfe, was die Umgangsformen in dem Etablissement angeht. Die beiden Angeklagten hätten Kokain genommen und seien dann völlig unberechenbar gewesen.

Schon zuvor hatten Esed D. und Olga G. die Ausführungen der Frau mit Kopfschütteln und höhnischem Lachen quittiert, doch angesichts dieser Äußerungen riss bei Esed D. der Geduldsfaden: "Ich kann so etwas nicht hören. Das ist nicht zu glauben!"

Möglicherweise liegt es am Auftritt dieser wohl wichtigsten Zeugin der Anklage, dass der 13. Verhandlungstag auch einen Wendepunkt in der Verteidigung darstellt. Jedenfalls gab Michael Bonn, einer der drei Anwälte in Diensten von Esed D., bekannt, dass dieser am übernächsten Verhandlungstag, dem 22. Februar, aussagen werde.

Am kommenden Prozesstag, Dienstag, 13. Februar, haben zunächst Finanzexperten das Wort. Es wird um Berechnungen zu hinterzogenen Sozialversicherungsabgaben und Steuern gehen.
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Prozess Tag 14
NRZ 12.02.2013
Putzfrau in der Zwickmühle

Im Fungarden-Prozess hörte das Landgericht Kleve gestern eine Kriminalbeamtin. Sie berichtete von herben Hieben, die die Schlägerin nicht als solche empfand.

Auf die nächste Verhandlung darf man gespannt sein. „Der Hauptangeklagte ist zu einer Einlassung bereit“, teilte der Vorsitzende Richter Christian Henckel mit. Gestern wurde der Fungarden-Prozess vor dem Klever Landgericht fortgesetzt, bei dem es unter anderem um die Vorwurf des Menschenhandels, der bandenmäßigen Steuerhinterziehung und der Veruntreuung von Arbeitsentgelt geht. Angeklagt sind der 53-jährige ehemalige Betreiber des Bordells Fungarden beziehungsweise der Villa Auberge, ein Bosnier, sowie dessen 40-jähriger Partnerin.

Im Mittelpunkt der gestrigen Verhandlung stand die Zeugenaussage einer Kriminalkommissarin, die zahlreiche Vernehmungen in dem Fall vorgenommen hatte.

Im März 2010 hatte sie erstmals den Verdacht, dass in den Bordellen die Frauen gegen ihren Willen zur Prostitution gezwungen werden. Damals hatte sie eine Ungarin vernommen, die dort als Freudenmädchen gearbeitet hatte. „Sie wirkte ängstlich und verloren, war blass und hatte Ringe unter den Augen“, erinnerte sich die Beamtin. Im Laufe der Befragung hatte die Ungarin ausgesagt, dass sie vom Betreiber des Bordells und einer Frau geschlagen worden war. Und zwar so lange, bis sie sich bereit erklärt habe, weiter der Prostitution nachzugehen. „Ich habe sie damals in Frauenhaus untergebracht“, so die Kriminalbeamtin. Weil die Ungarin unter keinen Umständen in Deutschland habe bleiben wollen, sei sie an eine Schutzorganisation verwiesen worden und wieder in ihre Heimat übergesiedelt.

Im Rahmen ihrer weiteren Ermittlungen hatte die Beamtin auch zwei Reinigungskräfte befragt. Bei einer hatte sie die Vermutung, dass es sich um die Frau handeln könnte, die die Ungarin geschlagen hatte. „Die Frau war in einer richtigen Zwickmühle“, hatte die Beamtin gespürt. Sie habe nicht gegen den Betreiber aussagen wollen. „Sie beschrieb ihn als guten Menschen, der sie nicht zur Prostitution gezwungen, sondern ihr die Chance eröffnet habe, als Putzfrau ihre Schulden abzuarbeiten. Die Schläge hat die Frau nicht direkt zugegeben. Sie habe aber an der Dolmetscherin vorgeführt, wie sie die Ungarin traktiert habe, so die Beamtin. „Dabei hat sie der Dolmetscherin derart hart auf die Oberarme geschlagen, dass diese fast vom Stuhl gefallen ist und mit Entsetzen reagiert hat“, so die Beamtin.

Stutzig hatte die Kriminalbeamtin gemacht, dass diese Putzfrau nach sehr langer Beschäftigung im Emmericher Bordell plötzlich verschwunden war. Sie hegte den Verdacht, man habe eine mögliche Zeugin außer Reichweite schaffen wollen. Dafür sprach weiterhin, dass es kurz zuvor einen Polizeieinsatz im Bordell gegeben hatte.

Das Verhör des Bordell-Teilhabers kam ebenfalls zur Sprache. Von ihm erfuhr die Beamtin, dass den Dirnen Transport und Benzin aus der Heimat nach Deutschland in Rechnung gestellt worden war und somit Schulden von 500 bis 1000 Euro im Raum standen, die die Frauen abzahlen mussten. „Das entspricht teilweise einem Jahresgehalt in deren Heimatländern“, so die Zeugin. Sie hatte von ihm zudem von Strafgeldern gehört, die den Frauen für Unsauberkeit und Unpünktlichkeit aufgebrummt wurden.

Der Prozess wird am Freitag, 22. Februar, 9 Uhr, fortgesetzt.
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RP 13.02.2013
"Schlagen ist erst, wenn man blutet"

Wie viel Gewalt spielte im Bordell Fungarden wirklich eine Rolle? Die Aussagen mehrerer Frauen und des stillen Teilhabers vor dem Klever Landgericht zeichnen ein Bild von einer Welt, in der Schläge und Zwang zum Alltag gehörten.

Im Prozess um das Emmericher Bordell "Fungarden" vernahm der Vorsitzende Richter Henckel eine Kriminalhauptkomissarin, die im März 2010 verschiedene Zeugen in dem Fall befragt hatte. Sie schilderte unter anderem die Vernehmung einer Ungarin, die im "Fungarden" gearbeitet hatte.

Die Frau sei sehr still, zurückgezogen und ängstlich gewesen, so die Polizistin. Die Ungarin sagte bei der damaligen Vernehmung aus, dass sie von einer Angestellten des Bordells und vom Angeklagten Esed D. geschlagen wurde, nachdem sie nicht mehr als Prostituierte arbeiten wollte. Die beiden hätten erst aufgehört, als sie versprach, dem Bordell mit ihrer Arbeitskraft weiter zur Verfügung zu stehen.

Nach dieser Aussage handelte die Kriminalhauptkommissarin schnell und brachte die Ungarin in ein Frauenhaus. Von dort aus sei sie dann mithilfe einer Schutzorganisation zurück in ihr Heimatland gekommen. Denn hier in Deutschland "wollte sie auf gar keinen Fall bleiben", so die Beamtin weiter.

Eine zweite Vernehmung der Zeugin musste also in Ungarn stattfinden. Dort sprach die Frau befreiter und erzählte auch, wie sie ursprünglich ins Fun Garden gelangt sei. Sie sei in ihrer Heimat angesprochen worden, ob sie "eine Reise nach Deutschland" machen wolle. Ohne dass ihr der Zweck oder das genaue Ziel der Reise bekannt waren, willigte sie ein. In Deutschland angekommen, sei sie dann mit Schlägen zur Prostitution gezwungen worden.

Die Kriminalhauptkommissarin berichtete ebenfalls von der Vernehmung einer weiteren Frau, die gegenüber der Ungarin gewalttätig gewesen sein soll. Sie arbeitete damals als Reinigungskraft im Fun Garden. Zwar habe auch sie am Anfang probiert, die Schulden von ihrer Einreise nach Deutschland mit Prostitution abzuarbeiten, erklärte sie. Sie habe sich jedoch nicht dazu in der Lage gesehen. Also habe der Angeklagte Esed D. ihr den Putzjob gegeben. Für die Frau war D. danach eigentlich "ein Guter", schließlich er habe sie nicht dazu gezwungen, ihren Körper zu verkaufen.

Zu den Vorwürfen der Ungarin erwiderte sie, sie habe überhaupt nicht geschlagen, denn schlagen sei "wenn man blutet". Sie demonstrierte der anwesenden Dolmetscherin daraufhin, wie der Übergriff auf die Kollegin ehedem aussah. Sowohl die Dolmetscherin als auch die Kriminalhauptkommissarin werteten das allerdings durchaus als Schlagen.

Die Putzfrau beendete ihre Tätigkeit im Fungarden nach einem Polizeieinsatz. Als Grund gab sie an, sie sei nicht mehr so gut wie früher bezahlt worden.

Auch der stille Teilhaber des Geschäftes, Ali E., wurde von der Kriminalhauptkommissarin vernommen. Sie zeigte ihm Fotos von Frauen, die im Fungarden gearbeitet hatten. Er erkannte viele wieder und benannte auch diejenigen, die Gewalt ausgesetzt waren. Jeder habe davon gewusst, schilderte er die Lage.

Die Aussage einer weiteren Prostituierten wurde vorgelesen. Die Frau, genannt "Maja", hatte im November 2009 einen Monat im Fungarden gearbeitet. Sie war außerdem zuvor im Etablissement "Villa Auberge" tätig gewesen. Die Frau hatte bei ihrer Vernehmung erklärt, dass sie zu nichts gezwungen worden sei. Sie hätte auch jederzeit gehen können, behauptete sie. Jedoch bestätigte sie, sie habe gesehen, wie einer Ungarin der Pass abgenommen wurde.

Die Angeklagte Olga G. machte während der gesamten Verhandlung einen teilnahmslosen Eindruck. Esed D. hingegen beteiligte sich am Prozess und sprach zwischendurch auch mit seinem Anwalt. Er wird am nächsten Verhandlungstag, der für Freitag, 22. Februar, anberaumt wurde, aussagen.

Laut Planung soll dann auch der Steuerberater des Paares vernommen werden.
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Prozess Tag 15
NRZ 22.02.2013
Angeklagter im Fungarden-Prozess: „Niemals habe ich eine Frau gekauft!“

Fortsetzung im Emmericher Fungarden-Prozess: Der Angeklagte sagte erstmals aus. Er nahm seine mitangeklagte Partnerin in Schutz und bezichtigte Zeugen der Lüge. Das Urteil soll nicht, wie geplant, im März fallen, sondern vermutlich Anfang Mai.

Die blond gefärbten Haare hängen ihr tief ins Gesicht. Unter Tränen hört die Angeklagte ihrem ehemaligen Lebensgefährten zu. Hört, dass er sie in Schutz nimmt, dass sich die Belastungszeugen alles nur ausgedacht hätten und mit ihren Falschaussagen das Gericht manipuliert hätten. Zum ersten Mal brach der Ex-Betreiber des Emmericher Bordells Fungarden am Freitag sein Schweigen. Er und die Mitangeklagte sollen wie berichtet junge Frauen, vornehmlich aus Osteuropa, zur Prostitution gezwungen haben, ihnen das Arbeitsentgelt vorenthalten und Steuern hinterzogen haben.

Letzteres gab der Angeklagte am Freitag zu. Rund 80 000 Euro Umsatz soll das Bordell monatlich gemacht haben. Beim Finanzamt angegeben habe er aber weniger. „Mal 50 000, mal 60 000 Euro“, gestand der mittlerweile 54-Jährige. Warum? „Damit ich existieren kann.“ Sein Anwalt präzisierte: Ob er die Zahlen deshalb frisiert habe, weil sein damaliger Geschäftspartner so viel Geld von ihm haben wollte, fragte er seinen Mandanten. „Ja, damit die Situation nicht eskaliert.“ Denn, so sagte er über seinen „stillen Teilhaber“: „Ganz Emmerich hat Angst vor ihm!“

Mit besagtem Mann soll 2007 alles angefangen haben. Er soll die Immobilie an der Tackenweide aufgetrieben haben, soll den Großteil der Investitionssumme von rund 150 000 Euro aufgebracht haben. Bis dato hatte der Angeklagte mit seiner Partnerin das Bordell Villa Auberge betrieben. Bis es Probleme mit dem Hausbesitzer gab.

Zuvor hätten beide niemals „in solchen Etablissements“ gearbeitet, so der Angeklagte. 1959 sei er in Bosnien geboren worden, erzählte er gestern. Er stamme aus armen Verhältnissen, habe in der jugoslawischen Armee gedient und sei 1983 nach Deutschland gekommen. Viele Jahre habe er in einem Bergwerk in Bochum gearbeitet, als sein Arbeitgeber pleite ging, habe er sich um die Familie gekümmert. Der 54-Jährige hat vier Kinder aus zwei gescheiterten Ehen.

Sein Leben war „die Hölle“

Dann kam das Angebot, die Villa Auberge zu übernehmen. „Ich habe keinen anderen Ausweg gesehen und es angenommen“, so der Angeklagte. Die Mitangeklagte, die er zwischenzeitlich kennengelernt hatte, habe er „mit in die Sache hineingezogen.“

Ab da war sein Leben „die Hölle“, wie er sagt. Er habe angefangen zu trinken und Kokain zu nehmen. Manchmal habe er sich tagelang eingesperrt, rund drei Monate vor der Verhaftung sei er an Depressionen erkrankt.

Ob er daran gedacht hätte, mit dem Ganzen aufzuhören, wollte Richter Christian Henckel von ihm wissen. „Mit dem Geschäft nicht, mit dem Geschäftspartner ja.“

Die Vorwürfe um den Menschenhandel bestritt der Emmericher am Freitag vehement. „Nie im Leben habe ich eine Frau gekauft! Niemals!“ Und die Zeugin, die unter Tränen von ihrem Martyrium in Emmerich erzählt hat? Von den Schlägen und dem einbehaltenen Pass? „Die ist mit allen Wassern gewaschen“, sagte der Angeklagte. „Alles Lüge.“

Am Dienstag wird der Prozess fortgesetzt. Der Angeklagte wird weitere Angaben machen, zudem soll sein Steuerberater nun doch von der Verschwiegenheitspflicht entbunden werden und ebenfalls aussagen. Das Urteil wird wohl nicht, wie geplant, im März fallen, sondern vermutlich Anfang Mai.
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RP 23.03.2013
Fungarden: Esed D. hatte Angst

Am 15. Verhandlungstag im "Fungarden"-Prozess bricht Esed D. sein Schweigen, gesteht Steuerhinterziehung, bestreitet Menschenhandel, macht Olga G. eine Liebeserklärung.

Er stammt aus ärmlichen Verhältnissen in Bosnien, er brach die Schule nach zehn Jahren ab, er ging Anfang der Neunziger Jahre nach Deutschland und malochte als Leiharbeiter in einem Bergwerk in Gelsenkirchen. Keine guten Ausgangsbedingungen für eine erfolgreiche Karriere. Doch gut zehn Jahre später fand sich Esed D. als Chef eines florierenden Unternehmens wieder, das durchschnittlich 80 000 Euro im Monat einnahm. Das Leben, ein Traum? Nein, sagt der 53-Jährige: "Mein Leben und meine Arbeit, es war eine Hölle. In diesem Geschäft muss man Nerven aus Stahl haben."

Am 15. Verhandlungstag des Fungarden-Prozesses schilderte erstmals der Angeklagte Esed D. seine Sicht der Dinge.

Auberge: Sein erster Kontakt mit dem Rotlichtmilieu war seine Tätigkeit als Chef des Bordells Villa Auberge in Emmerich, sagte Esed D.. Schon damals war Olga G. seine Lebensgefährtin und geschäftlich sein Mädchen für alles. Über einen Bekannten sei er zu dem Bordell gekommen, dessen Besitzer sich aus Altersgründen zurückziehen wollte. "Am Anfang war es schwierig, die Miete zu erwirtschaften. Manchmal haben wir mit nur einer Frau gearbeitet", so D.

Esed lernte die Emmericher Größe Ali E. kennen, der vorschlug, eine ehemalige Diskothek im Industriegebiet in ein Bordell umzuwandeln. "Das Geld spielt keine Rolle, darum kümmere ich mich", habe Ali E. gesagt. In der Tat steuerte E. 120 000 Euro zum Umbau der Immobilie bei. Dafür kassierte er später monatlich 10 000 Euro steuerfrei aus den Einnahmen des Betriebs — auch, nachdem rein rechnerisch Schuld und Zinsen zurückgezahlt waren. Warum? "Ganz Emmerich hat Angst vor Ali E. Soll ich anfangen, mit dem Krieg zu führen?", lautete die Antwort des Angeklagten. Der stille Teilhaber sei tagtäglich kurz vor Geschäftsschluss in das Bordell gekommen, habe gewissenhaft die Einnahmen gezählt und mit nach Hause genommen.

und Esed: Der Angeklagte stellte sich selbst als einen kranken Mann dar, der sich drei Monate vor seiner Verhaftung wegen Depressionen in psychiatrische Behandlung begeben habe. Er habe ein bis zwei Gramm Kokain täglich konsumiert. Manchmal habe er übertrieben und sich dann tagelang eingeschlossen, weil er sich vor Olga geschämt habe. Zu seiner Beziehung zu Olga befragt, sagte D.: "Da war und ist Liebe. Ich bereue, dass ich sie in dieses Geschäft hereingezogen habe." Als die Verhandlung kurz nach diesen sentimentalen Sätzen für eine Viertelstunde unterbrochen wurde, wischten sich die beiden Angeklagten Tränen aus den Augen.

Sex-Geschäft: Dem Gericht schilderte der Bosnier die Kalkulation aus seiner Sicht. Für einen Eintritt in Höhe von 35 Euro ("Happy Hour") hätten seine Gäste dreimal essen, frei trinken und die Sauna benutzen können. Die im Fun Garden beschäftigten Frauen hätten Tausende Euro verdienen können, während er nur eine Tagespauschale von 50 Euro einbehalten habe — und die sei nicht einmal von allen Frauen kassiert worden. Besonders zugkräftigen Damen, solchen ohne Kundschaft sowie reinen Tänzerinnen sei der Betrag erlassen worden.

und Steuern: "Haben Sie alle Umsätze richtig aufgeschrieben und erklärt?", fragte der Vorsitzende Richter Christian Henckel. Esed D. antwortete: "Das habe ich nicht gemacht. Ich gebe zu, ich habe Fehler gemacht." Manchmal habe er sogar an eine Selbstanzeige gedacht. Freimütig erklärte er, dass der Umsatz des Bordells bei rund achtzigtausend Euro im Monat gelegen habe. Dem Finanzamt seien nur Beträge von rund fünfzigtausend Euro gemeldet worden. Das abgezweigte Geld landete bei Ali E., diente zur Deckung der laufenden Kosten von Esed und Olga (rund 8000 Euro im Monat), oder es wurde in die Immobilie investiert.

und Zuhälter: Die Frauen, die im Fun Garden arbeiteten, kamen aus ganz Europa. Manche meldeten sich selbst, andere kamen auf Empfehlung - und dann gab es welche, so berichtete es D., die von ihren "Ehemännern" vorbei gebracht wurden. Dass es sich um Zuhälter gehandelt habe, habe man nicht merken können. Niemals jedoch sei Geld an einen Mann geflossen, der eine Frau im Fun Garden ablieferte. D.: "Ich habe nie im Leben eine Frau gekauft." Dies sei unvereinbar mit seinen geschäftlichen Prinzipien.

Den Frauen seien in der Regel die Reisekosten erstattet worden. Dieser Betrag sei in das so genannte "Schuldenbuch" eingetragen worden und dann von den Damen nach und nach zurückgezahlt worden. Diese Geschichte konnte nicht einen verräterischen Eintrag erklären, auf den Staatsanwalt Hendrik Timmer hinwies: Einmal seien bei den Betriebsausgaben "1000 Euro ungarische Mädchen" notiert worden.

Nach diesem Hinweis wurde die Befragung des Angeklagten wegen Erschöpfung abgebrochen. Sie wird am kommenden Dienstag, 26. Februar, fortgesetzt.
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Prozess Tag 16
NRZ 26.02.2013
Emmerichs größter Steuerzahler aller Zeiten?

Das behauptet der Angeklagte im Fungarden-Prozess. Der neigt sich dem Ende zu: Staatsanwaltschaft hat genug gehört.

Es zeichnet sich ab, dass der Fungarden Prozess sich dem Ende zuneigt. Gestern stellten die Staatsanwälte den Antrag auf Teileinstellung. Konkret: Weitere acht Zeugen, die den Verdacht des Menschenhandels erhärten könnten, sollen nicht mehr gehört werden. „Einige bereits vernommene Zeugen haben den Beweis aus Sicht der Staatsanwaltschaft schon erbracht“, begründete einer der Staatsanwälte. In der gestrigen Verhandlung vor dem Klever Landgericht ging es um mögliche Steuerhinterziehung und darum, in welcher Höhe die Angeklagten Sozialversicherungsbeiträge hätten abführen müssen, falls die Hostessen tatsächlich Angestellte des Clubs waren und nicht – wie von der Verteidigung angegeben – als Selbstständige ihre Dienste angeboten haben.

Steuerberater befragt

Zunächst stand ein Steuerfachangestellter im Zeugenstand, der nicht nur für die angeklagten Inhaber der Clubs Villa Auberge und Fungarden tätig war, sondern auch einige dort tätige Prostituierte zu seinen Mandantinnen zählte. „Letztere waren in den Clubs selbstständig tätig“, sagte der 63 Jahre alte Zeuge. Beide Betriebe habe man ihm als „gewerbliche Zimmervermietung“ vorgestellt. Seines Wissens nach hätten die Mädchen Geld für die Zimmer und einen Teil ihrer Einnahmen aus der Prostitutionstätigkeit an den Inhaber, bzw. die Inhaberin abführen müssen. „Alle Mädchen wurden entsprechend angemeldet. Ich habe die Gewerbeanmeldungen in Kopie gesehen“, gab er an. Ob er diese Angaben auf Selbstständigkeit weitergehend überprüft habe, wollte der Vorsitzende Richter Christian Henckel wissen. „Das ist nicht meine Aufgabe“, entgegnete der Zeuge. Ob denn der Hauptangeklagte seine steuerliche Beratung verstanden habe, wollte Henckel wissen. „Ich weiß es nicht, ich glaube schon“, sagte der Steuerfachmann. Wie es denn um seinen Beratungsethos stehe, fragte der Richter. Eine Frage, die unbeantwortet blieb.

Ob jedes Mädchen, wie vom Gesetzgeber bei Selbstständigkeit gefordert, über ein eigenes Zimmer verfügte, vermochte der Zeuge nicht zu sagen. Schichtpläne will er nicht gesehen haben, die auf ein Angestelltenverhältnis hingedeutet hätten. „Wenn abends abgesprochen wird, ‘Wer ist denn morgen hier?’, könne man dies noch als Selbstständigkeit werten“, sagte er sinngemäß.

Auf die Einkünfte der Betriebe angesprochen, erklärte er, er habe nur die Gesamtumsätze gekannt. Wie hoch der abzuführende Anteil der Mädchen gewesen sei und wie viele Mädchen jeweils tätig gewesen seien, sei ihm nicht bekannt. „Wie trennen Sie denn dann die Positionen?“, fragte der Richter nach. „Wir trennen nicht“, lautete die Antwort. Für den Zeitraum von vier Monaten sind die Umsätze aus der Prostitution bekannt. Diese wurden vom Gericht zur Grundlage genommen, die möglicherweise unterschlagenen Sozialversicherungsbeiträge zu ermitteln. Hier kam ein Sachverständiger je nach Berechnungsmodell auf einen Schaden zwischen 1,96 und 2,6 Millionen Euro.
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RP 27.02.2013
Fungarden: Esed D. fordert Respekt

Der Angeklagte Esed D. geht im Fungarden-Prozess in die Offensive: "Ich sollte Geschenke von der Stadt Emmerich bekommen". Nach Schätzungen wurden 2,6 Millionen Euro Sozialversicherungsabgaben nicht gezahlt.

Esed D. hat früher nicht nur im Bergbau gearbeitet, er hat auch geboxt. Aus seiner Sicht hat der 53-Jährige bereits viele Treffer einstecken müssen. Er sieht sich — zu Unrecht — als Monster und Menschenhändler beschuldigt. Doch als Boxer weiß er, dass ein Kampf erst mit dem Schlussgong zu Ende ist — und er ging gestern erst einmal richtig in die Offensive.

Esed D. beschrieb sich am gestrigen 16. Prozesstag selbstbewusst als Unternehmer, der viel Gutes für die Stadt bewirkt habe: "Ich bin mir sicher, dass in der Geschichte der Stadt Emmerich niemand mehr Steuern bezahlt hat."

Möglicherweise hat aber auch in der Geschichte der Stadt Emmerich niemand weniger Steuern bezahlt - gemessen an dem, was eigentlich zu zahlen gewesen wäre. Jedenfalls stellte die Kammer gestern mögliche Berechnungsmodelle zur Ermittlung seiner Steuerschuld vor und verband diese Ausführungen später mit dem düsteren Hinweis, dass bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung auch ein besonders schwerer Fall angenommen werden könne. Strafmaß: bis zu zehn Jahre.

Diese Bemerkung war wohl ein Dämpfer für den Angeklagten, der zuvor in den leuchtenden Farben geschildert hatte, wie segensreich der "Fungarden" für die lokale Wirtschaft der Stadt am Rhein gewesen sei. Er habe für 20 000 Euro eine Kaffeemaschine gekauft, jährlich für 1600 Euro einen Staubsauger und sogar 5000 Handtücher. Einmal im Monat habe der Klempner kommen müssen. Und viele seiner Damen hätten Ehemänner aus Holland gefunden, denn in deren Augen sei der "Fungarden" weniger ein Club und eher ein Vermittlungsinstitut gewesen. Sein Fazit: "Ich sollte Geschenke von der Stadt Emmerich bekommen, und keine Strafe!"

Er selbst sei angesichts der Vorwürfe an seine Grenze der Belastbarkeit gelangt. Esed D.: "Nach alldem, was ich erlebt habe, wundert es mich, dass ich nicht in der Psychiatrie bin. Ich werde verrückt." Für seine Zukunft sieht er schwarz. "Hier wird über Millionen gesprochen, aber wenn Olga und ich wieder draußen sind, stehen wir auf der Straße."

Die Kammer stellte anhand der handschriftlichen Buchführungsunterlagen, die bei einer Durchsuchung der Bordelle sichergestellt wurden, folgende vorläufige Berechnungsgrößen: durchschnittlicher Eintritt 44 Euro, durchschnittliche Zahlung je Freier 85 Euro, durchschnittliche Tagesmiete der Prostituierten 40 Euro. 18 bis 19 Prostituierte waren im Mittel pro Tag im Einsatz. Wenn diese Zahlen auf die Betriebsjahre des "Fungarden" und "Villa Auberge", wo in gleicher Weise verfahren wurde, hochgerechnet werden, ist man schnell bei Millionenbeträgen.

Dies legte am Beispiel der nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträge eindrucksvoll der als Sachverständiger geladene Vertreter der deutschen Rentenversicherung dar. Kommt das Gericht zu dem Schluss, dass die im "Fungarden" tätigen Frauen keine selbständigen Unternehmerinnen waren — wofür nach derzeitigen Stand vieles spricht — so wäre laut der pauschalen Modellrechnung des Experten ein Schaden in Höhe von 2,6 Millionen Euro anzunehmen.

Nur geringfügig günstiger für den Angeklagten fiel eine andere Rechnung aus, bei der die Einnahmen fiktiv auf die 18 oder 19 pro Tag tätigen Frauen umgerechnet wurden. Selbst dann belief sich die Schuld an nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen noch auf eindrucksvolle 1,96 Millionen Euro.

Der Prozess soll am Freitag, 8. März, in Kleve fortgesetzt werden. Weitere Termine für das Verfahren wurden schon bis Ende April festgelegt.
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Prozess Tag 17
NRZ 08.03.2013
Bordellbetreiber litt unter Angstzuständen

Verteidigung benannte im Fungarden-Prozess Psychiater als Zeugen, der verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten bescheinigen soll.

Die Verteidigung des 54 Jahre alten Bordellbetreibers des Fungarden und dessen mitangeklagter Lebensgefährtin stellte am gestrigen 17. Verhandlungstag sechs neue Beweisanträge, zu denen sieben Zeuge gehört werden sollen.

Es geht den Verteidigern u.a. darum, die verminderte Schuldfähigkeit des Hauptangeklagten nachzuweisen. Daher soll sein Psychiater gehört werden. Dieser werde, so der Verteidiger, aussagen, dass sein Mandant eine Zeit lang Psychopharmaka geschluckt habe, um seine Angstzustände zu bekämpfen. Der Angeklagte habe daher sein unrechtes Tun nicht überblicken können. Zudem geht es der Verteidigung darum, den Beweis zu erbringen, dass zwei der im Fungarden tätigen Prostituierten, die von der Staatsanwaltschaft als Hauptbelastungszeuginnen gewertet werden, vorsätzlich gelogen haben.

Zoll sah Indizien für Scheinselbstständigkeit
Dabei dreht es sich um die früheren Aussagen einer Frau aus Ungarn und einer weitere aus der Ukraine. „Die Zeugenbefragung wird ergeben, dass Letztere bereits in der Ukraine als Prostituierte tätig war“, erläuterte der Verteidiger seinen Antrag. Dies hatte die Frau bestritten. Eine zweite Zeugenaussage soll zudem belegen, dass die Ukrainerin eine weitere Frau überredet haben soll, ebenfalls nach Emmerich zu kommen, um dort zu arbeiten. „Die Ukrainerin hat sich nämlich im Emmericher Bordell entgegen ihren Angaben sehr wohl gefühlt und sich gut mit dem Inhaber und seiner Lebensgefährtin verstanden“, so der Verteidiger.

Der Zeugin aus Ungarn, die angab, vor Fahrtantritt nach Deutschland über ihre künftige tatsächliche Tätigkeit getäuscht worden sein, soll ebenfalls der Lüge überführt werden. Der Verteidiger benannte den damaligen Fahrer als Zeugen wie auch den Bruder der Prostituierten, dem sie eine SMS geschickt hatte. „Der Inhalt dieser SMS ist mit ihren Angaben nicht in Einklang zu bringen“, kündigte er an. Weiterhin soll der Mitbetreiber erneut gehört werden. Er werde aussagen, dass aufgelistete Gelder keine Bezahlung der Mädchen, sondern Darlehn an sie gewesen seien.

Die drei gestern gehörten Zeugen vom Hauptzollamt in Duisburg berichteten von zwei spontanen Überprüfungen des Bordells in den Jahren 2005 und 2010. Dabei nahmen die Beamten die Daten einer Reihe von Prostituierten auf. „Es waren dort auffällig viele Selbstständige tätig“, sagte einer der Zeugen. Dies habe dazu geführt, dass sich Vertreter der Zollbehörde mit Rentenversicherungsträgern und Steuerfahndung an einen Tisch gesetzt hätten für eine Prüfung in Hinblick auf eine mögliche Scheinselbstständigkeit. „Denn“, so der Zeuge weiter, „dafür gab es Indizien!“

Der Prozess wird am 22. März, 9 Uhr fortgesetzt.
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RP 09.03.2013
Fungarden: Verteidigung will Zweifel an Zeuginnen säen

Eine ganze Reihe neuer Zeugen soll die Glaubwürdigkeit mutmaßlicher Opfer erschüttern.

Fast schien es, als neigte sich die langwierige Beweisaufnahme im Prozess um das Bordell "Fungarden" dem Ende zu, da überraschten die Verteidiger der Angeklagten gestern mit einem bunten Frühlingsstrauß neuer Beweisanträge. Gibt die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Kleve diesem Begehren statt, dürfte dies die Reisebranche beflügeln - die neu benannten Zeugen leben in Serbien, Ungarn und der Ukraine.

Außerdem will Verteidiger Michael Bonn auch einen Mediziner aus Rees zu Wort kommen lassen. Bei dem Arzt habe sich der Angeklagte Esed D. wegen seines Kokainmissbrauchs, Angstzuständen und Überforderung psychiatrisch behandeln lassen. Dies deute darauf hin, dass der Bordellbetreiber in einem Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt haben könnte.

Esed D. (53) muss sich gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin Olga G. (40) wegen einer Vielzahl von Delikten verantworten, die mit dem Betrieb des florierenden Bordells "Fungarden" einhergegangen sein sollen. Zuletzt hatte Esed D. Steuerhinterziehung eingeräumt. Gar nicht einverstanden ist er dagegen mit dem Anklagevorwurf des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung. Darauf stehen bis zu zehn Jahre Haft.

Um die Vorwürfe zu widerlegen, sollen nun nach dem Willen der Verteidigung neue Zeugen aus ganz Europa gehört werden.

Das Ziel der Verteidigung ist es, die Glaubwürdigkeit zweier Zeuginnen zu erschüttern. Die beiden Frauen aus der Ukraine und Ungarn hatten im "Fungarden" gearbeitet und vor Gericht — teilweise hoch emotional — von ihrem Schicksal erzählt. Dass sie nicht wussten, dass sie als Prostituierte arbeiten sollten. Dass sie geschlagen wurden. Dass Zuhälter für sie bezahlt wurden.

Die neuen Zeugen sollen belegen, dass die beiden Frauen sehr wohl wussten, was sie in Emmerich erwarten würde - und, dass eine von ihnen bereits vor ihrer Zeit im "Fun Garden" als Prostituierte tätig war.

Die Anwältin Petra-Maria Borgschulte, Vertreterin der Nebenklage, stellte dem die Mail eines ungarischen Polizisten entgegen. Ihm zufolge wurde die besagte Zeugin aus Ungarn von dem Zuhälter, der sie nach Deutschland gebracht hatte, bedroht. Und dieser ist ausgerechnet einer der Männer, die nun neu als Zeugen aussagen sollen.

Am Rande berichteten drei Zollbeamte von spontanen Überprüfungen des Fungarden. Einer von ihnen hatte danach ein behördenübergreifendes Treffen mit Mitarbeitern der Rentenversicherung und der Steuerfahndung veranlasst. Das Ergebnis: "Alle Teilnehmer hatten Zweifel, dass die Frauen Selbstständige sind", so der Zeuge.

Der Prozess wird am 22. März fortgesetzt.
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Prozess Tag 18
NRZ 23.03.2013
Angeklagte im Fungarden-Prozess: Wohltäter statt Menschenhändler?

Beim mittlerweile 18. Verhandlungstag im Fungarden-Prozess setzten die Verteidiger auf Entlastungszeugen. Ein Reeser Psychiater im Ruhestand erzählte, wie sehr der Angeklagte unter den Arbeitsbedingungen gelitten habe. Im Bordell habe es eine „freundliche Atmosphäre“ gegeben.

Diese Lügerei lasse sie nicht auf sich sitzen! Sie habe noch weitere Zeuginnen „in der Reserve“, kündigte die Angeklagte im Fungarden-Prozess am Freitag an. Sie alle könnten bestätigen, dass die Hauptbelastungs-Zeugin gelogen habe. Zur Erinnerung: Die junge Frau hatte ausgesagt, in dem Emmericher Bordell geschlagen und zur Prostitution gezwungen worden zu sein. Sie soll von einem Zuhälter nach Deutschland gebracht worden sein, die Fahrtkosten habe sie abarbeiten müssen.

Den mittlerweile 18. Verhandlungstag nutzte die Verteidigung dazu, weitere Zeugen zu hören. Zeugen, die die ehemaligen Betreiber des Emmericher Bordells Fungarden in einem recht guten Licht dastehen lassen sollten: Im Club habe eine „freundliche Atmosphäre“ geherrscht, sagte etwa ein Reeser. Der Psychiater im Ruhestand habe den Angeklagten wegen Depressionen behandelt. Die Streitigkeiten mit seinem Geschäftspartner hätten ihm psychisch zugesetzt, so der Arzt. Eine mögliche Schuldunfähigkeit thematisierte er nicht. Das Bordell habe er besucht, „um zu sehen, wie es dort so aussieht.“ Der Kontakt zum Angeklagten sei durch dessen Schwester entstanden: „Mit ihr bin ich befreundet.“

Alles rein freundschaftlich

Auch ein 62-jähriger Werbefachmann aus Krefeld lässt nichts auf die Angeklagten kommen: „Es sind Ehrenleute“, sagte er. Kein gutes Haar ließ der Mann dagegen an den Prostituierten: Sie seien die „hinterhältigsten Lügnerinnen und skrupellosesten Schauspielerinnen.“ Eine habe ihn sogar übers Ohr gehauen. Auf ihr Anraten hin habe er eine Nacktbar im Sauerland eröffnet. Nach drei Monaten ist er kläglich gescheitert.

Kunde will er niemals gewesen sein. Genau wie ein 49-jähriger Xantener. „Alles rein freundschaftlich“, beteuerte er. Die Angeklagten, da sei er sicher, seien keine Menschenhändler, sondern Wohltäter: Immerhin hätten sie armen Frauen aus Osteuropa eine Chance gegeben, Geld zu verdienen.

Besonders mit einer Prostituierten habe er sich gut verstanden, so der Zeuge. Von den Anschuldigungen gegen das Emmericher Bordell-Betreiber-Pärchen sei sie überrascht gewesen. Sie, so gab es der Zeuge gestern weiter, vermute hinter den Anschuldigungen einen perfiden Plan: „Ich würde mich nicht wundern, wenn sie (die Hauptbelastung-Zeugin) mit ihrem Freund den Laden übernehmen will“, soll die Ukrainerin gesagt haben. Wie berichtet, hatte die Hauptbelastungszeugin ausgerechnet eine Liaison mit dem Geschäftspartner des Angeklagten.

Und der ließ auch gestern keinen Zweifel daran, dass er mit den Angeklagten auf Kriegsfuß steht. „Ich will meine Kohle“, ranzte er regelmäßig in Richtung Anklagebank. Die Verteidigung hatte den Emmericher geladen, um zu klären, ob er seine belastenden Aussagen nur gemacht hat, weil er durch einen Deal mit der Staatsanwaltschaft seinen Kopf aus der Schlinge ziehen wollte. Doch er blieb dabei: Die 4000 Euro, die die Angeklagten in einem Notizheft vermerkt hatten, sei der „Kaufpreis“ für acht Frauen aus Ungarn gewesen, die die Zuhälterin „Big Mama“ nach Emmerich gebracht haben soll.

Der Prozess wird am 22. April fortgesetzt.
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Prozess Tag 19
NRZ 22.04.2013
Angeklagte im Fungarden-Prozess ist frei

Nach mehr als einem Jahr Gefängnis ist die 40-jährige, ehemalige Bordell-Betreiberin wieder frei. Das Gericht setzte den Haftbefehl außer Vollzug. Ihr Partner sitzt weiter ein. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt, das Urteil wird das Gericht aller Voraussicht nach am 7. Mai fällen.

Die Liste der Anklagepunkte wird immer kürzer: Im Prozess um die ehemaligen Betreiber des Bordells Fungarden stellte das Gericht um den Vorsitzenden Christian Henckel erneut mehrere Verfahren ein. An der Glaubwürdigkeit einer Belastungszeugin kamen während der vergangenen Prozesstage starke Zweifel, einige Taten ließen sich bis jetzt nicht eindeutig beweisen. Doch andere Vorwürfe stehen weiter im Raum: Steuerhinterziehung, Einschleusen von Ausländern und Menschenhandel beispielsweise.

Die 40-jährige Angeklagte konnte nach dem Verhandlungstag am Montag trotzdem nach Hause gehen. Das Gericht setzte ihren Haftbefehl außer Vollzug. Sie könne unter Umständen auch „nur“ wegen Beihilfe und Förderung von Menschenhandel verurteilt werden, so Christian Henckel. Nach weit mehr als einem Jahr Gefängnis fährt sie zurück in ihre einstige Heimat Gelsenkirchen, muss sich einmal wöchentlich bei der Polizei melden.

Richter telefonierte mit der Zeugin
Der Hauptangeklagte bleibt dagegen weiter in Haft. Die (noch übrigen) Anklagepunkte sind schwerwiegend. Gegen ihn sprechen auch mehrere Zeugenaussagen, die Richter Henckel verlesen ließ – gegen den ausdrücklichen Widerspruch der Verteidigung. Demnach soll der Angeklagte gewusst haben, dass eine damals 24-jährige Ukrainerin mit falschen, tschechischen Papieren im Fungarden als Prostituierte gearbeitet hat.

Auch die Aussage einer weiteren, ehemaligen Fungarden-Prostituierten, mit der Richter Christian Henckel Ende März telefonierte, spricht nicht zu seinen Gunsten: Ein Unbekannter soll die Frau damals nach Deutschland gebracht haben. Nach dem „Transport“ habe der Angeklagte dem Mann Geld dafür gezahlt. Geld, das die Zeugin anschließend im Fungarden habe abarbeiten müssen. Aber: Die Zeugin bestätigte auch, dass eine der Hauptbelastungszeuginnen entgegen ihrer Aussage schon vor ihrem Aufenthalt in Emmerich als Prostituierte gearbeitet habe.

Noch besser dürfte dem Angeklagten die Aussage einer weiteren Zeugin, ebenfalls verlesen, gefallen: Kein Zwang, keine Drohungen, keine Gewalt – so das Fazit einer gebürtigen Nigerianerin, die inzwischen als spanische Staatsangehörige auf Mallorca lebt. 2008 sei sie das erste Mal in Emmerich gewesen, habe als Prostituierte im Fungarden gearbeitet. Freiwillig. Für wenige Monate, immer mal wieder. Schichtpläne habe es nicht gegeben, sie habe das Bordell verlassen können, wann immer sie wollte.

Urteil für 7. Mai erwartet
Der Prozess wird am kommenden Freitag fortgesetzt. Die Verteidiger haben den Antrag gestellt, ein psychisches Gutachten vom Angeklagten zu erstellen, das Gericht hat über diesen Antrag noch nicht entschieden. Sollte es ihn abweisen, könnte die Staatsanwaltschaft bereits am Freitag plädieren. Das Plädoyer der Verteidigung soll voraussichtlich am Dienstag, 30. April, folgen. Das Urteil wird für den 7. Mai erwartet.
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RP 23.04.2013
Fungarden-Bordell: Wirtin Olga G.kommt frei

Der Haftbefehl gegen Olga G. wurde am Montag außer Vollzug gesetzt. Einige Anklagepunkte werden eingestellt. Esed D. will psychiatrisch untersucht werden – und schon am Freitag wird plädiert.

Der Haftbefehl gegen Olga G. wurde am Montag außer Vollzug gesetzt. Einige Anklagepunkte werden eingestellt. Esed D. will psychiatrisch untersucht werden — und schon am Freitag wird plädiert

Schon vor Weihnachten hatte Olga G. in Freiheit kommen wollen, doch da spielte das Landgericht Kleve noch nicht mit. Montag jedoch war es soweit: Die vierzigjährige Betriebswirtin aus Omsk, die die Geschäfte des Bordells "Fungarden" in Emmerich mit führte, durfte den Saal A110 in der Klever Schwanenburg nach mehr als einem Jahr Untersuchungshaft als freie Frau verlassen.

Die Verteidigung wertete das als Zeichen dafür, dass von der ursprünglichen Anklage nicht mehr viel übrig geblieben ist. Und in der Tat ist die Anklage seit Montag zumindest geschrumpft, was die Menge der Delikte angeht. So beantragte Staatsanwalt Hendrik Timmer die Einstellung einiger Verfahren aus dem Bereich des Menschenhandels — darunter der Fall "Ala M.". Die Frau aus der Ukraine hatte den "Fungarden"-Betreiber Esed D. und Olga G. sehr schwer belastet. An ihrer Zeugenaussage hatten schon Zweifel im Raum gestanden.

Am Montag teilte Richter Christian Henckel mit, dass er via Internettelefonie eine andere ehemalige Beschäftigte des Fungarden in der Ukraine kontaktiert habe. Diese habe versichert, dass Ala M. schon in ihrer Heimat als Prostituierte gearbeitet habe und sehr wohl gewusst habe, dass sie das auch in Deutschland tun sollte.

Die Vorwürfe wegen Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung sind aber nicht etwa komplett vom Tisch. Über zwei Verfahren muss die Kammer noch entscheiden. Zu den Vorwürfen, illegal Ausländer eingeschleust zu haben, wurde am Montag noch eine belastende Zeugenaussage verlesen. Und auch der gesamte Anklage-Komplex, bei dem es um Steuerhinterziehung und die mögliche Scheinselbstständigkeit der Prostituierten geht, besteht nach wie vor.

Die Aussage einer Prostituierten aus Nigeria verstärkte den Eindruck, dass die Frauen im Fungarden ihre Dienste nicht als eigenverantwortlich agierende Unternehmerinnen angeboten haben. Allerdings verneinte die Zeugin jegliche Form von Zwang. Während ihrer freiwilligen Tätigkeit habe sie sich auch stets frei bewegen können.

Für Olga G. sind seit Montag alle Menschenhandelsvorwürfe erledigt. Zu allem weiteren könnte, wie die Kammer zudem erklärte, auch eine Verurteilung wegen Beihilfe in Betracht kommen — eine Abschwächung der ursprünglichen Vorwürfe. Um 11.27 Uhr wurde der Haftbefehl gegen die 40-Jährige daher außer Vollzug gesetzt. Sie muss sich ab jetzt einmal wöchentlich bei der Polizei melden.

Die Verteidigung hat beantragt, Esed D. psychiatrisch auf seine Schuldfähigkeit hin untersuchen zu lassen. Hintergrund ist sein Kokain-Konsum, der zuletzt durch seinen Arzt bekanntgemacht worden war. Das Gericht hat über den Antrag noch nicht entschieden.

Gleichwohl nähert sich der spektakuläre Prozess seinem Ende. Schon am nächsten Verhandlungstag, Freitag, 26. April, sollen erste Plädoyers gehört werden. Am 7. Mai soll das Urteil gefällt werden.
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Prozess vertagt
RP 27.04.2013
Fungarden-Prozess: Verhandlung vertagt

Der für gestern angesetzte Verhandlungstermin im „Fungarden"-Prozess ist ausgefallen. Grund ist die
Erkrankung einer Schöffin. Es soll nun am Dienstag, 30. April, weiterverhandelt werden. Voraussichtlich werden die Plädoyers
gehalten.
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Prozess Tag 20 (Plädoyers)
NRZ 30.04.2013
Haftstrafen im Emmericher Fungarden-Prozess gefordert

Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung hielten ihre Plädoyers. Unter anderem wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe und Menschenhandels soll der Hauptangeklagte für sieben Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Das Urteil soll am 7. Mai fallen.

Er versteht nicht, wie das alles passieren konnte. In seinen Schlussworten stellte der ehemalige Betreiber des Emmericher Bordells Fungarden am vorletzten Prozesstag am Dienstag noch einmal seine Sicht der Dinge dar: Ja, er habe Steuern hinterzogen. Das gibt er unumwunden zu. Aber Menschenhandel? „Niemals!“ Und die Millionen von Euro an Sozialversicherungsbeiträgen, von denen die Anklage spricht: „So viel Geld habe ich noch nie in meinem Leben gesehen“, so der 53-Jährige. Zuvor hatten Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung ihre Schlussplädoyers in dem seit Mitte November andauernden Prozess gehalten.

Sieben Jahre und neun Monate Haft fordert die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten, die Mitangeklagte soll für insgesamt vier Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Von den ursprünglich mehreren Hundert Anklagepunkten waren zum Schluss noch knapp 130 übrig: 79 Fälle von nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen, Steuerhinterziehung in 41 Fällen, 17 davon besonders schwer. Die Gesamtsumme von nicht gezahlten Abgaben soll sich auf rund 4,1 Millionen Euro belaufen.

Hinzu kommen sieben Fälle von Einschleusen von Ausländern. Der Hauptangeklagte soll zudem wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und Förderung des Menschenhandels, jeweils in einem Fall, verurteilt werden. Die Schuld sei durch Zeugenaussagen und die Sichtung der schriftlichen Unterlagen des Bordells bewiesen, so Staatsanwalt Hendrik Timmer in seinem rund dreistündigen Plädoyer.

Die Verteidigung sieht das naturgemäß etwas anders. Sie geht davon aus, dass ihre Mandanten gar keine Sozialversicherungsbeiträge hätten zahlen müssen. Schließlich hätten die Prostituierten als selbstständige Unternehmerinnen gearbeitet und nicht etwa als Angestellte des Fungarden. Die Damen hätten kein festes Grundgehalt bekommen, es habe kein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestanden.

Und der Vorwurf des Menschenhandels? Da sieht die Verteidigung keine ausreichenden Beweise. Die Nebenklägerin sei nicht sehr glaubwürdig. Es käme nicht von ungefähr, dass die weiteren Fälle von Menschenhandel, die zu Beginn des Prozesses noch in der Anklageschrift standen, bereits eingestellt worden seien.

Das Urteil soll am 7. Mai fallen.
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RP 02.05.2013
Fungarden: Die emotionalen Plädoyers

Der Dienstag war der Tag der Plädoyers im Fungarden-Prozess in der Klever Schwanenburg. Die Anklage sieht Esed D. und Olga G. überführt. Die Verteidigung hingegen hält nahezu alle Vorwürfe für widerlegt.

Als Staatsanwalt Hendrik Timmer seine Ausführungen am Dienstag nach exakt 170 Minuten beendete, hatte er in der Klever Schwanenburg Justizgeschichte geschrieben. Es war vermutlich eines der längsten Plädoyers, das dort je gehalten wurde — und mit Sicherheit das erste, dass Zitate aus einem "Tatort" in die deutsche Rechtsprechung einführte.

In dem TV-Krimi "Wegwerfmädchen" begrüßt die Kommissarin einen Bordellwirt mit den Worten: "Na, wo sind denn die selbstständigen Franchise-Unternehmerinnen" Das, so Timmer, passe zum Bordell "Fun Garden", dessen Betreiber Esed D. (53) und Olga G. (40) die Prostituierten als Scheinselbstständige beschäftigt haben sollen.

Dies sah die Anklage als erwiesen an (mit daraus resultierenden Abgabenverstößen in Höhe von rund 1,9 Millionen Euro), ebenso wie die Steuerhinterziehung (2,2 Millionen Euro). Aus Sicht der Staatsanwaltschaft haben auch die Tatbestände der Einschleusung sowie des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung Bestand. Timmer forderte sieben Jahre und neun Monate Haft für den Bordellwirt, vier Jahre und sechs Monate für seine Lebensgefährtin.

Ursprünglich hatten die Vorwürfe des Menschenhandels in dem Prozess breiten Raum eingenommen, doch davon blieben Beweisaufnahme nur noch zwei Fälle übrig: der Fall der ungarischen Zuhälterin "Big Mama", die vier ihrer Mädchen in Emmerich beschäftigte und für sie kassierte, sowie der Fall der Ungarin Laura S., die laut Anklage von einem Bekannten in Emmerich abgesetzt worden war, der ihr danach am Telefon erklärte: "Ab jetzt bist du eine Hure."

Die junge Frau wurde nach einem Hilferuf von der Polizei aus dem Bordell geholt. Sie ist die letzte verbliebene Nebenklägerin. Ihre Vertreterin schilderte im Anschluss an Timmers Plädoyer eindringlich ihre Geschichte: Laura S. leide noch heute, doch ihr komme es nicht auf eine finanzielle Entschädigung an. "Es geht meiner Mandantin nur darum, dass eine Schuld festgestellt wird, so dass sie in Ungarn ihren Status rehabilitieren kann", so Anwältin Petra-Maria Borgschulte.

Heftigst bestritten wurden die Menschenhandels-Vorwürfe vom Angeklagten Esed D., der in seinem Schlusswort sagte: "Was die Steuer betrifft, bin ich bereit die Maximalstrafe zu erhalten. Aber ich habe nie Menschenhandel betrieben."

Die jeweils zwei Pflichtverteidiger der Angeklagten bemühten sich hauptsächlich darum, den Vorwurf der Scheinselbstständigkeit zu entkräften. Rechtsanwalt Andreas Kost forderte eine grundsätzliche sozialrechtliche Klärung der Lage. Sein Kollege Harald Gruhn verwies darauf, dass es beispielsweise kein vereinbartes, festes Entgelt für die Prostituierten gegeben habe.

Verteidiger Joachim Müller meinte, die beiden Angeklagten hätten versucht, ein seriöses Geschäft aufzuziehen. Strafverteidiger Michael Bonn legte dar, dass Bordelle "wie Pilze aus dem Boden" schössen und mittlerweile gesellschaftsfähig seien: "Der Fun Garden hat sogar Sky, da können Sie heute Abend Fußball gucken." Für Steuerhinterziehung erachtete er für seinen Mandanten Esed D. zwei Jahre und neun Monate Haft als angemessen.

Deutliche Worte fand Staatsanwalt Timmer angesichts einiger Umstände, die sich, das hatte das Gericht angedeutet, strafmildernd auswirken könnten. Er fühle sich an die drei Affen erinnert, die nichts hören, nichts sehen und nichts sagen. Gemeint waren das Gewerbeamt in Emmerich, das massenhaft Anmeldungen von selbstständigen "Tänzerinnen" zugelassen hatte, das Finanzamt in Kleve, das nicht so genau hingesehen habe, was da abgerechnet wurde, sowie der Steuerfachangestellte aus der Kanzlei, die den Angeklagten beraten sollte.

Das Urteil wird am Dienstag, 7. Mai, verkündet.
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Prozess Tag 21 (Urteil)
NRZ 07.05.2013
Bordellbetreiber kommt mehr als fünf Jahre in Haft

Das Gericht sprach gestern die Urteile im Fungarden-Prozess. Kammer sah in 40-Jähriger Russin keine Mittäterin, sondern nur eine Gehilfin des Hauptangeklagten.

Der Vorsitzende Richter der Wirtschaftskammer, Christian Henckel, ließ bei aller Ernsthaftigkeit des Sachverhalts eine Prise Humor durchscheinen. „Dass man schlecht schläft, weil man Steuern hinterzogen hat, kann man in diesen Tagen vielerorts lesen. Dass man aber Steuern hinterzieht, weil man schlecht schläft, das ist in keinster Weise nachvollziehbar.“ Henckel wies strafmildernde Umstände aus Krankheitsgründen für den Hauptangeklagten zurück und sprach von akribischer Steuerhinterziehung. Aber das war nur einer der vielen Anklagevorwürfe, weshalb gestern der Betreiber des Emmericher Bordells zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt wurde.

Vorwurf Menschenhandel
Die Kammer sprach den 53-Jährigen schuldig des Menschenhandels zwecks sexueller Ausbeutung in einem Fall, der Förderung des Menschenhandels in einem weiteren Fall, der Einschleusung in drei Fällen, der Beihilfe zur Urkundenfälschung, der Steuerhinterziehung in 29 Fällen und des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt in 79 Fällen.

Seine 40 Jahre alte Lebensgefährtin verurteilte die Kammer zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie an der Einschleusung von Ausländern mitgewirkt, wie auch Beihilfe zur Steuerhinterziehung in allen 29 Fällen und Beihilfe zum Vorenthalt von Arbeitsentgelt in allen 79 Fällen geleistet hat.

„Ich war doch erst 18 Jahre alt“ – so leitete Henckel die anschließende Begründung des Urteils ein. Er ging damit auf die Zeugenaussage einer Ukrainerin ein, die in einer der beiden Emmericher Bordelle Villa Auberge und Fungarden gearbeitet hatte. „Sie hat in ihrer Aussage sicher mehr gelogen, als dass sie die Wahrheit gesagt hat“, gab Richter Henckel den Eindruck der Kammer wieder. Aber sie stehe für die große Zahl vorwiegend junger bis ganz junger osteuropäischer Frauen, die in Deutschland sicher nicht alle freiwillig als Prostituierte arbeiteten. Die Kammer schloss auch nicht aus, dass eine Reihe von Frauen über Mund-zu-Mundpropaganda mit anderen Prostituierten nach Emmerich gekommen sind. „Aber zumindest haben am Anfang kriminelle Strukturen bestanden, um Frauen nach Emmerich zu schleusen“, führte Henckel aus. Dafür sprächen die Reisen des Bordellbetreibers in osteuropäische Länder, deren Kosten er teilweise nachweislich als Betriebsausgaben verbucht hatte sowie die im Anschluss an die Reisen einsetzenden Fahrten von Transporteuren, die die Frauen nach Emmerich fuhren.

Pass und Handy abgenommen
Dass die Frauen nicht alle freiwillig in den Bordellen arbeiteten, belegte die Kammer u.a. mit dem Beispiel einer Ungarin, die man mit Schlägen zum Bleiben gezwungen hatte. Zudem waren ihr Pass und Handy abgenommen und auf sie „aufgepasst worden, um sie am Weglaufen zu hindern“.

Keinen Zweifel hatte die Kammer im gestrigen Fungarden-Prozess daran, dass die Prostituierten abhängig beschäftigt waren. „Dafür spricht sehr, sehr vieles“, leitete Henckel ein. Es habe einen eindeutig vorgegebenen Betriebsablauf gegeben, in den die Frauen eingebunden gewesen seien. Sie hätten sich abmelden müssen, es habe Festpreise für sexuelle Dienstleistungen gegeben, Werbung durch das Unternehmen selbst. Trotz Miete hätten die Frauen keine festen Zimmer besessen. „Und von dem Geld, das sie dafür zahlen mussten, hätten sie sich ein schönes Appartement leisten können. Das beweist doch, dass sie auch gar nicht selbstständig arbeiten wollten“, so Richter Henckel.

In Hinblick auf den entstandenen Gesamtschaden bilanzierte die Kammer 4,9 Millionen Euro. Die schlüsselte das Gericht in 825 000 Euro nicht gezahlte Lohnsteuer, 1,9 Millionen Euro fehlende Sozialabgaben, 230 000 Euro verkürzte Einkommenssteuer sowie 360 000 Euro nicht gezahlte Gewerbesteuer und 900 000 Euro Umsatzsteuer auf. „Sie haben ganz erhebliche Gelder eingenommen und in erheblichem Ausmaß von den Unternehmen profitiert“, ging Henckel noch einmal auf die Einlassung des Angeklagten ein, er habe kaum Geld mit den Bordellen verdient.

Die mitangeklagte Lebensgefährtin sah die Kammer nicht als Mittäterin, sondern als Gehilfen des Angeklagten an, die aber die Vorgaben des Chefs mit erheblicher krimineller Energie unterstützt habe. Ihre Buchführung bezeichnete Henckel als „kreativen Akt“. Da konnte sich selbst der Verteidiger der 40-Jährigen ein Grinsen nicht verkneifen.

Der Klever Fiskus kam auch nicht ungeschoren davon. Strafmildernd wirkte sich bei den Urteilen aus, dass das Klever Finanzamt kein Veto eingelegt hatte, obwohl der Bordellbetreiber nach dem Düsseldorfer Modell besteuert hatte, das aber nur den Laufhäusern und dem Straßenstrich vorbehalten ist und nicht bei Bordellen Anwendung finden darf.

Gegen das Urteil kann binnen einer Woche Revision eingelegt werden.
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RP 08.05.2013
Fungarden: Betreiber-Duo muss in Haft

Bordellbetreiber Esed D. muss für fünf Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Seine Lebensgefährtin Olga G. für zwei Jahre und sechs Monate. Das Urteil kann Folgen für ganz Deutschland haben.

Das Urteil war ebenso klar wie ausgewogen — und es hat das Potenzial, in ganz Deutschland das Geschäft mit der käuflichen Liebe zu erschüttern. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Kleve unter Vorsitz von Richter Christian Henckel verurteilte gestern den Bordellbetreiber Esed D. (53) aus Emmerich zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten, seine Lebensgefährtin muss für zweieinhalb Jahre hinter Gittern.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass D. sich des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung schuldig gemacht hat. Auch die Förderung dieses Delikts hielt es für gegeben. Zudem gab es mehrere Einschleusungstatbestände. Dann gab es da noch Steuerhinterziehung in großem Ausmaß - und schließlich in 79 Fällen das Vorenthalten von Arbeitsentgelten. Olga G. sah das Gericht nur in der Rolle einer Helferin, die bei einigen Delikten unterstützende Dienste geleistet habe. Sie blieb, anders als ihr Lebensgefährte, auf freiem Fuß.

Was die Folgen des Urteils angeht, war die Analyse des Beschäftigungsverhältnisses der Prostituierten entscheidend. "Die im Betrieb beschäftigten Prostituierten waren Arbeitnehmerinnen", so Richter Henckel in der mündlichen Urteilsbegründung. Und sie waren eben nicht, wie von der Betriebsleitung vorgegaukelt, "selbstständige Unternehmerinnen".

Akribisch listete das Gericht Merkmale auf, die dagegen sprachen — vom fehlenden unternehmerischen Risiko über nicht vorhandene eigene Kundenakquise bis hin zum Schichtplan. Henckel: Der Höhepunkt jedoch ist — sarkastisch und entlarvend zugleich - der im Bordell aushängende Hinweis: ,Die Damen haben sich auf bestimmte Preise verständigt.' Das ist schlicht gelogen." Es sei regelrecht eine Show abgezogen worden, mit der der Sachverhalt des Beschäftigungsverhältnisses vorsätzlich verborgen werden sollte. Bordellbetriebe, die mit einem vergleichbaren Geschäftsmodell arbeiten, dürfte das Urteil vor erhebliche Probleme stellen, da es die Kalkulation solcher Betriebe in den Grundfesten erschüttert. Die Verteidigung hatte bereits einige Betriebe in der Region genannt, die ähnlich auftreten — woraufhin sich Staatsanwalt Hendrik Timmer für die Ermittlungsanregungen freundlich bedankte.

Bei den Zahlen, die das Gericht in dem Urteil ansetzte, dürfte wohl einigen der rund 30 Zuhörer im Saal A110 der Klever Schwanenburg schwindlig geworden sein. Demnach waren in den Jahren 2005 bis 2011 im Fun Garden (bzw. im Vorgängerbetrieb Villa Auberge) zwischen 700 und 1000 Prostituierte tätig, die einen Umsatz von fast zehn Millionen Euro erwirtschafteten. Es seien weit über 60 000 Kunden bedient worden.

Die Kammer ging davon aus, dass insgesamt aus verkürzten Steuern und nicht gezahlten Abgaben ein Schaden von rund 4,1 Millionen Euro entstanden ist. Unter anderem seien hinterzogen worden: 900.000 Euro Umsatzsteuer, 825.000 Euro Lohnsteuer sowie 1,9 Millionen Euro Sozialabgaben. Von den Fällen des Menschenhandels, die ursprünglich breiten Raum in der Anklage einnahmen, hatten nach Ansicht der Kammer nur der der Laura-Linda S. sowie der mit der ungarischen Zuhälterin "Big Mama" Bestand. Somit ging das Gericht dort auch nicht mehr von einem gewerbsmäßigen Vorgehen aus. "Ein System von Menschenhandel hat sich nicht erkennen lassen", so Henckel.

Es zog in der Urteilsbegründung aber ausgerechnet einen Satz einer Zeugin heran, die sich im Prozessverlauf als zumindest in Teilen unglaubwürdig herausgestellt hatte. "Ich war doch erst 18", hatte die Ukrainerin gesagt.

Und dies bleibe auch wahr: "Sie war doch erst 18."
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RP 09.05.2013
"Fungarden": Gewerbeamt trifft keine Schuld

Die Sachbearbeiter handeln nach Vorschriften. Das Gericht kritisierte jedoch die Finanzbehörden scharf.

Das Emmericher Gewerbeamt hat über Jahre hinweg massenhaft Gewerbescheine für Frauen ausgestellt, die, häufig frisch aus dem Ausland eingereist, im Bordell "Fungarden" arbeiteten. Auf diesen Papieren wurden die Frauen zu "Tänzerinnen" oder "Hostessen". Das Gericht hatte am "Wegsehen" der Behörden allgemein harsche Kritik geübt.

Der Sachbearbeiterin des Gewerbeamtes, die damit befasst war, attestierte das Gericht kein individuelles Verschulden. Grund dafür sind Verwaltungsvorschriften: Die Angestellte der Stadt habe keinen großen Ermessensspielraum gehabt. Aus den Zollkontrollen wiederum, die ohne Beanstandung abliefen, hätten die Angeklagten keinen Anspruch darauf ableiten können, dass man sie davon abhalte, Straftaten zu begehen.

Heftige Schelte hatte das Gericht allerdings für die Finanzverwaltung parat. Diese Behörde besteuerte das Etablissement "Fungarden" nach dem so genannten "Düsseldorfer Verfahren". Dies hielt das Gericht für einen Bordellbetrieb für "vollkommen falsch", und es verletze die Würde der Prostituierten. Man könne, so erklärte die Kammer, von einem gewissen Mitverschulden sprechen.

Das Gericht in Kleve gab damit grundsätzliche Denkanstöße zu den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen ab, in denen das Prostitutionsgewerbe gegenwärtig stattfindet. Das Haus "Fungarden" dürfte kein Einzelfall sein.
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NRZ 06.01.2014
Klare Sicht im Saunaclub

Staatsanwalt Hendrik Timmer klagte erfolgreich gegen die Bordellbetreiber des Fun-Gardens. Mit seiner Herangehensweise sorgt er nun deutschlandweit für Furore

Für Hendrik Timmer war es der erste Fall im Rotlichtmilieu. Eigentlich bearbeitet der Klever Staatsanwalt klassische Wirtschaftsdelikte wie die Bekämpfung von Schwarzarbeit, die Hinterziehung von Steuern oder Sozialversicherungsbetrug – und nicht die Machenschaften von Bordellbesitzern, Menschenhändlern und Prostituierten. Hendrik Timmer ist sozusagen „nicht vom Fach“, aber im Grunde genommen hat er sich im Fall „Fun-Garden“ auch eher mit der wirtschaftlichen Kriminalität des Emmericher Saunaclubs beschäftigt – und damit offenbar einen wirksamen Hebel zur Bekämpfung illegaler Prostitution gefunden. Der Fall „Fun-Garden“ erregt zurzeit deutschlandweit Aufmerksamkeit.

Steuerhinterziehung

Hendrik Timmer hat im vergangenen Jahr einen neuen Weg gefunden, die Kriminalität in sogenannten Saunaclubs zu bekämpfen. Nicht nur die menschenverachtende Zwangsprostitution und der Menschenhandel waren seine Ansatzpunkte, sondern auch die Hinterziehung von Steuergeldern und Sozialabgaben. Er machte dies zum Gegenstand seiner Anklage gegen die Betreiber des „Fun-Gardens“. Das Landgericht Kleve folgte seiner Argumentation, dass die Prostituierten nicht selbstständig arbeiteten, sondern in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihrem Arbeitgeber standen. Das Gericht stellte fest, dass die beiden Bordellbetreiber 4,1 Millionen Euro an Steuern hinterzogen und Sozialbeiträge nicht gezahlt hätten und verurteilte sie zu Gefängnisstrafen.

Hendrik Timmer erklärt, dass man im Grunde nachweisen müsse, dass die Prostituierten kein selbstständiges Gewerbe betreiben. Im Fall „Fun-Garden“ konnte man schnell stutzig werden. Die Frauen kamen allesamt aus Osteuropa und sprachen kaum deutsch. Die Gewerbeanmeldung wurde ihnen von der Bordellbetreiberin abgenommen: „Aber wie kann jemand ein Gewerbe betreiben, der sich noch nicht einmal selbstständig anmelden kann“, fragte sich Timmer. Für ihn war es ein Ansatzpunkt, sich den Fall genauer anzusehen.

Detaillierte Aufzeichnungen

Der Staatsanwalt steckte viel Zeit in die Vorbereitung der Ermittlungen. Fast anderthalb Jahre dauerte es von der Einleitung des Verfahrens am 17. November 2010 bis zum Zugriff im März 2012. Die enge Zusammenarbeit mit vier Ermittlungsbehörden auf Bundes- und Landesebene zahlte sich am Ende aus. Timmer koordinierte die Aktionen von Kleve aus. Bei einer Durchsuchung des Bordells und der Privaträume des Betreiberehepaares wurde viel belastendes Material gefunden. Detaillierte Aufzeichnungen, die zu einer Verurteilung führten.

Hendrik Timmer weiß, dass es in Deutschland mittlerweile viele bordellähnliche Betriebe gibt, die nach dem Saunaclub-Prinzip funktionieren. Vordergründig arbeiten die Frauen selbstständig, sie zahlen Eintritt und Getränke, bezahlen die Übernachtung. Um herauszufinden, ob die Frauen tatsächlich selbstständig arbeiten, gibt es letztlich viele Einzelfaktoren, die zu prüfen sind. Zum Beispiel, ob sie ein unternehmerisches Risiko tragen, in einen Betriebsablauf integriert oder weisungsgebunden sind. Der Fun-Garden habe zum Beispiel die Werbung für die Frauen übernommen. In Anzeigen hieß es „Unsere Mädels“. Auch das unternehmerische Risiko war nicht vorhanden – sie mussten lediglich den Eintritt und die Übernachtung zahlen.

Angst und Bedrohung

Das eigentliche moralische und menschliche Drama der Prostituierten, ihre Zwangsarbeit und gewalttätige Unterdrückung, ist für die deutschen Gesetzeshüter nur schwer zu beweisen. Auch Hendrik Timmer hat zwölf Fälle von Menschenhandel zur Anklage gebracht, aber nur in „anderthalb Fällen“ gab es deswegen eine Verurteilung. „Wir haben in keinem Fall nachweisen können, dass die Frauen unter einem Vorwand in das Bordell gebracht worden sind“, sagt Timmer, der weiß, dass in der Szene Angst und Bedrohung eine Rolle spielen. Die Aussagen der Prostituierten selbst seien oft widersprüchlich oder aufgrund von Übersetzungsschwierigkeiten schlecht zu verwenden: „Die Klarheit der Zeugenaussagen geht bei Übersetzungen oft verloren“.

Der Fun-Garden in Emmerich hat nach dem Urteil seine Türen geschlossen. Heute heißt der bordellähnliche Betrieb „Sun-Temple“ und wirbt auf der Internetseite mit „Partyabenden der erotischen Art“ und „Wir sind ein reinrassiger Wellness- & Party-Saunaclub und bieten Vergnügen auf höchstem Niveau“. Die zehn leicht bis gar nicht bekleideten „Girls“ werden als Nikki, Ramona und Larissa vorgestellt.

Ist das für einen Staatsanwalt nicht frustrierend? „Es ist ein Kampf gegen Windmühlen“, sagt Timmer kurz und vielsagend.
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Urteil Rechtskräftig
NRZ 19.08.2014
„Fun-Garden“-Prozess: Urteil ist rechtskräftig

In ganz Deutschland gibt es Bordelle, in denen die Prostituierten als „selbstständige Unternehmerinnen“ ihre Dienstleistungen anbieten — obwohl sie feste Dienstzeiten haben und die Möglichkeiten, ihren Beruf selbstbestimmt auszuüben, sich in engen Grenzen halten. Doch dieses Geschäftsmodell steht jetzt auf der Kippe. Der Grund: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf in einem Beschluss die Revisionen, die Esed D., der ehemalige Betreiber der Emmericher Bordelle „Fun Garden“ und „Villa Auberge“, und seine Lebensgefährtin Olga G. gegen seine Verurteilung vor dem Landgericht Kleve hatten einlegen lassen. Das Urteil ist also rechtskräftig – zweifelsohne ein großer Erfolg für die Justizbehörden im Kampf gegen die menschenverachtenden Auswüchse im Rotlichtmilieu. „Die Revisionen der Angeklagten sind im Wesentlichen verworfen worden, Schuldspruch und Strafausspruch haben Bestand“, so Johannes Hoppmann, Sprecher der Klever Staatsanwaltschaft.

Esed D. und Olga G. hatten mit ihren Bordellbetrieben Millionen umgesetzt. Bei einer Razzia in dem Betrieb fielen der Staatsanwaltschaft allerdings Unterlagen in die Hände, die einerseits eine doppelte Buchführung belegten und andererseits erhebliche Zweifel daran nährten, dass die Frauen im „Fun Garden“ tatsächlich selbstbestimmt arbeiteten. Staatsanwalt Hendrik Timmer fertigte daraus eine Anklage, der das Landgericht nach einem monatelangen Mammutprozesse in weiten Teilen folgte: Esed D. wurde wegen schweren Menschenhandels, Einschleusen von Ausländern, Urkundenfälschung, Steuerhinterziehung und Vorenthaltens von Arbeitsentgelten zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt. Seine Lebensgefährtin erhielt eine Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten.

Entscheidend an dem Urteil war die Tatsache, dass die Prostituierten nicht als selbstständige Unternehmerinnen, sondern als abhängig Beschäftigte mit den daraus resultierenden Sozialversicherungspflichten eingeschätzt wurden – gegen diese Wertung richtete sich die Revision.

Damit kamen die Verteidiger von Esed D. und Olga G. vor dem BGH nicht durch, sodass die Klever Entscheidung Bestand hat.
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#4

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RP 10.04.2013
Bordellbetreiber zieht es nach Emmerich

Noch läuft der spektakuläre "Fungarden"-Prozess, da will schon der Nächste in der Stadt ein Bordell aufmachen. Emmerich zieht das Schmuddelgewerbe an. Und das liegt nicht nur an laschen Gesetzen.

Die Emmericher Politik wehrt sich zwar gegen diesen Plan, aber eigentlich ist es kaum zu glauben: Der Prozess gegen das Betreiber-Pärchen vom "Fungarden" läuft noch. Und schon stellt der Nächste einen Antrag, in Emmerich ein Bordell zu betreiben. Im alten "Obi" an der Weseler Straße will er käuflichen Sex in 60 Zimmern anbieten. Es soll sich dabei um einen Kroaten aus Duisburg handeln.

Sein bosnischer Berufskollege Esed D. würde ihm aus heutiger Sicht vielleicht abraten. Wartet auf ihn doch möglicherweise eine langjährige Haftstrafe wegen Menschenhandels und Steuerhinterziehung. Was auch auf seine russische Lebensgefährtin Olga G. und seinen kurdischen Geschäftspartner Ali E. zutrifft. Doch die Aussicht auf das große Geld scheint verlockend zu sein.

Besonders in Emmerich?

In der 30 000 Einwohner zählenden Stadt gibt es derzeit drei Bordelle. Eines in Elten im Gewerbegebiet, das zweite in der Steinstraße. Der "Fungarden" existiert ebenfalls noch. Die Geschäftsführung hat der Sohn von Esed D. übernommen.

Bis vor wenigen Monaten gab es mit der "Villa Auberge" an der Reeser Straße Nummer vier.

Es sind die Gesetze in Deutschland, die es im europäischen Vergleich so einfach machen, hier ein Bordell zu eröffnen. Der Betreiber muss in der Hauptsache glaubhaft machen, dass die Frauen selbstständig arbeiten. Dann steht einer Genehmigung nur wenig im Weg. Ausgenommen das Baurecht.

Esed D. gelang der Nachweis in der Emmericher Stadtverwaltung für 1000 (!) Frauen offenbar über Jahre. Und auch heute noch ist die angebliche Selbstständigkeit Teil der Strategie seiner Verteidiger. Die Aussagen von ehemaligen Prostituierten lauten anders.

Der zweite Grund für die vergleichsweise hohe Anzahl von Bordellen in Emmerich ist die Nähe zu den Niederlanden. Die Kunden wollen unerkannt bleiben, wechseln zum Geschlechtsverkehr auf die andere Seite der Grenze. Esed D. gab in der Verhandlung vor dem Landgericht sogar den Beziehungsstifter und erzählte von wohlhabenden Stammkunden aus Holland, die seine Mädchen ehelichten.

Grund Nummer drei für die Gewerbetreibenden aus dem Schmuddelmilieu: Widerstand aus der Bevölkerung müssen sie in Emmerich nicht fürchten. Nur die wenigen Nachbarn sind empört. Gegen das Etablissement in der Steinstraße zum Beispiel kämpft das Ehepaar Ertl seit geraumer Zeit an. Doch das Thema reizt lediglich die Büttenredner im Karneval.

Als das "Fungarden"-Trio vor drei Jahren an der Düsseldorfer Straße ein Haus kaufen wollte, um dorthin seine Geschäfte auszuweiten, erschreckte das nur die Anwohner.

Zu dieser Zeit konnte Esed D. seinen Firmenwagen mit Reklameaufdruck ohne Probleme zu Werbezwecken an jeder (nicht zulässigen) Ecke der Stadt abstellen. Eine Emmericher Fußballmannschaft machte auf ihren Trikots Werbung für sein Bordell. Großzügig schaltete D. Anzeigen in Vereinsheften. Der Bordellbesitzer gab sich als Freund und Helfer.

Zumindest die offizielle Haltung der Politik ist eine andere: Erweiterungsplänen vom Club in Elten hat die Verwaltung jüngst einen Riegel vorgeschoben. Und aus dem Vorhaben in der alten "Obi"-Halle wird nach einer gestrigen Ausschusssitzung der Emmericher Politiker auch nichts werden.

Noch mehr käuflichen Sex soll es in Emmerich nicht geben. Wohl aber hat die Politik vor zwei Jahren die Sexsteuerin Emmerich eingeführt. Die Bordelle zahlten im vergangenen Jahr 74 000 Euro Steuern. Zum Vergleich: Der (nicht gemeldete) Umsatz im "Fungarden" lag nach Angaben von Esed D. bei 80 000 Euro pro Monat.
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Insolvenz

#5

Beitrag von Red Light News »

RP 12.07.2013
Der "Fun Garden" meldet Insolvenz an

Das Emmericher Bordell, das wegen Menschenhandels, Einschleusung und Steuerhinterziehung in den Schlagzeilen war, wird nun durch einen Duisburger Anwalt vertreten.

Es ist wohl das letzte Kapitel, das jetzt in Sachen "Fun Garden" vom Amtsgericht Kleve aufgeschlagen wurde. Die Behörde hat die Insolvenz des Emmericher Bordells an der Tackenweide, dessen Geschäftsmodell als "gewerbliche Zimmervermietung mit Getränkeausschank" beschrieben wird, bekannt gegeben.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Duisburger Rechtsanwalt Mark Steh bestellt. Nur noch mit seiner Zustimmung darf jetzt über das Vermögen der "Fun Garden Star GmbH" verfügt werden.

Im Mai hatte das Landgericht Kleve die Bordellbetreiber Esed D. und dessen Lebensgefährtin zu Haftstrafen von fünf Jahren und neun Monaten beziehungsweise zweieinhalb Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich D. neben des Vorenthaltens von Arbeitsentgelten vor allem des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung schuldig gemacht hat.

Außerdem ging die Kammer davon aus, dass insgesamt aus verkürzten Steuern und nicht gezahlten Abgaben ein Schaden von rund 4,1 Millionen Euro entstanden ist — Geld, das der Staat nun so weit wie möglich wieder zurück haben will. Unter anderem seien hinterzogen worden: 900 000 Euro Umsatzsteuer, 825 000 Euro Lohnsteuer sowie 1,9 Millionen Euro Sozialabgaben.

Die hohen Summen hängen mit den erstaunlich großen Umsätzen zusammen, die das Bordell offenbar gemacht hat. Demnach sollen in den Jahren 2005 bis 2011 im "Fun Garden" (bzw. im Filialbetrieb "Villa Auberge") zwischen 700 und 1000 Prostituierte tätig gewesen sein, die einen Umsatz von fast zehn Millionen Euro erwirtschafteten. Es seien weit über 60 000 Kunden bedient worden, folgerte das Gericht.

Der Saunaclub (Eigenwerbung: "Willkommen im Garten der Lüste") war im Frühjahr vergangenen Jahres ins Visier der Fahnder geraten. Bei einer Großrazzia, an der neben 90 Zöllnern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch 100 Bundes- und Landespolizisten sowie weitere 50 Beamte der Steuerfahndung beteiligt waren, wurden die Betreiber festgenommen und die Geschäftsräume an der Tackenweide sowie der Reeser Straße durchsucht. Den Betreibern wurde anschließend der Prozess gemacht.

Ungeachtet der verhängten Haftstrafen läuft der Betrieb an der Tackenweide übrigens weiter. Das Bordell hat nach wie vor geöffnet.
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RP 23.01.2014
Fungarden: Nichts zu holen für Gläubiger

Nichts mehr zu holen im Bordell: Das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Fun-Garden-Star GmbH an der Tackenweide ist am Montag mangels Masse abgewiesen worden.

Bekanntlich hatte im Sommer eine Gläubigerin den Antrag gestellt. Vorher war das Betreiberpärchen vom Landgericht Kleve zu mehrjährigen Haftstrafen wegen Menschenhandels und Steuerhinterziehung in Millionenhöhe verurteilt worden. Seit Oktober gibt es an der Tackenweide am alten Standort ein neues Bordell.
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