Sündige Südfrüchte und knackiges Gemüse: Bei kaum einer anderen Messe sind die Berliner Puffs so rammelvoll wie bei der "Fruit Logistica" (50 000 Besucher).Kaum sind die Hallen dicht, stehen die Gemüsehändler vor den Puffs Schlange. Wie zum Beispiel vorm "Artemis": "Keine andere Messe bringt so viele Kunden wie die Fruit Logistica", sagt Vanessa Rahn vom Management des Clubs. Besonders kurios: "95 Prozent unserer Besucher sind Italiener!"Erst Zucchini und Brokkoli, dann "Ciao, bella" und amore - ständig kommen kleine Grüppchen vom Stiefel zu den rund 60 Mädchen. Aber die Signori stehen nicht nur auf kühle Germaninnen, die Gemüsemänner sexeln querbeet: "Ob blonde oder schwarze Haare oder Mulattin - die Italiener mögen alle Frauen", erzählt Rahn.Um Missverständnisse auszuschließen hat die Managerin die Preisliste des Hauses übersetzen lassen, da Römer und Turiner nur selten Fremdsprachen beherrschen. "Jedes Mädchen hat so einen Zettel."Wer nun besonders phantasievolle Latin-Lover erwartet, wird enttäuscht, da ist der Katholik traditionell. Die schnelle Nummer dominiert, "da sind sie unkompliziert", sagt Rahn. Aber irgend etwas muss doch dran sein am Mann vom Stiefelland?" Rahn lacht: "Ja! Wenn die duschen gehen, nehmen sie jede Menge Handtücher mit - fünf auf einmal mindestens!"
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Das Bordell „Artemis“ ist in Berlin weithin bekannt. Eine Flyer-Aktion sollte auch Messe-Besucher von dem Etablissement überzeugen.
Endlich läuft sie wieder in alter Pracht: Seit dem 20. Januar findet die Landwirtschaftsmesse Grüne Woche wieder regulär als Präsenzveranstaltung in Berlin statt. Nach zwei Jahren mit coronabedingtem Ersatzprogramm strömen nun wieder bis zum 29. Januar Fachleute und Besucher zur Messe Berlin. Doch auf viele von ihnen wartete am Sonntag bereits am Eingang eine unschöne Überraschung.
Denn wie die Berliner Morgenpost berichtet, wurden unmittelbar neben dem Eingang zur Grünen Woche von einem jungen Mann Reklame-Zettel verteilt. Doch die hatten eben so gar nichts mit der Landwirtschaftsmesse zu tun, sondern mit einem in Berlin wohlbekannten Etablissement: dem Großbordell „Artemis“.
Das unweit von der Messe gelegene „Artemis“ soll sich auf den Flyern als „das schönste Wellnessbordell Berlins“ beschrieben haben. Es wurden „Sexkinos“ und „Love-Suits“ angepriesen. Zudem zierte der Flyer das Bild einer nackten Frau, sowie der Inneneinrichtung des Ladens.
Laut dem Bericht der Morgenpost sollen zahlreiche Flyer verteilt worden sein, da nahezu alle Besucher, die an der S-Bahn-Station Messe/ICC ausstiegen und sich in Richtung Messehalle bewegten, an dem Flyer-Verteiler vorbeikamen. Bemerkten sie, was sie in der Hand hielten, sollen einige von ihnen den Flyer hastig fallengelassen haben. Andere knüllten das Papier demnach und entsorgten es im nächsten Mülleimer.
Das „Artemis“ ist als Großbordell nahezu jedem Berliner ein Begriff. Das dürfte auch mit einer großen Razzia im Jahr 2016 zusammenhängen. Diese brachte die Betreiber des „Artemis“, die Brüder S., im vergangenen Dezember noch einmal als Kläger gegen das Land Berlin vor Gericht. Die Brüder beklagten eine Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft nach der Razzia, die den Ruf des Etablissements schädigte und es in die Näher der Organisierten Kriminalität rückte. Das Gericht gab den Brüdern Recht, sprach von „vorverurteilenden reißerischen Äußerungen“ und sprach den Betreibern 100.000 Euro Schadenersatz zu.
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Egbert Krumeich (59) erklärt seinen Job im straff geführten Großbordell an der A100
Berlin diskutiert das Rotlicht-Milieu. Nach B.Z.-Enthüllungen über Sex in der Öffentlichkeit am Strich Kurfürstenstraße wird nach Alternativen gesucht. Müssen Sperrbezirke eingeführt werden oder sind Großbordelle eine Alternative?
B.Z.-Reporter Konstantin Marrach recherchierte im Freudenhaus Artemis, in dem 70 Prostituierte arbeiten.
Wie sauber kann das Geschäft mit der Lust sein?
Seit vier Jahren arbeitet Egbert Krumeich (59) in dem Großbordell. Der Mann, den hier alle nur Ekki nennen, der gern NadelstreifenRotlicht-Jobanzüge und getönte Brillen trägt, bezeichnet sich als Manager des Hauses. Früher war er Lehrer, tauschte den bürgerlichen Job mit einer Karriere im Rotlicht-Milieu. Für die Frauen, die hier arbeiten, ist er der erste Ansprechpartner.
In seinem Büro spricht er gerade mit einer 23-Jährigen aus Neukölln, die im Club als Prostituierte anfangen will. Krumeich erläutert die Regeln: „Du zahlst einmalig Eintritt, ähnlich wie die Freier. Das Geld, was die Kunden dann für Sex auf den Zimmern zahlen, behältst du.“ Dann legt der ehemalige Lehrer eine ernste Miene auf und sagt mit sonorer Stimme: „Bei uns zahlen alle Mädchen Steuern. Entweder du entrichtest pro Monat eine Pauschalsteuer oder beantragst einen Gewerbeschein. Wie du dich krankenversicherst, erkläre ich dir später auch noch.“
Später führt er die Frau durch das Haus, zeigt ihr Bar- und Wellnessbereich, Restaurant und die Zimmer fürs Intime.
Neben den Huren betreut Krumeich 49 Angestellte, Köche, Putzfrauen, Sicherheitsleute. Wie wurde der Lehrer zum Huren-Chef? „Ich hatte Deutsch und Geschichte auf Lehramt studiert, bis 1971 an einer Realschule gelehrt, danach an einer Privatschule“, erzählt er.
„Doch ich wollte ein exklusiveres Leben, mag modische Anzüge und schnelle Autos. Und als Lehrer kann man sich so ein Leben nicht leisten.“ Mehrere Jahre arbeitete er als Immobilienmakler, lernte dabei die Inhaber des Großbordells kennen.
Im Februar 2006 übernahm er den Job als Huren-Chef. „Von Kollegen aus Schulzeiten hab ich Häme abbekommen, dass ich als studierter Lehrer ins gefährliche Rotlicht abgerutscht sei. Aber für mich ist das ein normales Gewerbe, fern ab vom Schmuddel-Image des Straßenstrichs“, behauptet er.
Krumeich, der dreimal geschieden ist und drei Kinder hat, betont aber: „Zu einer Prostituierten würde ich selbst nie gehen.“ Warum? „Das würde meine aktuelle Lebensgefährtin auch nicht akzeptieren.“
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Der Doppeldeckerbus, der den Kurfürstendamm herunterfährt, wirbt für „Berlins erotischen Höhepunkt“. Das Artemis ist laut Selbstbeschreibung ein FKK-Club, in Halensee gelegen. Unverblümter könnte man beim Artemis auch von einem Bordell sprechen. Ein Bordell allerdings mit interessantem Geschäftsmodell und spezieller Atmosphäre. Doch davon später.
Der Bus mit der Werbung ist der ganze Stolz von Vanessa, Managerin des Clubs, der auch das Marketing untersteht. Denn damit hat man bewiesen, dass Sexbusiness auch in Bereiche des Seriösen vermittelbar ist. Auf einem BVG-Bus eben, der dann mitten auf dem Kurfürstendamm für den Dienst am Leibe wirbt.
Vanessa sitzt in ihrem Büro und bietet mir einen Kaffee an. Zuvor hat sie mir das Haus gezeigt, das unmittelbar hinter der Avus-Ausfahrt „Kurfürstendamm“ gelegen ist: eine auf viele hundert Quadratmeter verteilte Wellnesslandschaft, wo man ein durchaus ganzheitlich gedachtes Wellnesskonzept vertritt. Der Wellness suchende Mann wird gleich nach Entrichtung seines Eintrittsgeldes in Höhe von 80 Euro sämtlicher weltlicher Insignien entledigt: Er muss seine Kleider ablegen, in ein Wertfach verschließen. Er wird in einen weißen Morgenmantel gehüllt. Und in Badeschlappen gesteckt.
Kein Zuhälter hier
Derart egalisiert und auch entmachtet, tritt er seine Reise in das Artemis an, wird sogleich von einem Schwarm unbekleideter, äußerst schöner Frauen umlagert, die teilweise in üppiges langes Haar gehüllt sind. Es sind freiberuflich arbeitende Prostituierte, die ebenfalls ein Eintrittsgeld zu entrichten haben, allerdings 5 Euro weniger als der Mann. Und dann alle Leistungen, die sie am Manne erbringen, gesondert abrechnen können. Für die eigene Tasche. Kein Zuhälter nirgendwo.
So kommt es, dass man sich im Artemis ein bisschen fühlt wie in einem Amazonenland. Auch wenn hier sogar ein paar korrekt bekleidete Masseure ganz normale medizinische Massagen anbieten. Zum Amazonenfeeling passt die etwas martialische Darstellung der namensgebenden Göttin der Jagd (und Hüterin der Frauen), die im Eingangsbereich des Artemis in vollem kriegerischen Ornat auf einem Wandbild abgebildet ist. Die Prostituierten wiederum schweben wie Vestalinnen der Lust durch die ausgedehnte Wellnesslandschaft aus Pools und Jacuzzis, Dampfbädern und Ruhezone.
Pasolini für den Normalo
Es gibt darin aber auch verborgenere Ecken. Überall stehen Palmen, an den Wänden Fresken mit südlichen Sehnsuchtslandschaften. Pasolini für den Normalo, denkt man, und erfährt von Vanessa, dass tatsächlich die Sextouristen aus Berlusconis Italien, wo seit den fünfziger Jahren Bordelle verboten sind, einen großen Kundenanteil ausmachen. Sie reisen meist in Gruppen für ein Wochenende an und stürzen sich in den Tempel der Lust am oberen Kurfürstendamm. Das tun sie wesentlich hedonistischer als die Deutschen, die immer bloß am Akt an sich interessiert sind, sagt Vanessa, Sex und basta sozusagen. Für diese Kunden hält das Artemis in der oberen Etage selbstredend Zimmer bereit.
Vanessa selbst hat nie als Prostituierte gearbeitet. Sie ist studierte Musikwissenschaftlerin und hat später im Marketing eine Ausbildung gemacht. Schon als Studentin arbeitete sie in Bars und mochte die Atmosphäre des „Milieus“. „Im Vergleich zu anderen ist das, was wie hier machen, natürlich Blümchensex“, sagt sie und lacht. Es ist aber eben auch eine Form der Prostitution, die sich am Selbstbestimmungsrecht der Prostituierten orientiert, Prostitution als Dienstleistung versteht und auch arbeitsrechtlich so behandelt wissen will.
Vanessa hat einen pragmatischen, auch gesellschaftspolitisch gefärbten Blick auf das Gewerbe. Sie mag den heuchlerischen Umgang der bürgerlichen Gesellschaft damit nicht. Einmal in der Woche, erzählt sie, ist Rentnertag im Artemis. Da kostet der Eintritt nur 40 Euro. Die Rentner kommen auch. Aber meist gucken sie nur.
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Das Berliner Großbordell “Artemis“ an der Halenseestraße läuft gut. So gut, dass der Betrieb erweitert wird. Ein Outdoor-Bereich ist geplant, und das ist noch nicht das Ende der Erweiterungspläne. Während das “Artemis“ ungehindert expandiert, gibt es andernorts in Berlin großen Ärger um Bordellbetriebe
Das Geschäft mit der Liebe floriert. Berlins erstes Großbordell unweit des Funkturms, das schon vor der Eröffnung im September 2005 für Schlagzeilen sorgte, expandiert. Die 625 Quadratmeter große Halle des Reifenhändlers direkt vor dem „Artemis“ an der Halenseestraße 32–36 ist bereits abgerissen. Das Grundstück direkt vor der Haustür des „Artemis“ soll in einen „Outdoor-Bereich“ umgestaltet werden. Das bestätigte Artemis-Managerin Vanessa Rahn. Der Standort nahe dem ICC habe sich bewährt, das Geschäft laufe gut, auch wenn noch Kapazitäten vorhanden seien.
Im umgebauten Außenbereich soll es künftig auch Zimmer geben. Bislang verfügt das Bordell mit Wellness- und Barbereich sowie den 60 „Liebeszimmern“ nur über eine Sonnenterrasse auf der ausgebauten ehemaligen Lagerhalle an der Stadtautobahn unweit der Gleise. Nach Angaben der Managerin arbeiten zwischen 70 bis 90 Prostituierte im Artemis – als Selbstständige. Hinzukommen 50 Frauen, die angestellt sind und im Barbereich arbeiten, an der Rezeption oder den FKK-Sauna-Club reinigen.
Durch eine Mauer wird das Geschäft mit der Liebe im Außenbereich vor den Blicken von Zaungästen abgeschottet werden. Außerdem soll es nach Auskunft der Managerin auch mehr Parkplätze geben. Baustadtrat Klaus-Dieter Gröhler (CDU) bestätigte, dass seine Behörde für die Gestaltung der Außenanlage mit Einfriedung eine Baugenehmigung erteilt hat: „Bordelle sind in einem Gewerbegebiet zulässig.“
Liebesdienste statt Weinhandel
Auch für die gegenüberliegende Straßenseite hat der Inhaber des Artemis, ein Geschäftsmann aus Süddeutschland, offensichtlich Pläne. Noch ist nach Auskunft von Managerin Rahn nicht klar, was auf dem bereits erworbenen Grundstück der Weinhandlung Hag an der Halenseestraße 31–33 (Grunewald) entstehen soll. Sie rechne aber damit, dass sie darüber in etwa zwei Monaten Näheres sagen könne.
Weinhändler Walter Hag (60), der sein 4000 Quadratmeter großes Grundstück an den Nachbarn auf der anderen Seite der Stadtautobahn verkauft hat, geht nach 30 Jahren Selbstständigkeit in den Ruhestand. Dass ein Bordell auf seinem ehemaligen Grundstück – es befindet sich zwischen dem Avus-Parkplatz und dem Halensee, in der Nähe ist nur der Betrieb A.T.U. – stören könnte, glaubt er nicht: „In Sicht- und Hörweite gibt es keinen Anwohner. Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier zwischen den Gleisen ein Rotlicht-Bezirk entsteht, der jemanden stören könnte.“ Spätestens Ende Mai will er seine Weinhandlung, die er im September 1980 dort eröffnet hatte, schließen. Den Ausverkauf hat er längst eröffnet: Mehr als 44.000 Flaschen Wein sollen noch verkauft werden.
Weil ein Kunde des „Saunaclubs“ Artemis seine Rechnung nicht zahlen will, kommt es zum Streit mit den Sicherheitsleuten. Plötzlich zückt der Mann eine Schreckschusspistole und schießt auf die Mitarbeiter des Wachdienstes - drei von ihnen werden leicht verletzt.
m größten Bordell Berlins hat ein Kunde in der Nacht zum Freitag eine Waffe gezogen und um sich geschossen. Dabei wurden drei Männer verletzt. Sie wurden in Krankenhäusern behandelt. Lebensgefahr besteht nicht. Ein Verletzter konnte die Klinik am Morgen wieder verlassen. Der Schütze flüchtete.
Das Artemis in der Halenseestraße in Charlottenburg, Freitagmorgen gegen vier Uhr: Vier Männer aus Bulgarien hatten sich über Stunden vergnügt und wollten das Etablissement gegen vier Uhr verlassen. Als sie die Rechnung begleichen sollten, weigerten sich die Kunden zu zahlen. Die Rechnung sei ihnen zu hoch, sagten sie. Daraufhin kam es zum Streit mit drei Sicherheitsleuten des größten Saunaclubs in der Stadt. Einer der Kunden zog eine Pistole und schoss mehrmals. Ein 30 Jahre alter Sicherheitsmann sowie sein 40-jähriger Kollege wurden in den Oberkörper getroffen.
Ein weiterer Mann wurde an der Schulter verletzt. Die Männer wurden von der Feuerwehr in das Martin-Luther-Krankenhaus, ins Virchow-Klinikum sowie in das DRK-Krankenhaus Westend gebracht. Der Schütze und seine drei Komplizen flüchteten. Sie sollen in einem dunklen Audi A8 entkommen sein. Die Polizei hat keine Spur zum Schützen. Zeugen hatten lediglich gesagt, die Männer hätten bulgarisch gesprochen. Die Pistole wurde nicht gefunden.
Mittlerweile geht die Polizei davon aus, dass es sich bei der Pistole um eine Schreckschusswaffe handelt. Es seien keine Hülsen und Projektile gefunden worden, sagte ein Polizeisprecher. Außerdem seien die Wunden durch Hitze und Plastikteilchen entstanden. Das spreche für eine Schreckschusspistole, deren Lauf aufgebohrt und präpariert worden ist, so der Sprecher. Dennoch könnten auch mit solch einer manipulierten Pistole einem Menschen tödliche Verletzungen zugefügt werden, sagte der Polizist. Kriminaltechniker sicherten bis zum Vormittag Spuren in dem viergeschossigen Haus.
Bisher nur wenig Ärger im Bordell
Im Artemis arbeiten derzeit 70 Frauen und 49 Serviceleute. In dem Gebäude befinden sich auf drei Etagen mehrere Saunen, Pools, zwei Kinos sowie 22 Kundenzimmer.
In den vergangenen Jahren gab es in dem Bordell, das 600 Männern und 100 Frauen Platz bietet, nur wenig Ärger, sagten Mitarbeiter am Freitag. Ein Geschäftsmann aus Süddeutschland ließ die ehemalige Lagerhalle umbauen und eröffnete das Bordell vor sieben Jahren. Der Umbau hatte fünf Millionen Euro gekostet.
Vier Männer schossen im August auf Türsteher des Saunaclubs. Nun nahm die Polizei einen 36-Jährigen fest.
Nach dem Peng, Peng im Puff nun die Festnahme: Offenbar weil sie ihre Rechnung nicht bezahlen wollten, schossen sich vier Kunden des größten Bordell Berlins den Weg nach draußen frei und flohen. Am Mittwochmorgen konnte die Polizei einen Tatverdächtigen verhaften.
Der 17. August um vier Uhr morgens: Vier Männer hatten die Nacht im Saunaclub "Artemis in Wilmersdorf verbracht. Doch dann gab es Streit um die Rechnung. Schließlich zog einer eine Waffe und gab mehrere Schüsse auf die Sicherheitsmänner ab. Danach rannten sie nach draußen und fuhren in einem Audi A8 davon.
Drei Männer wurden verletzt und mussten ins Krankenhaus gebracht werden. Einer der Sicherheitsleute hatte Glück, er erlitt nur einen Streifschuss. Die beiden anderen wurden in die Schulter getroffen. Einer musste sofort operiert werden – in seiner Wunde befanden sich Plastikteile des Projektils. Die Täter verwendeten eine umgebaute Schreckschusswaffe.
Die Polizei hatte wochenlang intensiv nach den Tätern gefahndet. Der nun verhaftete Tatverdächtige ist ein 36-jähriger Mann mit russischer Staatsangehörigkeit. Offenbar fand die Polizei den Fall äußerst brisant: Spezialkräfte des Landeskriminalamtes holten ihn aus seiner Wohnung in der Kastanienallee in Pankow.
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Nach einem Streit um Extraleistungen schoss ein Familienvater im Bordell auf Sicherheitsmänner.
Vier Männer in Partylaune, vier Prostituierte in Berlins größtem Bordell und ein Streit um nicht bezahlte Extraleistungen. Da zog einer der Freier eine Waffe und es machte Peng-Peng im Puff.
Mittwoch, im Saal 621 im Landgericht: Ein Familienvater wegen schwerer räuberischer Erpressung und Körperverletzung auf der Anklagebank. Denis D. (37), Bauingenieur in leitender Position, verheiratet, zwei Kinder. Er feuerte im „Artemis“ mit Gummigeschossen auf drei Security-Leute, verletzte sie.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er sich den Weg freischießen wollte, um nicht den vollen Preis bezahlen zu müssen. Der Freier dagegen stellt es als Notwehr dar: „Einer meiner Begleiter wurde geschlagen und von Sicherheitskräften zu Boden gebracht.“
In der Nacht zum 17. August 2012 feierte er mit drei Freunden in dem Etablissement am Autobahnkreuz Funkturm. „Ich hatte die Suite für drei Stunden für sexuelle Dienste reserviert und 4560 Euro bezahlt.“ Für ihn sei im Preis alles drin gewesen. Eintritt, Champagner, Liebesdienste. Die Damen aber verlangten für Extras weitere 860 Euro.
„Er fingerte an mir rum, ich sagte, das kostet extra“, sagt Prostituierte Mimi (32). Denis D.: „Die Zeugin sagt nicht die Wahrheit. Ich habe das Gefühl, dass sie mich und meine Begleiter ausnehmen wollten.“
Um 3.45 Uhr eskalierte der Zoff. Ein Wachmann erlitt zwei Steckschüsse, den zweiten trafen drei Kugeln, den dritten traf eine. Die vier Freier rannten zu einem Audi A8, rasten mit quietschenden Reifen davon.
Das „Artemis“ aber verfügt im Empfangsbereich über eine Videoüberwachung. D. wurde verhaftet, kurz vor der Geburt seines zweiten Sohnes aber kam er gegen Kaution frei. Fortsetzung: Donnerstag.
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Die „Artemis"-Betreiber planen ein Groß-Bordell am BER. Der Vertrag für den Grundstückskauf ist unterschrieben.
Verkehrsgünstiger kann so ein Etablissement nicht liegen. Direkt am neuen Flughafen BER soll ein luxuriöses Bordell entstehen, das größte Europas. Der Vertrag für den Grundstückskauf wurde nach B.Z.-Informationen schon unterschrieben.
Ob der Berliner Pannen-Airport 2014, 2015 oder vielleicht doch erst 2016 an den Start geht, steht noch in den Sternen. Wo Passagiere für ihren Anschlussverkehr nach Lüsternreich, Sündistan und Sexico einchecken müssen, ist bereits klar: in Laufnähe zum Terminal.
Hinter dem Vorhaben steckt der Berliner FKK-Club „Artemis“. Vanessa Rahn vom Management bestätigt: „Die Investoren planen, ein solches Projekt in der Nähe vom Flughafen BER zu verwirklichen. Mehr Details können wir im September sagen“
Nach B.Z.-Informationen hat der Club das Gelände für das Groß-Bordell am BER zusammen mit anderen Geldgebern erworben. „Freie Flächen für Gewerbe jeglicher Art gibt es dort noch genug“, sagt der Berliner Grundstücksmakler Dirk Peters. Wie viel die Club-Planer dafür hingelegt haben, ist nicht bekannt. Grundstücke in der Nähe des künftigen Hauptstadtflughafens sind nicht gerade preiswert. Peters: „Da muss man mit 120 bis 160 Euro für den Quadratmeter rechnen.“
Das „Artemis“ in Halensee gehört zu den größten Bordellen Deutschlands, bietet auf 3000 Quadratmetern Platz für 70 Prostituierte und 600 Freier.
Ein Sex-Club in Flughafennähe – keine ganz neue Idee. So gibt es am Airport Stuttgart, in Leinfelden-Echterdingen, ein großes Eros-Center, ein ähnliches Haus wird in der Nähe vom Flughafen Köln/Bonn betrieben. Auch in Schönefeld gibt es bereits ein Bordell, den „Club Erotica“ am alten Flughafen.
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Nackte Tatsachen auch mal vor Berlins größtem Bordell! Die Busen-Kriegerinnen von Femen zogen mal wieder blank, diesmal vor dem Artemis in der Halenseestraße.
Nackte Tatsachen auch mal vor Berlins größtem Bordell! In der Nacht zu Donnerstag zogen die Busen-Kriegerinnen von Femen mal wieder blank, diesmal vor dem Artemis in der Halenseestraße.
Damit wollten die Frauenrechtlerinnen gegen die sexuelle Ausbeutung von Prostituierten demonstrieren.
Die Polizei musste eingreifen, um dem nackten Treiben ein Ende zu setzen.
Übrigens: Eine Femen-Dame zieht sich auch hauptberuflich aus, in einem Sex-Club ...
Es ist schon lustig, wie verdruckst manche Männer beim Einsteigen ins Taxi ihr Ziel ansagen: “Zum Artemis”, flüstern sie von der Rückbank, damit auch kein Passant durch das geschlossene Fenster hören kann, dass er in den Puff möchte. Das Artemis ist das größte Bordell der Stadt, angeblich sind immer mindestens 70 Frauen vor Ort. Der Eintritt kostet 80 Euro.
Wer zum ersten Mal mit dem Taxi hinfährt, wundert sich, dass es am Ende des Kudamms plötzlich auf den Autobahnzubringer geht. Die meisten sind dann sehr leise, man merkt vielen die Unsicherheit an, als ob ein Pubertierender dem ersten Mal entgegen fährt. Einmal wollte der Fahrgast nicht so richtig aussteigen, fragte mich ständig neue Dinge. Erst als ich ihm sagte, dass die Wartezeit bitte auch bezahlt werden solle, konnte er sich zum Reingehen überwinden. Ein anderer gab zu, sehr nervös zu sein und wollte, dass ich ihn begleite — er würde auch für mich bezahlen.
Nun ist der nüchterne Betonbau von außen auch nicht wirklich einladend. Man hält ihn eher für ein Bürohaus, vermutlich war er das auch mal. Dass es drin ein Bordell, einen Pool und sogar ein Restaurant gibt, sieht man ihm nicht an.
Auf dem großen Parkplatz stehen etwa 50 Fahrzeuge, nicht mal die Hälfte ist aus Berlin. Das Umland ist stark vertreten, aber auch viele Bayern und andere Ausländer, Ungarn, Dänen, Tschechen. Darunter zahlreiche Porsches und hochpreisige BMWs. Dabei gilt das Artemis nicht gerade als Edelpuff, eher so Mittelklasse. Als es das Bel Ami noch gab oder den Hagenplatz, Eintritt 450 Euro, da sah man solche Luxusautos öfter. Aber hier, wo eine Stunde Sex gerade mal 120 EUR kostet?
Abends stehen die Taxis Schlange, Hauptverkehrszeit sozusagen. Die Kollegen reden miteinander: “Rentner und Taxifahrer zahlen da drin nur die Hälfte.” Der Platz ist unwirklich und ungemütlich. Aber man hat die Chance auf eine weitere Fahrt. Oder auch nur zum Kudamm. Mancher Fahrgast ziert sich, geht nach dem Rauskommen erst an den Autos vorbei, um dann von hinten doch noch einzusteigen. Manchmal habe ich den Eindruck, dass nur die Schüchternden ins Bordell gehen. Und diejenigen, die mit ihren großen Autos irgendwas kompensieren müssen. Ich habe schon alle möglichen Männer hier hergebracht. Den Schüchternen und den asiatischen Studenten, die vier lauten Araber und den Anzugträger mit Aktenkoffer.
Mittlerweile bieten sie hier vormittags sogar Frühstück an. Und zweimal die Woche wird im Garten gegrillt. Vorher aber muss man den Eintritt zahlen. Ist also nichts für mich.
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2014 wurden 28 Millionen Passagiere in Berlins Taxen gezählt, 370 Millionen Euro umgesetzt. Eine stark frequentierte Route: vom Flughafen ins Großbordell.
„Ins Artemis, bitte!“ Diesen Satz hören Berliner Taxifahrer offenbar besonders oft. Das Großbordell in der Halenseestraße gehört zu den zehn beliebtesten Zielen von Berliner Taxikunden, wie eine Auswertung der Berliner Taxirouten ergab.
Trotz wachsender Konkurrenz von Mietwagen und Fahrgemeinschaften sind Taxis in Berlin beliebter denn je. Im letzten Jahr wurden 28 Millionen Passagiere gezählt und 370 Millionen Euro umgesetzt.
„Generell sind wir mit dem Fahrgastaufkommen zufrieden“, so Detlev Freutel (56), Chef vom Taxiverband Berlin Brandenburg. „Wir versuchen in diesem Jahr, noch servicefreundlicher zu werden.“ So soll in allen Taxen bis Ende 2015 eine Zahlung mit Karte möglich sein. Und jeder zehnte Chauffeur soll VIP-Fahrer werden, ausführlich in Verkehrsrecht und höflichem Umgang mit Kunden geschult werden.
B.Z. guckt heute auf das Hauptstadt-Taxameter und nennt die wichtigsten Fakten zum Droschken-Gewerbe.
Das sind die Hauptrouten von Berlins Taxifahrern
Flughafen Tegel – Hotels Unter den Linden/Friedrichstr. +++ Flughafen Tegel – Kudamm +++ Alexanderplatz – Savignyplatz +++ Bahnhof Zoo – Hauptbahnhof Berlin +++ Parisbar – Gendarmenmarkt +++ Lützowplatz – Kollwitzplatz +++ Hotels Friedrichstr./Unter den Linden – KaDeWe +++ Flughafen Tegel – Artemis (Halenseestraße) +++ Flughafen Tegel – Potsdam Hauptbahnhof +++ Hauptbahnhof Berlin – Adlershof Wissenschaftszentrum.
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Millionen Steuern hinterzogen? Razzia im Bordell Artemis
900 Beamte waren an einer Razzia im Berliner Großbordell beteiligt. Es ging um Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit und Menschenhandel.
Nach einer Razzia im Großbordell Artemis in Halensee beginnt die Sichtung der beschlagnahmten Unterlagen. Am Donnerstagvormittag will sich die Staatsanwaltschaft näher zu dem Einsatz äußern. An der Aktion in dem Gebäude an der Autobahn 100 waren am Mittwochabend laut Polizei insgesamt rund 900 Beamte beteiligt, darunter etwa 680 Polizisten. Dazu kamen Kräfte der Zollinspektion und Steuerfahnder. Zunächst waren auch Kräfte eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) beteiligt.
Vollstreckt wurden den Angaben zufolge Haftbefehle gegen zwei Betreiber des Bordells am westlichen Stadtrand und vier dort arbeitende Frauen. Ermittelt wird unter anderem wegen mutmaßlicher Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit und des Verdachts auf Menschenhandel. Außerdem wurden Wohnungen in Berlin und im restlichen Bundesgebiet durchsucht.
Die Ermittler hegen insbesondere den Verdacht der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen. Nach Angaben von Polizeisprecher Stefan Redlich wurden bei der Razzia auch mehrere Hunderttausend Euro sichergestellt.
Entscheidung über Schließung noch nicht gefallen
Martin Steltner, Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft sagte, 220 Personen wurden in dem Bordell festgestellt. Wie viele Personen in dem Betrieb Gäste waren und wie viele Mitarbeiter, war zunächst unklar.
Nun soll darüber entschieden werden, ob der Betrieb geschlossen wird. Am Abend vor Ort waren auch für Gewerbedelikte zuständige Beamte des Landeskriminalamtes und Mitarbeiter des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf.
Michael Kulus, Sprecher des Hauptzollamts Berlin, sagte am Abend, dass zahlreiche Computer und Datenträger am Abend sichergestellt wurden. Diese sollen dem Betrieb schnellstmöglich zurückgeführt werden, sollte das Artemis denn tatsächlich wieder öffnen.
Gesamtschaden bei etwa 23 Millionen Euro
Die Ermittlungen laufen schon seit dem vergangenen Jahr. Neben dem eigentlichen Bordell wurden weitere 16 Wohn- und Geschäftsadressen durchsucht. Dort waren noch einmal 250 Polizisten im Einsatz. Laut Staatsanwaltschaft gebe es derzeit keine Erkenntnisse, dass die Razzia im Zusammenhang steht mit den Ermittlungen gegen arabische Großfamilien.
Den Betreibern des Bordells wird in erster Linie vorgeworfen, Steuern und Sozialabgaben hinterzogen zu haben. Nach Ansicht der Ermittler arbeiten die Prostituierten in dem Etablissement nicht selbstständig. Sie könnten über ihre Tätigkeit nicht frei entscheiden. Vielmehr seien sie nach den Ergebnissen der Ermittlungen strikten Regeln und „Dienstplänen“ unterworfen, sodass auf ihre Einnahmen von den Bordellbetreibern Sozialabgaben entrichtet werden müssten, hieß es.
Dadurch sei seit der Gründung des Artemis ein Schaden von 17 Millionen Euro entstanden. Hinzu käme weitere Steuerhinterziehung in Höhe von sechs Millionen Euro, so dass der Gesamtschaden bei etwa 23 Millionen Euro liege. Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr ermittelte das Hauptzollamt laut Sprecher Kulus Schäden in Höhe von insgesamt 60,5 Millionen Euro.
Außerdem bestehe der Verdacht, dass es Beziehungen zum Rockermilieu, insbesondere zu den Hells Angels, gebe.
Verkehrschaos in Halensee
Die Polizei sperrte die Autobahnabfahrt Halensee komplett und richtete dahinter nach Angaben von Polizeisprecher Stefan Redlich eine „Bearbeiterstraße“ ein. Dort werden sowohl von den angetroffenen Prostituierten als auch von den Freiern Personalien festgestellt. Beide Gruppen gelten für die Ermittlungsbehörden demnach als Zeugen und nicht als Beschuldigte.
Die bei der Razzia angetroffenen Prostituierten wurden am Abend zum Hauptzollamt gebracht, wo sie als Zeugen weiter vernommen werden sollen.
Die Autobahnabfahrt Funkturm in Richtung Norden war am Abend gesperrt. Auf dem Kurfürstendamm bildete sich aufgrund der Sperrungen ein langer Stau.
Innensenator Frank Henkel (CDU) ließ sich vor Ort über den Einsatz informieren, äußerte sich zunächst aber nicht.
Das 2005 eröffnete „Artemis“ gilt als Berlins größtes Bordell und ist vermutlich auch deutschlandweit eines der größten Etablissements im Rotlichtmilieu.
Nach Angaben der Ermittler gibt es offenbar Verbindungen ins Rocker-Milieu. Hells Angels schickten Frauen zum Arbeiten ins Bordell.
Die Razzia in Berlins größtem Bordellbetrieb Artemis ist für die Ermittlungsbehörden eine Premiere gewesen. Aber nicht deshalb, weil man dort erstmals durchsuchte. „Den Weg, über das Geld, über Steuerbetrug und Hinterziehung von Sozialabgaben an einen Fall ranzugehen, sind wir zuvor noch nicht gegangen“, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Andreas Behm am Donnerstag.
Wohnungen und Steuerbüros in Bayern und Hessen durchsucht
Und der Weg war offenbar erfolgreich. Sechs Haftbefehle wurden am Mittwochabend vollstreckt. Zwei gegen die Betreiber des Artemis, die nach Angaben der Staatsanwaltschaft türkischer Herkunft sein sollen und vier gegen sogenannte Hausdamen in dem 2005 eröffneten Etablissement. Sie sollen als Bindeglied zwischen den Betreibern und den Prostituierten für die Umsetzung der Anweisungen gesorgt haben.
900 Polizisten, Zollbeamte und Staatsanwälte waren am Mittwochabend und in der Nacht zu Donnerstag im Einsatz. Sie trafen 232 Personen an und vernahmen diese. Darunter 118 Prostituierte. Zudem wurden sechs Wohnungen in Berlin sowie weitere sechs in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen durchsucht. Darunter seien auch Steuerbüros gewesen, sagte Polizeisprecher Stefan Redlich. Laut Staatsanwaltschaft geht es um Ermittlungen zu organisierter Kriminalität, um Hinterziehung von Sozialabgaben, Ausbeutung und Gewaltanwendung, sagte Oberstaatsanwalt Behm. Auch wegen Menschenhandels werde ermittelt. Im Mittelpunkt stünden nicht nur Bagatelldelikte, sondern Taten, die das „System des illegalen Umfeldes“ bestätigen würden. Die Frauen seien „in Abhängigkeit gehalten und ausgebeutet“ worden. Ziel sei es gewesen, den größtmöglichen Gewinn zu erzielen.
17,5 Millionen Euro Schaden sei so unter anderem durch die Hinterziehung von Sozialleistungen entstanden, weitere sechs Millionen durch nicht gezahlte Steuern, sagte Michael Kulus, Sprecher des Hauptzollamtes Berlin. Zudem seien Vermögenswerte von rund sechs Millionen Euro sichergestellt worden. Worum es sich dabei konkret handelt, wollten die Ermittler nicht sagen. Welche Dimension der Fall hat, mag auch diese Zahl verdeutlichen. Im gesamten vergangenen Jahr wurden vom Zoll im Bereich Schwarzarbeit und Veruntreuung von Arbeitsentgelt Schäden von 60,5 Millionen Euro aufgedeckt, wie Kulus sagte.
Behm zog einen Vergleich mit dem Mafia-Gangster Al Capone im Chicago der 20er-Jahre des vergangenen Jahrhunderts, der wegen Steuerhinterziehung angeklagt wurde, obwohl sich die eigentlichen Verbrechen auf einer viel massiveren Ebene abgespielt hatten. „Die historisch Bewanderten würden als Erstes sagen, wir sind auf den Spuren der Strafverfolgung bei Al Capone gelandet. Aber das ist auch richtig so“, sagte Behm. Die Staatsanwälte sagten, es gebe auch direkte Verbindungen zwischen dem Artemis und der kriminellen Rockerbande Hells Angels. Prostituierte hätten für Mitglieder der Hells Angels im Artemis gearbeitet.
Weil eine der Frauen im vergangenen Sommer „ausgepackt“ habe, sei das umfangreiche Verfahren in Gang gekommen. Die Frau sei von ihrem Freund, einem Hells-Angels-Mitglied, zur Arbeit ins Bordell geschickt und „so malträtiert worden, dass sie keinen Ausweg mehr gesehen habe, als sich an die Polizei zu wenden“, sagte Oberstaatsanwalt Sjors Kamstra. Im Sommer 2015 seien daraufhin dann die Ermittlungen aufgenommen worden. Die wichtige Zeugin steht nun unter besonderem Schutz. In den Vernehmungen hätten die Prostituierten bestätigt, dass sie unter strenger Reglementierung standen und nicht selbstständig gearbeitet hätten. Zu den Vorschriften gehörten unter anderen: Schichtdienstregelung, die Pflicht an vier Tagen in der Woche zu arbeiten, einen Schlafplatz zu mieten und sich von einem für Artemis tätigen Arzt untersuchen zu lassen.
Stadtrat will den Betrieb für immer schließen
Wie es nun mit dem Bordellbetrieb weitergeht, war am Donnerstag nicht ganz klar. Das Haus, das sich auf seiner Internetseite FKK-Sauna-Club und Wellnessbordell nennt, war am Morgen nach der Razzia geöffnet. Ein Freier vor Ort sagte, es seien Mädchen im Gebäude, aber nur wenige im Vergleich zu sonst. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft muss das zuständige Gewerbeamt über den Weiterbetrieb entscheiden. Marc Schulte (SPD), Stadtrat für Ordnungsangelegenheiten, sagte der Berliner Morgenpost: „Wir werden ein Verfahren zum Widerruf der Gaststättenerlaubnis und zum Entzug der Zulassung als Beherbergungsbetrieb sofort einleiten.“ Ziel sei die Schließung des Betriebes, sagte Stadtrat Schulte.
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“Stark vorverurteilend“: Nach der Razzia im Bordell gehen die Betreiber jetzt gegen die Staatsanwaltschaft vor.
Die Razzia im Berliner Großbordell Artemis hat für die Staatsanwaltschaft offenbar ein Nachspiel. Der Berliner Rechtsanwalt Ben M. Irle hat im Auftrag der beiden in Untersuchungshaft sitzenden Betreiber die Staatsanwaltschaft abgemahnt. Außerdem hat er sie zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.
Irle geht es vor allem um das Vorgehen der Staatsanwaltschaft im Umgang mit den Medien. Der Jurist wirft den Beamten vor, bei der Pressekonferenz zur Razzia nicht mit der gebotenen Distanz über den Stand der Ermittlungen berichtet zu haben. „Natürlich darf die Staatsanwaltschaft in einem solchen Fall eine Einschätzung abgeben, aber dies hat seine Grenzen dort, wo es zu vorschnellen Festlegungen und Vorverurteilungen kommt", sagte Irle der Berliner Morgenpost.
900 Polizisten, Zollbeamte und Staatsanwälte hatten Mitte April in Berlin und anderen Bundesländern zahlreiche Wohnungen und Gebäude durchsucht, darunter auch Steuerbüros. Sie trafen 232 Personen an und vernahmen diese. Darunter 118 Prostituierte. Laut Staatsanwaltschaft ging es um Ermittlungen zu organisierter Kriminalität, um Hinterziehung von Sozialabgaben, Ausbeutung und Gewaltanwendung. Auch wegen Menschenhandels wurde und wird ermittelt. Im Mittelpunkt standen nicht nur Bagatelldelikte, sondern Taten, die das „System des illegalen Umfeldes“ bestätigen würden. Die Frauen seien „in Abhängigkeit gehalten und ausgebeutet“ worden. Ziel sei es gewesen, den größtmöglichen Gewinn zu erzielen.
17,5 Millionen Euro Schaden soll unter anderem durch die Hinterziehung von Sozialleistungen entstanden sein, weitere sechs Millionen durch nicht gezahlte Steuern, sagte Michael Kulus, Sprecher des Hauptzollamtes Berlin vor einigen Wochen der Berliner Morgenpost. Zudem seien Vermögenswerte von rund sechs Millionen Euro sichergestellt worden. Worum es sich dabei konkret handelt, wollten die Ermittler nicht sagen. Welche Dimension der Fall hat, mag auch diese Zahl verdeutlichen. Im gesamten vergangenen Jahr wurden vom Zoll im Bereich Schwarzarbeit und Veruntreuung von Arbeitsentgelt Schäden von 60,5 Millionen Euro aufgedeckt, wie Kulus sagte.
Hauptvorwurf der Bereich Steuerhinterziehung
Wie die "Welt" berichtet, gibt es in den Ermittlungsakten jedoch Vermerke, die den Darstellungen der Justiz widersprechen. Im Haftbefehl werde als Hauptvorwurf der Bereich Steuerhinterziehung genannt – was Unternehmensrechtler Silvin Bruns, der ebenfalls die Betreiber vertritt, aber abstreiten soll: "In den vergangenen zehn Jahren gab es im Artemis mehr als 40 Kontrollen mit 1000 überprüften Frauen, die sämtlich ohne Beanstandungen blieben", wird der Jurist zitiert.
Artemis habe nach dem sogenannten Düsseldorfer Model, das zwischen Finanzamt und der Artemis GmbH im April 2007 vereinbart wurde, mehr als vier Millionen Euro an Einbehalten von den dort arbeitenden Prostituierten an das Finanzamt Berlin Charlottenburg abgeführt, sagt Irle. Mit der Praxis des Düsseldorfer Modells und der Zahlung einer Vorabpauschale von 30 Euro sollte ein angemessenes Steueraufkommen von Seiten der Prostituierten gesichert werden. „Das Artemis führte diese Pauschale jeweils am Ende eines Monats als Vorauszahlung auf die persönliche Steuern der Prostituierten an das Finanzamt ab“, erklärte der Jurist. Damit arbeiteten die Frauen dort als Selbstständige. Das sei auch seit 2007 vom Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin regelmäßig überprüft worden.
Staatsanwaltschaft hat auf das Abmahnschreiben reagiert
Ebenso wehrt sich der Anwalt mit seinem Abmahnschreiben gegen die Behauptung der Staatsanwaltschaft, der „Tatbestand des Menschenhandels ist sicherlich erfüllt im Einzelfall“. Das sei durch kein Ermittlungsergebnis belegt, so Irle. Offen ist auch, ob die Ermittler schon früher von den Kontakten der Betreiber zu den berüchtigten Rockern der Hells Angels wussten. Die beiden beschuldigten Geschäftsführer sollen nämlich bereits vor der Razzia gegenüber Berliner Polizeibeamten darauf aufmerksam gemacht haben, dass einige der Prostituierten offenbar in Verbindung zu dieser Rocker-Gruppierung stehen.
Die Staatsanwaltschaft hatte bis zum Freitag Zeit, auf das Abmahnschreiben zu reagieren. Das hat sie am Freitag offenbar auch getan. Laut Irle habe sich der Generalstaatsanwalt am Freitag lediglich dahingehend eingelassen, dass „man die Vorwürfe nun prüfen müsse und sich sodann äußern wird“. Die Berliner Staatsanwaltschaft äußert sich nach Angaben eines Sprechers vorerst nicht zu der Sache.
Weil aber mit der Erklärung des Generalstaatsanwaltes vom Freitag die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht fristgerecht abgegeben wurde, droht weiteres Ungemach. Rechtsanwalt Irle prüft nun die Inanspruchnahme gerichtlichen einstweiligen Rechtsschutzes.
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Schließung des Artemis nach Besitzerwechsel fraglich
Das “Artemis“ in Halensee hat einen neuen Besitzer. Durch den Besitzerwechsel kann es zu Verzögerungen im Schließungsprozess kommen.
Das Großbordell Artemis in Halensee hat einen neuen Besitzer. Nach Angaben des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf sei im Handelsregister ein neuer Geschäftsführer eingetragen.
„Die Anstrengungen des Bezirks, das Unternehmen zu schließen, dürften sich zumindest verzögern“, sagte Stadtrat Marc Schulte (SPD) der Berliner Morgenpost. Nach einer Razzia im April sind die bisherigen Betreiber in Untersuchungshaft.
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Prostituierte sollen Rocker auf der Flucht unterstützt haben. Zwei Hausdamen wurden aus der Haft entlassen.
Nach der Razzia im Großbordell Artemis Mitte April in Charlottenburg sehen Ermittler enge Zusammenhänge zu den Rockern des Hells Angels MC und dem sogenannten Wettbüromord-Prozess. So sollen der Kronzeuge im Prozess um einen Mord in einem Weddinger Wettbüro, Karim*, sowie weitere Rocker der Hells Angels Frauen ins Bordell Artemis geschickt haben, die dort für sie Geld verdienten. Neben dem Kronzeugen sollen auch weitere Verdächtige im Fall des Wettbüromordes „ihre Frauen“ zur Prostitution ins Artemis geschickt haben. Darunter auch Rocker, die sich auf der Flucht befinden: So auch Ahmad*, der von den Bandidos zu den Hells Angels übergelaufen war, Ilhami*, der als enger Vertrauter von Rocker-Boss Kadir P. gilt sowie Aki*, der ebenfalls zur Truppe um Kadir P. gehören soll.
Die Ermittler vermuten nach Informationen der Berliner Morgenpost, dass Prostituierte mit dem im Artemis verdienten Geld die Rocker auf ihrer Flucht unterstützen. In einem Wettbüro an der Reinickendorfer Residenzstraße war Tahir Ö., ein Sympathisant der mit den Hells Angels verfeindeten Bandidos, am 10. Januar 2014 mit sechs Schüssen in die Brust getötet worden. Seit November 2014 wird gegen elf Rocker deswegen ein Prozess geführt.
Bei der Razzia gegen das Artemis hatten 900 Beamte von Polizei, Staatsanwaltschaft Zoll und Steuerfahndung am 13. April die beiden Geschäftsführer des Artemis, die Brüder S., sowie vier Hausdamen festgenommen. Den Geschäftsführern wird vorgeworfen, Sozialabgaben und Steuern hinterzogen zu haben. Laut Ermittlungsbehörden soll dabei ein Schaden von rund 23 Millionen Euro entstanden sein. Den Hausdamen wird vorgeworfen, Beihilfe geleistet zu haben. Nach Informationen der Berliner Morgenpost sollen nun zwei der vier Hausdamen aus der U-Haft entlassen worden sein. Martin Steltner, Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, bestätigte auf Anfrage die Haftverschonung gegen zwei Hausdamen. Aufgrund der „Wohnverhältnisse und der sozialen Bindungen“ bestünde keine Fluchtgefahr, begründete Steltner. Die beiden Geschäftsführer befänden sich aber weiterhin in U-Haft.
Brüder forderten Unterlassungserklärung
Über ihre Anwälte hatten die Brüder am 10. Mai mit einer Unterlassungserklärung von der Staatsanwaltschaft gefordert, nicht länger zu behaupten, das Artemis und die beiden Brüder stünden im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität, Menschenhandel, Ausbeutung von Prostituierten und Gewaltanwendung.
Das hatten die Staatsanwälte in der Pressekonferenz am Tag nach der Razzia formuliert. Diese Aussagen der Staatsanwälte sind nach Meinung der Anwälte „stark vorverurteilend“ und liefen dem Grundsatz der Unschuldsvermutung zuwider. So sei es zu einer unzulässigen Verdachtsberichterstattung gekommen. Doch der Generalstaatsanwalt sieht für die Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung keine Veranlassung. Das teilte er dem Medienanwalt der Brüder S. mit Schreiben vom 20. Mai mit.
„Gebotene Sachlichkeit und Zurückhaltung“
Dennoch werden die Aussagen der Staatsanwälte in der Pressekonferenz Folgen haben. Im Schreiben heißt es weiter: Künftig werde nur noch der dem Generalstaatsanwalt direkt unterstellte Pressesprecher „Auskünfte und Erklärungen gegenüber der Presse in diesen Verfahren abgeben. Er werde dabei „selbstverständlich auf die (…) geforderte und gebotene Sachlichkeit und Zurückhaltung achten“.
Rechtsanwalt Ben M. Irle, der die inhaftierten Geschäftsführer vertritt, sieht seine Vorwürfe bestätigt. Er sagte der Berliner Morgenpost: „Damit hat der Generalstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft und deren Behördenleitung einen Maulkorb verpasst und die künftige Kommunikation an sich gezogen. Das betrachten wir als ein deutliches Eingeständnis der vorgeworfenen Verfehlung.“ Da die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht abgegeben worden sei, behalte er sich weitere rechtliche Schritte vor.
(*Namen von der Redaktion geändert)
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So sehen Ermittler die Beziehungen zwischen Hells Angels und Prostituierten im Großbordell.
Menschenhandel, Ausbeutung, Gewaltanwendung und direkte Verbindungen zur organisierten Kriminalität, insbesondere zu den Rockern der Hells Angels. Das waren die Schlagworte, mit denen die Staatsanwaltschaft Berlin auf einer Pressekonferenz die Großrazzia Mitte April im Großbordell „Artemis“ begründete. 900 Beamte von Polizei, Landeskriminalamt, Zoll und Steuerfahndung hatten den Bordellbetrieb an der Halenseestraße in Charlottenburg-Wilmersdorf durchsucht.
Als Kronzeugin, die die Untersuchungen auslöste, gilt der Polizei eine Prostituierte, die sich im März 2015 an die Polizei gewandt hatte, weil sie von ihrem Lebensgefährten, der Hells-Angels-Mitglied sein soll, „schwer malträtiert“ und von ihm zur Prostitution im Artemis gezwungen worden sein soll (siehe Grafik). Gegen dieses Mitglied der Hells Angels, das für Sprengstoffanschläge auf Klubhäuser anderer Rockergruppierungen verantwortlich sein soll, ist Haftbefehl erlassen worden. Gefasst werden konnte der Mann allerdings noch nicht.
Ein weiterer Hells-Angels-Rocker ließ ebenfalls laut den Ermittlern eine Frau für sich im Artemis arbeiten. Bei ihm soll es sich um Karim* handeln, den Kronzeugen im sogenannten Wettbüromord-Prozess. Dabei geht es um einen Mord in einem Wettbüro an der Reinickendorfer Residenzstraße. Dort war Tahir Ö., ein Sympathisant der mit den Hells Angels verfeindeten Bandidos, am 10. Januar 2014 mit sechs Schüssen in die Brust getötet worden. Von der Tat hatte die Polizei ein Video veröffentlicht, das zeigt, wie 13 maskierte und vermummte Männer das Wettbüro stürmen. Im Herbst 2014 begann dann der Prozess in diesem Fall. Eine Reihe von Rockern sitzt derzeit deshalb immer noch in Untersuchungshaft. Erst im Februar dieses Jahres hatte die 15. Große Strafkammer den Beschluss zur Fortdauer der Haft für sie verkündet. Zu ihnen gehört auch Ilhami*, auch er soll laut Polizei eine Prostituierte aus dem Artemis für sich arbeiten lassen haben.
Prostituierte sollen Namen von Rockern als Tattoo tragen
Und schließlich gehören zu den Rockern, die möglicherweise ebenfalls in den Mord im Wettbüro verwickelt sein sollen, laut Polizei auch Ahmad* und Aki*. Beide sollen sich allerdings auf der Flucht befinden. Und bei beiden gehen die Ermittler davon aus, dass Prostituierte aus dem Artemis mit dem dort verdienten Geld die Flüchtenden unterstützt haben sollen. Ob freiwillig oder gezwungen, bleibt dabei unklar.
Auch eine der noch in Untersuchungshaft sitzenden Hausdamen aus dem Artemis soll laut Ermittlern in Beziehung zu den Hells Angels stehen. Wie genau diese Beziehung aussehen soll, ist noch unklar. Außerdem gebe es Verbindungen von Rockern und Prostituierten aus dem Artemis zu einem Nachtclub an der Oranienburger Straße in Mitte, so die Ermittler.
Nach Informationen der Berliner Morgenpost konnten die Polizisten die Prostituierten aufgrund von Zeugenaussagen und aufgrund von Tattoos den einzelnen Rockern zuordnen. Denn angeblich gibt es Hinweise darauf, dass einige Frauen Tätowierungen mit dem Schriftzug „property of“ (Besitz von) und dem jeweiligen Namen eines Rockers tragen.
Ein großes Fragezeichen steht aber hinter der Frage, inwieweit die beiden Geschäftsführer in Beziehungen zu Rockern der Hells Angels standen. Nach der Durchsuchung des Großbordells hatte es von Seiten der Staatsanwaltschaft geheißen, dass die Aktion auch stattfand, weil es einen Bezug zur Organisierten Kriminalität gebe. Allerdings ist unklar, ob die Geschäftsführer des Artemis direkt in Geschäftsbeziehungen zu den Hells Angels standen, oder ob die Rocker versucht haben, den Club zu übernehmen.
Schon im Jahr 2013 gab es Hinweise auf Rocker
Nach Informationen der Berliner Morgenpost war es einer der in U-Haft sitzenden Betreiber des Artemis selbst, der bereits im Jahr 2013 der Polizei den Hinweis darauf gab, dass Frauen aus dem Club in Verbindung zur Rockerszene stehen. Damals hatten Beamte der 13. Einsatzhundertschaft in Zivil das Bordell in Charlottenburg aufgesucht. In einem Informationsgespräch hatte einer der Betreiber des Artemis nach Informationen der Berliner Morgenpost gesagt, dass die Vermutung bestünde, dass zehn bis 15 Damen den Mitgliedern des Hells Angels MC zuzuordnen sind und dass die Damen für diese Mitglieder dort anschaffen gehen. Die Polizei wollte sich zu den Rechercheergebnissen der Berliner Morgenpost nicht äußern.
Silvin Bruns, Unternehmensrechtler und einer der Anwälte des Artemis, sagt: „Die Betreiber des Artemis haben sich stets von kriminellen Gruppierungen distanziert.“ Er hält die Vorwürfe im Haftbefehl „alle nicht für zutreffend“. Bei den bis zu 125 Prostituierten, die täglich im Artemis arbeiteten, seien die wesentlichen Kriterien der Selbstständigkeit erfüllt. Er bestätigt, dass es nach den vorliegenden Unterlagen kurz vor Beginn der Ermittlungen zwei „dubiose Kaufangebote“ gegeben habe. Sie seien von einem Russen, im anderen Fall von einer Schweizer Investmentgesellschaft abgegeben worden. „Diese waren dermaßen unprofessionell gestaltet, dass bei den Betreibern schnell der Verdacht eines kriminellen Hintergrunds aufkam“, so Bruns. Sie hätten die Anfragen deshalb an das Landeskriminalamt weitergeleitet.
(*Namen von der Redaktion geändert)
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Hauptverdächtige kommen nach Artemis-Razzia wieder frei
Mitte April durchsuchte die Polizei das Artemis. Es ging auch um Steuerhinterziehung. Nun kommen die Hauptverdächtigen frei.
Nach der Großrazzia in Berlins größtem Bordell, dem „Artemis“ in Charlottenburg, haben die anschließenden Ermittlungen offenbar zu einer heftigen Schlappe für die Staatsanwaltschaft geführt. Die beiden Hauptverdächtigen des Verfahrens, Kenan und Ismail S., müssen nach einem Beschluss des Berliner Kammergerichts von Freitag aus der Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Moabit entlassen werden. Grund: Nach aktuellem Stand der noch laufenden Ermittlungen besteht nach Auffassung des zuständigen Senats derzeit kein dringender Tatverdacht mehr gegen die Beschuldigten, teilte Gerichtssprecherin Lisa Jani auf Anfrage mit.
Sechs Haftbefehle waren vollstreckt worden
Den Brüdern S. war nach den Durchsuchungen im April mit 900 Beamten von Polizei, Zoll und Steuerfahndung die Hinterziehung von Sozialabgaben und Steuern in Millionenhöhe angelastet worden. Frühere Vorwürfe wegen des Verdachts des Menschenhandels und der Förderung der Prostitution hatte zuvor bereits das Landgericht als nicht hinreichend erwiesen erklärt, so die Sprecherin weiter.
Außerdem konnte den Betreibern offenbar ebenso wenig eine Geschäftsverbindung mit der Rockergruppierung Hells Angels nachgewiesen werden, so ein Verteidiger. Wie der Rechtsanwalt Silvin Bruns, einer der Verteidiger der beiden Hauptverdächtigen und Betreiber des Artemis, der Berliner Morgenpost sagte, sei dies eine „Haftaufhebung erster Klasse“. „Sie werden nicht nur entlassen, weil keine Fluchtgefahr besteht, sondern weil sich sämtliche Tatvorwürfe offensichtlich nicht bestätigt haben“, sagte Bruns. „Mit diesem Beschluss des Kammergerichtes ist die Berliner Justiz endlich wieder auf einen rechtsstaatlichen Kurs eingeschwenkt“, fügte der auf Unternehmensrecht spezialisierte Jurist hinzu. Die beteiligten Gerichte hätten somit bislang sämtliche Vorwürfe – von der Steuerhinterziehung über die Förderung der Prostitution bis hin zum Menschenhandel als nicht stichhaltig erachtet.
Im Zuge der Razzia hatten die Ermittler insgesamt sechs Haftbefehle vollstreckt. Auch eine der Bardamen, die verhaftet worden war, ist mittlerweile wieder auf freiem Fuß. Die Frauen sollen als Bindeglied zwischen den Betreibern und den Prostituierten für die Umsetzung der Anweisungen gesorgt haben. Die zunächst Tatverdächtige kam mit Beschluss vom 21. Juli frei.
Einsatz im Großbordell „Artemis“ wirft Fragen auf
Die Staatsanwaltschaft ermittelte zu organisierter Kriminalität, Hinterziehung von Sozialabgaben, Ausbeutung und Gewaltanwendung. Und auch wegen Menschenhandels. Prostituierte seien „in Abhängigkeit gehalten und ausgebeutet“ worden. Ziel sei es gewesen, den größtmöglichen Gewinn zu erzielen. 17,5 Millionen Euro Schaden sei so unter anderem durch die Hinterziehung von Sozialleistungen entstanden, weitere sechs Millionen Euro durch nicht gezahlte Steuern, sagte damals Michael Kulus, Sprecher des Hauptzollamtes Berlin. Zudem seien Vermögenswerte von rund sechs Millionen Euro sichergestellt worden. Der damalige Berliner Oberstaatsanwalt Andreas Behm zog einen Vergleich mit dem Gangster Al Capone im Chicago der 20er-Jahre. Die Staatsanwaltschaft hatte von direkten Verbindungen zur organisierten Rocker-Kriminalität, Ausbeutung von Prostituierten und Gewaltanwendung im „Artemis“ gesprochen.
Prostituierte zahlten 4,16 Millionen Euro Steuern
Das Kammergericht hielt es nun für zweifelhaft, ob ein Arbeitsverhältnis zwischen den Betreibern und den Prostituierten zustande gekommen sei. Die Betreiber hatten immer behauptet, dass die Frauen freiwillig und als selbstständige Prostituierte arbeiteten. Die Staatsanwaltschaft war hingegen von einem abhängigen Arbeitsverhältnis ausgegangen. Gegen drei sogenannte Hausdamen des Bordells bestehen wegen des Vorwurfs der Beihilfe noch Haftbefehle, die außer Vollzug seien. Aber auch hier würde die Sachlage nun geprüft, so Frau Jani.
Den noch ausstehenden Verfahrensschritten sieht Rechtsanwalt Bruns gelassen entgegen. „In den vergangenen zehn Jahren gab es im ,Artemis‘ mehr als 40 Kontrollen mit 1000 überprüften Frauen, die sämtlich ohne Beanstandungen blieben.“ Seither habe das Finanzamt Berlin-Charlottenburg 4,16 Millionen Euro allein an Umsatz- und Einkommenssteuern von den dort arbeitenden Prostituierten mit der ausdrücklichen Begründung vereinnahmt, dass diese selbstständig seien.
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Artemis-Betreiber prüfen Forderung auf Schadenersatz
Mehr als drei Monate verbrachten die Artemis-Betreiber in U-Haft. Nun verlangen sie einen Ausgleich für entgangene Einnahmen.
Gut dreieinhalb Monate haben die Betreiber des Großbordells Artemis, Kenan und Ismail S., in Untersuchungshaft verbracht. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wogen schwer. Den Männern wurde unter anderem Menschenhandel, Förderung der Prostitution und Steuerhinterziehung vorgeworfen.
Nach der Freilassung am Freitag vergangener Woche wollen die Betroffenen nun Schadenersatz verlangen. Zumindest werde dies geprüft, bestätigte einer der Rechtsvertreter, der Anwalt Ulrich Wehner.
„Ob die Justiz zur Verantwortung gezogen werden kann, wird noch zu prüfen sein. Mein Mandant hat dafür bereits mit fast vier Monaten seiner Lebenszeit gehaftet“, so der Rechtsanwalt. Bei diesen Überlegungen gehe es auch um entgangene Einnahmen.
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Die Polizei stürmte im Beisein von CDU-Innensenator Henkel das Bordell Artemis – obwohl sein LKA den Laden seit Jahren für unbedenklich hält.
Es war auch eine Kampfansage an die Zwangsprostitution: Mehr als 900 Einsatzkräfte waren unterwegs, Polizisten, Staatsanwälte, Steuerfahnder. Eine Abfahrt am Autobahndreieck Funkturm wurde gesperrt, die Zufahrtsstraße war weiträumig abgeriegelt. Berlins Innensenator Frank Henkel war sogar live dabei – der CDU- Spitzenkandidat für das Amt des Regierenden Bürgermeisters schaute auf dem Nachhauseweg von einem Empfang am Einsatzort vorbei.
Öffentlichkeitswirksam feierten die Ermittler ihre Razzia im Artemis, dem größten Bordell Berlins. Ein Staatsanwalt verglich die Arbeitsbedingungen der Prostituierten mit jenen von »Sklaven auf Baumwollfeldern«, ein Kollege rühmte sich, Verbrecher vom Schlage eines Al Capone zur Strecke gebracht zu haben: »Sie sind nicht die, die sich die Hände schmutzig machen. Sie verwalten die Kriminalität und setzen sie um.«
Henkel erntete Respekt, Boulevardblätter feierten die »Großrazzia im Luxus-Puff«. Aber war »Berlins erotischer Höhepunkt« (Eigenwerbung) wirklich nur Fassade für Sozialversicherungsbetrug und Ausbeutung von Prostituierten, wie Staatsanwaltschaft und Polizei schon einen Tag nach der Razzia behaupteten? Interne Polizei- und Justizdokumente wecken inzwischen große Zweifel an dieser These.
Im Wahlkampf um das Berliner Abgeordnetenhaus versucht der CDU-Innensenator immer wieder, sich als Hardliner zu präsentieren, als Wahrer von Disziplin, Ordnung und Sauberkeit. Doch ähnlich wie bei der Räumung des Autonomendomizils Rigaer Straße 94 (Spiegel 29 und 31/2016) wurden auch bei der Puffrazzia Recht und Gesetz offenbar allzu hemdsärmelig ausgelegt.
Den Unterlagen zufolge hatten die Artemis-Betreiber Hakki und Kenan S. bereits vor elf Jahren sowohl dem Berliner Landeskriminalamt (LKA) als auch den Finanzbehörden ihr Geschäftsmodell offengelegt und es absegnen lassen. Immer wieder prüften LKA und Finanzfahnder den »FKK-Sauna-Club« – offenbar ohne Beanstandungen. Wohl auch deswegen hat das Kammergericht Berlin am 29. Juli die Haftbefehle gegen die beiden Betreiber aufgehoben: Die »Fortdauer der Untersuchungshaft« sei »mangels dringenden Tatverdachts rechtswidrig«.
Nahezu jeden schweren Tatvorwurf hatten die Richter abgeräumt: keine belastbaren Indizien für Zuhälterei, Ausbeutung oder andere organisierte Kriminalität. Nicht einmal den Vorwurf der Steuerhinterziehung und des Vorenthaltens von Sozialabgaben in zweistelliger Millionenhöhe sahen die Richter solide untermauert.
Als 2005 der ehemalige Spielhallenbetreiber Hakki S. auf das Sexgewerbe umsattelte, ließ er sich anwaltlich beraten. Sein Bordellkonzept sollte so konstruiert sein, dass weder Polizei noch Finanzämter auf den Plan gerufen werden. Bereits in der Bauphase suchte er den Kontakt zum LKA. Kern seines Modells: Wie die Freier, so müssen auch die Prostituierten Eintritt zahlen, 80 Euro pro Tag.
Dafür arbeiteten sie auf eigene Rechnung. Das Artemis war am »Stichgeld« nicht beteiligt. Allerdings legte es die Preise fest: 60 Euro für das Standardprogramm mit Oral- und Vaginalverkehr. Auch hatten sich die freiberuflichen Sexarbeiterinnen an die Hausordnung zu halten: keine Drogen, kein Herumdaddeln mit dem Smartphone, frei gewählte Arbeitsschichten mussten in der Regel zu Ende gebracht werden.
In diesem Reglement sahen Staatsanwälte nun Hinweise darauf, dass es sich beim Artemis um ein gewöhnliches Bordell handle, mit Prostituierten, die nur laut Papier auf eigene Rechnung anschafften. Als dann im vorigen Jahr eine ehemalige Artemis-Sexarbeiterin aussagte, sie sei von ihrem Exfreund zur Arbeit im Saunaclub gezwungen worden, glaubten die Ermittler an einen ganz großen Coup. Geheimhaltung war oberstes Gebot; in den Gegenstand des Ermittlungsverfahrens 255 Js 739/15 waren anfangs nur 15 Polizisten und Staatsanwälte eingeweiht.
So kam es wohl, dass ausgerechnet jene LKA-Beamten und Finanzermittler, die sich über Jahre mit dem Artemis beschäftigt hatten, vor der Durchsuchung nicht befragt wurden. Sonst hätten die Fahnder erfahren können, dass genau jenes Bordellkonstrukt, das sie so argwöhnisch machte, bekannt und von den Behörden gebilligt worden war.
Die Betreiber des Artemis sind seit vier Wochen wieder auf freiem Fuß. Ihr Geschäft läuft wie eh und je, offenbar ziemlich rentabel. Seit Eröffnung im Jahr 2005 hat das Unternehmen nach eigenen Angaben 35 Millionen Euro Steuern gezahlt. Auch von einer Schließung von Amts wegen ist nun keine Rede mehr.
Die Verteidiger der Beschuldigten Hakki und Kenan S. sowie die Staatsanwaltschaft, die Finanzbehörden und der Innensenator wollen sich nicht äußern. Ein Polizeisprecher verweist auf »Geheimhaltung« wegen der laufenden Ermittlungen.
Berlin muss sich jetzt wohl nicht nur auf Schadensersatzforderungen der Bordellbetreiber gefasst machen, sondern auch auf einen peinlichen Rechtsstreit um womöglich voreilige Statements der Staatsanwaltschaft.
Intern hat die Behörde bereits Konsequenzen gezogen. Der Generalstaatsanwalt wies seine Kollegen an, künftig nicht mehr leichtfertig in der Öffentlichkeit von organisierter Kriminalität zu sprechen. Eine solche Stigmatisierung sei »für die Beschuldigten eine besondere Belastung«.
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Anklage nach Razzia in Berliner Großbordell erhoben
Mehr als zwei Jahre nach der Razzia im Bordell Artemis ist Anklage gegen die beiden Geschäftsführer und drei Hausdamen erhoben worden.
Mehr als zwei Jahre nach der spektakulären Razzia in Berlins größtem Bordell in Charlottenburg, dem „Artemis“, ist in dem Fall Anklage erhoben worden.
Diese richte sich gegen die beiden Geschäftsführer, den Brüdern S., sowie gegen drei Hausdamen, sagte eine Sprecherin des Landgerichts am Dienstag auf Anfrage.
Zuvor hatte die „B.Z.“ darüber berichtet. Das Gericht prüft nun den Angaben zufolge, ob der Fall zur Hauptverhandlung zugelassen wird. Dies könne dauern, heißt es. Was genau den Angeklagten vorgeworfen wird, war zunächst nicht zu erfahren. Dem Vernehmen nach geht es um das Vorenthalten von Sozialleistungen und Umsatzsteuerhinterziehung.
Einige der schwerwiegenden Vorwürfe, die die Staatsanwaltschaft nach der Razzia im April 2016 geäußert hatte, ließen sich offenbar nicht erhärten. Damals war auch die Rede von direkten Verbindungen der Betreiber zu einer kriminellen Rockerbande, von Ausbeutung, Gewaltanwendung und Verdacht des Menschenhandels in Einzelfällen.
Bei der nächtlichen Razzia waren mehrere Hundert Polizisten, Zoll-Beamte und Staatsanwälte im Einsatz. Dutzende Frauen und Freier wurden befragt, Vermögen in Millionenwert beschlagnahmt und sechs Verdächtige verhaftet. Diese sind aber schon länger wieder auf freiem Fuß.
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Nach Groß-Razzia: Gericht weist Anklage gegen „Artemis“ ab
Vor zweieinhalb Jahren rückten 900 Polizisten und Zollfahnder an. Doch die Betreiber des Großbordells müssen nicht vor Gericht.
Die schwerwiegenden Vorwürfe der Staatsanwaltschaft fielen immer mehr in sich zusammen: Mehr als zweieinhalb Jahre nach einer aufsehenerregenden Razzia im Berliner Großbordell „Artemis“ kommen dessen Betreiber bis auf weiteres nicht vor Gericht. Eine Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Berlin hat die Anklage zum Vorwurf der Hinterziehung von Steuern und Sozialabgaben nicht zugelassen, wie eine Sprecherin am Mittwoch sagte. Ein Hauptverfahren gegen die zwei Geschäftsführer und drei Hausdamen wird damit erst einmal nicht eröffnet. Die Staatsanwaltschaft kann noch Beschwerde einlegen. Zuvor hatte der „Tagesspiegel“ berichtet.
Aus dem Beschluss der Kammer geht laut Sprecherin hervor, dass die im Bordell tätigen Prostituierten und Masseure als Selbstständige gesehen werden, ein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis habe nicht bestanden. Die Prostituierten hätten zum Beispiel selbst Eintritt für den Besuch im „Artemis“ zahlen müssen, hieß es. Die Ermittler hatten hingegen von Scheinselbstständigkeit gesprochen, es habe Dienst- und Schichtpläne sowie Anweisungen der Betreiber gegeben.
Ein weiterer Tiefschlag für die Staatsanwaltschaft: Am Landgericht sah man auch Mängel in der Anklageschrift selbst. Diese sei in manchen Punkten ungenau und daher missverständlich formuliert, heiße es in dem mehr als 170-seitigen Beschluss, sagte die Sprecherin.
Die Beschuldigten sollen entschädigt werden, unter anderem für die Zeit in U-Haft. Deren Anwälte sprachen in einer Erklärung von einer vollständigen Entlastung ihrer Mandanten und dem Ende eines „Martyriums“. „Unsere Mandanten haben durch Haft und öffentlichen Ansehensverlust erhebliche persönliche und geschäftliche Nachteile erlitten.“ Der Staatsanwaltschaft werfen die Anwälte Voreingenommenheit und Vorverurteilung vor. Die Vorwürfe seien „haltlos“ gewesen, die Polizeiaktion „ein peinlicher Fehlschlag“. Der steuerliche Status des Bordells sei heutzutage der gleiche wie vor der Razzia.
Das Bordell war am 14. April von einem Großaufgebot von 900 Polizisten, Zollfahndern und Staatsanwälten durchsucht worden, es gab mehrere Festnahmen. Danach hatte die Staatsanwaltschaft von direkten Verbindungen zur organisierten Rocker-Kriminalität, Ausbeutung von Prostituierten und Gewaltanwendung gesprochen. Den Betreibern wurde vorgeworfen, 17,5 Millionen Euro Sozialabgaben hinterzogen zu haben. Ein damaliger Berliner Oberstaatsanwalt zog einen Vergleich mit dem Gangster Al Capone im Chicago der 20er Jahre.
Die ersten Vorwürfe wurden danach aber recht schnell fallen gelassen: Das Landgericht stellte 2016 fest, dass es keinen dringenden Verdacht für die Vorwürfe des Menschenhandels und der Verbindung zur organisierten Kriminalität gebe. Die beiden Betreiber wurden rund vier Monate nach der Razzia aus der Untersuchungshaft entlassen, weil das Kammergericht auch für die Vorwürfe der Hinterziehung von Sozialabgaben und Steuern keinen dringenden Tatverdacht sah.
Schon damals äußerten Linken-Politiker den Verdacht, dass mit dem Einsatz im „Artemis“ wenige Monate vor der Abgeordnetenhauswahl Wahlkampf für die CDU gemacht werden sollte, die damals mit Frank Henkel den Innensenator stellte.
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Bordellbesitzer des „Artemis“ wollen Schadenersatz
Halensee. Die Bordellbetreiber kamen nach einer Groß-Razzia vor zwei Jahren in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen verliefen im Sande.
Zweieinhalb Jahre haben Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt (LKA) gegen Betreiber und Mitarbeiter des Berliner Großbordells „Artemis“ ermittelt. Es ging um Menschenhandel, Ausbeutung von Prostituierten, organisierte Kriminalität und Verbindungen ins Rockermilieu. Geblieben ist von den Vorwürfen nichts. Anfang der Woche lehnte eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung ab. Für die Staatsanwaltschaft ist es ein peinliches Ende ihrer aufwendigen Ermittlungen. Und für das Land Berlin könnte es zu einer teuren Angelegenheit werden.
Man werde jetzt ernsthaft die Möglichkeit einer Schadenersatzforderung prüfen, sagte der Unternehmensrechtler Silvin Bruns, einer der Anwälte der beschuldigten „Artemis“-Betreiber der Berliner Morgenpost am Mittwoch. Bei der Prüfung, ob und in welchem Umfang ihren Mandanten Schadenersatz zusteht, beziehen sich Bruns und die weiteren Anwälte ausdrücklich auf den Beschluss der Wirtschaftkammer, die Schadenersatzforderungen in ihrem Beschluss für zulässig erachtet.
Staatsanwaltschaft spricht von "unglücklichem Verlauf" der Ermittlungen
In die Schlagzeilen geriet das „Artemis“, bis dato ein verschwiegenes Etablissement der gehobenen Preisklasse „für den anspruchsvollen Kunden“ im April 2016. Damals rückten 900 Polizisten, Zollfahnder, Finanzbeamte und Staatsanwälte an. Der gleichfalls anwesende damalige Innensenator Frank Henkel (CDU) verkündete, er werde keine organisierte Kriminalität im Rotlichtmilieu dulden, was die Opposition veranlasste, die Razzia als Wahlkampfveranstaltung für den Senator zu bezeichnen. Ein hochrangiger Ermittler verglich die Razzia gar mit dem Vorgehen amerikanischer Behörden gegen den berüchtigten Gangsterboss Al Capone. Die „Artemis“-Betreiber kamen in Untersuchungshaft, Vermögenswerte in sechsstelliger Höhe wurden sichergestellt.
Doch schon bald gerieten die Ermittlungen ins Stocken. Die Haftbefehle mussten aufgehoben, beschlagnahmte Werte zurückgegeben werden. Den Vorwurf des Menschenhandels wies das Kammergericht ab. Geblieben ist der Vorwurf der Scheinselbstständigkeit. Und auch den hat das Landgericht jetzt mit der Nichtzulassung der Anklage zurückgewiesen.
173 Seiten umfasst der Beschluss. Darin ist die Rede von ungenauen und widersprüchlichen Formulierungen in der Anklageschrift. Die Kammer sei in ihrem Beschluss zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen, sagte Gerichtssprecherin Lisa Jani am Mittwoch. Seitens der Staatsanwaltschaft war von einem „unglücklichen Verlauf“ der Ermittlungen in einer Grauzone die Rede. Ein Sprecher sagte lediglich, man prüfe die Möglichkeit einer Beschwerde.
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Ermittlungsverfahren gegen „Artemis“-Betreiber beendet
Es wird definitiv keinen Prozess gegen die Betreiber des Großbordells geben. Die Staatsanwaltschaft wirft das Handtuch.
Das Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber des Großbordells „Artemis“ ist endgültig beendet. Die Staatsanwaltschaft habe ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung ihrer Anklage vor dem Landgericht zurückgezogen, teilten die Anwälte der Betreiber am Mittwoch mit. Justizsprecher Martin Steltner bestätigte der Berliner Morgenpost die Rücknahme. Er wies allerdings zugleich daraufhin, dass Verdachtsmomente gegen die Betreiber ungeachtet der Entscheidung des Landgerichts nach Auffassung der Staatsanwaltschaft weiterhin bestünden.
Ein Großaufgebot der Polizei, des Zolls und des Ordnungsamtes Charlottenburg-Wilmersdorf hatte in dem Etablissement im 14. April 2016 eine großangelegte Razzia durchgeführt, zwei Betreiber saßen anschließend mehrere Monate in Untersuchungshaft. Bei den aufwendigen und langwierigen Ermittlungen ging es damals um den Vorwurf der Zwangsprostitution sowie der Hinterziehung von Steuern und Abgaben.
Im vergangenen Jahr erhob die Staatsanwaltschaft schließlich Anklage, diese wurde allerdings von der zuständigen Strafkammer nicht zugelassen. Für die Richter waren die Vorwürfe nicht hinreichend nachgewiesen. Dagegen legte die Anklagebehörde zunächst Beschwerde ein, zog diese aber jetzt zurück. Die Betreiber des Artemis ließen über ihre Anwälte verlauten, sie prüften nunmehr etwaige Ansprüche auf Schadenersatz.
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Staatsanwaltschaft stellt Bordellbetreiber weiter ins Zwielicht
Es war alles gesagt. Drei Jahre nach der Razzia im Berliner Großbordell "Artemis" am Westkreuz blieb von den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Berlin nichts übrig - und zwar gerichtsfest. Das Landgericht hat alle Anklagepunkte zurückgewiesen, die Vorwürfe sind haltlos. Für Hakki Simsek, Betreiber des Unternehmens, könnte nun alles gut sein. Denn er wurde nicht verurteilt, er ist unschuldig. Sein Geschäft ist rechtlich sauber, soweit sich das bei einem Bordell, bei Geschäften im Rotlichtmilieu so sagen lässt.
Doch für Simsek und seine vier Geschäftspartner, gegen die die Staatsanwaltschaft ohne Erfolg Anklage erhoben hatte, ist nichts gut: Die Sache ist nicht erledigt. Denn die Staatsanwaltschaft stellt die Unschuldsvermutung, die bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt, offen in Frage. Obwohl die Behörde keine Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts eingelegt hat, teilte sie im Januar mit, dass die Verdachtsmomente nach ihrer Auffassung weiterhin bestünden. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte auch dem Tagesspiegel: "Wir bleiben bei unserer Rechtsauffassung und der rechtlichen und tatsächlichen Bewertung des Falls." Ist Simsek also doch ein Straftäter oder nur ein Bürger zweiter Klasse?
Im April 2016 rückte ein Großaufgebot der Polizei im "Artemis" ein
Das Verfahren war von Beginn an belastet. Vor drei Jahren, im April 2016, rückte die Polizei mit einem Großaufgebot und Hunderten Beamten in dem Bordell an. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen mehrerer Vorwürfe: Ausbeutung von Sexarbeiterinnen, Zuhälterei und Beihilfe zum Menschenhandel. Später erklärte die Staatsanwaltschaft sogar, das Artemis basiere auf organisierter Kriminalität. Und der Coup der Polizei erinnere an das Vorgehen gegen Mafiaboss Al Capone. Hakki Simsek und sein Bruder Kenan, der Mitbetreiber ist, saßen sogar mehrere Monate in Untersuchungshaft, bis das Kammergericht einschritt. Den entstandenen Schaden spürten sie danach noch, ihnen haftete der Verdacht als angebliche Menschenhändler an: Geschäftspartner und Freunde hatten sich abgewendet.
Schließlich reichte die Staatsanwaltschaft Anfang 2018 ihre Anklageschrift beim Landgericht ein. Am Ende blieb von den vormals schweren Vorwürfen nur eins übrig: Die Prostituierten seien scheinselbstständig gewesen. Die Anklage führte daher Vorenthaltung von Sozial- und Rentenbeiträgen und Steuerhinterziehung "aus groben Eigennutz in großem Ausmaß" an. Die angebliche Schadenssumme: 41,5 Millionen Euro. Doch das Landgericht ließ die Anklage nicht zur Verhandlung zu. Es gab keinen Prozess.
Die Betreiber hatten stets mit Finanzamt, Zoll und LKA kooperiert
Für die Richter war die Sache klar: Die Betreiber hatten mit Finanzamt, Zoll und Landeskriminalamt stets eng kooperiert, wurde regelmäßig kontrolliert, ohne dass die Behörden Anlass zum Einschreiten sahen. Kurzum: Die Unternehmer achteten darauf, dass bei dem Geschäft mit dem gekauften Sex rechtlich alles sauber läuft. Die Prostituierten seien nicht als Arbeitnehmer einzustufen. Zudem falle die Anklageschrift durch missverständliche Formulierungen und die teils ungenaue und verkürzte Wiedergabe von Sachverhalten auf. So steht es immer wieder und an mehreren Stellen im Gerichtsbeschluss. Es gebe keinen hinreichenden Tatverdacht. Zunächst legt die Staatsanwaltschaft Beschwerde gegen die Entscheidung ein, zog diese dann aber zurück. Aber warum äußert die Staatsanwaltschaft weiter "Verdachtsmomente"?
Der Artemis-Anwalt Ben Irle war bereits 2016 vor das Verwaltungsgericht gezogen und wollte der Behörde Aussagen - organisierte Kriminalität, Menschenhandel und Prostituierte wie "Sklaven auf Baumwollfeldern" - zu dem Verfahren untersagen lassen. Das hatte das Verwaltungsgericht abgelehnt, es sah keine Wiederholungsgefahr. Denn die beiden Bordellchefs waren längst aus der Untersuchungshaft entlassen worden, das Kammergericht hatte in der Haftentscheidung die Vorwürfe der Ankläger zerpflückt. Zudem hatte sich der damalige Generalstaatsanwalt Ralf Rother eingeschaltet. Eine Unterlassungserklärung lehnte er zwar ab, intern mahnte er die Staatsanwaltschaft aber zur Zurückhaltung, wenn sie sich zu dem Fall äußert.
Die Staatsanwaltschaft spricht weiterhin von "Verdachtsmomenten"
Doch von Zurückhaltung keine Spur. Die Staatsanwaltschaft stellt - trotz ihrer Schlappe bei der Anklagezulassung - die Artemis-Betreiber mit ihren "Verdachtsmomenten" weiterhin ins Zwielicht. Rechtsanwalt Ben Irle verlangte deshalb im Februar von der Behörde eine Unterlassung und einen Widerruf der Äußerungen. Es geschah nichts. Die Generalstaatsanwaltschaft hielt in einem Vermerk dazu fest: "Kein Anlass für eine Reaktion." Dann hat Irle Ende Februar vor dem Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung beantragt - auf 48 Seiten Papier. Entschieden ist nichts.
Die Staatsanwaltschaft beruft sich in ihrer kurzen Stellungnahme auf das Presserecht, auf Anfragen müsse sie Auskunft geben. Und die Artemis-Betreiber hätten nur das private Interesse, dass sich niemand mehr mit ihrem Geschäftsmodell und der Frage befasse, ob die Sexarbeiterinnen selbstständig sind oder nicht. So geht das hin und her zwischen beiden Seiten. Die jüngste Stellungnahme der Staatsanwaltschaft hat nur drei Zeilen: Die Antragsteller, also die Artemis-Betreiber, kämen nur ihrer "gewohnten Herabwürdigung der Strafverfolgungsbehörden" nach. Anwalt Irle findet die Antwort der Behörde "polemisch, unsachlich und gleichgültig", unbeirrt von allen Argumenten.
Der Anwalt der Artemis-Betreiber spricht von einer "Hexenjagd"
Nach den amtlichen Richtlinien für Strafverfahren sollen Staatsanwälte "bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit" mit Presse und Rundfunk "zusammenarbeiten". Dem Ergebnis einer Hauptverhandlung dürfe aber nicht vorgegriffen und der Anspruch des Beschuldigten auf ein faires Verfahren nicht beeinträchtigt werden. Aber nicht einmal dieses Verfahren gibt es. Es gibt gar nichts.
Rechtsanwalt Irle sagt: "Würden tatsächlich rechtlich relevante Verdachtsmomente fortbestehen, hätte die Staatsanwaltschaft ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung ihrer Anklage entweder nicht zurücknehmen dürfen oder neue Ermittlungen einleiten müssen. Beides ist nicht der Fall." Irle wirft der Staatsanwaltschaft eine Hexenjagd vor. Von den haltlosen Vorwürfen sei nichts übrig geblieben, die "vollständige, rückstandslose Unschuld der vormals Angeklagten" stehe fest, sagt Irle. "Die Staatsanwaltschaft erweist sich als schlechter Verlierer und agiert im freien Fall." Das alles offenbare, wie sehr die Behörde die Kontrolle über Objektivität, Sachlichkeit und ihre rechtsstaatliche Funktion in diesem Fall verloren habe - und "dass in einer für den Rechtsfrieden höchst relevanten Behörde offenbar Willkür und Partikularinteressen Einzug erhalten haben." Das sei ein beunruhigendes Signal für die Bürger und die Hauptstadt eines Rechtsstaats.
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Artemis-Betreiber verklagen Berliner Staatsanwaltschaft
Nach jahrelangem Streit zwischen der Staatsanwaltschaft und den Betreibern des Großbordells Artemis gehen die Geschäftsinhaber nun rechtlich gegen die Anklagebehörde vor. Vor dem Verwaltungsgericht verlangen die Geschäftsinhaber, dass die Ermittlungsbehörde ihre Behauptung zurück nimmt, es lägen nach wie vor Verdachtsmomente gegen das Unternehmen vor.
Der Streit geht zurück auf eine Razzia, die eine der größten gegen ein Berliner Unternehmen war. Im April 2016 hatten 900 Polizisten, Finanzermittler und Mitarbeiter des Zolls den Club durchsucht. Sie beschlagnahmten Geschäftsunterlagen und kontrollierten Personal und Gäste. Die beiden Geschäftsinhaber saßen anschließend vier Monate in Untersuchungshaft. Ihnen wurde Steuerhinterziehung, ausbeuterische Zuhälterei und Beihilfe zum schweren Menschenhandel vorgeworfen.
Landgericht wies Anklage zurück, Behörde hielt dennoch an Vorwürfen fest
Allerdings wies das Landgericht die Anklage im November 2018 zurück. Die Staatsanwaltschaft legte daraufhin Beschwerde dagegen ein, zog diese aber im Januar dieses Jahres zurück. Dennoch behauptete die Behörde öffentlich, dass weiterhin Verdachtsmomente bestehen.
Dagegen wehren sich nun die Betreiber. Einer ihrer Anwälte, Ben M. Irla, betonte, dass die vollständige, rückstandslose Unschuld seiner Mandanten durch das Gericht festgestellt worden sei. Das Artemis ist Berlins größtes Bordell.
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Richter werfen Justizverwaltung „Unverschämtheit“ vor
Betreiber des Bordells Artemis fordern Entschuldigung und Entschädigung für Razzia von 2016. Am Ende sprengt das Land den Vergleich.
Der Vorsitzenden Richterin platzte der Kragen. Drei Stunden mühsame Vergleichsverhandlungen zwischen der Justizverwaltung und den Betreibern des Großbordells Artemis hatte Cornelia Holldorf im Kammergericht moderiert. Nur noch um 5000 Euro, die das Land an krebskranke Kinder spenden sollte, lagen zwischen beiden Seiten. Die Anwälte der Bordellbesitzer Kenan und Hakki Simsek wollten 25.000 Euro, eine Vertreterin der Justizverwaltung hatte 20.000 angeboten. Eine Einigung schien greifbar nahe im Streit um die Spätfolgen einer Razzia von 2016 in dem Etablissement in Halensee.
Dann wollten sich die Abgesandten aus dem Haus von Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) die Ausgabe telefonisch von einem Abteilungsleiter absegnen lassen. Was nach der kurzen Pause folgte, ließ allen im Saal 449 die Münder offen stehen. Nach Rücksprache mit seinem Vorgesetzten müsse er mitteilen, dass mehr als 10.000 Euro „nicht in Betracht kommen“, ließ der Beamte das Gericht wissen.
Richterin wirft Berlins Justizverwaltung eine „Missachtung des Gerichts“ vor
„Unverschämtheit“, rief spontan ein Richter. „Das ist eine Missachtung des höchsten Berliner Zivilgerichts“, warf die Vorsitzende Holldorf der Justizverwaltung vor. Das Land sei in solchen Verfahren „nie ordnungsgemäß vertreten“, schimpfte die Juristin. Es könne nicht sein, dass ein „Njet“ zu einem mühsam ausgehandelten Vergleich von jemandem komme, der die Verhandlung gar nicht begleitet habe. Die Richterin wurde sehr grundsätzlich: Das Land weigere sich, „einen Fehler einzugestehen.“ Sie habe „jede Hoffnung verloren, dass das Land Berlin irgendein Interesse daran hat, seine Arbeit zu verbessern“.
Um den Ausbruch der Richterin zu verstehen, muss man ins Jahr 2016 zurückblicken. Hunderte von Polizisten stürmten ins Artemis an der Stadtautobahn nahe des Funkturms. Der damalige Innensenator Frank Henkel (CDU) war vor Ort. Vor der Presse fanden Staatsanwälte markige Worte. Von organisierter Kriminalität ist die Rede, von Menschenhandel und von Frauen, die im Luxuspuff wie „Sklaven auf Baumwollfeldern“ gehalten würden. Die Betreiber, der Geschäftsführer und drei Hausdamen saßen vier Monate in Untersuchungshaft.
Kein Menschenhandel: Vorwürfe gegen die Artemis-Betreiber erwiesen sich als falsch
Später erwiesen sich diese Punkte als nicht stichhaltig. Auch der Vorwurf, die Simseks hätten die im Artemis auf eigene Rechnung arbeitenden Prostituierten als Scheinselbstständige behandelt und dadurch Sozialabgaben in Millionenhöhe hinterzogen, brach zusammen. Das Landgericht wollte Ende 2018 nicht mal eine Verhandlung darüber eröffnen. Dennoch bezeichnete der Sprecher der Staatsanwaltschaft diese Entscheidung als falsch und sprach von weiteren Verdachtsmomenten.
Das war, so stellte Richterin Holldorf am Freitag klar, eindeutig amtspflichtwidrig. „Entweder man hält den Mund oder man geht ins Rechtsmittel“, sagte Holldorf. Auf eine Beschwerde hat die Staatsanwaltschaft jedoch verzichtet.
Die Bordellbetreiber sahen sich durch die drastischen Aussagen der Ermittler nach der Razzia und die weiter geschürten Zweifel an ihrer Reputation genötigt, vor Gericht zu gehen. Das Land müsse sich entschuldigen, sich von den Aussagen der Staatsanwaltschaft distanzieren und eine finanzielle Entschädigung zahlen, die die Simseks aber an eine „branchennahe Organisation“ spenden wollten. Wenn man nach Artemis googelt, sagte Simseks Anwalt Ben Irle, finde man sofort die falschen Aussagen der Staatsanwälte. Diesen Eindruck müsse das Land mit klaren Worten korrigieren.
Kammergericht hatte Höhe der Entschädigungs-Spende auf 50.000 Euro festgesetzt
Das Landgericht wies zwar die Schadenersatzklage der Artemis-Chefs im Dezember 2020 ab. Das Kammergericht als obere Instanz bewertete die Sachlage jedoch anders. Holldorf und ihre beiden Kollegen formulierten einen Vergleichsvorschlag, der eine Spende von 50.000 Euro vorsah, die nun im Falle eines Urteils womöglich von Berlin zu zahlen sein wird.
Die Kläger gingen aus eigenem Antrieb auf 30.000 Euro runter, schließlich geht es ihnen ja darum, den Ruf der Geschäftsleute aus dem Rotlicht-Milieu zu verbessern. Das Land wollte 10.000 Euro zahlen und hatte seinen Emissären im Gericht jede Flexibilität untersagt, sich in den Vergleichsverhandlungen an dieser entscheidenden Stelle zu bewegen. So platzte die Einigung. Zuvor hatte man sich mühsam auf ein „Bedauern des Landes“ für die damaligen Aussagen und deren Folgen verständigt. Eine Entschuldigung wurde formuliert, mit der Simsek zufrieden war. Als Empfänger der Spende wurde auf Vorschlag des Gerichts eine Hilfsorganisation für krebskranke Kinder festgelegt.
Justizverwaltung bleibt dabei: Staatsanwälte haben keine Amtspflichten verletzt
Der Geschäftsmann sagte danach der Morgenpost, er sei kurz davor gewesen, die zwischenzeitlich offene Differenz von 5000 Euro zwischen dem 20.000-Euro-Angebot des Landes und der 25.000-Euro-Forderung seiner Anwälte aus eigener Tasche aufzustocken. Es folgte der Rückzieher des Landes, der die Richter so in Rage brachte.
Man halte die Entscheidung des Landgerichts, wonach es keine Amtspflichtverletzung gegeben habe, weiter für zutreffend, ließ der Sprecher der Justizsenatorin wissen. Über den Vergleich habe man nur um des Rechtsfriedens Willen verhandelt. Wenn das Kammergericht das anders beurteile, werde man prüfen, vor den Bundesgerichtshof zu ziehen.
Das Gericht gibt den streitenden Parteien noch eine letzte Chance. Es formulierte einen neuen Vergleichsvorschlag. Wird dieser nicht bis Ende November angenommen, wollen die Richter kurz vor Weihnachten ein Urteil sprechen.
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Keine Einigung im Streit um Schadenersatz nach Razzia
Im Streit um Schadenersatz nach einer Razzia im Berliner Großbordell „Artemis“ hat das Kammergericht das letzte Wort. Das Land Berlin hat einem Vergleichsvorschlag nicht zugestimmt, wie Kläger und Senatsjustizverwaltung am Mittwoch übereinstimmend mitteilten. Das Gericht hatte dem Land bis zum 22. November Zeit gegeben zu überlegen, ob nach langen Verhandlungen doch noch eine Einigung möglich ist. Nachdem es keine gütliche Einigung gibt, wird die zuständige Zivilkammer nun nach Gerichtsangaben am 20. Dezember ihre Entscheidung verkünden. Zuvor hatte die „B.Z.“ berichtet.
Im Streit um Schadenersatz nach einer Razzia im Berliner Großbordell „Artemis“ hat das Kammergericht das letzte Wort. Das Land Berlin hat einem Vergleichsvorschlag nicht zugestimmt, wie Kläger und Senatsjustizverwaltung am Mittwoch übereinstimmend mitteilten. Das Gericht hatte dem Land bis zum 22. November Zeit gegeben zu überlegen, ob nach langen Verhandlungen doch noch eine Einigung möglich ist. Nachdem es keine gütliche Einigung gibt, wird die zuständige Zivilkammer nun nach Gerichtsangaben am 20. Dezember ihre Entscheidung verkünden. Zuvor hatte die „B.Z.“ berichtet.
Hintergrund: Hunderte Polizisten, Zollfahnder und Staatsanwälte hatten am 14. April 2016 das Bordell durchsucht. Mehrere Verdächtige waren damals festgenommen worden. Danach hatte die Staatsanwaltschaft unter anderem von Verbindungen zur organisierten Kriminalität gesprochen. Doch die Vorwürfe fielen in sich zusammen. Ende 2018 ließ das Berliner Landgericht die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht zu. Die zwei Betreiber des Bordells klagten daraufhin auf Schadenersatz von mindestens 200 000 Euro und verlangen eine Entschuldigung.
Das Kammergericht hatte im Berufungsverfahren in den zurückliegenden Monaten deutlich gemacht, dass seitens des Landes Fehler gemacht worden und eine Entschuldigung samt Entschädigung angebracht seien. Das Gericht legte dem Berlin eine einvernehmliche Beilegung des Streits nahe. Dazu gehörte der Vorschlag, 25 000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen - statt Schadenersatz an die Bordellbetreiber zu leisten. Anfangs hatte das Gericht noch eine Summe von 50 000 Euro genannt.
„Berlin hat die letzte Chance sausen lassen“, kommentierte Klägeranwalt Ben M. Irle die Entscheidung des Landes. Nach den bisherigen Worten des Gerichts sei davon auszugehen, dass ein Urteil zu Ungunsten des Landes ausfalle und es deutlich mehr zahlen müsse.
Aus Sicht der Justizverwaltung gab der jüngste Vergleichsvorschlag das Zwischenergebnis der Verhandlungen nicht umfassend wieder. Man sei „haushalterisch nicht in der Lage, jeden Betrag zu zahlen“, teilte eine Sprecherin mit. Sie verwies zudem auf die Entscheidung des Landgerichts in erster Instanz, das keine Amtspflichtverletzung erkannt und die Klage abgewiesen hatte. „Dieses Urteil halten wir so lange für richtig, bis eine anderslautende gerichtliche Entscheidung rechtskräftig geworden ist“, so die Sprecherin.
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Berlins Justizsenatorin verweigert Unicef-Spende und riskiert Schadenersatzzahlung
Berlins Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) verweigert eine Spende für wohltätige Zwecke und riskiert stattdessen, mehrere zehntausend Euro auf Steuerzahlerkosten an Besitzer eines Großbordells zahlen zu müssen. Mindestens 50.000 Euro, aber auch deutlich mehr könnten es werden, wenn der 9. Zivilsenat des Kammergerichts am Dienstag um 12 Uhr sein Urteil im Streit um Schadenersatz nach einer Razzia im Berliner „Artemis“ verkündet.
Die Justizverwaltung hätte das kommende Urteil verhindern können – mit einer Spende in Höhe von 25.000 Euro an das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (Unicef). Als Verwendungszweck schlug das Gericht vor: „Philippinen Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt“. Ende November, einen Tag vor Ablauf der Frist für den vom Gericht angeregten Vergleich teilten die Anwälte der Justizverwaltung aus ihrer Kanzlei am Lietzensee mit, dass sie den Vorschlag nicht annimmt.
Dabei waren Gericht und die Unternehmer der Justizverwaltung entgegengekommen, erst ging es um 50.000 Euro. Der Kläger hätte sogar einen Teil der 25.000 Euro übernommen. Die ließ noch bei der Verhandlung im November in den Gerichtssaal per Telefon übermitteln, dass mehr als 10.000 Euro nicht möglich seien.
Bei der Razzia hatten Hunderte Polizisten, Zollfahnder und Staatsanwälte im April 2016 das Bordell durchsucht. Später erklärte die Staatsanwaltschaft, das Artemis basiere auf organisierter Kriminalität, sie verglich die Betreiber mit Mafiaboss Al Capone. Dass sich die Staatsanwaltschaft Amtspflichten verletzt hat, ist für das Kammergericht klar, weil sie sich „vorverurteilend, überzogen“ und „reißerisch“ geäußert habe.
Die Betreiber, Hakki Simsek und sein Bruder Kenan, saßen mehrere Monate in Untersuchungshaft, bis die Gerichte einschritten.Die Vorwürfe fielen in sich zusammen. Ende 2018 ließ das Landgericht die Anklage nicht zu. Die Betreiber des Bordells klagten daraufhin auf Schadenersatz von mindestens 200.000 und verlangten eine Entschuldigung.
Auf Nachfrage nennt die Justizverwaltung allerlei Gründe, warum sie sich lieber zur Zahlung von Schadenersatz verklagen lassen will. Erster Grund: Der Vergleichsvorschlag des Gerichts spiegle das Zwischenergebnis der Verhandlungen nicht umfassend wider. Tatsächlich ist der einzige Unterschied, dass in der Verhandlung noch von einer Spende für krebskranke Kinder und nicht für Opfer sexualisierter Gewalt die Rede war.
Zweiter Grund: Die Justizverwaltung könne „aufgrund der bestehenden haushälterischen Verantwortung und nach der Bewertung der prozessualen Risiken keine höheren Summen“ zahlen. Und drittens sollte die Kontrolle des Staates durch Gerichte „nicht auf Vergleichsverhandlungen vorverlagert werden“, für den Rechtsfrieden sei ein Urteil besser. Die Justizverwaltung halte sich an ein Urteil der Vorinstanz. Das Landgericht hatte keine Amtspflichtverletzung erkannt und die Artemis-Klage abgewiesen. „Dieses Urteil halten wir so lange für richtig, bis eine anderslautende gerichtliche Entscheidung rechtskräftig geworden ist“, sagte die Sprecherin. Bei ausreichenden Chancen werde die Justizverwaltung „selbstverständlich“ beim Bundesgerichtshof Revision gegen das Urteil des Kammergerichts einlegen.
„Berlin hat die letzte Chance sausen lassen“, sagte Klägeranwalt Ben M. Irle. Es sei davon auszugehen, dass das Land nun einen deutlich höheren Schadenersatz an die Kläger zahlen müsse als die Spende an Unicef. Das alles offenbare „eine eklatante Fehleinschätzung“ der Lage, „das Unvermögen des Landes Berlin, evidente Fehler einzugestehen und sich zu entschuldigen“. Der Fall zeige „wie beschämend gering die Rechtsstaatlichkeit ausgerechnet in Justizverwaltung geachtet
wird“.
Hunderte Polizisten, Zollfahnder und Staatsanwälte durchsuchten am 13. April 2016 das Bordell.
Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) riskiert Zehntausende Euro Schadenersatz.
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Berlin muss Bordell-Betreibern 100.000 Euro zahlen
Eine Razzia im Berliner Großbordell „Artemis“ wurde für das Land Berlin zum Fehlschlag. Jetzt auch vor Gericht. Statt der ursprünglich in Rede stehenden 25.000 Euro muss das Land Berlin den Betreibern des Großbordells „Artemis“ nun 100.000 Euro Entschädigung zahlen. Das hat das Berliner Kammergericht am Dienstag entschieden. Die Brüder Kenan und Hakki Simsek hatten geklagt, weil sie nach einer Razzia in ihrem Etablissement im April 2016 von der Staatsanwaltschaft in die Nähe der organisierten Kriminalität gerückt wurden.
Die Klatsche, die das Haus der Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) nun einfuhr, scheint ein Stück weit selbst verursacht. Denn am 11. November schien eine gütliche Einigung zwischen beiden Seiten nach dreistündiger Verhandlung noch zum Greifen nah. Die Anwälte der Bordellbesitzer Kenan und Hakki Simsek wollten 25.000 Euro, eine Vertreterin der Verwaltung bot 20.000 Euro an. Für die Differenz von 5000 Euro war zeitweise ein gemeinnütziger Zweck im Gespräch.
Die Abgesandte aus dem Haus von Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) hatte in der Sache allerdings offensichtlich keine Entscheidungsbefugnis. Nachdem sie telefonisch mit einem Abteilungsleiter Rücksprache hielt, teilte sie mit, dass mehr als 10.000 Euro „nicht in Betracht kommen“.
Gericht warf Justizverwaltung „Missachtung“ vor
Das pauschale „Nein“ durch eine Person, die nicht an den Verhandlungen beteiligt war, sorgte beim Gericht für großen Unmut. Auch dass das Land in solchen Verfahren „nie ordnungsgemäß vertreten“ gewesen sei, stieß der Vorsitzenden Richterin Cornelia Holldorf auf, und sie wertete das Verhalten der Justizverwaltung als „Missachtung des höchsten Berliner Zivilgerichts“.
Im April 2016 waren 900 Beamte der Berliner Polizei und des Zolls in dem Großbordell unweit des Autobahndreiecks Funkturm angerückt. Der Verdacht laute auf Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit, hieß es damals. Der Betreiber, der Geschäftsführer und vier dort arbeitende Frauen wurden festgenommen und saßen die vier folgenden Monate in Untersuchungshaft.
Auf einer Pressekonferenz sprach der zuständige Staatsanwalt am Tag nach der Razzia von Gewalt und Menschenhandel und davon, dass die Frauen im Artemis wie „Sklaven auf Baumwollfeldern“ gehalten würden. Der Betrieb des Bordells basiere auf organisierter Kriminalität. Beweise dafür fanden die Ermittler jedoch offensichtlich – keine.
Zu den 100.000 Euro kommen knapp 11.000 Euro Zinsen
Tatsächlich brach der Vorwurf, die Prostituierten würden als Scheinselbstständige behandelt und der Staat so um Sozialabgaben in Millionenhöhe geprellt, zusammen. Ende 2018 lehnte das Berliner Landgericht die Anklage gegen die Simseks ab, Anfang 2019 wurde das Verfahren endgültig eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft rückte von ihrer Einschätzung allerdings nicht ab, was das Kammergericht als „amtspflichtwidrig“ und die Aussagen überdies als „vorverurteilend, überzogen und reißerisch“ wertete. Die Entschädigung von 100.000 Euro plus Zinsen in Höhe von knapp 11.000 Euro sei für die Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Bordellbetreiber „angemessen und ausreichend“.
„Die Vertreter des Landes Berlin haben die rechtliche Situation in diesem Verfahren von Beginn an eklatant falsch eingeschätzt“, sagte der Anwalt der Kläger, Ben M. Irle. Das Land Berlin habe die Chance verpasst, im Rahmen eines Vergleichs „die offensichtlichen und schweren Fehler der Staatsanwaltschaft einzugestehen“. Seine Mandanten erklärten, sie wollten das ihnen zugesprochene Geld spenden zur Behandlung von an Krebs erkrankten Kindern in Berlin. „Uns ging es nie um Geld, sondern immer um unser Recht.“
Sobald das schriftliche Urteil vorliege, werde man prüfen, ob Rechtsmittel dagegen beim Bundesgerichtshof eingelegt werden, sagte ein Sprecher der Justizverwaltung. Solange halte man das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts aus dem April 2020, „das eine Amtspflichtverletzung verneint und die Klage abgewiesen hat, für zutreffend“.
Verwaltung will prüfen, ob Staatsanwalt selbst für Schaden aufkommen muss
Sollte das Land tatsächlich zahlen müssen, würde man Rückgriffsansprüche gemäß Paragraf 48 Beamtenstatusgesetz „sorgfältig prüfen“, so der Justizsprecher weiter. Das könnte bedeuten, dass der Staatsanwalt selbst für den Schaden aufkommen muss.
Weshalb Berlin einem Bordell 100.000 Euro zahlen muss
Die Berliner Staatsanwaltschaft führte 2016 eine Razzia im Bordell "Artemis" durch und berichtete darüber in "reißerischer" Weise auf einer Pressekonferenz. Das Bordell verklagte das Land nun erfolgreich auf Zahlung von 100.000 Euro.
Im April 2016 rückte die Staatsanwaltschaft mit Hunderten Polizisten, Zollfahndern und Staatsanwälten an, um in dem Berliner Bordell "Artemis" eine Razzia durchzuführen. Mehrere Verdächtige werden festgenommen. Über die Durchsuchung berichtete der damals Leitende Oberstaatsanwalt (LOStA) ausführlich bei einer Pressekonferenz.
Letztlich stellten sich die Vorwürfe gegen die Bordellbetreiber als unbegründet und der hinreichende Tatverdacht als nicht vorhanden heraus. Das Berliner Landgericht (LG) ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht zu. Es kam also weder zu einem Hauptverfahren, geschweige denn zu einer Verhandlung gegen die Betreiber des Etablissements.
Wegen der umfassenden Berichterstattung, die nach Ansicht der Bordellbetreiber vorverurteilend gewesen sei, klagten sie zunächst ohne Erfolg vor dem LG Berlin, dann allerdings erfolgreich vor dem Kammergericht (KG) in Berlin auf Schadensersatz von mindestens 200.000 Euro. Dazu verlangten sie eine Entschuldigung, weil sie zu Unrecht angeprangert worden seien. Der 9. Zivilsenat des KG sprach auch schließlich den beiden Betreibern im Berufungsprozess jeweils 50.000 Euro nebst Zinsen zu (Urt. v. 20.12.2022, Az. 9 U 21/21). Die Äußerungen der Staatsanwaltschaft bei der Pressekonferenz im April 2016 seien zum Teil unzutreffend und vorverurteilend gewesen, urteilte das Gericht. Es läge insoweit eine Amtspflichtverletzung vor.
Berlin hätte mit Vergleich 75.000 Euro gespart
Zu einem vom Zivilsenat angestrebten Vergleich in Form einer Entschuldigung und Entschädigung kam es nicht. Das Gericht schlug dem Land Berlin vor, 25.000 Euro am eine gemeinnützige Organisation zu zahlen, statt Schadensersatz an die Bordelbetreiber zu leisten. Die Betreiber boten an, auf eigene Leistungen zu verzichten, diese vielmehr an gemeinnützige Organisationen zum Schutz von Prostituierten oder der Unterstützung krebskranker Kinder zuleiten zu wollen. Ob das Land diesen Vergleich nicht besser angenommen hätte? Mit dem Urteil kam es schließlich noch dicker.
"Die Vertreter des Landes Berlin haben die rechtliche Situation in diesem Verfahren von Beginn an eklatant falsch eingeschätzt", meinte auch der Anwalt der Kläger, Ben M. Irle. Das Land Berlin habe die Chance verpasst, im Rahmen eines Vergleichs "die offensichtlichen und schweren Fehler der Staatsanwaltschaft einzugestehen".
Von der Justizverwaltung hieß es hingegen: "Wir halten das Urteil des Landgerichts Berlin in erster Instanz weiterhin für zutreffend." Im Rahmen der Verhandlung seien lediglich Vergleichsverhandlungen "um des Rechtsfriedens willen geführt worden". Berlin könne nicht jeden Geldbetrag anerkennen, da es an haushälterische Grundsätze gebunden sei.
Äußerungen der Staatsanwaltschaft als Amtspflichtverletzung
Die Mitteilungen der Staatsanwaltschaft seien teilweise "schuldhaft amtswidrig" und überzogen, sogar reißerisch formuliert gewesen, begründete die Vorsitzende Richterin Cornelia Holldorf in den nun vorliegenden Urteilsgründen. Wegen der durch die Staatsanwaltschaft begangenen Amtspflichtverletzung (§ 839 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit Artikel 34 Satz 1 Grundgesetz (GG)) sei ein Schmerzensgeld i.H.v. 50.000 Euro pro Betreiber angemessen. Insbesondere die durch die Staatsanwaltschaft ins Spiel gebrachten "Verbindungen zur organisierten Kriminalität" hätten sich nicht bestätigt. Zu solchen Verbindungen wäre auch gar nicht ermittelt worden, so das KG.
Die Staatsanwaltschaft hingegen war der Auffassung, die Bordellbetreiber könnten als "vorbestrafte Bordellbesitzer mit Beziehungen in das Rockermilieu" gar keinen Reputationsverlust erleiden. Das sah das Gericht jedoch anders und sprach den Betreibern einen Anspruch auf Leistung von Geldentschädigung für immaterielle Schäden zu. Nach Ansicht des Gerichts sei das Persönlichkeitsrecht der Betreiber durch die Äußerungen der Staatsanwaltschaft in erheblicher Weise verletzt worden.
Vorsicht bei Äußerungen im Ermittlungsverfahren
Bei Presseäußerungen habe die Staatsanwaltschaft stets die erforderliche Abwägung zwischen Informationsrecht der Presse und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Betroffenen abzuwägen, heißt es in den Urteilsgründen. Entscheidend sei dabei nicht der reine Wortlaut der Äußerungen, sondern der Eindruck, den die Auskunft hervorruft. Besondere Vorsicht müsse für Ermittlungsverfahren gelten, da Informationen in einem Stadium erteilt würden, in denen noch kein Ergebnis vorliege.
Die Staatsanwaltschaft muss nach Ansicht des KG bei öffentlichen Äußerungen auch darauf achten, welchen Eindruck juristische Laien von den Betroffenen erhalten. Grundsätzliche Richtlinien für die Berliner Justiz sind in Nr. 23 der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) festgelegt. In der Nr. 23 Abs. 1 S. 4 RiStBV steht beispielsweise, dass eine unnötige Bloßstellung der betroffenen Person zu vermeiden ist. Diesen Anforderungen wurde der Leitende Oberstaatsanwalt nicht gerecht. Seine Äußerungen waren nach der Bewertung des KG zum Teil nicht zutreffend, zum Teil unpräzise, im Gesamteindruck vorverurteilend und in unzulässiger Weise reißerisch formuliert.
Angesichts der Schwere der erhobenen Vorwürfe, hätte die Staatsanwaltschaft einen besonders hohen Sorgfaltsmaßstab anlegen und den Wahrheitsgehalt überprüfen müssen. Seine Äußerungen "[…] das System der Prostitution in gewalttätigen […] Umfeld bestätigen und unterstützen […]" und "[…] sind Prostituierte ausgebeutet worden, ist Gewalt ausgeübt worden […]", seien absolut unzulässig. Wenn eine mit einer so erheblichen Ehrenkränkung verbundene Behauptung auf einer derart dürftigen Tatsachen- und Ermittlungsgrundlage beruhe, gebiete eine an den verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgütern ausgerichtete Abwägung der Interessen, die betroffene Person, hier die Kläger, nicht "an den Pranger zu stellen".
Unpräzise Wortwahl des LOStA
Den Ursprung für die amtspflichtwidrigen Äußerungen sah das Gericht in der unpräzisen Wortwahl des Leitenden Oberstaatsanwalts bei einer solchen Pressekonferenz. "Er hat sich bewusst für reißerische Begrifflichkeiten entschieden, für die klar umrissene Definitionen nicht vorhanden sind und welche in der Fantasie des interessierten Zuhörers Welten weiter Assoziationen öffnen mussten", so das KG.
Dabei darf die Berichterstattung in diesem Verfahrensstadium wegen der geltenden Unschuldsvermutung (Artikel 20 Abs. 3 GG, Artikel 28 Absatz 1 i.V.m. Artikel 6 EMRK) in keiner Weise vorverurteilend wirken. Diesen rechtsstaatlichen Grundsatz habe der LOStA verletzt, indem er es so darstellte als seien die Ermittlungen bereits abgeschlossen, dabei waren die gewonnenen Erkenntnisse zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht ausgewertet.
Unzulässiger Vergleich mit "Al Capone"
Gänzlich unzulässig sei der suggestiv in den Raum gestellte Vergleich mit "Al Capone" gewesen, von dem jeder historisch bewanderte und cineastisch erfahrene Zuhörer eine geradezu bildliche Vorstellung von massivsten Straftaten unter Einsatz von Gewalt und systematischen Morden assoziieren musste, so das KG. Der Vergleich mit Al Capone stelle in diesem Sinne eine Effekthascherei dar, welcher sich eine Strafverfolgungsbehörde zu enthalten habe.
Das LG hatte eine Amtspflichtwidrigkeit durch den Vergleich mit "Al Capone" noch verneint, weil die Berichterstattung den Bezug allenfalls als "Aufmacher" benutzt habe. Diese Einschätzung sei unrichtig, urteilte das KG. Im Übrigen sei es dem Leiter einer Staatsanwaltschaft versagt, der Presse reißerische "Aufmacher" zu liefern.
Unschuldsvermutung gilt auch für Bordellbetreiber
Abschließend führte das KG zutreffend aus, dass es für die Presseberichterstattung nicht darauf ankomme, ob die Bordellbetreiber keinen "guten Ruf" hätten oder vorbestraft seien. Ihnen stünden, wie jedem anderen Menschen auch, die Rechte aus Art. 1 und Art. 2 GG zu. Es zeuge von einem unzureichenden und seinerseits verfassungswidrigen Rechtsverständnis, vorbestraften Menschen oder Menschen, die ihren Lebensunterhalt mit dem Betrieb bordellartiger Betriebe verdienen, einen guten Ruf oder eine Ehre generell abzusprechen, so das KG.
Einer der Betreiber beschrieb, wie er und sein Bruder in ihrem persönlichen Umfeld bei Freunden und auch engen Familienmitgliedern als Gewaltverbrecher und Zuhälter angesehen worden seien. Freunde hätten sich abgewendet. Auf Grund der Vorverurteilung habe man ihnen keinen Glauben mehr geschenkt.
Das Urteil des KG kratzt erheblich an der Fassade der "objektivsten Behörde der Welt" und verdeutlicht, welche Vorsicht Pressesprecherinnen und Pressesprecher bei öffentlichen Äußerungen an den Tag legen sollten.
Im Dezember hieß es noch, dass geprüft werde, ob gegen das Urteil des Kammergerichts Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt werden sollen. Die Revision wurde durch das KG nicht zugelassen, sodass zunächst eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingereicht werden müsste.
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Razzia im Bordell: Berlin will keine Entschädigung zahlen
Das Land Berlin will nach einer Razzia im Großbordell „Artemis“ trotz eines Urteils keinen Schadenersatz an die Betreiber zahlen.
Das Land Berlin will nach einer Razzia im Großbordell „Artemis“ keinen Schadenersatz an die Betreiber zahlen. Wie angekündigt geht die Senatsjustizverwaltung gegen ein Urteil des Berliner Kammergerichts vor, wie ein Sprecher am Montag auf Anfrage mitteilte. Auch nach Prüfung des schriftlichen Urteils halte das Ressort die Entscheidung des Landgerichts Berlin in erster Instanz für zutreffend und habe Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Damit sich die Karlsruher Richter mit dem Fall befassen, müssen rechtliche Hürden überwunden werden. Denn das Kammergericht hatte zunächst keine Revision gegen sein Urteil zugelassen.
Anders als die Richter in der ersten Instanz war das Kammergericht im Berufungsprozess von einer Amtspflichtverletzung ausgegangen und hatte das Land zur Zahlung von Schadenersatz von mehr als 100.000 Euro verurteilt. Zuvor war ein Vergleich geplatzt.
Landgericht hatte Klage der Bordell-Betreiber zunächst abgelehnt
Hintergrund sind Äußerungen der Staatsanwaltschaft bei einer Pressekonferenz im April 2016. Die Behörde hatte unter anderem von Verbindungen zur organisierten Kriminalität gesprochen. Die Vorwürfe waren jedoch in sich zusammengefallen. Ende 2018 hatte das Berliner Landgericht die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht zugelassen.
Die Betreiber des Bordells verlangten danach mindestens 200.000 Euro Schadenersatz. Sie seien zu Unrecht öffentlich angeprangert worden und hätten materielle Schäden erlitten. Das Landgericht Berlin hatte im Januar 2021 keine Amtspflichtverletzung erkannt und die Klage abgewiesen. Dagegen wehrten sich die Betreiber erfolgreich.
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Die Betreiber des Artemis erhalten zudem 250.000 Euro Entschädigung. Warum das Land Berlin nun deutlich mehr zahlen muss als noch 2022.
Knapp sieben Jahre nach der folgenschweren Razzia des Landes Berlin im Großbordell Artemis in Halensee erhalten die Betreiber des Freudenhauses von der Senatsjustizverwaltung nun doch noch eine Entschädigung sowie Schadenersatz in Höhe von insgesamt 250.000 Euro. Darauf haben sich die Justizverwaltung und die Betreiber nach jahrelangen zähen Verhandlungen bereits am Dienstag vor dem Kammergericht in einem Vergleich einigen können.
Zusätzlich dazu bekommen die Unternehmer auch das, was sie in den vergangenen Jahren besonders vehement gefordert haben: eine offizielle Entschuldigung für die unrechtmäßige Untersuchungshaft, die Anklage und für verunglimpfende Äußerungen der Staatsanwaltschaft sowie eine Richtigstellung. Entschuldigung und Richtigstellung kommen nun zwar nicht von den damaligen Amtsträgern, die maßgeblich für die Durchsuchungen verantwortlich waren, sondern von der unbeteiligten amtierenden Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos, für CDU). Doch dürfte das die Bordellbesitzer Kenan und Hakki Simsek nach all der Zeit kaum stören.
„Das Land Berlin entschuldigt sich für die Untersuchungshaft und die erheblichen Nachteile, die die damals Beschuldigten durch die Durchsuchung, die Untersuchungshaft, die Anklageerhebung und die Äußerungen der Staatsanwaltschaft erlitten haben“, heißt es nun von der Verwaltung.
Ende 2022 ließ Berlin einen Deal über nur 25.000 Euro platzen
Vor dem Einlenken der Justizverwaltung hatte die Behörde unter der damaligen Senatorin Lena Kreck (Linke) im vergangenen Jahr eine ähnliche Einigung zwischen den Simseks und dem Land Berlin über lediglich 25.000 Euro platzen lassen und stattdessen maximal 10.000 Euro ohne Entschuldigung angeboten. Die Vorsitzenden Richterin am Kammergericht Cornelia Holldorf sagte dementsprechend erst im November, sie habe das Gefühl, dass das Land sich weigere, einen Fehler einzugestehen. Eine Entscheidung, die Berlins Steuerzahler nun teuer zu stehen kommt.
Zur Erinnerung: Hunderte von Polizisten waren 2016 ins Artemis nahe dem Funkturm gestürmt. Vor der Presse fanden Staatsanwälte rasch markige Worte. Von Organisierter Kriminalität war die Rede, von Menschenhandel und von Frauen, die im Luxuspuff wie „Sklaven auf Baumwollfeldern“ gehalten würden. Die Betreiber, der Geschäftsführer und drei Hausdamen saßen vier Monate in Untersuchungshaft.
Später erwiesen sich diese Punkte als nicht stichhaltig. Auch der Vorwurf, die Simseks hätten die im Artemis auf eigene Rechnung arbeitenden Prostituierten als Scheinselbstständige behandelt und dadurch Sozialabgaben in Millionenhöhe hinterzogen, brach zusammen. Die Staatsanwaltschaft hatte die Betreiber dabei sogar mit dem Mafiaboss Al Capone verglichen.
Haftbefehl ist nicht mehr auffindbar
Die Bordellbetreiber sahen sich durch die drastischen Aussagen der Ermittler nach der Razzia und die weiter geschürten Zweifel an ihrer Reputation bald genötigt, selbst vor Gericht zu gehen. Das Land müsse sich entschuldigen, sich von den Aussagen der Staatsanwaltschaft distanzieren und eine finanzielle Entschädigung zahlen, die die Simseks dann an krebskranke Kinder spenden wollten, forderten ihre Anwälte.
Nun also der Durchbruch im lange festgefahrenen Streit. Berlin und die Simseks einigten sich nunmehr in einem Vergleich auf die Summe von 250.000 Euro. Aus einem früheren Verfahren hätten den Bordellbetreibern 100.000 Euro zugestanden, die ihnen wegen den despektierlichen Äußerungen der Staatsanwaltschaft zugesprochen worden waren, sowie 200.000 Euro Entschädigung aufgrund der erduldeten Untersuchungshaft ohne gültigen Haftbefehl. Dieser ist laut Senatsjustizverwaltung nicht mehr auffindbar.
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Berlin (dpa/bb). Hunderte Polizisten, Zollfahnder und Staatsanwälte sind 2016 an der Razzia in einem Bordell beteiligt. Verdächtige werden festgenommen. Doch zum Prozess kommt es nie. Nun folgt eine Entschuldigung.
Sieben Jahre nach einer Razzia im Großbordell „Artemis“ hat sich Berlin bei den Betreibern entschuldigt und zahlt 250.000 Euro Entschädigung. „Das Land Berlin entschuldigt sich für die Untersuchungshaft und die erheblichen Nachteile, die die damals Beschuldigten durch die Durchsuchung, die Untersuchungshaft, die Anklageerhebung und die Äußerungen der Staatsanwaltschaft erlitten haben“, heißt es in einer Mitteilung der Senatsjustizverwaltung vom Freitag. Vor dem Kammergericht sei ein Vergleich geschlossen worden, mit dem der komplette Rechtsstreit abgeschlossen sei. Zunächst hatte die „B.Z.“ berichtet.
Hintergrund: Hunderte Polizisten, Zollfahnder und Staatsanwälte hatten am 14. April 2016 das Bordell durchsucht. Mehrere Verdächtige waren damals festgenommen worden. Danach hatte die Staatsanwaltschaft unter anderem von Verbindungen zur organisierten Kriminalität gesprochen. Doch die Vorwürfe fielen in sich zusammen. Ende 2018 ließ das Berliner Landgericht die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht zu.
Die zwei Betreiber des Bordells zogen daraufhin vor Gericht - mit Erfolg. Das Kammergericht Berlin verurteilte das Land im vergangenen Dezember zur Zahlung von 100.000 Euro Schadenersatz. Dabei ging es um Äußerungen der Staatsanwaltschaft bei einer Pressekonferenz im April 2016, die zum Teil „schuldhaft amtspflichtwidrig“ und vorverurteilend, überzogen und reißerisch formuliert gewesen seien, begründete das Gericht. Zuvor war ein Vergleich geplatzt.
Unter Leitung von Linke-Senatorin Lena Kreck sollte das Urteil jedoch angefochten werden. Die Justizverwaltung verwies auf die Entscheidung des Landgerichts Berlin in erster Instanz, das keine Amtspflichtverletzung erkannt und die Klage abgewiesen hatte. Parallel dazu lief ein weiterer Prozess: Die Bordellbetreiber klagten auf Entschädigung für die Zeit in der Untersuchungshaft.
Dem Land Berlin drohte laut „Tagesspiegel“ eine neue Niederlage vor dem Kammergericht. Die Justizverwaltung lenkte ein und es kam am vergangenen Dienstag zu einem Vergleich. „Der Vorgang ist damit insgesamt abgeschlossen“, teilte ein Sprecher mit.
Die Anwälte der Betreiber sprachen von einem Paradigmenwechsel nach dem Wechsel an der Spitze des Justizressort, das nun von Felor Badenberg (parteilos) geführt wird. „Sieben Jahre nach diesem beispiellosen Rechtsbruch zeigt das Land Berlin endlich die Bereitschaft, sich unmissverständlich von den schweren Amtspflichtverletzungen zu distanzieren“, erklärte Rechtsanwältin Margarete Gräfin von Galen. Ihr Kollege Silvin Bruns bezeichnete es als anerkennenswert, dass sich „nach dem Regierungswechsel die neue Hausleitung den Tatsachen gestellt“ habe.
Die Betreiber wollen die ihnen zugesprochene Entschädigung von insgesamt mehr als 100.000 Euro für karitative Zwecke spenden, wie ein Sprecher mitteilte. Zudem sollten die Mitarbeiterinnen als Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft Geld erhalten.
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Presseerklärung der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz zum Ausgang des Artemis-Verfahrens
Das Land Berlin bedauert die von den Betreibern und vier Mitarbeiterinnen des Artemis im Jahr 2016 erlittene Untersuchungshaft sowie die Äußerungen von damaligen Vertretern der Staatsanwaltschaft Berlin am 14. April 2016, mit denen schwerste Vorwürfe der Steuerhinterziehung und Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen erhoben wurden, obwohl die Geschäftsführer der Artemis GmbH ihren steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen immer vollumfänglich nachgekommen waren. Tatsächlich ist durch Beschlüsse des Kammergerichts und des Landgerichts Berlin festgestellt worden, dass kein Tatverdacht bestand. Das Land Berlin entschuldigt sich für die Untersuchungshaft und die erheblichen Nachteile, die die damals Beschuldigten durch die Durchsuchung, die Untersuchungshaft, die Anklageerhebung und die Äußerungen der Staatsanwaltschaft erlitten haben.“
Hintergrund:
Die Betreiber des FKK und Sauna Clubs Artemis haben das Land Berlin in zwei medial stark beachteten Zivilverfahren wegen strafprozessualer Maßnahmen und Äußerungen auf einer Pressekonferenz im Jahr 2016 auf Schadensersatz in Höhe von insgesamt rund 1,5 Mio € in Anspruch genommen. Nachdem in dem ersten Verfahren wegen der Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft eine Verurteilung zur Zahlung von zwei Beträgen zu je 50.000 € erfolgt ist und in dem anschließenden Verfahren erheblich höhere Beträge wegen einzelner strafprozessualer Maßnahmen geltend gemacht wurden, ist nunmehr vor dem Kammergericht am 6. Juni 2023 ein Vergleich über beide Verfahren geschlossen worden, der die Zahlung eines Gesamtbetrags durch das Land Berlin in Höhe von 250.000,00 € (unter Einschluss der genannten 2 × 50.000 €) und die Abgabe vorstehend genannter Erklärung umfasste. Der Vorgang ist damit insgesamt abgeschlossen.
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Bordell spendet 350.000 Euro für kranke Kinder in der Charité
Das übereifrige und per Gerichtsurteil bestätigte unverhältnismäßige Vorgehen der Berliner Staatsanwaltschaft hat nun doch ein Gutes: Die beiden Betreiber des Bordells „Artemis“ spenden ihre Entschädigung in Höhe von 200.000 Euro für Kinder in der Charité.
Und sie legen aus eigener Tasche noch einmal 150.000 Euro obendrauf. Das erfuhr die B.Z. aus Mediziner-Kreisen.
Hintergrund: 800 Polizisten und Ermittler mussten im Sommer 2016 eine Großrazzia in dem Bordell durchführen. Oberstaatsanwalt Sjors Kamstra hatte anschließend in einer Pressekonferenz von Frauen gesprochen, die wie Sklaven auf Baumwollfeldern gehalten worden wären. Es ging um angebliche Steuerhinterziehung und nicht geleistete Sozialabgaben.
Sogar SEK und GSG9 kamen zum Einsatz. Doch nichts von den Vorwürfen war gerichtsverwertbar, das Kammergericht Berlin entschied 2023, dass den Brüdern Entschädigung und Schadenersatz in Höhe von insgesamt 250.000 Euro für die unrechtmäßige Untersuchungshaft, die Anklage und für verunglimpfende Äußerungen der Staatsanwaltschaft Berlin zustehen. Zugleich wurde das Land Berlin verpflichtet, sich zu entschuldigen.
50.000 Euro gaben die Brüder Hakki und Kenan Simsek für Mitarbeiterinnen aus, die in der U-Haft saßen. Den Rest – 200.000 Euro – spenden sie nun der Charité.
Denn der Anmeldebereich im Foyer der Kinderklinik wird täglich von bis zu 250 Kindern und deren Eltern aufgesucht, ist stark ausgelastet. Zudem: keine Barrierefreiheit, keine kindergerechte Einrichtung.
„Wir freuen uns sehr über diese Unterstützung, da wir nun endlich den Aufnahmebereich in unserer Kinderklinik kindgerecht gestalten können, sagt ein Charité-Sprecher zur B.Z. „Damit schaffen wir einen Mehrwert für unsere kleinen Patientinnen und Patienten.“
Hakki Simsek auf Anfrage zur B.Z.: „Wir wollten die 200.000 Euro ohnehin spenden, schließlich sind wir selbst Väter. Als wir hörten, dass der Umbau bereits geplant ist, aber 350.000 Euro nötig sind, haben wir den Rest privat finanziert.“
Die Arbeiten sollen bald beginnen und im Herbst abgeschlossen sein.
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Um elf Uhr hat Sila angefangen, sich für die Arbeit zurechtzumachen, und jetzt, um 17 Uhr, erklärt sie, dass sie bereit sei für den ersten Freier. Die Deutschtürkin, lange dunkle Haare, feingezeichnetes Gesicht und perfekte Figur, sitzt im Büro des Berliner Bordells "Artemis". Neben ihr haben Loira und Dsera Platz genommen. Die Frauen haben sich in Badetücher gewickelt. Darunter tragen sie ihre Arbeitskleidung. Bei Sila ist es ein mit Strass verzierter Stringtanga, sonst nichts. Sie ist sorgfältig geschminkt, das Haar fällt weich, sie trägt Highheels und roten Nagellack. Um sich so zurechtzumachen, braucht eine Frau, großzügig gerechnet, 75 Minuten.
Was also hat sie zwischen 11 und 17 Uhr gemacht?
"Ich habe mit den anderen Frauen gequatscht, telefoniert, gegessen und was mit den Haaren ausprobiert", sagt Sila. Für die Chefs des Bordells ist das kein Problem? Sila schüttelt den Kopf. "Nur ich mache ja Verlust."
Die Frauen sprechen selbstbewusst. Sie habe den Beruf selbst gewählt, sagt Sila, die in Wirklichkeit anders heißt. Sila, Loira und Dsera halten ihre Tätigkeit vor Freunden und Familie geheim und ihre echten Namen vor Kolleginnen und Freiern. Pseudonyme sind wichtig in der Welt der Prostitution. Sie schützen das Ich. Sie schaffen auch Atmosphäre, so wie der Strass auf Silas String. Sila, aus dem Türkischen übersetzt, heißt "Vereinigung" und "Heimat". Silas Heimat ist Stuttgart. Jeden Monat arbeitet sie zehn Tage in Berlin. Sie schläft dann im "Artemis", die Frauen können hier Zweibettzimmer für 30 Euro mieten. Auch Loira aus Hamburg macht das so. Die Frauen nehmen den Weg auf sich, um anonym zu bleiben, und weil sie finden, das "Artemis" biete Prostituierten die besten Bedingungen.
Sex gegen Geld. Jeder hat dazu Bilder im Kopf. Meistens aus Filmen und Büchern. Bordelle, das sind schmierige Orte des Patriarchats, der Frauenfeindlichkeit, der Ausbeutung. Hakki Simsek, der Betreiber des "Artemis", kennt die Vorbehalte. "Kommen Sie unangemeldet", hat er gesagt, "gehen Sie direkt auf die Frauen zu und bitten Sie um ein Gespräch!" Und da sitzen wir nun, die Situation ist bizarr. Die Frauen erzählen pragmatisch von ihrer Arbeit. Sie wirken nicht, als sprächen sie unter Zwang. Es werde so viel geschrieben, sagt Dsera, "aber wir Frauen kommen fast nie zu Wort. Und wenn doch, dann zieht man unsere Aussagen in Zweifel, als wären wir unmündige Kinder."
Es stimmt: Man hat sich daran gewöhnt, die Aussagen von Sexarbeiterinnen vorschnell zu werten. Sagt eine Prostituierte, sie möge ihren Beruf, denkt man: Sie redet es sich schön - das ist ihre Überlebensstrategie. Es ist wie eine Schere im Kopf - und selbst hier, im Gespräch mit diesen Frauen, für die Sex gegen Geld Alltag ist, will diese Schere das Gesagte und Gesehene so zurechtschneiden, dass es ins bewährte Schema passt. Sicher, die Grenze zwischen Freiwilligkeit und Zwang, etwa ökonomischem, ist nicht immer klar zu ziehen. Doch wer Sexarbeiterinnen das Recht auf ihre Berufswahl abspricht oder positive Aussagen zu ihrem Beruf grundsätzlich in Zweifel zieht, macht sie auch nur zu Objekten. Als bloße Objekte werden sie auch von Ausbeutern gesehen.
Die Regeln in Berlins größtem Bordell sind klar. Die Prostituierten führen Umsatz- und Einkommensteuer ab, ansonsten wandert ihr Verdienst in ihre Tasche. Die Betreiber verdienen nur am Eintrittspreis. Die Frauen zahlen 80 Euro für die Tageskarte. Das Gleiche bezahlen die Freier.
Die Frauen sagen, sie fühlen sich sicher im "Artemis". Drückt man in den Zimmern den Notfallknopf, stehen sofort Security-Jungs in der Tür. Es gibt ein Putzteam, das nach jedem Freier saubermacht. Und Handtücher bekommen die Frauen, so viele sie wollen.
Das ist in deutschen Bordellen nicht selbstverständlich. Oftmals sind es nur ein oder zwei pro Arbeitstag. Manche Bordelle haben eine Toilette für sechzig Frauen, schreiben Küssen vor oder eine Mindestverbleibzeit beim Freier. "All das gibt es hier nicht", sagt Sila.
Die Preise für ihre sexuellen Dienstleistungen haben die Frauen selbst festgelegt: Einmal Oralverkehr mit Pariser und Verkehr mit Pariser kosten 60 Euro. So wurde es in einer der Hausversammlungen entschieden, die regelmäßig im Bordell stattfinden. Wie bei einer WG-Versammlung: Es geht um in den Teppich getretene Kaugummis, um Haarnester im Duschabfluss. Aber sehr oft geht es in diesen Wochen auch um das im Juli 2016 beschlossene Prostitutionsschutzgesetz.
Das verlangt, dass Prostituierte sich als Sexarbeiterinnen bei den Behörden anmelden und über Steuerpflicht, Krankenversicherung und Gesundheitsfragen beraten lassen. Die Frauen bekommen eine Bescheinigung mit Bild und Name, den sogenannten Hurenpass. Vor mehr als einem halben Jahr ist das Gesetz in Kraft getreten, doch noch immer haben Berlin und andere Bundesländer nicht die Voraussetzungen für die Umsetzung geschaffen. Die Prostituierten haben das Gefühl, man lasse sie im Stich. Das Gesetz werde Prostituierte besser schützen und ihr Selbstbewusstsein stärken, hatten dessen Befürworter behauptet. In Wirklichkeit sorgt es vor allem für Verunsicherung.
"Alle fragen sich: Sind meine Daten noch sicher? Riskiere ich das Sorgerecht für mein Kind? Was passiert, wenn das Amt Post zu mir nach Hause schickt und mein Bruder oder meine Mutter sie öffnet? Was ist, wenn Bescheinigungen in die falschen Hände geraten? Wir Frauen werden so doch nur erpressbar", sagt Sila.
Sie findet, der Staat wird seinem Anspruch, im Interesse der Prostituierten zu handeln, nicht gerecht.
Die Frauen haben das schon einmal erlebt. Am Abend des 13. Aprils 2016 stürmten 531 Polizisten, Zollbeamte und Staatsanwälte ins "Artemis", um, wie es hieß, die Frauen vor Gewalt und Ausbeutung zu schützen. Mehr als vierzig Überprüfungen hatte es seit 2006 dort gegeben, mehr als tausend Frauen wurden kontrolliert. Nie war eine Prostituierte darunter, die gerettet werden musste oder wollte. Immer hieß es "ohne Beanstandung", zuletzt drei Wochen vor der Razzia. Plötzlich muss den Behörden jedoch alles, was bisher für das "Artemis" sprach, besorgniserregend vorgekommen sein.
Wie Retter benahmen die Beamten sich allerdings nicht. Die Sexarbeiterinnen erzählen, sie hätten sich nicht bedecken dürfen. Sie waren stundenlang splitternackt, umringt von Polizisten, durften nicht telefonieren, nicht rauchen, lange nicht aufs Klo, sagen sie. Eine Frau konnte dem Babysitter nicht sagen, dass es später wird. Polizisten rissen Zoten, die Frauen erkannten unter ihnen Kunden wieder. "Du kannst heute Nacht bei mir schlafen", sagte einer.
Irgendwann durften Sila, Loira, Dsera und die anderen sich anziehen. Sie wurden über den Parkplatz zu den Polizeifahrzeugen geführt, die etwa 100 Meter entfernt am Rand der Stadtautobahn geparkt waren. Es gab keinen Sichtschutz, aber mehrere Kamerateams. Sie filmten die Frauen. "Es war fast mittelalterlich, als würde man die Huren durch die Straße treiben", sagt Dsera.
Noch in derselben Nacht tauchten die Videos unverpixelt im Netz auf. Eltern und Ehemänner erfuhren so, was ihre Töchter und Frauen machen. Die Filme verschwanden erst wieder, als Sila mit juristischen Konsequenzen drohte. Auch bei den Befragungen wurde die Privatsphäre der Frauen nicht respektiert. Es hätten immer mehrere in einem Raum gesessen. Am Ende wusste jede, wie die andere in Wirklichkeit heißt.
Bei der Pressekonferenz tags darauf wurden dann Vorverurteilungen ausgesprochen wie rechtsgültige Urteilssprüche. Frauen seien "in Abhängigkeit gehalten und ausgebeutet" worden, um größtmöglichen Gewinn zu erwirtschaften. Von Menschenhandel war die Rede, von Verbindungen zu den Hells Angels. Die hätten dem "Artemis" womöglich ihre Bräute zugeführt. Das sei "sicher nicht gewaltfrei" abgelaufen. Die Prostituierten hätten nicht selbständig gearbeitet, sondern seien abhängig beschäftigt gewesen. In festgelegten Schichten hätten sie schuften und sich an Kleider- und Preisvorgaben halten müssen - wie "Sklaven auf Baumwollfeldern".
17,5 Millionen Euro Schaden sei durch Hinterziehung von Sozialleistungen entstanden. Über Hakki und Kenan Simsek, die in der Nacht der Razzia in U Haft genommenen Betreiber des "Artemis", wurde gesagt: "Sie sind nicht die, die sich die Hände schmutzig machen, sie verwalten die Kriminalität und setzen sie um." Am Ende wurde der Vergleich mit Al Capone im Chicago der zwanziger Jahre gezogen, der in viele Verbrechen verwickelt gewesen war, aber nur wegen Steuerhinterziehung belangt werden konnte.
Geschlossen wurde das "Artemis" nicht.
Das Ordnungsamt sah keinen Anlass dafür.
Das Berliner Kammergericht hob am 29. Juli 2016 den Haftbefehl gegen die Simsek-Brüder wegen Zuhälterei oder Menschenhandel auf. Anders als die Staatsanwaltschaft sahen die Richter nach Aktenlage den dringenden Tatverdacht als nicht gegeben. Der wäre die Voraussetzung für den Erlass eines Haftbefehls. Er liegt dann vor, wenn ein Beschuldigter mit hoher Wahrscheinlichkeit der Täter einer Straftat ist. Im Falle der Simseks war es anders. Zum Vorwurf der Steuerhinterziehung stellten die Richter des Kammergerichts fest, dass bisher nichts belegen würde, dass die Simseks ein internes Regelwerk gegenüber Behörden geheim gehalten und eine selbständige Tätigkeit der Prostituierten vorgetäuscht hätten.
Die Ermittlungen gegen die Simseks wegen Beihilfe zum Menschenhandel wurden im Mai 2017 eingestellt. Das erfuhr ihr Anwalt Silvin Bruns jedoch erst mehr als vier Monate später, als er selbst Akteneinsicht nahm. Man hatte es nicht für nötig befunden, die Öffentlichkeit oder die Simseks zu informieren. Das Verfahren wird aufrechterhalten, die Staatsanwaltschaft hält am Vorwurf der Steuerhinterziehung fest. Es sieht so aus, als solle unbedingt etwas gefunden werden, um den eigenen Gesichtsverlust zu minimieren.
Fast zwei Jahre später steht Hakki Simsek im Foyer seines "Artemis". Der 56-Jährige ist schlank und groß, trägt eine dunkle Hose und ein helles Polohemd. Gerade verabschiedet er die Frauenrechtlerin und Anwältin Seyran Ates. Sie hat Zutritt zu den gleichen Bedingungen, die auch für diesen Artikel gelten. Seyran Ates recherchiert im "Artemis" für ein Buch. "Ich habe viele Gespräche mit den Frauen geführt. Dass der Staat ausgerechnet diesem Bordell zu Leibe rückt, ist bestimmt nicht in ihrem Sinn. Er sollte dort eingreifen, wo ganz klar ist, dass die Bordellbesitzer tatsächlich Frauen ausbeuten", sagt sie.
Seyran Ates gehörte zu den Erstunterzeichnerinnen des "Appells gegen Prostitution", den Alice Schwarzer 2013 in der "Emma" lancierte. Sie hier an diesem Ort und im Gespräch mit Simsek zu sehen, ist einigermaßen seltsam - vielleicht aber auch nicht: Beim Thema Prostitution reicht es eben nicht, aus der eigenen Vorstellungswelt heraus zu argumentieren. Man muss empirisch arbeiten. Die Frauenrechtlerin lehnt Prostitution noch immer ab. Wenn Frauen diesen Beruf jedoch ausüben, dann solle es unter Bedingungen wie im "Artemis" geschehen: selbstbestimmt, ohne ausgebeutet zu werden.
"Ich habe mich nie geschämt, für das, was ich tue, da ich die Frauen nicht als Huren sehe. Ich behandle sie mit Respekt. Solange sie keine Drogen verkauft haben, habe ich immer versucht, sie zu beschützen. Ich habe niemals eine von ihnen angefasst", sagt Hakki Simsek. Angesprochen auf die Razzia, bekommt sein Gesicht einen Ausdruck, als wollte er einem gleich in die Nase beißen. Härte und die absolute Entschlossenheit, eigene Interessen durchzusetzen, blitzen einen Wimpernschlag lang auf. Schwer zu sagen, ob es Leute gibt, die Hakki Simsek als Menschenfreund bezeichnen würden. Er ist Geschäftsmann. Er hat vier Kinder, bezeichnet sich als Familienmensch. Er möchte, dass sein Bordell gut läuft - nicht mehr und nicht weniger. Und deshalb bemüht er sich um gute Arbeitsbedingungen für die Frauen. Nur so bekommt er die Besten in sein Bordell. In anderen Branchen ist das nicht anders.
Seit anderthalb Jahren zermartert er sich den Kopf, wieso das "Artemis" zur Zielscheibe wurde, welchem deutschen Kind er weh getan habe, wie er sagt: "Wir haben immer getan, was LKA, Finanzamt und der Staat wollten. Es war uns wichtig, dass alles mit rechten Dingen zugeht."
Der Eingangsbereich des Bordells erinnert an die Umkleide einer Turnhalle. Hier sind die Spinde für die Kleider der Freier. Sie dürfen nur in Gummisandalen und Bademantel zu den Frauen. "Ich wollte das, weil ich keine Millionärsschau will. Im Bademantel sind alle gleich." Auch die Schließfächer der Frauen sind im Foyer. Bezahlt wird nach Vollzug. Nicht auf den Zimmern, sondern hier. Weder Freier noch Frauen brauchen so eine Tasche mit sich zu führen. Zudem lässt sich ein Freier, der noch nicht bezahlt hat, auf dem Zimmer leichter zu mehr überreden. "Die Frauen bekommen auch öfter Geschenke: Hat der Gast schon bezahlt, geht er nach dem Sex sofort duschen. So aber muss er erst zu seinem Spind, in dem vielleicht Geschenke liegen." Gerade ist eine Gruppe Skandinavier eingetroffen. Vielleicht ist es ein Junggesellenabschied, vielleicht ein Betriebsausflug, die Laune der fünf Männer ist prächtig. Wir laufen der lärmenden Gruppe hinterher, in den Hauptraum des Bordells, in den auch Sila entschwunden ist.
Eine Discokugel zeichnet Lichttupfer an die Wände. In der Mitte des Raums ist eine Bar. Es gibt viel Gold, Kunstledersofas, Polsterinseln, Gemälde mit Jugendstilmotiven und Dutzende von nackten Frauen. Sie sind brünett, blond, schwarzhaarig, manche jung, andere etwas älter. Sie alle haben herrliche Körper. Ihre Erscheinungen sind ein Schock, eine explosive Präsenz weiblicher Sexualität. Die Frauen sehen stark aus und selbstbewusst.
Einen anderen Eindruck erwecken die Männer. Ein Anzug oder eine Jeans geben selbst einem fülligen Körper eine gewisse Kontur. Frottee ist erbarmungslos. Bademäntel sitzen nicht. Sie hängen. Badelatschen zwingen zum Watschelgang. Ein interessantes Bild: Den Männern haftet etwas Überfordertes an. Die Frauen sind hier zwar Ware, aber wie Opfer wirken sie nicht. In ihren Stilettos überragen die meisten von ihnen die Freier auch körperlich.
Die Männer stehen oder sitzen am Tresen, die meisten mit Glas in der Hand. Sie taxieren die Frauen. Anfangs gab es keinen Alkohol im "Artemis". "Die Männer sollten sich entspannen und nicht den Pool vollkotzen", erzählt Simsek. Sie schmuggelten Flachmänner im Bademantel herein. Sie mussten sich erst Mut antrinken. Simsek kippte das Alkoholverbot. Jetzt trinken alle, auch die muslimischen Gäste.
Beim Anblick von Simsek in Begleitung einer bekleideten Frau drehen viele Männer das Gesicht weg, "die denken bestimmt, Sie sind Polizistin", sagt Simsek. Man hört Deutsch, Englisch, Arabisch, Italienisch. "Es gibt kein Land, das noch nicht bei uns war." Nur Berliner kommen eher selten. Sie bevorzugen die Wohnungsbordelle, 650 soll es in Berlin geben. Am Preis liegen kann es nicht, auch dort ist man pro Besuch etwa 100 bis 150 Euro los.
Im Untergeschoss des "Artemis" gibt es einen Fitnessraum, eine Sauna, ein Hamam, einen Außenpool und ein Sexkino. "Es ist gut, wenn die Freier sich in Stimmung bringen. Das erleichtert den Frauen die Arbeit", sagt Simsek. Es gibt ein Restaurant, in dem besonders Rentner gerne frühstücken. Sonntags und montags bezahlen sie nur den halben Eintritt. Zum Geburtstag schenkt Simsek ihnen Freikarten.
Er zeigt alles voller Stolz. Er wurde am Abend der Razzia in seinem Haus verhaftet. Die Familie hatte gerade zu Abend gegessen. Schnitzel mit Kartoffelbrei hatte es gegeben, Hakki Simsek hatte sich alles in einem Restaurant einpacken lassen, er macht das öfter so, abends auf dem Nachhauseweg.
Ebenso verhaftet wurden zwei Frauen, die an der Rezeption Handtücher ausgegeben und die Hausregeln erklärt hatten, und zwei Bürokräfte. Eine war kurz zuvor vom Arbeitsamt an das Bordell vermittelt worden.
Die Frauen kamen nach drei Monaten wieder frei, die Simsek-Brüder nach vier Monaten. Ihr Ruf und der ihres Bordells waren ruiniert. Im Sexgewerbe ist es nahezu unmöglich, als seriös zu gelten. Bordellbetreiber, von denen es heißt, sie seien Verbrecher vom Formate Al Capones, klopft man im Milieu auf die Schulter. Im bürgerlichen Leben sind sie erledigt.
Sämtliche Konten der Brüder waren gesperrt, die Vermögenswerte gepfändet. Die Bank kündigte sogar der neunzigjährigen Mutter. Geschäftspartner, Freunde, Bekannte wandten sich von den Brüdern ab, die immer offen damit umgegangen waren, dass sie Bordellbesitzer sind. Über seine Schwägerin verbreitete sich das Gerücht, sein Bruder habe sie aus einem Bordell geholt. Die Ehe ist daran zerbrochen. "Ihr habt doch gesagt, der Puff eures Vaters sei der sauberste der Welt", höhnten Mitschüler seiner Kinder. "Ich habe mein Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat verloren", sagt Simsek.
Die Simsek-Brüder wurden im osttürkischen Erzincan geboren. "Es gibt dort die schönsten Berge und ein tolles Skigebiet. Nach dem letzten Erdbeben wurde alles modernisiert", sagt Hakki Simsek. Zwei seiner zwölf Geschwister starben früh. Die Eltern gingen in den sechziger Jahren als Gastarbeiter nach Deutschland, Hakki Simsek war da acht Jahre alt. Seine Muttersprache ist Deutsch, sein Türkisch rudimentär. Als junge Männer betrieben er und sein Bruder Spielhallen in Bayern und Hessen. Die Idee mit dem Sexgewerbe kam Simsek durch einen Freund, den Geschäftsführer eines Bordells in Berlin. Er war überrascht, wie viele Männer zu Prostituierten gehen.
Simsek sah sich in den Berliner Bordellen um und war schockiert über die Zustände: "Ich dachte, wenn ich das auch nur etwas besser mache und kaufmännisch geschickt, schaufele ich das Geld."
Er kaufte ein Grundstück nahe der Messe und der S-Bahn-Station Westkreuz und baute nach seinen Vorstellungen. Er stellte den Behörden sein Konzept vor: Ein Edelbordell, dessen Betreiber nur am Eintritt verdienen und daran, was die Kunden an Speisen und Alkohol konsumieren.
Die Beamten erklärten Simsek für verrückt. Wie er überleben wolle, wenn er anders mit den Huren verfahre als üblich, fragte man beim LKA. "Ich möchte kein Zuhälter sein", antwortete Simsek. Im September 2005 eröffnete das "Artemis" und hatte bald mehr als 110.000 Gäste im Jahr. Bis heute gehört das "Artemis" zu den hundert größten Steuerzahlern Berlins. Seit der Eröffnung haben die Simseks rund 40 Millionen Euro Unternehmenssteuer abgeführt.
Journalisten aus dem In- und Ausland reisten an und schrieben Artikel, wie freundlich alles sei. Fernsehsender schickten Kamerateams, die ähnlich berichteten. Die Simseks selbst wollten nicht ins Rampenlicht. Sie bemühten sich, das Feuer nicht größer zu machen, als es ist, wie Simsek sagt. Das Milieu wolle Macht, er und sein Bruder nicht. Sie möchten nichts zu tun haben mit der Mafia, mit den Rockern oder den arabischen Clans.
Aber ist es wirklich möglich, ein so großes Bordell zu führen und sich vom Milieu fernzuhalten?
Von Anfang an hatte Simsek für seinen Bruder und sich eine Regel: "Wenn du dich mal amüsieren willst, fahr nach Zürich oder Barcelona. In Berlin soll man keine Chance bekommen, Blödsinn über uns zu reden." Gerüchte gab es trotzdem: Die Brüder arbeiteten für die PKK, hätten Verbindungen zur türkischen Mafia. Muslimische Eiferer forderten, sie sollten das Sexgewerbe aufgeben. Simsek lacht: "Wir sind Aleviten. Und die sind nun einmal sehr liberal."
Haben sie nicht richtig hingeschaut?
Als Neonazis Personal beleidigten oder Rocker sich aufführten, als wären sie die Herren, blieben die Brüder ruhig. "Sonst hätte es hier viel mehr Schießereien gegeben."
Laut Staatsanwaltschaft gab die Aussage einer Prostituierten, die früher im "Artemis" gearbeitet hatte, den Anlass für die Razzia. Ihr Freund, ein Zuhälter und Mitglied der Hells Angels, hatte sie zum Anschaffen dorthin geschickt. Die Simsek-Brüder sagen, sie hätten das nie gebilligt. Haben sie vielleicht nicht richtig hingeschaut, um keinen Ärger mit den Rockern zu riskieren?
Sie geben zu, dass es bei bis zu 120 Prostituierten kaum möglich sei zu wissen, ob nicht doch eine in einem Abhängigkeitsverhältnis stehe. Vielleicht wollten sie es auch gar nicht so genau wissen. Dass die Hells Angels mitverdienen wollen, wussten sie. Sie selbst hatten die Beamten bei einer Kontrolle am 11.März 2016 darauf aufmerksam gemacht. Zwischen zehn und 15 Prostituierte seien im Bordell tätig, die womöglich mit den Rockern in Verbindung stünden, sagten sie der Polizei und nannten die Personalien der Frauen. Dennoch wurde später gemutmaßt, die Simseks arbeiteten mit den Angels zusammen. Hatte die Polizei schlecht recherchiert, oder sollte bewusst ein falscher Eindruck erweckt werden?
In mehrstündigen Führungen zeigte Simsek Staatsanwälten und Polizisten das Haus. Die Steuerfahndung prüfte regelmäßig, ob die Prostituierten als Selbständige arbeiteten.
Denn das ist die Voraussetzung für das sogenannte Düsseldorfer Verfahren, nach dem das "Artemis" seit 2006 mit dem Finanzamt zusammenarbeitet. Das Verfahren wurde von der Oberfinanzdirektion Düsseldorf entwickelt, um Sexarbeiter steuerlich besser erfassen zu können. Pro Arbeitstag entrichten die Prostituierten an den Bordellbetreiber einen Pauschalbetrag - in Berlin 30 Euro. Was so zusammenkommt, überweist der Bordellbetreiber monatlich an das Finanzamt. Es ist eine Vorauszahlung für die später von den Prostituierten zu entrichtende Lohnsteuer und Umsatzsteuer. Das Verfahren ist gesetzlich nicht verankert, niemand muss sich daran beteiligen. Es ist ein Entgegenkommen an den Staat. Die Simseks waren die ersten Bordellbetreiber Berlins, die mitmachten.
Simsek führt in den Raum, in dem die Prostituierten die Vorabsteuer bezahlen. Er ist gleich neben der Garderobe, das ist praktisch gedacht, so wie eigentlich alles im "Artemis". Ein Angestellter nimmt das Geld entgegen und achtet darauf, dass die Frauen sich nach den Vorgaben des Finanzamtes in eine Liste eintragen: mit Künstlernamen, aber richtigem Geburtsdatum.
Den Vorwurf, die Prostituierten seien in Wirklichkeit Angestellte, haben die Simseks mit einem Gutachten widerlegt, das dieser Zeitung vorliegt. Jürgen Brand, ein Rechtsanwalt aus Hagen und ehemaliger Präsident des Landessozialgerichts NRW, hat es erstellt. Die deutsche Rechtsprechung hat 15 Kriterien festgelegt, um Selbständigkeit zu prüfen. Das Gutachten legt dar, dass die Prostituierten zwölf davon erfüllen. Sie hätten keinerlei Vertragsbeziehung zum Bordell, organisierten sich selbst und stimmten die Arbeitszeiten nur untereinander ab. Es ist ein sehr eindeutiges Ergebnis.
"Manchmal sind dreißig Frauen da, manchmal sechzig. Sie rufen an der Rezeption an und fragen, ob sich das Kommen lohnt. Wenn sie hören, dass nur fünf Rentner da sind, die in Ruhe frühstücken wollen, dann wissen sie, dass es wenig Sinn macht, mit sechzig anderen hier rumzustehen. Wenn Messe ist, kommen mehr Freier, auch das wissen die Frauen", sagt Simsek.
Welche Messe lohnt sich besonders?
"Die Reisemesse ITB ist gut, am besten ist die Fruit Logistica, die Obstmesse. Dann sind reiche Großhändler aus der Türkei, Spanien und Italien in der Stadt, und der Laden brummt."
Fünfzehn Monate vor der Razzia hatte die Polizei begonnen, das Telefon an der Rezeption abzuhören. Sie wusste also, dass die Frauen selbst entscheiden, wann sie arbeiten. Trotzdem wurde Zwang unterstellt.
Die Simseks glauben, die Ermittlungen seien vor allem politisch gewollt gewesen. Die Razzia erfolgte kurz vor Beginn des Berliner Senatswahlkampfes. Vielleicht wollten einige Politiker zeigen, dass sie aufräumen in Berlin. Wird ein schmutziges Hinterhofbordell zugemacht, interessiert das kaum jemanden. Das "Artemis" kennt jeder. Taxis sind mit Werbung für das Bordell beklebt. Eine Weile gab es Werbung auch auf Bussen der Berliner Verkehrsbetriebe, sie sind ein öffentlich-rechtliches Unternehmen. Nach Protesten wurde die Kampagne gestoppt.
Mit seinem Versuch, einen Sperrbezirk einzurichten und damit die in Berlin allgegenwärtige Straßenprostitution zu beenden, war der damalige Innensenator Frank Henkel 2014 politisch gescheitert. Die Liberalität in Sexdingen gehört für viele zum Image Berlins. Dahinter steht jedoch eine große Gleichgültigkeit. Dort, wo Frauen Hilfe brauchen, wird nicht gehandelt. In Berlin-Tiergarten droht der bandenmäßig organisierte Straßenstrich ein ganzes Viertel zu ruinieren. Tagein, tagaus stehen an der Kurfürstenstraße Armutsprostituierte aus Rumänien und Bulgarien. Sie schaffen an, weil ihnen eine Alternative fehlt.
Die Simseks könnten sich auch vorstellen, dass jemand an das Grundstück wollte. Hakki Simsek hat es seinerzeit für etwa fünf Millionen Euro erworben. Mittlerweile soll es ein Vielfaches wert sein. Dahinter liegt ein gigantisches Entwicklungsgebiet, eingekesselt von Bahngleisen. Der einzige Zugang soll das "Artemis"-Grundstück sein. Namhafte Architekten haben schon Ideen zu Papier gebracht, was man dort bauen könnte. Die Simseks haben Kaufanfragen bekommen. Viele klangen dubios, auch jene kurz vor der Großrazzia. Die Brüder vermuteten einen Strohmann, fanden aber nicht heraus, wer sich hinter der Schweizer Adresse verbirgt. Sie meldeten es dem LKA.
Letztendlich sind das alles nur Vermutungen. Doch wen wundert es, dass Hakki Simsek sie anstellt? Er hält sich an ihnen fest wie ein Ertrinkender. "Wenn der Staat meint, dass etwas nicht stimmt, muss er handeln. Aber er muss genau hinschauen. Nicht einfach behaupten und einen dann damit stehenlassen. Ich habe mich immer als Deutscher gefühlt. Nun habe ich zum ersten Mal den Eindruck, dass man mich als Ausländer behandelt hat."
Die Berliner Staatsanwaltschaft teilte auf Anfrage dieser Zeitung mit, dass sie die Meinung des Berliner Kammergerichts, das bisher zugunsten der Simseks entschieden hat, bis heute nicht teile. Und aus dem Berliner Senat für Inneres heißt es, damals hätten noch andere in Berlin regiert. Auch Behörden haben Vorstellungswelten. Auch dort gibt es den Kampf um Macht und Teilhabe. Das Wohl der Frauen, so scheint es jedenfalls, stand wie so oft nicht im Vordergrund.
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Hinter den Kulissen des Berliner Großbordells: Die Akte Artemis
Zuhälterei? Menschenhandel? Eine Razzia und ein gescheitertes Verfahren ermöglichen tiefe Einblicke in eine Branche unter Verdacht.
Er sagt, sie hätten geahnt, dass irgendetwas nicht stimmt. Sie fragten sich: „Warum gibt es seit Monaten keine Kontrollen mehr?“ Wo bleiben die Beamten vom Landeskriminalamt, vom Zoll und vom Finanzamt, die doch regelmäßig vorbeikamen, jetzt aber schon ein ganzes Jahr nicht mehr? Er rief beim LKA an und fragte, ob es ein Problem gebe. Nein, nein, habe der Mann geantwortet, alles in bester Ordnung. Es gebe bloß interne Umstrukturierungen, da habe man gerade keine Zeit für Besuche.
Als sie dann das nächste Mal kamen, waren es gleich mehrere hundert. Am 13. April 2016 stürmten Polizisten abends über den Parkplatz Richtung Eingang, einer hatte einen Rammbock dabei, um die Tür aufzubrechen. War aber nicht nötig, denn sie stand offen. Ein Freier, der gerade selbst erst eingetroffen war, stellte sich freundlicherweise neben den Eingang und hielt die Glastür auf, sodass die Einsätzkräfte im Gänsemarsch durch konnten.
530 Ermittler durchsuchten an diesem Mittwoch das Artemis, weitere 400 diverse Wohnungen in der Stadt, es sollte ein spektakulärer Schlag gegen das organisierte Verbrechen werden. Ein Schlag gegen einen brutalen Betrieb, der Frauen systematisch ausbeutet und zur Prostitution zwingt. Und in dem Frauen, so formulierte es ein Staatsanwalt, wie „Sklaven auf Baumwollfeldern“ behandelt würden.
In Berlin gilt das Artemis als Ausnahme
Zweieinhalb Jahre später steht Hakki Simsek auf der breiten Wendeltreppe, die runter zur Dampfsauna und zum Schwimmbad führt, und sagt: „Wir rätseln bis heute, warum sie uns das alles angetan haben.“ Simsek, 56, angegrautes Haar, gemütliche Strickjacke, die Lesebrille in den Kragen gesteckt, sieht eher nach Gesamtschullehrer aus als nach Bordellbetreiber. Er sagt: „Die vergangenen Jahre haben mein Vertrauen in den Rechtsstaat schwer beschädigt.“ Er spricht mit breitem fränkischen Akzent, Simsek ist in Bamberg aufgewachsen.
Die Razzia und die spätere Anklage haben den Blick der Öffentlichkeit auf eine Branche gelenkt, die seit jeher umkämpft ist und unter Verdacht steht. In Berlin gilt das Großbordell Artemis als Ausnahme – mit 100.000 Gästen pro Jahr und zweistelligen Millionenumsätzen. Der Großteil der Prostitution in Berlin findet aber in den geschätzt 600 sogenannten Wohnungsbordellen oder auf den Straßenstrichen an der Oranienburger Straße sowie der Kurfürstenstraße statt, beide werden von rivalisierenden Zuhältergruppen dominiert. Stadtweit sollen mehr als 8000 Prostituierte arbeiten, erst ein Viertel davon hat sich gemäß dem Prostituiertenschutzgesetz als Sexarbeiterinnen registrieren lassen. Immer wieder gehen Ermittler Fällen von Zwangsprostitution nach: Rocker und Clans lassen Frauen für sich anschaffen, ihre Namen werden den Frauen auf die Haut tätowiert, davor die Wörter „Property of“, zu Deutsch: „Eigentum von“. Trotzdem gelingt es der Justiz selten, Banden zu verurteilen, die Opfer schweigen aus Angst, oft werden sie mit Filmaufnahmen erpresst. Umso sensationeller wäre der Schlag gegen das Artemis gewesen. Wäre er denn erfolgreich gewesen.
Die blauen Wände neben der Wendeltreppe sind mit opulenten Jugendstilverzierungen bemalt. Ältere Männer laufen in Bademänteln und Gummischlappen herum, die Frauen sind nackt und heißen Alison, Lilly, Cindy oder Cora, jedenfalls während der Arbeit. Simsek schwenkt mit dem Zeigefinger umher: „Da ist überall Nichtraucherbereich.“ Beim Rundgang merkt man ihm an, dass er stolz ist auf seinen Laden, der seine Idee war und der einst, also vor der Razzia, nicht nur als Berlins größtes Bordell, sondern auch als Positivbeispiel galt, falls es so etwas in dieser Branche gibt. In vielen Ecken stehen Statuen nackter griechischer Göttinnen herum, vielleicht sind es auch bloß Statuen gewöhnlicher Nackter, man weiß es nicht. Simsek deutet auf den kleinen Kasten an der Wand neben dem Pool. Das Display zeigt abwechselnd Wassertemperatur, PH-Wert und Chlorgehalt an. Am Eingang der Sauna ein Schild: „Kein Schweiß auf Holz“.
Sex soll nur oben auf den Zimmern stattfinden, die heißen offiziell Verrichtungszimmer. Hakki Simsek erklärt, jedes sei ein bisschen anders eingerichtet. Sie tragen Namen wie „Akropolis“, „Maharadja“, „Fata Morgana“, „Palast“. Hier ist der Spiegel größer, da die Beleuchtung dunkler, dort sind die Plüschkissen zebragestreift. In jedem liegt zur Begrüßung eine Rolle Zewa auf dem Bett.
70 Polizisten holten ihn ab, beim Abendessen
Am Tag nach der Razzia lud die Staatsanwaltschaft zur Pressekonferenz, um ihren vermeintlichen Erfolg zu verkünden. Die Rede war von „Menschenhandel“ und „Zuhälterei“, im Artemis seien Frauen in „Abhängigkeit gehalten und ausgebeutet“ worden. Ein Ankläger sagte, der Erfolg der Ermittler erinnere an das Vorgehen gegen Al Capone. Hakki Simsek und sein zwei Jahre jüngerer Bruder Kenan, der ebenfalls Betreiber ist, saßen zu diesem Zeitpunkt schon in Haft. Am Abend der Razzia hatten 70 Polizisten Hakki Simsek in seiner Wohnung abgeholt, er war gerade beim Abendessen, Schnitzel mit Kartoffelbrei. Ein Ermittler fragte: Warum hat Ihr Kind denn so viele Spielzeuge? Simsek antwortete: „Soll ich mich jetzt wirklich für das Spielzeug meines zweieinhalbjährigen Sohnes rechtfertigen?“
Er sagt, die U-Haft habe ihn fertig gemacht. „Nur einmal die Woche duschen, das ist doch Irrsinn.“ Sein Bruder und er kamen erst nach vier Monaten frei, als das Kammergericht die Arbeit der Ermittler rügte und einen dringenden Tatverdacht verneinte. Die Staatsanwaltschaft arbeitete weiter an ihrer Anklage. Hakki Simsek sagt: „Da war unser Ruf bereits ruiniert. Freunde und Geschäftspartner hatten sich abgewendet, Banken hatten uns die Konten gekündigt, die Zahl der Kunden war eingebrochen.“
Ihr Büro liegt im ersten Stock. Durch die eine Fensterfront sehen sie raus auf den Parkplatz, direkt dahinter die Stadtautobahn, durch die andere nach Nordwesten rüber zum ICC. Die Messen sind eine entscheidende Einnahmequelle, sagt Simsek, nur mit Berlinern würde sich der Betrieb nicht rentieren. Am meisten sei jeden Februar los, da ist immer „Fruit Logistica“, die internationale Obst- und Gemüsemesse. Wohlhabende Großhändler kommen dann ins Artemis. An der Bürowand neben dem Fotokopierer haben die Simseks Zeitungsartikel eingerahmt, die im Laufe der Jahre über sie erschienen sind. Sie tragen Überschriften wie „Die ersten Damen ziehen ins neue Sex-Sterne-Hotel“ oder „Sex ist auch nur eine Arbeit“.
Das Geschäftsmodell der Simseks ist in Berlin einzigartig und funktioniert folgendermaßen: Sowohl die Freier als auch die Prostituierten zahlen 80 Euro Eintritt, können dafür alle Räume nutzen und sich am Büfett bedienen, Frühstück von 11 bis 15 Uhr, Warmes ab 18 Uhr. Die Freier bezahlen die Prostituierten für den Sex direkt, die Betreiber kriegen davon nichts ab. Die Staatsanwaltschaft sagt, das Geld floss trotzdem reichlich: Allein Hakki Simsek habe innerhalb von zehn Jahren fast zwei Millionen Euro Geschäftsführergehalt ausgezahlt bekommen, dazu 5,8 Millionen Euro Gewinn als Gesellschafter aus der Artemis GmbH.
Gute Arbeitsbedingungen - und bloß keinen Behördenärger
„Wir haben von Anfang an mit allen Behörden kooperiert“, sagt Hakki Simsek. Die Beamten konnten sich im Haus frei bewegen, jede Prostituierte befragen – und zwar alleine, die Betreiber waren nie anwesend. „Nach jeder Kontrolle haben wir von uns aus die Prüfer gefragt, ob wir irgendwas verändern sollten.“ Ob etwas rechtlich nicht in Ordnung sei. „Nein“, hätten die jeweils geantwortet, „behalten Sie Ihre Standards genau so bei.“
Man muss sich die Simseks nicht als Philanthropen vorstellen. „Wir sind Unternehmer.“ Sie wollen, dass ihr Geschäft reibungslos läuft. Gute Arbeitsbedingungen für die Prostituierten, damit die besten in ihrem Haus arbeiten wollen, und bloß keinen Behördenärger. Ihre Strategie erklärt Simsek so: „Um auf der sicheren Seite zu sein, haben wir immer versucht, die gesetzlichen Anforderungen im Zweifel überzuerfüllen.“
Ihr Vater stammt aus einem Dorf in der Türkei, kam in den 60er Jahren als Gastarbeiter nach Bayern, war bei einer Textilfirma angestellt. Kenan begann eine Ausbildung zum Kaufmann, Hakki in Hotel- und Gastronomie. Später eröffneten sie mehrere Spielhallen in Süddeutschland, das brachte viel Geld ein. Dass sie zur Prostitution kamen, verdanken sie Rot-Grün. Um die soziale Situation von Prostituierten zu verbessern, beschloss die Schröder-Regierung 2001 das sogenannte „Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten“ – kurz „ProstG“. Seitdem ist Prostitution nicht mehr sittenwidrig. Außerdem war ab sofort die „Schaffung eines angemessenen Arbeitsumfeldes“ nicht mehr strafbar, sofern keine Ausbeutung von Prostituierten stattfindet.
Die Alternative: ein Hotel aufmachen
Als Hakki Simsek davon erfuhr, dachte er: Da will ich mitmischen, aber richtig groß. Sein Bruder und er reisten wochenlang durch Deutschland und besuchten unterschiedliche Bordelle. „Wir haben uns überall bedient und die besten Ideen gemerkt“, sagt Hakki Simsek. Kenan hat mehrfach Prostituierte gebucht, bezahlt, aber dann nur interviewt. Um zu verstehen, auf was es ankommt. Am Ende so eines Gesprächs hat die Prostituierte gefragt: „Also wenn du jetzt wirklich kein Zivilbulle bist: Warum willst du das alles wissen?“ Meist reisten sie in Begleitung eines Architekten und eines Künstlers, der für die Innengestaltung verantwortlich sein würde. Beim Bau achtete er darauf, dass sich das Haus auch anders nutzen ließe. „Wäre das Bordell nicht gelaufen, hätte ich stattdessen ein Hotel aufgemacht.“
Sie haben dann bundesweit Annoncen in der „Bild“ und immer wieder in der Frauenzeitschrift „Heim und Welt“ aufgegeben: Prostituierte für neues Etablissement in Berlin gesucht. Das habe sich als effektiv erwiesen. Zwei Tage vor Eröffnung hätten sie alle interessierten Prostituierten zu einer Versammlung geladen und diese dann abstimmen lassen, welche Konditionen sie wollten. Damals einigten sich die Frauen untereinander auf einen Einheitspreis: 30 Minuten inklusive Oral- und Geschlechtsverkehr kosten 60 Euro. Extras variieren. Auf dem Straßenstrich am Kurfürstenkiez verdienen die Frauen etwa die Hälfte.
Die Versammlungen finden seitdem in unregelmäßigen Abständen statt, immer in Anwesenheit eines Anwalts, der Protokoll führt. In seinem Büro kramt Simsek die Aufzeichnung der ersten Sitzung nach seiner Entlassung aus der U-Haft hervor. Die Frauen votierten einstimmig dafür, alle bisherigen Regeln beizubehalten, auch das Preissystem. Im Protokoll ist zudem nachzulesen, dass die Mehrheit das Hausverbot für die Kollegin mit dem Künstlernamen Arminia aufrechterhalten möchte. Arminia hatte Preisdumping betrieben.
Den Gang entlang links neben dem Eingang liegt die Umkleide. Ein riesiger Raum mit mehreren Reihen verspiegelter Schminktische davor, es sieht aus wie die Maske im Theater. Auf den Ablagen stapeln sich strassverzierte High Heels und Parfumflakons. Die Frauen hier sind Deutsche oder aus dem ehemaligen Ostblock, es gibt auch Spanierinnen und Kubanerinnen. Alle sprechen Deutsch, das ist Bedingung, um im Artemis zu arbeiten. Die Frauen geben offen Auskunft über die Hausregeln und das Preissystem. Nova, 33, lange blonde Haare, sagt: „Für uns Frauen war die ganze Zeit klar, dass die Vorwürfe realitätsfern sind. Wer diesen Laden halbwegs kennt, und das taten ja nun viele staatliche Stellen, musste das ebenfalls wissen.“ Nova arbeitet mit Unterbrechungen seit neun Jahren hier. Damals bei der Razzia hatte sie gerade eine längere Pause eingelegt. Sie sagt, die Frauen würden sich wohlfühlen, vor allem auch sicher. „In jedem Verrichtungszimmer gibt es einen Notruf-Knopf. Wenn wir den drücken, ist sofort Security da.“ Der Unterschied zu Wohnungsbordellen oder gar zur Straße sei so groß, dass es oft eine Warteliste mit Interessentinnen gebe. Die Betreiber achten auf das Verhältnis zwischen Freiern und Prostituierten. Denn die Frauen haben ein unternehmerisches Risiko: Holen sie den gezahlten Eintrittspreis plus die pauschale Steuerabgabe in Höhe von 30 Euro pro Arbeitstag nicht wieder rein, machen sie Verlust.
Bitte nicht vom Beckenrand springen!
Die Geschäftsanbahnung findet meist im Erdgeschoss statt. Wenn die Männer geduscht und ihre Wertsachen im Spint weggeschlossen haben, betreten sie eine große Lounge mit Bar in der Mitte. Die Couches haben helle Lederbezüge, an den Wänden Gemälde, der Raum ist leicht abgedunkelt. Simsek sagt: „Auch alles Nichtraucherbereich.“ Er führt durch den Essensraum mit dem Frühstücksbüfett rüber zur Außenanlage. Ein weiterer Pool mit Hinweisschild: Bitte nicht vom Beckenrand springen! Nebenan eine kleine Gasse, die an einer Reihe von Hütten mit orientalisch anmutenden Fassaden vorbeiführt, das sind weitere Verrichtungszimmer. Dieses Minidorf hat Hakki Simsek „Marrakesch“ getauft. Er war nie dort, aber so stellt er es sich vor.
In den ersten Monaten haben die Simseks keinen Alkohol ausgeschenkt. Sie hofften, so könnten sie sich Stress mit pöbelnden Kunden ersparen, einen reibungslosen Ablauf ihrer Geschäfte garantieren. „Dieser Ansatz hat überhaupt nicht funktioniert“, sagt Hakki Simsek. Die Freier hätten ihre Schnapsfläschchen im Bademantel ins Gebäude geschmuggelt und heimlich zugelangt: „Die brauchten das, um sich Mut anzutrinken.“
Von jeder Frau, die im Artemis arbeiten wollte, wurde der Pass eingescannt und ans LKA geschickt. Außerdem unterzeichnete jede Prostituierte eine 13-teilige Erklärung. Darin wird ihr etwa mitgeteilt, dass ungeschützter Geschlechtsverkehr zu lebenslangem Hausverbot führt. Auch Drogenkonsum ist verboten. Diese Liste hat Simsek dem LKA ebenfalls vorgelegt mit der Bitte um Änderungsvorschläge. Der Beamte fand die Liste gut.
Zunächst lief das Geschäft mies. Oft kamen über den ganzen Tag verteilt nur 30 Freier. Simsek rechnete, wie lange er durchhalten könnte, ihm kam wieder sein Notfallplan Hotelbetrieb in den Sinn. Doch dann begann 2006 die Fußball-WM in Deutschland und brachte haufenweise neue Gäste. Die beiden Sexkinos im Haus wurden zur Public-Viewing-Zone umfunktioniert. Ab da wurde es voll.
Im Februar 2018, fast zwei Jahre nach der Razzia, reichte die Staatsanwaltschaft schließlich die Anklageschrift ein. Von den ursprünglichen Vorwürfen Menschenhandel und Zuhälterei war nichts mehr zu lesen. Stattdessen konzentrierte sie sich auf den Vorwurf, die Prostituierten seien jahrelang scheinselbstständig gewesen, dem Staat seien dadurch Millionensummen an Steuereinnahmen entgangen. Außerdem hätten die Simseks die Behörden getäuscht und ihr Regelwerk verheimlicht, damit die Scheinselbstständigkeit nicht auffliegt. Beobachter vermuteten schon damals, die Anklage sei ein Versuch, wenigstens irgendeine Verurteilung zu erreichen, um nach der Riesenrazzia am Ende nicht völlig blamiert dazustehen.
Genau dies ist nun, neun weitere Monate später, umso mehr eingetreten: Am Freitag voriger Woche beschloss das Berliner Landgericht, die Anklage abzulehnen. Das Hauptverfahren wird erst gar nicht eröffnet, zu unplausibel erscheinen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, zu ungenau und missverständlich sind ihre Ausführungen zum Sachverhalt. Es kommt sehr selten vor, dass eine Anklageschrift vom Gericht als derart schwach eingestuft wird, dass es nicht mal den Prozess eröffnet.
Gab es Druck aus der Politik?
Was also ist schiefgelaufen? Hatten die Ermittler falsche Informationen? Versprach sich einer den schnellen Karrieresprung durch einen Coup dieser Größenordnung? Gab es Druck aus der Politik? Wollte sich jemand mit einem Schlag gegen die vermeintliche organisierte Kriminalität profilieren – so kurz vor dem Berliner Wahlkampf?
Die Staatsanwaltschaft will sich nicht äußern. Auch nicht sagen, ob sie innerhalb von zehn Arbeitstagen Beschwerde gegen den Beschluss einlegen wird, dann käme der Fall erneut vor das Kammergericht. Das hatte den Anklägern schon im Sommer 2016 schlechte Arbeit bescheinigt, als es die Simseks aus der U-Haft entließ.
Zurück im Foyer.
„Herr Simsek, wären Sie auch so behandelt worden, wenn Sie Klaus oder Jürgen heißen würden und nicht Hakki?“
Simsek windet sich, dann formuliert er es diplomatisch. „Ich glaube, dass die große Mehrheit der Bevölkerung in dieser Frage keinen Unterschied zwischen Menschen macht. Aber eventuell gab es Ermittler, die nicht zu dieser Mehrheit gehören.“
Eine ungewöhnliche Unterstützerin haben die Simseks in der Berliner Frauenrechtlerin und Anwältin Seyran Ates gefunden. Sie kennt das Artemis gut. Für ein Buch über Prostitution hat sie mehrfach vor Ort recherchiert, mit Frauen gesprochen. Ates sagt: „Diese Razzia war nie zum Schutz der Prostituierten gedacht. Sonst hätten sie die Aktion über die ganze Stadt verteilen und vor allem die Frauen befreien können, die tatsächlich in Berlin in Wohnungen eingesperrt und zur Prostitution gezwungen werden.“
Sie planen einen Erweiterungsbau mit acht Etagen
Die Tatsache, dass das „Artemis in Berlin im ganzen Rotlicht-Milieu noch die beste Einrichtung für die Prostituierten ist, macht die Prostitution an sich für mich zwar nicht sehr viel besser.“ Aber sie beklage „die Heuchelei all derer, die Prostitution als ,Sexarbeit‘ beschreiben und einen Ort, an dem dies bestmöglich geschieht, unter Aufsicht der Behörden auseinandernehmen, aber dort wegschauen, wo es den Frauen wirklich um Stufen elender geht.“ Sie sagt, die Politik müsse sich endlich ernsthaft mit den Frauen, die diesem Geschäft nachgehen, und deren Anliegen beschäftigen. „Dazu sollten sie einfach mal, wie ich es getan habe, mit sehr vielen Prostituierten sprechen und sich die Einrichtungen von Innen anschauen.“
Wie geht es jetzt weiter? Die Simseks hoffen, dass alte Geschäftspartner und Freunde, die sich zurückgezogen hatten, zurückkehren. Außerdem planen sie seit längerem einen Erweiterungsbau: ein achtstöckiges sogenanntes „Laufhaus“. Das Bezirksamt hat bei einer Bau-Voranfrage die Geschosszahl abgelehnt, der Neubau würde sich nicht in die Umgebung einpassen. Nun muss das Bauamt entscheiden.
"Wir sind ja keine Idioten"
Gleichzeitig bekommen die Simseks seit Längerem Angebote, ihr Gelände zu verkaufen. Fünf Millionen hat es damals gekostet, inzwischen ist es ein Vielfaches wert. Denn direkt hinter dem Artemis liegt eine riesige bewaldete Brachfläche. Sie ist zu mehreren Seiten von Bahntrassen beziehungsweise der Stadtautobahn begrenzt. Die ideale Zufahrt, um das Gebiet erschließen und bebauen zu können, führt geradewegs über das Artemis-Grundstück. „Aber wir sind ja keine Idioten“, sagt Simsek. „Wir verkaufen das Areal nicht, der Wert wird weiter steigen.“ Simsek hofft, dass die schlimmen Zeiten jetzt vorbei sind.
Am Ende des Gesprächs wird er fröhlich. Ja, doch, einen Missstand haben sie bei der Razzia schon aufgedeckt, sagt er, einen ziemlichen Skandal. Die Beamten stießen im Vorratsraum im Keller auf mehrere Kisten Orangennektar – und fanden heraus: Dieser wird oben in der Lounge zwar kostenlos, aber laut Getränkekarte als „Orangensaft“ angeboten. Es ist allerdings so, dass Saft laut Gesetz 100 Prozent Fruchtgehalt haben muss, Nektar lediglich 50. Die Ermittler haben für das Vergehen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren angestrengt.
Seyran Ates hat 45.000 Euro von Artemis-Geschäftsführer Hakki Simsek bekommen. Das habe keine Auswirkung auf ihre Meinung zum dem Bordell, behauptet sie.
Die Rechtsanwältin und Frauenrechtlerin Seyran Ates hat einen Privatkredit vom Betreiber des Bordells Artemis bekommen. Das bestätigte die Mitbegründerin der liberalen Ibn-Rushd-Goethe-Moschee in Moabit dem Tagesspiegel, nachdem zuerst die „Süddeutsche Zeitung“ darüber berichtet hatte. Seyran Ates hat nach eigenen Angaben „ungefähr“ 45 000 Euro von Artemis-Chef Hakki Simsek bekommen.
Im Bericht der SZ hieß es auch, wenn sie den Kredit in monatlichen Raten von 5000 zurückzahle, würden ihr die Zinsen erlassen, so habe es in einer Mail von Simseks Anwalt gestanden. So gute Konditionen gebe es bei keiner Bank.
Seyran Ates bestreitet, Vorteile erhalten zu haben
Am Freitagvormittag verschickte Ates eine Pressemitteilung. Sie habe „keinerlei wie auch immer gearteten unzulässige Vorteile“ in Anspruch genommen. Dass sie den Kredit bekommen hat, bestreitet sie nicht, der Vertrag dazu sei von einem Rechtsanwalt aufgesetzt worden und „enthält selbstverständlich angemessene Verzinsung“. Gegenüber dem Tagesspiegel sagte sie: „Es stimmt absolut nicht, dass ich Zinsen erlassen bekomme, wenn ich monatlich 5000 Euro zurückzahle. Ich bezahle zwei Prozent über dem jeweils aktuellen Basiszins der EZB.“ Der Rechtsanwalt Silvin Bruns, der Simsek vertritt und den Vertrag aufgesetzt hat, bestätigte dem Tagesspiegel, dass Zinsen vereinbart worden seien. Er räumte aber ein, dass er in einer internen Mail an einen persönlichen Mitarbeiter von Simsek geschrieben habe, dass auf die Zinsen, die mit der Schlusszahlung bezahlt werden, verzichtet werden könne, wenn die Raten pünktlich eingingen. Aber Seyran Ates habe nichts von diesem Schreiben gewusst. Der Anwalt sagte: „Wenn durch den SZ-Artikel der Eindruck entstanden sein sollte, dass Frau Ates ein zinsloses Darlehen erhalten habe, dann ist das schlicht falsch.“
Es gebe keinen Interessenskonflikt
Ates sagte, sie habe kurzfristig das Geld benötigt und deshalb Simsek angesprochen, den sie seit langem kenne. Sie habe nicht mit einer Bank gesprochen, weil das zu lange gedauert hätte. Wenn sie gewusst hätte, was der Kredit medial auslöse, hätte sie jemanden anderen angesprochen.
Sie könne verstehen, dass man den Gedanken an eine Interessenskollision habe, aber so eine Kollision gebe es nicht. Sie rede schon lange über das Artemis. Aber erst jetzt habe sie den Kredit erhalten. „Da muss man die Reihenfolge beachten“, sagte sie.
Ates schreibt zurzeit an einem Buch über Prostitution. Dafür hat sie mehrfach im Artemis recherchiert und mit Frauen gesprochen. In der Vergangenheit hatte sie sich sehr positiv über das Artemis geäußert. Wenn schon Prostitution solle es so sauber und fair ablaufen wie dort, sagt sie im vergangenen Jahr der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ – sie wiederholte das auch in der Pressemitteilung vom Freitag. Die SZ hatte kritisiert, dass sie privates Geschäftsverhältnis zum Artemis-Betreiber nicht öffentlich gemacht habe.
Ates sagt darauf am Freitag, dass sie niemals verheimlicht habe, dass sie „Kontakt zum Artemis“ habe. „Seit fast zwei Jahren habe ich dort immer wieder Prostituierte interviewt“, schreibt sie in ihrer Stellungnahme. Eigener Aussage nach waren es mehr als 100. "Die Frauen, die etwas Selbstbestimmtes machen wollen, haben dort die Möglichkeit", sagte sie im Gespräch mit dem Tagesspiegel.
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Frauenrechtlerin bekommt Kredit von Bordellbetreiber
Die Berliner Frauenrechtlerin und Rechtsanwältin Seyran Ates (56) hat einen Privatkredit vom Betreiber des Bordells „Artemis“ bekommen. Sie bestätigt damit einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“.
Wie passt das zusammen? Als Frauenrechtlerin kritisiert die Berliner Anwältin Seyran Ates (56) Prostitution. Jetzt wurde bekannt, dass sie vom Inhaber des Bordells „Artemis“, Hakki Simsek, einen Privatkredit über 45.000 Euro angenommen hat.
B.Z. erreichte sie am Tag nach der Enthüllung in der „Süddeutschen“ (SZ) telefonisch. Es geht ihr nicht gut, sie martert sich mit Selbstvorwürfen. „Es war ein großer Fehler“, erklärt sie. Wozu sie das Geld brauchte und warum es „sich so ergab“, sagt sie nicht. Die Behauptung, sie müsste bei pünktlicher Rückzahlung (5.000 Euro pro Monat) keine Zinsen zahlen, weist sie zurück: „Das ist gelogen, dagegen werde ich rechtlich vorgehen“, sagt sie. Tatsächlich zahle sie zwei Prozent über dem aktuellen EZB-Basiszins.
Positive Worte über „Artemis“-Modell
Vieles ist seltsam an der Geschichte. Zum einen, dass sich die Frauenrechtlerin in der Vergangenheit über das „Artemis“ auffallend positiv äußerte. Wenn schon Prostitution, dann solle es so selbstbestimmt ablaufen wie dort, sagte sie im März 2018 der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. Ates kennt das Etablissement aus Recherchen für ein Buchprojekt. Laut SZ warb sie bei Simsek sogar dafür, die „Story“ zu einem Kinofilm zu machen.
Seltsam ist aber auch, wie der vertrauliche Vertrag und der E-Mail-Verkehr zwischen Ates und Simseks Anwalt Silvin Bruns öffentlich werden konnten (siehe unten). „Dahinter steckt jemand, der mir schaden will“, glaubt Ates, die als Erdogan-Kritikerin, Imamin und Gründerin einer liberalen Moschee viele Feinde hat. Nach Morddrohungen steht sie unter Polizeischutz. „Aber all das hat mich bei weitem nicht so belastet wie diese Sache jetzt“, sagt sie.
„Es geht darum, mich zu diskreditieren, dass ich die Sache mit der Moschee aufgebe, weil mich die Leute nicht mehr glaubwürdig finden“, vermutet sie. Ihr sei klar, dass „die Unmoral der Moralischen“ sehr viel schwerer wiege. „Aber ich bin nur ein Mensch und habe einen Fehler gemacht. Das tut mir leid.“
„Verfall des Rechtsstaates“ – Das sagt der Artemis-Anwalt zu den Vorwürfen
Rechtsanwalt Dr. Silvin Bruns hat den Darlehensvertrag im Auftrag von Artemis-Chef Hakki Simsek ausgearbeitet. Das Darlehen wurde im September an Seyran Ates ausgezahlt.
„Ich wurde von Herrn Simsek darum gebeten, einen Vertrag über ein Privatdarlehen aufzusetzen, das an keine Bedingungen geknüpft war“, so Bruns zur B.Z. In diesen habe er einen dynamischen, banküblichen Zins von zwei Prozent über dem Basiszins der EZB eingebaut. „Frau Ates befand sich nach meinen Informationen in einer Notlage.“ In welcher, sei ihre Privatangelegenheit. Er betont aber: „Es gibt keine Geschäftsbeziehungen zwischen ihr und meinem Mandanten.“
Die Betreiber Kenan und Hakki Simsek hatten Journalisten und Frauenrechtlerinnen immer wieder eingeladen, die dort beschäftigten Prostituierten unbeaufsichtigt zu befragen. Seyran Ates habe dieses Angebot angenommen und lange und ausführlich mit vielen Frauen gesprochen. So habe sie auch die Betreiber kennengelernt. In der Berichterstattung der „Süddeutschen Zeitung“ werde aber der Eindruck erweckt, dass Ates für freundliche Aussagen zum Artemis bevorteilt worden wäre.
„Ich bin entsetzt darüber, dass da konkrete Informationen aus zwei E-Mails meiner vertraulichen Anwaltspost zitiert werden. Das ist ein Verfall des Rechtsstaates.“ Bruns will nun Anzeige wegen Abhörens anwaltlicher Korrespondenz und Verletzung des Fernmeldegeheimnisses erstatten.
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