RP 06.07.2020
Sechs Jahre Haft nach tödlichem Brand
Am Landgericht Duisburg ist ein Voerder (43) zu einer langen Haftstrafe samt Therapie zum Alkoholentzug verurteilt worden. Er hatte vor einem Jahr das Feuer im Hamminkelner Saunaclub gelegt, in dem ein Niederländer (64) starb.
Der Prozess um den verhängnisvollen Brand im Hamminkelner Saunaclub Gallardo hat ein Ende. Im Schwurgerichsverfahren hat die 5. Strafkammer des Landgerichts Duisburg am Montag den Angeklagten (43) aus Voerde zu sechs Jahren Haft verurteilt. Bei dem Feuer in der Nacht zum Sonntag, 14. Juli 2019, war ein Gast, ein 64-jähriger Niederländer, ums Leben gekommen. Der bordellähnliche Betrieb an der Straße Kesseldorfer Rott brannte komplett nieder. Hatte sich der Voerder anfangs wegen „heimtückischen Mordes mit gemeingefährlichen Mitteln sowie Brandstiftung mit Todesfolge“ verantworten müssen, so schloss die Kammer den Mordvorwurf in ihrem Urteil nun aus. Es blieb bei Brandstiftung mit Todesfolge, bei der starke Alkoholisierung des Täters im Strafmaß Berücksichtigung fand.
Das Gericht ordnete eine Entziehungstherapie an. Vorab ist ein Jahr der Haftstrafe zu vollstrecken. Diese wäre bereits in wenigen Tagen als abgesessen zu betrachten, denn der Voerder Familienvater kam am 18. Juli 2019 in Untersuchungshaft. Gäbe es einen freien Therapieplatz in einer geschlossenen Einrichtung und könnte der Verurteilte diesen dann unmittelbar bekommen, käme er bei erfolgreichem Entzug in zwei Jahren möglicherweise in den Genuss, auf Bewährung freizukommen. Das ist durchaus denkbar, aber zunächst Spekulation, denn das Urteil ist zum einen noch nicht rechtskräftig. Außerdem erklärte Verteidiger Frank Zindler (Berlin) am Rande der Verhandlung, dass er auf jeden Fall in Revision gehen werde. Er bewertete das Urteil aus „deutlich“ und erklärte, dass in der Verhandlung „niemand das Todesopfer vergessen“ habe. Immerhin sei das Stigma des Mordvorwurfs aus der ursprünglichen Anklage für seinen Mandanten nun weg.
Der Vorsitzende Richter Joachim Schwartz legte in der Urteilsbegründung der Kammer dar, wie sich der folgenreiche Junggesellenabschied am Samstag, 13. Juli 2019, abgespielt hatte. Wie mehrfach zum Geschehen des am 5. Februar gestarteten Prozesses berichtet, war der Angeklagte als Teil eine Männerrunde auf einer ausgiebigen Zechtour an dem besagten Samstagabend nach 22 Uhr in dem Hamminkelner Saunaclub gelandet. Das Erinnerungsvermögen des Angeklagten an den weiteren Ablauf schwand. Er konnte sich an den Ausgang nicht mehr erinnern. Das Etablissement aber war so gut mit Überwachungskameras bestückt, dass es am Ende für die Kammer keinen Zweifel geben konnte, wer später in der Nacht das Feuer gelegt hatte. Vorangegangen war weiteres Trinken des Angeklagten, der sich schließlich mit drei Damen auf ein Zimmer zurückgezogen hatte. Schwartz betonte, dass die Kamera zeigte, wie der Voerder „mit strahlendem Gesicht“ wartete, bis alle drei im Zimmer waren. Dies sei also nicht gegen seinen Willen geschehen. Zum Streit mit einem Mitarbeiter kam es, als es ans Bezahlen ging. Anhand der bildlichen Beweismittel ließ sich erkennen, dass der Mitarbeiter beschwichtigend auf den Voerder einwirkte und dieser dann auch für alle drei Damen zahlte.
Ebenso klar war von Außenkameras laut Urteil zu sehen, wie der Angeklagte später durch ein Fenster in ein anderes Zimmer ein- und wieder aussteigt, das Ergebnis seines Handelns kontrolliert und wieder einsteigt, nach wenigen Minuten herauskommt, erneut beobachtet und geht. Kurz darauf quillt Rauch aus dem Fenster, dann züngeln offene Flammen. Das Feuer breitet sich aus, das Unheil nimmt seinen Lauf. Personal und Kunden fliehen aus dem Gebäude. Der Gast aus den Niederlanden verliert sein Leben, weil er noch was von seinen Sachen holen wollte. Das vom Voerder als Einstieg genutzte Zimmer wird später eindeutig als Ausgangspunkt des Brandes identifiziert.
Für das Urteil waren viele Dinge abuwägen
Faktoren Der Angeklagte erinnerte sich an Randumstände, legte aber kein Geständnis ab. Die genaue Menge des genossenen Alkohols blieb unbekannt, doch muss sie reichlich gewesen sein. Vorsatz blieb unwahrscheinlich, hätten doch Verwandte und Freunde Opfer werden können. Das Gericht sah den Voerder am Ende „strafrechtlich verantwortlich“, „vermindert schuldfähig“ und „sozial gut eingebunden“. Mit Therapie sei das Urteil „sinnvoll“.
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NRZ 06.07.2020
Tödliches Feuer aus Wut: Urteil gegen Saunaclub-Brandstifter
Hamminkeln/Duisburg. Im Prozess um den tödlichen Saunaclub-Brand in Hamminkeln ist am Montag ein Urteil gefallen. Eine 43-jähriger Mann aus Voerde muss lange in Haft.
Der FKK Saunaclub am Kesseldorfer Rott in Hamminkeln wurde in der Nacht zum 14. Juli 2019 ein Raub der Flammen. Ein 64-jähriger Niederländer erstickte in dem, was der Vorsitzende der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts Duisburg in der Urteilsbegründung ein „Inferno“ nannte.
Ein Inferno, das ein 43-jähriger Mann aus Voerde verursachte: Aus Wut über die Rechnung des Etablissements hatte er in einem Zimmer Feuer gelegt. Das Gericht verurteilte ihn wegen Brandstiftung mit Todesfolge zu sechs Jahren Haft und ordnete die Unterbringung des 43-Jährigen in einer Entziehungsanstalt an.
Saunaclub in Hamminkeln: 43-Jähriger aus Voerde war wütend
Aufgrund der Fülle von Beweismaterial, insbesondere der Aufnahmen zahlreicher Überwachungskameras, hatte die Kammer am 14. Verhandlungstag nicht den leisesten Zweifel, dass der Angeklagte der Brandleger war. Gegen 22 Uhr war er mit einer Gruppe in dem Saunaclub gelandet, die zuvor an einem Junggesellenabschied teilgenommen hatte.
„Irgendwann verschwand er mit drei Damen auf einem der Zimmer“, referierte der Vorsitzende. Es kam zum Streit, weil der stark alkoholisierte 43-Jährige offenbar zunächst nur für eine Prostituierte bezahlen wollte. „Auf den Aufnahmen kann man sehen, dass der Angeklagte wütend war“, so das Gericht.
Schließlich hatte der 43-Jährige doch die verlangte Summe bezahlt und war um das Gebäude gestrichen. Dann entdeckte er ein offenes Fenster im Erdgeschoss. „Zweimal stieg der Angeklagte hinein. Nachdem er das zweite Mal heraus kam, drang wenige Minuten später Rauch heraus, dann schlugen Flammen aus dem Fenster.“ Sonst hatte seit geraumer Zeit zuvor niemand mehr den Raum betreten.
Das Gebäude brannte teilweise bis auf die Grundmauern ab, ein Stammgast starb weil er sich nach dem Auslösen des Feuer-Alarms noch anziehen wollte, und nicht mehr rechtzeitig aus dem Gebäude kam. Die Anklage hatte dem Voerder ursprünglich Mord aus Heimtücke und mit gemeingefährlichen Mitteln vorgeworfen.
Die Kammer ging dagegen nicht mehr von einem Tötungsvorsatz aus. „Schon alleine deshalb, weil sich auch Freunde und Verwandte des Angeklagten noch im Gebäude aufhielten.“ Zu all dem hatte der Angeklagte während des mehrmonatigen Prozesses nichts sagen können: Seine Erinnerung endete angeblich bereits einige Zeit vor der Brandstiftung.
Strafrahmen wurde wegen verminderter Schuldfähigkeit deutlich gesenkt
Der Angeklagte, so das Gericht, sei zur Tatzeit aufgrund seines Alkoholkonsums nur eingeschränkt schuldfähig gewesen. Deshalb wurde der Strafrahmen, der normalerweise bei bis zu 15 Jahren liegt, deutlich gesenkt. „Die rechnerische Mitte liegt dann bei sechs Jahren und sieben Monaten“, so der Vorsitzende.
Die Kammer blieb im Urteil noch knapp darunter: Weil der Angeklagte bislang noch nie bestraft worden war, es sich um eine Spontan-Tat gehandelt habe und weil sich der 43-Jährige am Tag danach selbst den Strafverfolgungsbehörden gestellt hatte.
Saunaclub-Brand: Psychiatrisches Gutachten ausgestellt
Da der Angeklagte einem psychiatrischen Gutachter zu Folge unter einem Alkoholproblem leidet und die Tat ohne entsprechenden Konsum kaum geschehen wäre, ordnete die Kammer auch die Unterbringung des 43-Jährigen in einer Entziehungsanstalt an.
Da der Angeklagte bereits seit einem Jahr in Untersuchungshaft sitzt, könnte er, falls das Urteil rechtskräftig wird, zeitnah in eine geschlossene Therapieeinrichtung umziehen. Absolviert er sie erfolgreich, könnte er bereits zur Hälfte der Strafe in zwei Jahren wieder auf freien Fuß kommen.
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