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Prozess Tag 1
RP 12.08.2020
Gocher Saunaclub-Betreiber vor Gericht
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Das Ehepaar, das den Saunaclub „FKK van Goch“ betreibt, muss sich seit Dienstag am Klever Landgericht verantworten. Es geht um 1,9 Millionen Euro. Der Vorwurf: Steuerhinterziehung und Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen.
An der Benzstraße in Goch steht der selbstbezeichnend größte Saunaclub Nordrhein-Westfalens. „FKK van Goch“ heißt das Etablissement, das weniger durch seine Sauna, als durch seine Dienstleistungen besticht: Dort gibt es Sex gegen Bezahlung.
Doch der Club hat schon bessere Zeiten erlebt: Seit März steht der Betrieb still – Corona hat die Rotlichtbranche brutal getroffen. Und nicht nur das, auch Ärger mit der Justiz hat das Betreiberehepaar. Am Dienstag begann ein Strafprozess gegen den 56-jährigen Inhaber und dessen 59-jährige Ehefrau am Klever Landgericht.
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Staatsanwalt zog bereits gegen Bordell vor Gericht
Staatsanwalt Timmer bringt nicht zum ersten Mal Bordellbetreiber vor Gericht. 2012 klagte er den Betreiber des
Fun Garden in Emmerich an, auch wegen Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Der Betreiber wurde zu fünf Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
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So schillernd wie das Gewerbe ist, so allerweltlich ist der Anklagevorwurf der Klever Staatsanwaltschaft im Verfahren: Es geht um Steuerhinterziehung und das Vorenthalten von Sozialabgaben von 2010 bis 2016. Den Gesamtschaden beziffern die Ankläger auf rund 1,9 Millionen Euro.
Laut Staatsanwalt Hendrik Timmer, der am Dienstag die Anklage vortrug, führte der Betrieb zwar Abgaben ab – aber bei Weitem nicht in ausreichender Höhe. Denn die Prostituierten, die im Gocher Saunaclub ihrer Arbeit nachgingen, seien zwar laut den Betreibern selbständig gewesen – und unter Annahme dessen verpflichtet, den Großteil der Abgaben selbst zu leisten. Faktisch seien die Frauen aber Bedienstete des Clubs gewesen. Deswegen hätte dieser als Arbeitgeber auch die Gelder abführen müssen.
Gegen eine tatsächliche Selbständigkeit spreche etwa, dass die Prostituierten feste Arbeitszeiten gehabt hätten. „Es gab einen Arbeitsplan, der streng eingehalten werden musste. Wer früher ging, musste ein Strafgeld zahlen“, sagte Timmer. Auch Verhaltensregeln habe es gegeben: So sei Kaugummikauen verboten gewesen, ebenso wie das Einhüllen in Decken oder das Tragen von Flipflops. Prostituierte gleicher Nationalität hätten im Club nicht zusammensitzen dürfen – und Handys seien auch nicht erlaubt gewesen. Auch die Preise seien vorgegeben gewesen: So hätten beispielsweise 60 intime Minuten mit einer der Damen 90 Euro gekostet, diverse Extraleistungen bis zu 50 Euro. „Die Angeklagten missbrauchten ihr Gewerbe“, sagte der Staatsanwalt.
Anders sehen das freilich die Betreiber – der 56-jährige Inhaber also, ein früherer Trockenbauunternehmer, und dessen 59-jährige Ehefrau, die den Saunaclub laut Staatsanwaltschaft im Tatzeitraum faktisch führte. Die Verteidiger des Ehepaares gaben am Dienstag eine gemeinsame Erklärung ab. Tenor: Die Prostituierten seien nicht im Sinne eines Arbeitnehmerverhältnisses im Gocher Saunaclub tätig gewesen, sondern tatsächlich als Selbständige.
„Der sogenannte Dirnenlohn verblieb vollständig bei den Prostituierten“, sagte Ulrich Bauschulte, Verteidiger der 59-Jährigen, am Dienstag. Die Entscheidung, welche Dienstleistung zu welchem Preis durchgeführt wird, habe ausschließlich bei den Damen gelegen, die ausgehängte Preisliste sei lediglich eine Richtschnur gewesen, so der Rechtsanwalt. Die Betreiber hätten von den Frauen lediglich 40 Euro täglich für die Nutzung der Zimmer verlangt.
„Vom Club wurde auch kein Druck auf die Prostituierten hinsichtlich der Arbeitszeit ausgeübt“, sagte Bauschulte. Und: „Die Prostituierten entschieden ausschließlich selbst, ob sie mit einem Kunden auf ein Zimmer gehen wollen oder nicht.“ Die 59-jährige Angeklagte wies zudem darauf hin, dass die zuständigen Finanzbeamten mehrfach ihre Auffassung bestätigt hätten, es handele sich bei den Prosituierten um selbständige Gewerbetreibende – und eben nicht faktisch um Angestellte des Saunaclubs.
Sieben weitere Termine sind für den Strafprozess vor der Wirtschaftsstrafkammer des Klever Landgerichtes angesetzt, der nächste am Freitag um 9.30 Uhr. 36 Zeugen stehen insgesamt auf der Liste, darunter zahlreiche frühere Prostituierte des Gocher Saunaclubs. Ob die großteils aus dem Ausland stammenden Zeuginnen allesamt erscheinen werden, ist nach Einschätzung der Kammer und der Staatsanwaltschaft allerdings fraglich.
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Prozess Tag 2
RP 14.08.2020
„Es war klar, dass da etwas passiert“
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Im Verfahren gegen die Betreiber des Saunaclubs „FKK van Goch“ sagten nun Finanzbeamte aus. Es geht um Abgaben in Höhe von 1,9 Millionen Euro. Die Staatsanwaltschaft verstärkt wohl den Fahndungsdruck im hiesigen Rotlicht-Milieu.
Dass im Saunaclub „FKK van Goch“ an der Benzstraße nicht alles nach Recht und Gesetz ablaufe, sei der Finanzbehörde Kleve schon seit Jahren bekannt gewesen. „Dass da falsche Dinge laufen und etwas passiert, war klar. Irgendwann würde da jemand reinmarschieren. Wir wussten nur nicht, wann“, sagte ein Finanzbeamter am Freitagvormittag als Zeuge vor der Wirtschaftsstrafkammer im Landgericht Kleve aus.
Angeklagt ist das Betreiber-Ehepaar des Etablissements. Dem 56-jährigen Inhaber und dessen 59-jähriger Ehefrau wird Steuerhinterziehung und das Vorenthalten von Sozialabgaben zwischen 2010 und 2016 in Höhe von 1,9 Millionen Euro vorgeworfen. Die Prostituieren, die im Saunaclub arbeiteten, seien nicht, wie von den Betreibern angegeben, selbstständig gewesen. Vielmehr seien sie als Angestellte tätig gewesen. Immerhin habe es feste Arbeitszeiten, Schichtpläne und Verhaltensvorschriften gegeben – so Staatsanwalt Hendrik Timmer in seiner Anklageschrift. Auch die Preise seien vorgegeben gewesen: So hätte eine Stunde Sex 90 Euro gekostet.
Nun sagten drei Finanzbeamte aus, die seit 2006 mit dem Betrieb der Beschuldigten zu tun hatten. Ein Behördenangestellter des Finanzamts Gladbeck/Marl berichtete, dass er sich mit dem Ehepaar 2007 auf die freiwillige Teilnahme am sogenannten „Düsseldorfer Verfahren“ geeinigt habe. „Mit den Mitteln eines Betriebsprüfers hätten wir nämlich nicht nachweisen können, dass die Prostituierten sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind“, sagte der 51-Jährige. Immerhin hätten diese in Gesprächen mit Beamten immer wieder beteuert, selbstständig tätig zu sein.
Im Zuge des Düsseldorfer Verfahrens, das gesetzlich nicht geregelt ist, zahlten die Bordell-Betreiber stattdessen eine Pauschale für jede in ihrem Unternehmen tätige Prostituierte in Höhe von 15 Euro pro Tag. Die damalige Initiative der Finanzbehörden in Nordrhein-Westfalen zielte darauf ab, ein höheres Steueraufkommen aus dem Rotlicht-Milieu zu generieren. Damals betrieben die Angeklagten neben dem „FKK van Goch“ auch den Saunaclub „Blaue Lagune“ in Gladbeck.
2007 aber richteten die Angeklagten einen Hilfeschrei an die Finanzbehörden. Schließlich sei die Teilnahme an dem Verfahren zu einem echten Wettbewerbsnachteil geworden. „Die Damen wollen nicht in Goch tätig sein, da in anderen Läden im Kreis Kleve keine Steuern entrichtet werden“, erklärte die Beschuldigte damals in dem Schreiben an die Beamten. Dennoch beteiligte sich das Paar weiter an dem Besteuerungs-Modell.
Sie protokollierten, an welchen Tagen ihre Prostituierten, in den Listen mit Künstlernamen wie „Sissi“, „Gaga“ und „Vaselina“ geführt, vor Ort waren. Ein anderer Finanzbeamter aus Marl habe, so erklärte er, von dem Betrieb den Eindruck gewonnen, dass die Damen „im Normalfall relativ frei“ gewesen seien, wann und wie häufig sie arbeiten. Vor Ort war er allerdings nie.
2013 dann hätte ein Prozess gegen das Bordell Fun
Fun Garden in Emmerich für einen Wendepunkt im Geschäftstreiben des Ehepaars sorgen können. Damals entschied das Landgericht, dass die mehrheitlich osteuropäischen Beschäftigten des Etablissements nicht selbständig dort gearbeitet hätten. Damit stand ein zentrales Geschäftsmodell des Sex-Gewerbes auf der Kippe. Schärfere Kontrollen des „FKK van Goch“ wären wohl folgerichtig gewesen. Ein Klever Beamter, nun als Zeuge vor Gericht, erklärte aber, „das alles erstmal so laufen gelassen“ zu haben. Schließlich würden er und seine Kollegen an das Gute im Menschen glauben.
Dennoch sei es wenig verwunderlich gewesen, dass es im Juni 2016 zu einer Razzia im Saunaclub gekommen sei. Immerhin wollte die Staatsanwaltschaft Kleve nun wohl für einen höheren Fahndungsdruck im Rotlicht-Milieu sorgen, so sein Eindruck: „Der Kreis Kleve soll wohl sauber sein“, sagte er. Daher komme es nun vermehrt dazu, dass Unternehmer des in manchen Augen „anrüchigen Gewerbes“ vor Gericht stünden.
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Prozess Tag 3
RP 19.08.2020
Razzia unterbrach Schäferstündchen
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Prozess um das FKK van Goch: Am dritten Sitzungstag sagte eine Prostituierte aus und verriet Details über die Vorgänge im täglichen Betrieb.
Mit einem Großaufgebot waren die Behörden am 15. Juni 2016 in Goch angerückt: Bundespolizei, Kreispolizei, Zoll, Steuerfahndung, Ausländeramt, Ordnungsamt, Staatsanwaltschaft – alle versammelten sich mittags an der Gocher Benzstraße, um den Saunaclub „FKK van Goch“ zu durchsuchen.
Zum Zeitpunkt der Razzia befand sich eine junge Dame namens „Vaselina“ (ein Künstlername) gerade in einem der sogenannten Verrichtungszimmer. Überrascht war sie über den unerwarteten Besuch – wohl ebenso wie der Kunde, mit dem sie sich gerade zurückgezogen hatte. Und wie das Betreiberehepaar des Saunaclubs, das sich wegen Steuerhinterziehung und Vorenthaltens von Sozialabgaben am Klever Landgericht verantworten muss. Der Anklagevorwurf: Scheinselbstständigkeit. Die Prostituierten des Clubs seien als Selbstständige geführt worden, de facto aber Angestellte gewesen. Der 15. Juni 2016 war „Vaselinas“ letzter Arbeitstag im Gocher Saunaclub, berichtet sie am Dienstag im Zeugenstand. Etwa drei Jahre habe sie dort mit Unterbrechungen gearbeitet, schätzt die heute 36-jährige Bulgarin. Die Arbeit dort sei „okay“ gewesen. Mittlerweile ist sie Hausfrau und Mutter, lebt in Duisburg.
Sie ist die einzige frühere Prostituierte des Clubs, die am Dienstag als Zeugin erscheint. Geladen waren mehr: zehn Namen stehen auf der Zeugenliste. Der Rest? Unbekannt ins Ausland verzogen, geladen und dennoch nicht erschienen oder mit Begründung verhindert, erklärt der Vorsitzende.
Die 36-Jährige sagt aus. Von zehn Uhr morgens bis ein Uhr nachts habe sie im Club gearbeitet, am Wochenende länger, bis fünf Uhr. „Wir sitzen auf der Couch, dann kommt der Kunde und wir besprechen alles mit ihm, bevor wir aufs Zimmer gehen. Wir mussten dann immer ein Zimmer suchen, das gerade frei war“, sagt sie. „Die Kunden haben danach bei uns bezahlt.“ Mit der Chefin, der heute 59-jährigen Angeklagten, habe sie wenig zu tun gehabt. Deren Mann, den mitangeklagten Clubinhaber, habe sie nur manchmal gesehen. Regeln habe es aber gegeben: „Wir mussten auf der Couch sitzen, das hat die Chefin gesagt. Wenn die Mädels zusammen an der Theke stehen, kommen keine Kunden.“ Und: „Andere Mädels haben mir erzählt, dass sie Strafe zahlen mussten, wenn sie zu spät oder gar nicht kamen.“
Auch dass es Ärger mit der Chefin gegeben habe, wenn sich die Damen privat mit Kunden trafen, habe sie von anderen Prostituierten gehört. Zahlen musste die Zeugin an die Clubbetreiber etwa 50 Euro pro Tag – ein Startgeld sozusagen. Das Geld für ihre Dienste habe sie behalten dürfen und zudem Getränkeprovision bekommen. „Der Kunde bezahlte zum Beispiel 25 Euro für einen Sekt, davon bekam ich zehn.“ Die Verhandlung wird am Mittwoch um zehn Uhr fortgesetzt.
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Prozess Tag 4
NRZ 20.08.2020
War die Preisliste verbindlich oder nicht?
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Am vierten Prozesstag um den Saunaclub „FKK van Goch“ kamen am Mittwoch zwei Prostituierte zu Wort. Ihre Aussagen waren widersprüchlich.
Der Prozess gegen das Betreiberehepaar des Saunaclubs „FKK van Goch“ könnte länger dauern als geplant. Die Wirtschaftsstrafkammer des Klever Landgerichts hielt am Mittwoch, dem vierten von ursprünglich acht angesetzten Sitzungsterminen, vorsorglich zwei zusätzliche Termine fest. Ein Grund dafür ist, dass weitere Zeugen gehört werden sollen: langjährige Kunden des Gocher Saunaclubs, die von der Verteidigung benannt wurden. Diese können laut Verteidigung bestätigen, dass die an der Benzstraße tätigen Prostituierten nicht an vom Club ausgegebene Preise gebunden waren, sondern auch abweichende Preise für ihre Dienstleistungen verlangten.
Die Frage, ob die im Thekenbereich des Saunaclubs ausgehängte Preisliste verbindlich gewesen ist, spielt mit Blick auf eine mögliche Scheinselbstständigkeit der Prostituierten eine Rolle. Sollte der Club die Preise für die Dienstleistungen vorgegeben haben, wäre das ein Indiz gegen eine Selbständigkeit der Frauen, wie sie die Clubbetreiber behaupten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Betreiberehepaar vor, die Frauen im Club als Selbstständige ausgegeben zu haben, obwohl diese tatsächlich wie Angestellte tätig gewesen seien. So sollen die Angeklagten Steuern und Sozialabgaben in Höhe von gut 1,9 Millionen Euro eingespart haben.
Zwei Zeuginnen, die am Mittwoch befragt wurden, machten zu diesem Punkt Angaben: Eine der Frauen, eine heute 31-jährige Rumänin, die mittlerweile in einer Fabrik arbeitet, sagte: „Die Preise habe ich selber gemacht. Es gab eine Preisliste, aber die war nur zur Orientierung. Niemand musste sich daran halten.“ Sie selbst habe stets mehr verlangt, so die 31- Jährige. „Das kam immer darauf an, wie ich mich mit den Kunden verstanden habe“, so die Zeugin. So habe sie mal 50 statt der ausgeschilderten 35 Euro für 20 Minuten Sex verlangt, mal 70 Euro.
Eine andere Erinnerung teilte die zweite Zeugin am Mittwoch. Als sie in Goch anfing, hätten ihr andere Prostituierte gesagt: „Das sind die Preise, die muss man nehmen und fertig.“ Ähnlich hatte es auch die erste Zeugin bei ihrer Vernehmung unmittelbar nach der Razzia 2016 noch geschildert: Die Preisliste sei bindend, und man dürfe nicht davon abweichen, hatte die 31-Jährige dem Vernehmungsbeamten erklärt. Am Mittwoch darauf angesprochen, erklärte die Zeugin: „Das lag an dem schlechten Dolmetscher. Der hat weniger verstanden als ich.“ Das Protokoll habe sie damals nach mehrstündiger Vernehmung „einfach schnell unterschrieben“.
Die Verhandlung wird am Freitag um 9.30 Uhr fortgesetzt.
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Prozess Tag 5
RP 21.08.2020
Eklat zwischen Anwälten im Rotlicht-Prozess
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Im Verfahren um das FKK van Goch gehen jetzt Staatsanwaltschaft und Verteidigung aufeinander los. Sind Zeugen zur Falschaussage angestiftet worden? Die Anklage will ein Verfahren anregen, die Anwälte reagieren empört.
Der Ton im Prozess gegen das Betreiberehepaar des Saunaclubs „FKK van Goch“ wird rauer. Im Raum steht weiter der Vorwurf der Steuerhinterziehung und des Vorenthaltens von Sozialabgaben zwischen 2010 und 2016 in Höhe von 1,9 Millionen Euro. Am Freitagvormittag gerieten die Verteidiger heftig mit der Staatsanwaltschaft aneinander. Im Streit geht es um die Zeugenaussage einer 31-jährigen Rumänin, die ebenfalls als Prostituierte in dem Saunaclub arbeitete und bereits am Mittwoch ausgesagt hatte.
Die Rumänin hatte erklärt, es habe keine verbindliche Preisliste in dem Bordell gegeben – und so den 56-jährigen Inhaber und dessen 59-jähriger Ehefrau entlastet. Immerhin spielt diese Liste mit Blick auf eine mögliche Scheinselbstständigkeit der Prostituierten eine wichtige Rolle. Nun aber sagten Finanzbeamtinnen, die am Mittwoch ebenfalls vor Ort waren, vor dem Landgericht aus, sie hätten verdächtige Unterhaltungen der Zeugin mit den Verteidigern und den Beschuldigten beobachtet. „Die Zeugin ist zielstrebig zur Angeklagten gelaufen und hat sie umarmt. Danach haben sie zusammen die Pause verbracht und sind zusammen wieder in den Saal gekommen“, sagte die Finanzbeamtin aus. Der Staatsanwalt Hendrik Timmer kündigte an, gegen die Verteidigung daher ein Strafverfahren wegen einer möglichen Anstiftung zur Falschaussage anzuregen.
Die Verteidiger des Betreiberehepaars reagierten empört. „Das Gespräch der Zeugin mit der Angeklagten war eines zwischen Arbeitskollegen“, sagte einer der Anwälte. Dass man gemeinsam gen Gerichtssaal gelaufen sei, sei allein darauf zurückzuführen, dass man „zur gleichen Zeit am gleichen Ort“ habe erscheinen müssen. Die Verteidigung entgegnete Hendrik Timmer wiederum, ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung anzuregen. Diesem sehe der Klever Staatsanwalt, so erklärte er, „mit Gelassenheit“ entgegen.
Nach dem hitzigen Zoff wollte der Vorsitzende Richter Christian Henckel weitere Zeugen vernehmen. Erneut waren geladene Prostituierte aber nicht erschienen. Deren Anschriften seien nicht mehr aktuell, das Einwohnermeldeamt habe ebenfalls nicht weiterhelfen können. Eine 29-jährige Prostituierte aus Wesel aber sagte aus. Die Deutsche, die mittlerweile als Integrationshelferin arbeitet, habe vor einigen Jahren „immer mal wieder“ in dem FKK-Club gearbeitet, wie sie schilderte. Zur Prostitution sei sie wie folgt gekommen: „Bei einer Party war ich immer ganz locker. Da dachte ich irgendwann: Das mache ich zu Geld.“
Auf das Etablissement „FKK van Goch“ sei sie durch eine Zeitungs-Anzeige gestoßen. Auch in München und Wien war sie im horizontalen Gewerbe tätig, an der Benzstraße nannte sie sich „Sarah“. Pro Tag, an dem sie in Goch gearbeitet habe, habe sie 30 Euro an die Betreiber habe zahlen müssen, um die Räumlichkeiten zu nutzen. „Die Preise habe ich aber mit den Kunden selbst verhandelt.“ Zwar habe es eine Preisliste im Saunaclub gegeben, diese hätten aber nur Mindestpreise ausgewiesen. „Ich habe meistens mehr genommen. Je nachdem, wie ich bei der Arbeit Gas gegeben habe“, sagte sie. Zwar habe es einen Plan gegeben, wann welche Dirne vor Ort sei. „Feste Zeiten waren das aber nicht. Und wenn ich nicht konnte oder verspätet war, habe ich nur aus Anstand Bescheid gegeben.“
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Prozess Tag 6
RP 26.08.2020
Rotlicht-Doku bei FKK-Prozess in Goch gezeigt
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Bei der Verhandlung um das „FKK van Goch“ ging es jetzt auch um eine TV-Show. Die RTL2-Sendung „Rotlichtexperten im Einsatz“ – eine Art Pseudodokumentation, die zwei Rotlichtexperten auf ihrer Mission, Bordelle zu optimieren, begleitete.
Die Wahrheitsfindung spielt in Strafprozessen eine zentrale Rolle. Weil die Offenlegung der Wahrheit aber nicht immer im Interesse aller Prozessbeteiligten ist, sind Versuche, die Wahrheit zu verzerren, in Gerichtssälen nichts Außergewöhnliches.
Selten aber dürften diese Wahrheitsverzerrungen derart plump ausfallen wie jene, die am Dienstag auf die Leinwand des Klever Landgerichtes projiziert wurden. Gezeigt wurden einige Ausschnitte der RTL2-Sendung „Rotlichtexperten im Einsatz“ – eine Art Pseudodokumentation, die zwei Rotlichtexperten auf ihrer Mission, Bordelle zu optimieren, begleitete.
Eine der Expertinnen sitzt auf der Anklagebank, als der Filmausschnitt im Gerichtssaal vorgeführt wird. Zusammen mit ihrem Ehemann ist die 59-Jährige angeklagt, weil sie als Betreiberin des Gocher Saunaclubs „FKK van Goch“ Steuer- und Sozialabgaben in Höhe von 1,9 Millionen Euro vorenthalten haben soll.
Der Ausschnitt zeigt die Angeklagte, wie sie Struktur in ein Gelsenkirchener Bordell bringt. Eine der angeblichen Angestellten des Bordells, Nina genannt, kommt zu spät zur Arbeit – und wird von der Rotlichtexpertin forsch nach Hause geschickt: „Die faulen Äpfel werden aussortiert. Und du bist hier ein fauler Apfel.“
Welche Rolle spielt diese RTL2-Sendung im Strafprozess, mag man sich fragen. Die Rotlichtexpertin und Angeklagte gibt in der Sendung auch Aufschluss darüber, wie sie den Betrieb des eigenen Bordells handhabt. Nicht uninteressant also mit Blick auf mögliche Scheinselbständigkeiten von Prostituierten in Goch.
Der Wahrheitsgehalt dieser Sendung ist jedoch – so stellt es zumindest die Verteidigung der FKK-Betreiber im laufenden Verfahren dar – äußerst untergeordnet. Dies bestätigte am Dienstag, wenngleich zähneknirschend, auch ein früherer Redakteur der Produktionsfirma, die für RTL 2 das Rotlichtformat drehte.
Als sogenanntes „Dokutainment“ bezeichnete der 27-jährige Kölner die Sendung im Zeugenstand. „Konstruierte Szenen“ seien in der RTL2-Sendung nicht unüblich gewesen. So tauchte er auch schon mal selbst als Bordellgast im Bademantel vor der Kamera auf. Auch die Bedienung von Klischees sei seitens des Senders erwartet worden – und ohne Drama sei es leider gar nicht gegangen, so der Zeuge. Ob das Rotlichtformat denn am Ende mehr Doku oder mehr Entertainment gewesen sei, wollte die Verteidigung wissen. „Das weiß ich nicht“, so der 27-Jährige. Die Verhandlung wird am Mittwoch um 9.30 Uhr fortgesetzt.
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Prozess Tag 7
RP 26.08.2020
Freier im Zeugenstand
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Im Prozess gegen das Betreiberehepaar des Saunaclubs sagten nun Kunden aus. Es ging vor allem darum, ob die Preise in dem Etablissement festgelegt waren.
Im Strafprozess gegen das Betreiberehepaar des Saunaclubs „FKK van Goch“ ist die Beweisaufnahme am Mittwoch fortgesetzt worden. Die Klever Staatsanwaltschaft wirft der 59-jährigen Frau und dem 56-jährigen Mann aus Gladbeck Steuerhinterziehung und das Vorenthalten von Sozialabgaben vor. Gesamtschaden laut Anklage: gut 1,9 Millionen Euro.
Als Zeugen erschienen am siebten Verhandlungstag zwei langjährige Besucher des Gocher Etablissements, die Aufschluss darüber geben sollten, wie die Abläufe und die Bezahlung im Club aussehen. Ein 55-jähriger Gocher erklärte, er habe pro Besuch 30 Euro Eintritt bezahlen müssen. Die Leistungen der Damen habe er extra vergüten müssen. Dass die Preise vom Club festgeschrieben waren – ein strittiger Punkt im Verfahren – verneinte der Zeuge. „Die Frauen hatten unterschiedliche Preise. Wenn eine meinte, sie sei was Besseres, wollte sie auch schon mal mehr. Da bin ich aber nicht drauf eingegangen“, erklärte der 55-Jährige. Zwar habe es eine Preisliste im Club gegeben. Die Frauen hätten aber nicht grundsätzlich auch diese Preise verlangt.
Von der großangelegten Razzia, die 2016 im Club an der Gocher Benzstraße durchgeführt wurde, hatte der Zeuge damals durch Freunde erfahren: „Ich bin ja Junggeselle, und von meinen Freunden weiß jeder, dass ich da hingehe. Nach der Razzia hieß es dann: ‚Hör ma, da kannse nicht mehr hingehen‘“. Doch er konnte, denn der Club setzte den Betrieb fort. Anfang dieses Jahres besuchte der 55-Jährige das Gocher Etablissement zuletzt – danach kam das coronabedingte Arbeitsverbot für Prostituierte.
Von festen Preisen im Saunaclub „FKK van Goch“ wusste auch der zweite Zeuge, ein 48-jähriger Klever, nichts. „Ich bin oft da gewesen, zwei oder drei Mal im Monat“, so der Zeuge. „Die Frauen haben nicht alle die gleichen Preise genommen. Sie konnten das selber entscheiden. Wenn die Frau hübsch war, wollte sie mehr und ich zahlte 120 oder 130 Euro für eine Stunde. Wenn sie nicht so gut aussah, nahm sie 80 Euro.“ Einmal habe eine Frau sogar nach dem Akt mit ihm auf die Bezahlung verzichtet. „Ich weiß auch nicht, warum“, so der 48-Jährige.
Für den Prozess vor der Wirtschaftsstrafkammer des Klever Landgerichtes sind noch weitere Termine vorgesehen. Die Verhandlung wird am Dienstag, 1. September, 9.30 Uhr, fortgesetzt.
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Prozess Tag 8
RP 09.09.2020
Prostituierte revidieren eigene Aussagen
Die Frauen machen es Staatsanwaltschaft und Kammer während der Verhandlung vor dem Landgericht schwer. Im Oktober wird der Prozess fortgesetzt.
Sie sei noch nie vor Gericht gewesen, wolle dort nicht sein – und auch nicht mehr wiederkommen. So erklärte sich am Dienstagmittag eine 29-jährige Rumänin, die als Zeugin im Prozess gegen das Betreiberehepaar des Saunaclubs „FKK van Goch“ an der Benzstraße gehört wurde. Im Raum steht der Vorwurf der Steuerhinterziehung und des Vorenthaltens von Sozialabgaben zwischen 2010 und 2016 in Höhe von 1,9 Millionen Euro.
Es ist mittlerweile ein Muster im Verfahren zu erkennen. Prostituierte, die früher in dem Etablissement tätig waren, wollen nun kaum mehr Details zur ihrer dortigen Arbeit preisgeben. Einem Vernehmungsprotokoll zu Folge soll die 29-jährige Rumänin gegenüber der Steuerfahndung nach der Razzia im September 2017 erklärt haben, es habe vorgeschriebene Preise, eine Kleiderordnung und ein Strafenkatalog für Vergehen gegeben. Davon will sie nun nichts mehr wissen. Zwar habe es eine Preisliste gegeben, bindend aber sei diese nicht gewesen. „Ich habe mich aber an die Liste gehalten. Das passte schon“, sagte die heute in Gelsenkirchen wohnhafte Prostituierte.
Vor drei Jahren soll die Frau den Beamten noch dargelegt haben, man habe Strafe zahlen müssen, wenn das Handy im Etablissement herumlag, zu viele Handtücher genutzt worden seien oder Rumänisch gesprochen worden sei. Auch eine Grüppchenbildung sei den Prostituierten streng untersagt gewesen. Die Arbeitszeiten seien außerdem von der Chefin vorgegeben worden, so das Vernehmungsprotokoll. Das würde darauf hinweisen, dass die Frauen angestellt und nicht, wie die Betreiber beteuern, selbständig tätig gewesen sein. All diese Angaben aus dem Protokoll aber seien falsch, sagte die Rumänin nun. Ihre Erklärung dafür: Der damals eingesetzte Dolmetscher habe sein Fach nicht beherrscht und völlig falsch übersetzt. „Es war so, dass ich zur Arbeit kommen und gehen konnte, wann immer ich wollte“, sagte die Zeugin aus. In den vergangenen Wochen waren mehrere Zeuginnen vor Gericht aufgetaucht, die versicherten, keine Erinnerung mehr an ihre Tätigkeit im „FKK van Goch“ zu haben. Ohnehin werde Verschwiegenheit in der Branche hoch angesehen, heißt es immer wieder von den Frauen.
Ein 52-jähriger Finanzbeamte berichtete dem Vorsitzenden Richter, er habe bei der Razzia 2017 ermittelt, dass es eine verbindliche Preisliste in dem Bordell gab. Für eine halbe Stunde Vergnügen hätten Freier 50 Euro zahlen müssen. Auch für alle weiteren Dienstleistungen, etwa Geschlechtsverkehr ohne Kondom, habe es feste Preise gegeben. Er könne sich zudem daran erinnern, dass die Prostiutierten am Erlös beteiligt worden seien, wenn sie an ihre Kunden Champagner verkauften. Der Prozess wird am Mittwoch, 7. Oktober, 9.30 Uhr fortgesetzt.
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Prozess Tag 9
NRZ 24.10.2020
Wende im Prozess um Saunaclub
Der Prozess um die ehemaligen Betreiber des Saunaclubs „FKK van Goch“ geht weiter. Die Anwälte der Angeklagten haben nun neue Zeugen aufgerufen.
Die Rechtsanwälte des angeklagten Betreiberehepaars des Saunaclubs „FKK van Goch“ an der Benzstraße in Goch haben ihre Hausaufgaben während der fünfwöchigen Prozesspause gemacht. Zum Wiederauftakt teilten die Verteidiger der Kammer mit, dass sie eine Vielzahl möglicher Zeugen ausfindig gemacht hätten und diese bereit seien, vor dem Landgericht auszusagen.
Im Raum steht weiterhin der Vorwurf der Steuerhinterziehung und des Vorenthaltens von Sozialabgaben zwischen 2010 und 2016 in Höhe von 1,9 Millionen Euro. Fraglich ist, ob die Prostituierten in dem bekannten Etablissement tatsächlich selbstständig tätig waren, wie die Beschuldigten beteuern.
Weitere Zeugen benannt
Mit der Nennung weiterer Zeugen könnte nun Bewegung in den bisher zähen Prozess kommen. Immerhin reagierten viele der osteuropäischen Prostituierten, die in dem Etablissement beschäftigt waren, bislang nicht auf die Vorladungen der Justiz. Das Gros der Ex-Mitarbeiterinnen, die vor Gericht aussagten, gaben wiederum vor, schwerwiegende Erinnerungslücken an ihre Zeit in dem Saunaclub in Goch zu haben. Zudem zogen Zeuginnen frühere Aussagen zurück, die die Angeklagten belastet hätten.
Einer der Rechtsanwälte stellte nun einen beispielhaften Arbeitsplan des Bordells aus dem Frühjahr 2016 vor. „Der Wochenplan beweist die Abweichung zwischen dem Arbeitsplan und der Realität in dem Betrieb“, sagte der Jurist. Prostituierte, die für eine Schicht ab 11 Uhr eingetragen gewesen seien, sollen demnach erst am Nachmittag erschienen sein. Andere seien gar nicht oder erst am Tag darauf aufgetaucht.
Offenbar hielten sich die Frauen also nicht oder nur selten an die eingetragenen Arbeitszeiten. Dies würde für ihre tatsächliche Selbstständigkeit sprechen. „Die Frauen haben ihre Arbeitszeit völlig frei nach Gutdünken gestaltet und dennoch den Eintrittspreis von 50 Euro bezahlt. Bei Abweichungen fanden keinerlei Sanktionierungen statt“, sagte der Rechtsanwalt.
Der Staatsanwalt entgegnete, dass es sich bei dem Arbeitsplan nur um einen geringen Ausschnitt der Wirklichkeit handele. „Sie haben sich viel Mühe gemacht, aber nicht beachtet, dass Strafgelder natürlich nicht in den Büchern auftauchen würden“, sagte er in Richtung der Verteidigung.
Der Prozess wird am Dienstag, 3. November, um 9.30 Uhr fortgesetzt.
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Prozess Tag 10
RP 11.11.2020
Prozess unterbrochen
Weil zwei Prozessbeteiligte Corona-Kontaktpersonen sind, wurde die Beweisaufnahme der Wirtschaftskammer beim Landgericht erneut unterbrochen.
Seit Mitte August muss sich das Betreiberehepaar des Gocher Saunaclubs „FKK van Goch“ vor dem Klever Landgericht verantworten. Die Klever Staatsanwaltschaft wirft den Gladbeckern (59 und 56 Jahre alt) Steuerhinterziehung und das Vorenthalten von Sozialabgaben vor.
Nach längerer Prozesspause sollte die Verhandlung eigentlich am Dienstag fortgesetzt werden. Doch das Coronavirus ließ die Fortsetzung platzen: Zwei Prozessbeteiligte erfuhren kurz vor Verhandlungsbeginn, dass sie unlängst Kontakt zu einer mittlerweile positiv auf COVID-19 getesteten Person hatten. Die beiden Prozessbeteiligten warteten daher außerhalb des Gerichts auf die Entscheidung des Vorsitzenden Richters der Wirtschaftsstrafkammer, wie damit umzugehen sei. Nach Rücksprache mit den anderen Prozessbeteiligten entschied der Vorsitzende, den Prozess an diesem Tag nicht fortzusetzen. Als möglicher Fortsetzungstermin wurde der 20. November genannt.
Zentrale Frage des Prozesses ist nach wie vor, ob die Prostituierten in dem bordell-ähnlichen Betrieb „FKK van Goch“ zwischen 2007 und 2016 selbständig tätig waren oder wie Angestellte arbeiteten. Laut den Angeklagten handelte es sich nicht nur auf dem Papier, sondern auch faktisch um selbstständig tätige Prostituierte. Die Staatsanwaltschaft hingegen sieht Scheinselbständigkeit. Der Abgabeschaden an Lohnsteuer, Umsatzsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen soll sich laut Anklage auf insgesamt fast zwei Millionen Euro belaufen.
Brach liegt aktuell nicht nur die Beweisaufnahme, sondern auch der Saunaclub selbst: „Aufgrund der neuen Coronaschutzverordnung NRW haben wir momentan geschlossen“, heißt es auf der Internetseite des Etablissements. Die Verordnung vom 30. Oktober besagt: „Der Betrieb von Bordellen, Prostitutionsstätten und ähnlichen Einrichtungen ist untersagt. Dies gilt auch für Swingerclubs und ähnliche Einrichtungen.“ Bereits im März war die Prostitution in NRW aufgrund der Pandemie untersagt worden. Das Oberverwaltungsgericht hatte das generelle Verbot allerdings Anfang September gekippt, woraufhin das Land Regeln für die Branche erließ. So mussten Prostituierte und Kunden während des sexuellen Kontaktes eine Maske tragen.
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Prozess Tag 11
RP 12.12.2020
Urteil im FKK-Prozess in Sicht
Die Befragungen der Prostituierten, die in dem Gocher Etablissement gearbeitet haben, bringen kaum neue Erkenntnisse. Daher machte die Kammer einen Verständigungsvorschlag. Freiheitsstrafen von unter zwei Jahren stehen im Raum.
Seit nunmehr dreieinhalb Monaten läuft der Prozess gegen das Betreiberehepaar des Saunaclubs „FKK van Goch“ vor dem Landgericht in Kleve. Die Staatsanwaltschaft wirft der 59-jährigen Frau und dem 56-jährigen Mann aus Gladbeck Steuerhinterziehung und das Vorenthalten von Sozialabgaben vor. Insgesamt soll ein Abgabeschaden in Höhe von fast zwei Millionen Euro entstanden sein. Die Beweisaufnahme erweist sich jedoch seit geraumer Zeit als zähe Angelegenheit.
Die zuvorderst osteuropäischen Prostituierten, die in dem Gocher Etablissement der Beschuldigten gearbeitet haben, wollen oder können als Zeugen vor Gericht kaum Angaben zu den Verhältnissen in dem Betrieb machen. Der Vorsitzende Richter befragte am Freitagvormittag erneut ehemalige Beschäftigte. Eine heute 34-jährige Theken-Kraft aus Gelsenkirchen gab an, nicht einmal mehr zu wissen, in welchem Zeitraum sie im „FKK van Goch“ gearbeitet habe: „Das weiß ich doch jetzt nicht mehr, vor ein paar Jahren eben.“ Ob es Anwesenheitslisten gegeben habe? „Kann ich mich nicht dran erinnern.“ Einen Arbeitsablaufplan? „Nie gesehen.“ Preislisten? „Keine Ahnung.“
Eine 31-jährige Ungarin knüpfte nahtlos an die Ausführungen an. Im Zeugenstand berichtete sie zwar, von 2012 bis 2014 in dem Saunaclub gearbeitet zu haben und die Preise mit ihren Freiern selbst ausgehandelt zu haben. Strafzahlungen für zu spätes Erscheinen habe sie nie zahlen müssen. Auch sei es nicht verboten gewesen, Kaugummi zu kauen oder das Handy zu nutzen. Allzu viel Konkretes aber berichtete sie nicht. Auf die Fragen, wie hoch der Eintritt für die Prostituierten, ihre Preise und ihr Verdienst an schlechten Tagen gewesen sei, antwortete die Krefelderin: „An Geld erinnere ich mich nicht.“ Das Muster dieser Befragungen ist seit Monaten erkennbar. Offenbar gehört es im Rotlicht-Milieu zum Berufsethos, über die Verhältnisse in den Bordellen zu schweigen.
Das aber macht die Beweisaufnahme für die Kammer schwer. Dabei steht im Prozess die Frage im Fokus, ob die Prostituierten tatsächlich als Selbständige im „FKK van Goch“ tätig waren, wie es die Beschuldigten beteuern. Wären sie stattdessen Arbeitnehmer, was die Staatsanwaltschaft vermutet, hätten für die Frauen in hohem Umfang Sozialabgaben gezahlt werden müssen. Der Vorsitzende Richter aber legte nun einen Verständigungsvorschlag vor, der ein Urteil in greifbare Nähe rücken dürfte. Die Anklage wegen des Vorenthaltens von Sozialabgaben könnte fallen gelassen werden. „Die Kammer sieht den Vorwurf als nicht sehr schwerwiegend an“, erklärte der Richter.
Stattdessen könne man sich, so sein Vorschlag, auf das Vorenthalten von Umsatzsteuern in Höhe von 290.000 Euro fokussieren. Laut Staatsanwaltschaft sollen die Angeklagten für die Jahre 2010 bis 2014 Umsatzsteuerjahreserklärungen und für die Monate Januar 2015 bis April 2016 Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben haben, die mit der Realität des Betriebes nur wenig zu tun hatten. Die Staatsanwaltschaft stimmte dem Verständigungsvorschlag umgehend zu. Die Verteidiger der Angeklagten aber gaben an, noch Bedenkzeit zu benötigen. Gleichwohl aber betrachte man den Vorstoß als „eine wohlwollende Diskussionsgrundlage“, über die man nachdenken werde.
Die Verteidigung erkundigte sich, mit welchem Strafmaß die Kammer rechne. Der Vorsitzende Richter erklärte, dass die 59-jährige Angeklagte mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten rechnen müsse, da sie als Chefin des Etablissements in Erscheinung getreten war. Ihren Mann, der eher im Hintergrund agierte, erwartet voraussichtlich eine Freiheitsstrafe von einem Jahr. Am kommenden Freitag, 18. Dezember, geht die Verhandlung um 15 Uhr weiter. Bis dahin wollen die Verteidiger mitteilen, ob sie der Verständigung zustimmen. Mit den Plädoyers sowie einem Urteil im Gocher FKK-Prozess wird dann Anfang Januar gerechnet.
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Prozess Tag 12
RP 20.12.2020
Verteidiger im FKK-Prozess lehnen Verständigung ab
Der Prozess gegen das Betreiberehepaar des Gocher Saunaclubs „FKK van Goch“ vor dem Landgericht in Kleve schreitet nur langsam voran. Eine Verständigung lehnte die Verteidigung ab. Stattdessen soll die Kammer weitere Prostituierte anhören.
Die Staatsanwaltschaft wirft der 59-jährigen Frau und dem 56-jährigen Mann aus Gladbeck unverändert Steuerhinterziehung und das Vorenthalten von Sozialabgaben vor. Insgesamt soll ein Abgabeschaden in Höhe von fast zwei Millionen Euro entstanden sein. In der vergangenen Woche aber hatte die Kammer einen Verständigungsvorschlag gemacht. Die Anklage wegen des Vorenthaltens von Sozialabgaben sollte demnach fallengelassen werden. Stattdessen könne man sich, so der Vorschlag, im weiteren Prozessverlauf auf das Vorenthalten von Umsatzsteuern in Höhe von 290.000 Euro fokussieren. So hätte ein Urteil in greifbare Nähe rücken können.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Vorschlag zugestimmt. Die Verteidigung der Angeklagten aber machte am Freitagnachmittag einen Strich durch die Rechnung. Die Verständigung lehne man ab, gleichwohl aber stünde man weiteren Rechtsgesprächen offen gegenüber. So wurde die Beweisaufnahme beim jüngsten Prozesstag fortgesetzt. Verlesen wurden die Vernehmungsprotokolle von bulgarischen Prostituierten, die in dem Etablissement vor einigen Jahren gearbeitet haben sollen. Allzu aufschlussreich aber waren deren Ausführungen nicht.
Seit Monaten steht die Frage im Fokus der Verhandlung, ob die im Thekenbereich des Saunaclubs ausgehängte Preisliste verbindlich gewesen ist. Sollte der Club die Preise für die sexuellen Dienstleistungen vorgegeben haben, wäre das ein Indiz, das gegen die Selbständigkeit der Frauen spricht, wie sie von den Saunaclub-Betreibern beteuert wird. „Die Preise habe ich von den anderen Frauen übernommen“, gab eine der bulgarischen Prostituierten zu Protokoll. Sie habe zügig viel Geld verdienen wollen, um schnellstmöglich wieder in ihre Heimat zurückzukehren. Pro Tag habe sie bis zu sieben Kunden gehabt, am Wochenende mitunter noch mehr. So habe sie bis zu 1000 Euro in der Woche verdienen können.
„Ich habe das ganze Geld behalten, außer 50 Euro Eintritt“, heißt es in dem Vernehmungsprotokoll der Bulgarin. Diese Angabe könnte das beschuldigte Betreiberehepaar entlasten. Gleichwohl gab die Ex-Beschäftigte allerdings auch an, dass es für die mehrheitlich osteuropäischen Prostituierten einen Dienstplan im „FKK van Goch“ gegeben habe, der von den Theken-Kräften vor Wochenbeginn aufgestellt worden sei. Ein solcher Dienstplan würde wiederum darauf hinweisen, dass die Frauen nicht selbständig tätig waren.
Der Prozess vor dem Landgericht wird erst im neuen Jahr fortgesetzt. Am Freitag, 8. Januar, soll es um 9.30 Uhr weitergehen.
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Prozess Tag 13
NRZ 09.01.2021
Zeugin sieht Club-Betreiberin als Sauberfrau
Der Prozess gegen das Betreiberehepaar des Saunaclubs „FKK van Goch“ vor dem Landgericht Kleve stockt
Der Prozess gegen das Betreiberehepaar des Saunaclubs „FKK van Goch“ vor dem Landgericht Kleve stockt. Seit Mitte August sitzen die 59-jährige Frau und der 56-jährige Mann aus Gladbeck wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung und des Vorenthaltens von Sozialabgaben auf der Anklagebank in Kleve. Insgesamt soll ein Abgabeschaden in Höhe von fast zwei Millionen Euro entstanden sein, so die Staatsanwaltschaft.
Die Beweisaufnahme war eine zähe Angelegenheit
Nun aber dürfte Corona zu weiteren Verzögerungen führen. Einer der Rechtsanwälte der Beschuldigten legte der Kammer am Freitag ein ärztliches Attest vor, nachdem er vorerst aufgrund schwerer Vorerkrankungen nicht mehr an öffentlichen Hauptverhandlungen teilnehmen soll. Zu hoch sei das Risiko einer Ansteckung. Staatsanwaltschaft und Kammer stimmten zu, immerhin bestünde unverändert kein Zeitdruck. Die Zeit bis zum Frühjahr wolle die Staatsanwaltschaft nun nutzen, um weitere Zeuginnen aus dem Rotlicht- Milieu ausfindig zu machen. Viele der Osteuropäerinnen, die in dem Etablissement an der Gocher Benzstraße gearbeitet haben sollen, hatten in den vergangenen Monaten auf die Vorladungen des Gerichts nicht reagiert, Adressdaten liegen nciht vor. So war die Beweisaufnahme eine zähe Angelegenheit.
„Wir könnten nun Fahndungen einleiten“, erklärte der Staatsanwalt.Allerdings sagte nun noch eine 41-jährige Frau aus Bielefeld als Zeugin aus, die vor einigen Jahren als Thekenkraft im „FKK van Goch“ tätig gewesen ist – und bis heute einen ausgezeichneten Eindruck von der 59-jährigen Chefin des Hauses habe: „Sie war die erste, bei der ich einen richtigen Arbeitsvertrag bekam. Und sie war die erste, die mir meinen Lohn aufs Konto und nicht bar ausgezahlt hat. Ich habe sogar mit ihr gegessen, es herrschte eine familiäre Atmosphäre.“ Auch könne sie sich nicht daran erinnern, dass es Strafzahlungen bei Fehlverhalten der Prostituierten gegeben habe. Solche Zahlungen würden dafür sprechen, dass die Frauen als angestellte Prostituierte gearbeitet haben – und eben nicht als Freiberuflerinnen.
Man muss wissen, dass die Ostblock-Damen ein anderes Benehmen an den Tag legen als die Deutschen
Wohl aber könne sich die 41-Jährige rückblickend vorstellen, dass es ein Handyverbot in dem Saunaclub gegeben habe. Sicher könne sie das aber nicht sagen. Doch auch ein solches Verbot sei aus ihrer Sicht durchaus nachvollziehbar: „Man muss wissen, dass die Ostblock-Damen ein anderes Benehmen an den Tag legen als die Deutschen. Da kann ich mir schon vorstellen, dass die Chefin mal gesagt hat, ,jetzt pack dein Handy weg.´“ Ein Handyverbot könnte ein Indiz dafür sein, dass die Frauen, anders als von den Beschuldigten beteuert, nicht als Selbststdige aktiv waren.
Licht ins Dunkel könnten diesbezüglich weitere Ex-Prostituierte bringen. Bis sie als Zeugin in Erscheinung treten, dürften aber erneut einige Wochen vergehen.
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Prozess Tag 14
RP 26.03.2021
Bordellbetreiber aus Goch könnten mit Bewährungsstrafen davonkommen
Die Kammer hat im viel beachteten FKK-Prozess einen Verständigungsvorschlag ins Spiel gebracht, mit dem sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung in den kommenden Tagen auseinandersetzen sollen.
Abermals scheint es so, als stünde der seit August laufende Prozess gegen das Betreiberehepaar des Gocher Saunaclubs „FKK van Goch“ vor dem Abschluss. Erneut hat die Kammer des Landgerichts Kleve am Freitagnachmittag einen Verständigungsvorschlag ins Spiel gebracht, mit dem sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung in den kommenden Tagen auseinandersetzen sollen.
Zum Hintergrund: Die Staatsanwaltschaft wirft der 59-jährigen Frau und dem 56-jährigen Mann aus Gladbeck Steuerhinterziehung und das Vorenthalten von Sozialabgaben vor. Insgesamt soll ein Abgabeschaden in Höhe von fast zwei Millionen Euro entstanden sein. In den vergangenen Monaten waren immer wieder osteuropäische Prostituierte vernommen worden, die über den Alltag im „FKK van Goch“ berichteten – und die Beschuldigten überwiegend entlasteten.
Dennoch avancierte der Prozess, der seit Mitte Januar pausiert hatte, zu einer Hängepartie. Und zwar auch deshalb, weil viele der Prostituierten schlichtweg nicht ausfindig zu machen sind. Der Verständigungsvorschlag sieht nun vor, dass der Vorwurf der Lohnsteuerhinterziehung sowie des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt fallen gelassen werden. So stünde nur noch die Umsatzsteuerhinterziehung in Höhe von 288.000 Euro im Raum. Auch die Freiheitsstrafen könnten, wenn es zu der Verständigung käme, vergleichsweise mild ausfallen: Der 59-jährigen Frau, die als Chefin des Etablissements in Erscheinung getreten ist, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr und sieben Monaten auf Bewährung. Ihr Mann muss mit bis zu einem Jahr und drei Monaten rechnen. „Wir halten den Schuldvorwurf für nicht so schwerwiegend“, sagte der Vorsitzende Richter. Zudem würde die Kammer nicht davon ausgehen, dass bei der Vernehmung weiterer Zeugen Erhellendes zu Tage tritt. Außerdem halte man es nicht für zwingend notwendig, die streitige Frage zu beantworten, ob die Prostituierten nun tatsächlich selbständig in dem Bordell tätig oder angestellt waren.
Die Verteidigung echauffierte sich abermals darüber, dass Akten von Umsatzsteuererklärungen bei der Staatsanwaltschaft verschwunden sind. „Für die Berechnungen der Verteidigung würden diese Zahlen aber natürlich eine gewichtige Rolle spielen“, sagte einer der Rechtsanwälte. Die Staatsanwältin entschuldigte sich dafür, dass die Unterlagen bislang nicht aufgetaucht sind. Dennoch mahnte sie die Verteidigung, die in der Vergangenheit schon Verständigungsvorschläge zurückgewiesen hat, zu einer schnellen Entscheidungsfindung. „Wenn wir weiter so machen, ist die Bereitschaft der Staatsanwaltschaft irgendwann nicht mehr so groß, einer Verständigung zuzustimmen“, sagte sie. Die Verhandlung soll Mitte April fortgesetzt werden.
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Prozess Tag 15
NRZ 28.04.2021
Urteil im Steuerprozess um den FFK-Club van Goch
Bordellchefs müssen 200.000 Euro nachzahlen beziehungsweise den gleichen Wert erstatten. Berücksichtigt wurden die Steuerjahre 2013 bis 2016.
Das Urteil im Gerichtsverfahren gegen den Bordellbetrieb „FKK van Goch“ in Goch ist gefällt. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Kleve hat die beiden Angeklagten wegen Umsatzsteuerhinterziehung in 18 Fällen verurteilt.
Für die 60-jährige Frau wurde Vorverurteilung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten mit einberechnet, beim den 57-jährigen Mann eine solche Strafe von elf Monaten. Darüber hinaus wurde gegen beide Angeklagten angeordnet, dass der „Wert von Taterträgen“ in Höhe von gut 200.000 Euro als Gesamtschuldner eingezogen werde.
Die Anklagevorwürfe wurden zusammengefasst beschränkt: Untersucht wurde demnach der Zeitraum 2013 bis Frühjahr 2016. Nach den Feststellungen der Kammer sollen die beiden Angeklagten in der Zeit Umsatzsteuern in Höhe von rund 200.000 Euro hinterzogen haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Angeklagte können binnen einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.
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RP 15.07.2022
Bundesgerichtshof spricht Angeklagte in Bordell-Prozess frei
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Kleve gegen das Betreiberehepaar des Saunaclubs „FKK van Goch“ aufgehoben - eine echte Überraschung. Wie das Gericht seine Entscheidung begründet.
Die Staatsanwaltschaft hatte der 62-jährigen Frau und dem 61-jährigen Mann aus Gladbeck Steuerhinterziehung und das Vorenthalten von Sozialabgaben vorgeworfen. Insgesamt soll ein Abgabeschaden in Höhe von fast zwei Millionen Euro entstanden sein. Fraglich war insbesondere, ob die Prostituierten an der Gocher Benzstraße als Angestellte oder selbständig tätig waren. Für die Richter in Kleve aber war die Sachlage klar: Die Wirtschaftsstrafkammer hatte die beiden Angeklagten im Frühjahr 2021 wegen Umsatzsteuerhinterziehung in 18 Fällen für schuldig befunden und verurteilt. Die Frau, die als Betreiberin des Etablissements in Erscheinung trat, wurde unter Einbeziehung einer Vorverurteilung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, der 57-jährige Mann zu einer solchen von elf Monaten.
Die Richter in Karlsruhe sehen es jedoch nicht als erwiesen an, dass die Prostituierten in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis beschäftigt waren. Der Grund: Die Preise – wenngleich die meisten einheitlich waren – durften die Frauen wohl selbst bestimmen. Viele der Mitarbeiterinnen, die teils auch vor Gericht als Zeuginnen aussagten, gaben zudem an, auch außerhalb des Klubs tätig geworden zu sein. Immer wieder war vor dem Landgericht Kleve ins Feld geführt worden, dass es Dienstpläne gegeben habe, in die die Damen eingeteilt wurden. Zudem soll es Strafzahlungen gegeben haben, wenn sich Prostituierte nicht an Hausregeln hielten, etwa mit Blick auf die Handynutzung im Barbereich. Beweise dafür, dass damit verbundene Strafzahlungen tatsächlich eingefordert wurden, lagen aber nicht vor.
Noch offen ist unterdessen, in welcher Höhe die beiden Beschuldigten von der öffentlichen Hand entschädigt werden. Die Festsetzung obliegt wiederum dem Landgericht Kleve.
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