UP 14.09.2019
Bordell spart an Übersetzung und wird zur Lachnummer
Über eine besonders kuriose Panne aus dem Bereich der maschinellen Übersetzung berichtet die Westfalenpost. Ein Bordell im sauerländischen Marsberg-Bredelar hat die eigene Website offenbar maschinell übersetzt – einschließlich des Eigennamens.
Das Etablissement trägt den schönen Namen Parkschloss, der auch durchaus angemessen zu sein scheint. Denn das weitläufige Grundstück mit dem herrschaftlich anmutenden Gebäude wirkt auf den Fotos der Website wie der Landsitz eines Grafen.
Maschinelle Übersetzung macht mondänes Parkschloss zur Parkplatzsperre
Bei der Übersetzung der Website in sage und schreibe 27 Fremdsprachen hat man sich jedoch fatalerweise auf eine maschinelle Übersetzung verlassen. Diese hat den Eigennamen Parkschloss nicht im Sinn eines Schlosses im Park, sondern ganz anders interpretiert: je nach Sprache als
- Parkplatzsperre (mit der reservierte Parkplätze freigehalten werden),
- Parkkralle (mit der das Ordnungsamt Autos am Wegfahren hindert) oder auch
- Handbremse (die beim Parken des Autos angezogen wird).
Im Hauptmenü wurde so aus Das Parkschloss in anderen Sprachen The parking lock, Le verrouillage de stationnement oder El bloqueo de estacionamiento.
Hier neun der 27 Fehlübersetzungen:
- de: Das Parkschloss
- en: The parking lock
- fr: Le verrouillage de stationnement
- es: El bloqueo de estacionamiento
- it: Il blocco di parcheggio
- pt: O bloqueio de estacionamento
- pl: Blokada parkingowa
- tr: park kilit
- sv: Parkeringsbromsen
- hr: Brava za parkiran
Hinzu kommt, dass der Name uneinheitlich übersetzt wurde. In der Adresszeile oberhalb des Hauptmenüs finden sich Konstruktionen wie El parque del castillo. Das kommt dem Gemeinten zwar schon näher, ist aber ebenfalls falsch. Denn hier geht es nicht um den Park des Schlosses, sondern um das Schloss im Park.
Typischer Fall von „am falschen Ende gespart“
So genannte Saunaclubs wie der in Marsberg sind größere, sich edel gebende Bordelle, die versuchen, sich gegenseitig mit einem möglichst luxuriösen Ambiente zu übertrumpfen, das dem Wellness-Bereich besserer Hotels ähnelt. Swimming Pool, Whirlpool und mehrere Saunen gehören zur Standardausstattung.
Auch das Haus in Marsberg war laut Zeitungsbericht erst vor wenigen Monaten aufwändig renoviert worden. Da wären ein paar Tausend Euro für die 27 Übersetzungen kaum ins Gewicht gefallen. Weil aber am falschen Ende gespart wurde, droht die Werbewirkung zu verpuffen und das Haus zur Lachnummer zu werden.
Parkschloss Dali von Dalí-Stiftung verklagt
Eigentlicher Anlass der Zeitungsberichterstattung war aber nicht die Übersetzungspanne, sondern die Klage einer spanischen Stiftung, die sich um den Nachlass und die Rechte des Malers Salvador Dalí kümmert. Denn das Etablissement im Sauerland trug mehr als 20 Jahre lang den Namen „Parkschloss Dali“.
Als die Stiftung vor Kurzem Klage einreichte, strichen die Betreiber vorsorglich den Namen des Surrealisten und änderten auch die Webadresse entsprechend ab. Der Prozess steht noch aus.
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WP 04.10.2019
Ex Parkschloss Dali – Kein Deal im Zoff um Bordell-Namen
Im Disput um den Bordellnamen treffen der Club-Betreiber aus dem Sauerland und Vertreter der spanischen Dali-Stiftung vor Gericht aufeinander.
Der Namensstreit um den Saunaclub „Das Parkschloss“ in Marsberg-Bredelar geht in die nächste Runde. Beim Landgericht Arnsberg ist die Klageerwiderung des Betreibers des Bordells, das bis vor kurzen noch „Parkschloss Dali“ hieß, eingegangen. Darin wird unter anderem bestritten, dass die spanische Dali-Stiftung legitimiert sei, die Rechte des des 1989 gestorbenen Malers wahrzunehmen.
Streitwert von 150.000 Euro angesetzt
Der Saunaclub hatte den Ärger der spanische Stiftung auf sich gezogen, die vom spanischen Staat mit der Verwaltung des künstlerischen Nachlasses von Salvador Dali beauftragt sein soll. Sie hatte im Sommer Klage gegen das Bordell am Ortseingang von Bredelar eingereicht und verlangt, dass sich es umbenennt.
Der Name „Parkschloss Dali“ verstoße gegen das „postmortale Persönlichkeitsrecht“. Die Stiftung, die sich als Inhaberin zahlreicher Marken mit dem Namen des surrealistischen Malers bezeichnet, fordert, dass der Bordell-Betreiber auf sämtlichen Kanälen das Wort „Dali“ streicht und verlangt Schadenersatz. Die Klägerin hatte einen Streitwert von 150.000 Euro benannt.
Die Parteien, die bislang nur schriftlich miteinander verkehrten, treffen demnächst im Sauerland vor Gericht aufeinander. „Für den 11. Februar 2020 ist ein Termin vor der 4. Zivilkammer angesetzt worden“, sagte Gerichtssprecherin Leonie Maaß der Westfalenpost. Auch ein Vertreter der spanischen Dali-Stiftung wird nach Arnsberg reisen müssen. „Ein persönliches Erscheinen eines Vertreters der Stiftung wurde seitens der Kammer angeordnet.“ Die Ladungen wurden in der vergangenen Woche zugestellt.
Clubbetreiber: keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte
Der Streit wird vor Gericht ausgefochten, obwohl der Name „Dali“ laut Angaben des Betreibers mittlerweile von sämtlichen im Zusammenhang mit dem Saunaclub stehenden Publikationen gelöscht worden sei. Dies sei – wie es im Juristen-Deutsch heißt – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht geschehen. Allerdings: Selbst wenn das Etablissement den Namen „Dali“ weitergeführt hätte, sei das keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte, zitiert die Gerichtssprecherin aus der Klageerwiderung. Außerdem bestreite der beklagte Erotik-Club, dass die Stiftung überhaupt mit der Wahrung der Rechte des Malers betraut sei und zweifelt des Weiteren an, dass der spanische Staat Universalerbe des des weltbekannten Künstlers sei.
Komplett getilgt war der Name „Dali“ bis zum Freitag aus dem Umfeld des Sauerländer Bordells indes noch nicht. Während der Club auf seiner Internetseite sowie in Sozialen Netzwerken und auf seinem aktuellen Twitteraccount als „Das Parkschloss“ firmiert, sind im Eingangsportal sowohl der Namenszusatz „Dali“ zu lesen als auch das Konterfei des Künstlers abgebildet.
Schadensersatzansprüche und Rechtsanwaltskosten entstanden
Weshalb kommt es trotz des – mittlerweile fast kompletten – Verzichts auf den Namenszusatz „Dali“ zu dem Kammertermin im Februar 2020? „Es geht bei der Klage nicht um die reine Unterlassung“, erläutert die Arnsberger Gerichtssprecherin Leonie Maaß. Denn die Stiftung mache geltend, dass Schadensersatzansprüche durch die vermeintlich rechtswidrige jahrelange Namensverwendung erwachsen sei. Darüber hinaus seien Rechtsanwaltskosten entstanden, die der Bordellbetreiber aus Bredelar begleichen soll.
„Dieser Rechtsstreit hat aus juristischer Sicht spannende Komponenten“, sagt die Gerichtssprecherin. Auch aus markenrechtlicher Sicht sei das Verfahren interessant.
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WP 05.02.2020
Darum geht’s im Zoff um den Namen von Edel-Bordell
Hat ein Bordell im Sauerland Persönlichkeitsrechte des spanischen Künstlers Salvador Dali verletzt? Der verrückte Streit geht ins Finale.
Im Disput um den Namen des Saunaclubs und Bordells treffen der Club-Betreiber aus dem Sauerland und Vertreter der spanischen Dali-Stiftung jetzt vor Gericht aufeinander. Die 4. Zivilkammer am Landgericht Arnsberg hat für Dienstag, 11. Februar, 11 Uhr, einen Termin veranschlagt. Es geht in erster Linie um einen Unterlassungsanspruch wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung.
Bordell steht am Ortseingang von Marsberg-Bredelar
Der Saunaclub aus Marsberg-Bredelar, der sich jahrelang „Parkschloss Dali“ genannt hatte, hatte den Ärger der spanische Stiftung auf sich gezogen, die vom spanischen Staat mit der Verwaltung des künstlerischen Nachlasses von Salvador Dali beauftragt sein soll.
Sie hatte im Sommer 2019 Klage gegen das Bordell am Ortseingang von Bredelar eingereicht und verlangt, dass sich es umbenennt. Der Name „Parkschloss Dali“ verstoße gegen das „postmortale Persönlichkeitsrecht“.
Die Klägerin, laut der Klageschrift eine private Stiftung und vom spanischen Staat, dem Universalerben nach Salvador Dalí, mit der Wahrnehmung dessen postmortaler Persönlichkeitsrechte betraut, verlangt vom Beklagten, dem Betreiber des Sauna- und Erotikclubs, unter anderem die Verwendung der Bezeichnung „Dali“ im Zusammenhang mit dem Betrieb seines Clubs zu unterlassen.
Kommerzielles Interesse und ideellen Bestandteile
„Sie trägt dazu vor, dass der Beklagte nicht berechtigt sei, unter der Bezeichnung „Parkschloss Dali“ ein Bordell zu betreiben und unter anderem im Internet entsprechend zu bewerben, da dies sowohl das kommerzielle Interesse als auch die ideellen Bestandteile des postmortalen Persönlichkeitsrechts Salvador Dalís verletzen würde“, heißt es vom Landgericht Arnsberg.
Der Beklagte, also der Betreiber des Bordells, habe daher auch den durch die Verwendung entstandenen, noch zu beziffernden Schaden zu tragen.
Namen zwischenzeitlich in „Das Parkschloss“ geändert
Der Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen. Er bestreitet, dass die von der Klägerin behauptete Ermächtigung vorliege und sie zur Durchsetzung etwaiger Rechte in Deutschland ermächtigt sei. Eine postmortale Persönlichkeitsrecht-Verletzung liege zudem nicht vor. Schon seit 20 Jahren habe der von ihm 2017 übernommene Betrieb den Namen „Park-Schloss Dali“ geführt. Etwaige Ansprüche seien daher bereits verwirkt. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht habe er aber den Namen zwischenzeitlich in „Das Parkschloss“ geändert.
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WP 10.02.2020
Wendung im Streit um Namen von Edel-Bordell im Sauerland
Ein Bordell im Sauerland soll Persönlichkeitsrechte von Salvador Dali verletzt haben. Das Fall landet vor Gericht. Jetzt gibt es eine Wendung.
Die juristische Auseinandersetzung um den Namen eines Saunaclub in Marsberg-Bredelar vor der 4. Zivilkammer am Landgericht Arnsberg ist verschoben worden. „Der Termin wurde aufgehoben“, sagte ein Gerichtssprecher der Westfalenpost – das heißt: er findet zu einem späteren Zeitpunkt statt. Die Kammer hatte ursprünglich für Dienstag, 11. Februar, eine Anhörung der Parteien anberaumt.
„Die Beklagtenseite hat einen neuen Rechtsbeistand beauftragt und daher eine Terminverlegung beantragt. Das Gericht hat dem stattgegeben.“ Weshalb ein neuer Anwalt beauftragt wurde, ist nicht bekannt. Ein neuer Termin für die Verhandlung stehe ebenfalls noch nicht fest.
Ärger einer spanische Stiftung auf sich gezogen
Der Saunaclub aus Bredelar hatte jahrelang „Parkschloss Dali“ geheißen und durch diese Namensgebung den Ärger einer spanische Stiftung auf sich gezogen, die vom spanischen Staat mit der Verwaltung des künstlerischen Nachlasses von Salvador Dali beauftragt sein soll.
Die Stiftung hatte im Sommer 2019 Klage gegen das Bordell eingereicht und verlangt, dass sich es umbenennt. Der Name „Parkschloss Dali“ verstoße gegen das „postmortale Persönlichkeitsrecht“ des Künstlers. Das Bordell sei nicht berechtigt unter der Bezeichnung „Parkschloss Dali“ das Etablissement zu betreiben und unter anderem im Internet mit dem Namen zu werben, da dies sowohl das kommerzielle Interesse als auch die ideellen Bestandteile des postmortalen Persönlichkeitsrechts Salvador Dalís verletze. Der Betreiber des Bordells, habe auch den durch die Verwendung entstandenen – noch zu beziffernden Schaden -- zu tragen, heißt es in der Klageschrift.
Namen zwischenzeitlich in „Das Parkschloss“ geändert
Der Bordellbesitzer beantragt, die Klage abzuweisen. Er bestreitet, dass die Stiftung ermächtigt ist, die Rechte des Künstlers in Deutschland durchzusetzen. Eine postmortale Persönlichkeitsrecht-Verletzung liege zudem nicht vor. Schon seit 20 Jahren habe der von ihm 2017 übernommene Betrieb den Namen „Park-Schloss Dali“ geführt. Etwaige Ansprüche seien daher bereits verwirkt. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht habe er aber den Namen zwischenzeitlich in „Das Parkschloss“ geändert.
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WP 21.05.2020
Zoff um Namen von Edelbordell – Es geht um sehr viel Geld
Ein Bordell im Sauerland soll die postmortalen Persönlichkeitsrechte von Salvador Dali verletzt haben. In dem kuriosen Fall geht’s um viel Geld.
Die juristische Auseinandersetzung um den Namen eines Saunaclubs in Marsberg-Bredelar vor der 4. Zivilkammer am Landgericht Arnsberg wird jetzt frühestens im Sommer ausgefochten. Eigentlich hatte der Streit um das Bordell im Hochsauerlandkreis, das sich einst „Parkschloss Dali“ nannte, im Februar verhandelt werden.
Der Termin wurde verschoben auf den 9. Juli. „Der Termin soll aufgrund der zu erwarteten Höhe des Streitwerts nicht wir ursprünglich geplant vor einem Einzelrichter, sondern vor einer Kammer stattfinden“, so eine Sprecherin des Landgerichts Arnsberg. Ob der Termin diesmal steht, ist allerdings noch unklar. Denn der Verteidiger des Bordell-Eigentümers hat erneut eine Terminverlegung beantragt. Grund: Urlaub.
Ärger einer spanische Dali-Stiftung auf sich gezogen
Der Saunaclub aus Bredelar hatte sich jahrelang „Parkschloss Dali“ genannt und durch diese Namensgebung den Ärger einer spanische Stiftung auf sich gezogen, die vom spanischen Staat mit der Verwaltung des künstlerischen Nachlasses von Salvador Dali beauftragt sein soll.
Die Stiftung hatte im Sommer 2019 Klage gegen das Bordell eingereicht und verlangt, dass sich es umbenennt. Der Name „Parkschloss Dali“ verstoße gegen das „postmortale Persönlichkeitsrecht“ des Künstlers. Als Gesamtstreitwert stehen 150.000 Euro im Raum. Ob diese Summe am Ende der juristischen Auseinandersetzung bestand habe, sei aber nicht vorhersagbar, so die Gerichtssprecherin.
Bordell-Name zwischenzeitlich geändert
Der Bordellbesitzer beantragt, die Klage abzuweisen. Er bestreitet, dass die Stiftung ermächtigt ist, die Rechte des Künstlers in Deutschland durchzusetzen. Eine postmortale Persönlichkeitsrecht-Verletzung liege zudem nicht vor.
Schon seit 20 Jahren habe der von ihm 2017 übernommene Betrieb den Namen „Park-Schloss Dali“ geführt. Etwaige Ansprüche seien daher bereits verwirkt. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht habe er aber den Namen zwischenzeitlich in „Das Parkschloss“ geändert. Mittlerweile ist der Namenszusatz des exzentrischen spanischen Künstlers und sein Konterfei auch vom Schriftzug im Eingangsbereich des Bordells entfernt worden.
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WP 06.10.2020
Corona-Lockdown zwingt Edel-Bordell in Marsberg in Insolvenz
Das Edel-Bordell Parkschloss in Marsberg hat Insolvenz angemeldet. Für den Betreiber hat das in einem Rechtsstreit einen positiven Nebeneffekt.
Die Klage der spanischen Dali-Stiftung gegen das Edel-Bordell „Das Parkschloss“ in Bredelar bei Marsberg im Sauerland liegt auf Eis. Grund: Der Betreiber des Etablissement, das sich jahrelang „Parkschloss Dali“ nannte, hat unmittelbar vor der am Landgericht Arnsberg geplanten mündlichen Verhandlung Insolvenz angemeldet.
Damit, so Landgerichtssprecherin Leonie Maas, ist das Verfahren gemäß § 240 der Zivilprozessordnung unterbrochen. Mittlerweile hat der Insolvenzverwalter mitgeteilt, dass Masseunzulänglichkeit vorliege.
Die Klage der staatlichen Dali-Stiftung richtet sich gegen Alexander Trninic (32) aus Hagen. Dessen Vater, Zoran Trninic (51) hatte das Etablissement 1995 in dem alten, dem Kloster Bredelar gegenüberliegenden Gutshaus aus der Gründerzeit gegründet, es aber 2002 verkauft.
2017 stieg er wieder ein, frischte den in die Jahre gekommenen Betrieb in gut einjähriger Umbauzeit und nach eigenen Angaben mit rund einer halben Millionen Euro Einsatz auf und eröffnet ihn im Oktober 2018 wieder. Stargast damals: die aus freizügigen Filmen bekannte Schauspielerin Sybille Rauch.
Branche durch Corona mit Problemen
Der für den 9. Juli vor der 4. Zivilkammer des Landgerichts angesetzte Verhandlungstermin war auf Antrag des Verteidigers wegen Urlaubs verschoben worden. Dabei hatte Alexander Trninic - „handelnd unter Parkschloss Dali“ bereits am 11. Mai am Amtsgericht Arnsberg den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt.
Sein Sohn, so Zoran Trninic zur WP, habe das Etablissement nach dessen Insolvenz - die Park-Schloß Dali GmbH war 2018 aufgelöst und von Amtswegen wegen Vermögenslosigkeit gelöscht worden - als Einzelunternehmen weitergeführt. „Durch Corona hat die ganze Branche Probleme gekriegt“, sagt Zoran Trninic. Deshalb habe man für die beiden Betriebe - die Familie besitzt auch in Hagen ein Rotlicht-Etablissement - Insolvenz anmelden müssen.
Am 24. Juni eröffnete das Amtsgericht Arnsberg das Insolvenzverfahren und setzte den Lippstädter Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Köhler als Verwalter ein.
Kanzlei der Dali-Stiftung nicht informiert
Die Dali-Stiftung hat mit der Wahrung ihrer Interessen die renommierte Wirtschaftskanzlei SKW Schwarz eingeschaltet. 130 Juristen sind bundesweit für die Kanzlei tätig. Dass der Prozess im Hochsauerland ausgesetzt ist, war bis zur Anfrage der WP am Dienstag noch nicht bekannt. Deshalb sehe man sich auch nicht in der Lage, dazu eine Stellungnahme abzugeben, hieß es aus dem Büro von Dr. Dorothee Altenburg.
Die Anwältin hat schon einmal erfolgreich die Interessen der Dali-Stiftung durchgesetzt. Das Berliner Dali-Museum, das rund 450 Dali-Exponate aus privaten Sammlungen ausstellt, hatte vor einigen Jahren einen 31 Sekunden langen Video-Werbetrailer erstellt und auf Youtube veröffentlicht. Darin waren verschiedene der bekanntesten Werke des spanischen Surrealisten animiert. Darin hatte die Stiftung eine Verletzung des Urheberrechts gesehen und das Museum auf 200.000 Euro Schadenersatz verklagt. Sowohl das Landgericht wie auch das Oberlandesgericht München hatten 2014 der Stiftung Recht gegeben, der Bundesgerichtshof schließlich hatte eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision abgelehnt. Während das Museum das Video als eigenständiges Kunstwerk ansah, das in einem kritischen und künstlerischen Dialog mit dem Werk Dalis stehe, betrachteten es die Richter als reine Marketing-Maßnahme für das Museum.
Mit den 30.000 Euro war - umgelegt auf die Laufzeit auf Youtube - pro benutztem Dali-Werk 100 Euro pro Woche nachzuzahlen, nach Ansicht der Richter damals sei das Museum „sehr günstig“ weggekommen. Das sahen die Betreiber anders. Sie rechneten das auf die 28.000 Aufrufe auf Youtube um: Ein Euro pro Click sei ein teurer Spaß.
Für Zoran Trninic hätte 1995 durchaus eine Alternative für sein Etablissement gehabt. Mit einem Kumpel aus Brilon habe er damals „am Küchentisch“ nach einem Namen gesucht: „Wir haben auch an Pablo gedacht. Aber Dali hörte sich besser an.“
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